Rahmenvereinbarung Rechtsberatung des BMWK im Zusammenhang mit Fragen der Energiekrise bis 31.12.2024 mit zweimaliger Verlängerungsoption um jeweils 12 Monate Referenznummer der Bekanntmachung: 23306/007#001 SV 101/23
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Ort: Bonn
NUTS-Code: DEA22 Bonn, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
E-Mail:
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.bmwk.de
Abschnitt II: Gegenstand
Rahmenvereinbarung Rechtsberatung des BMWK im Zusammenhang mit Fragen der Energiekrise bis 31.12.2024 mit zweimaliger Verlängerungsoption um jeweils 12 Monate
Der Auftrag, die energiepolitische Arbeit des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) im Zusammenhang mit Fragen der Energiekrise durch kurzfristig, jeweils innerhalb von maximal neun Monaten, zu erbringende Beratungsleistungen zu unterstützen, wird in Form einer Rahmenvereinbarung mit einer Laufzeit bis 31.12.2024, mit zweimaliger Verlängerungsoption um jeweils bis zu 12 Monate, in einem Verhandlungsverfahren mit öffentlichem Teilnahmewettbewerb vergeben.
Preisbremsen
Die Ausführung der Leistung ist nicht ortsgebunden; ausschließlicher Gerichtsstand ist Berlin.
Im Rahmen dieses Loses unterstützt der Auftragnehmer das BMWK bei der Gestaltung von Maßnahmen zur Entlastung der Verbraucher. Dies umfasst insbesondere:
Maßnahmen zur Senkung des Strompreises, insbesondere der Strompreisbremse
Maßnahmen zur Senkung des Strompreises, namentlich der Strompreisbremse nach dem Strompreisbremsegesetz (StromPBG), insbesondere dessen rechtliche Ausgestaltung, praktische Umsetzung und Weiterentwicklung sowie mögliche Nachsteuerung. Hinzu treten Rechtsfragen zur Anwendung des Gesetzes betreffend die Abschöpfung von Übergewinnen.
Maßnahmen zur Senkung der Gas- und Wärmepreise, insbesondere der Gas- und Wärmepreisbremse
Rechtliche Beratung im Zusammenhang mit Maßnahmen zur Senkung der Gas- und Wärmepreise. Dies kann beispielsweise zur rechtlichen Ausgestaltung, Umsetzung und Weiterentwicklung sowie möglicher Nachsteuerung des EWPBG sowie des EWSG erfolgen. Das umfasst insbesondere die Prüfung der Nachsteuerung der Gesetze, sowie die (Nach-)Prüfung der Anspruchsvoraussetzungen. In beiden hier genannten Arbeitsschwerpunkten ist das europäische Beihilferecht besonders relevant.
Relevante Rechtsgebiete: Energierecht, Europa- und Beihilferecht, Öffentliches Recht.
Geschätztes Volumen: 2023: 10.200h 2024: 5.200h
Beteiligungsmanagement
Die Ausführung der Leistung ist nicht ortsgebunden; ausschließlicher Gerichtsstand ist Berlin.
Beratung bei dem Beteiligungserwerb an und Finanzierungsmaßnahmen zugunsten von Unternehmen im Energiesektor sowie bei der Beteiligungsverwaltung
Der Auftragnehmer unterstützt das BMWK anlassbezogen bei konkreten Verfahren im Zusammenhang mit Unternehmenstransaktionen im Energiesektor. Der Auftragnehmer stellt auf Wunsch des BMWK kurzfristig rechtliche Expertise zur Verfügung, u.a. für Vertragsverhandlungen (z. B. Abschluss Share Purchase Agreements, Shareholder Agreements, Garantien), Durchführung von M&A-Verfahren (inkl. Legal Due Diligence), übernimmt kapitalmarktrechtliche Mitteilungspflichten und begleitet behördliche Genehmigungsverfahren (insb. bei der EU-Kommission). Zudem bietet der AN Rechtsberatung und Unterstützung bei der konsistenten und rechtssicheren Gestaltung und Umsetzung der diversen Sonder-/Beteiligungsfinanzierungen und der Hilfsprogramme des Bundes für Unternehmen im Kontext der Energiekrise.
Auch im Rahmen der Verwaltung durch den Bund eingegangener Beteiligungen unterstützt der AN bei der Prüfung relevanter rechtlicher Fragestellungen, bspw. zum Beihilfe-, Kartell-, Vertrags-, Handels-, Gesellschafts-, Steuer-, Haushalts- und sonstigem Verwaltungsrecht.
Relevante Rechtsgebiete: Beihilferecht, Kartellrecht, Vertragsrecht, M&A, Handels- und Gesellschaftsrecht, Steuerrecht, Öffentliches Recht.
Geschätztes Volumen: 2023: 3.900h 2024: 3.900h
Europäischer Strombinnenmarkt und Sicherung der Stromversorgung
Die Ausführung der Leistung ist nicht ortsgebunden; ausschließlicher Gerichtsstand ist Berlin.
Maßnahmen zur Sicherung der Versorgung mit Strom
Rechtliche Beratung zu Fragen des Strommarkts, des Strommarktdesigns, der Reserven außerhalb des Strommarkts und der erneuerbaren Energien im Kontext der Energiekrise. Dies umfasst Beratung zum kurzfristigen Aufwuchs der Infrastruktur für erneuerbare Energien und der Ausgestaltung von Instrumenten zur Sicherung der Stromversorgung.
Europäische Energiepolitik:
Rechtliche Beratung u.a. zur Umsetzung von Richtlinien und Verordnungen im Energierecht (bspw. Energieeffizienzrichtlinie, Gebäuderichtlinie, Erneuerbare-Energien-Richtlinie sowie Rechtsakte der anstehenden EU-Strommarktreform). Die Aufgabe umfasst die rechtliche Beobachtung und Analyse des Vorgehens der EU-Kommission, der Rechtsprechung europäischer Gerichte sowie von Ansätzen anderer EU-Mitgliedsstaaten.
Relevante Rechtsgebiete: Europarecht, Energierecht, EU-Beihilferecht, Verwaltungsrecht, Bau- und Planungsrecht
Geschätztes Volumen: 2023: 1.550h 2024: 1.200h
Gas und Öl
Die Ausführung der Leistung ist nicht ortsgebunden; ausschließlicher Gerichtsstand ist Berlin.
Gasversorgung allgemein
Der Auftragnehmer unterstützt das BMWK anlassbezogen in der rechtlichen Beratung im Zusammenhang mit Maßnahmen zur Sicherstellung der Gasversorgung. Dies umfasst grundsätzliche Fragen der Gasversorgung, Gasnetzregulierung und des Energiewirtschaftsgesetzes. Ein Schwerpunkt liegt auf der Beratung zu Krisenvorsorge und -management vor dem Hintergrund des europäischen Gasmarktregimes.
Wasserstoff- und LNG-Import sowie Planung, Genehmigung, Bau und Betrieb von FSRU´s und landseitigen Terminals, einschließlich Infrastruktur
Dies umfasst die Beratung im Zusammenhang mit dem Aufbau von privatrechtlichen Strukturen und der vertraglichen Umsetzung von Infrastrukturprojekten. Zudem alle Fragen im Zusammenhang mit Genehmigung, Planung, Bau und Betrieb entsprechender Terminals. Hinzu treten europa- und völkerrechtliche Fragen.
Maßnahmen zur Sicherung der Versorgung mit Erdöl und Erdölprodukten
Rechtliche Beratung im Zusammenhang mit Maßnahmen zur Sicherstellung der Versorgung mit Mineralöl insbesondere in Ostdeutschland, Sicherstellung der Rohöl- und Produktversorgung, Fragen im Zusammenhang mit dem Betrieb und der Ertüchtigung von Mineralölversorgungsleitungen.
Betroffene Rechtsgebiete: Energierecht, Sanktionen, Kommunal- und Verfassungsrecht; Regulierungs- und Energiewirtschaftsrecht, Kartell- und Fusionskontrollrecht, Vergabe- und Beihilferecht sowie Umwelt-, Naturschutz- und Planungsrecht, Baurecht, Immissionsschutzrecht und Vertragsrecht, Gesellschaftsrecht.
Geschätztes Volumen: 2023: 3.780h 2024: 3.480h
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Preisbremsen
Ort: Köln
NUTS-Code: DEA23 Köln, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Beteiligungsmanagement
Ort: Düsseldorf
NUTS-Code: DEA11 Düsseldorf, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Europäischer Strombinnenmarkt und Sicherung der Stromversorgung
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Land: Deutschland
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Gas und Öl
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die unter dem Aktenzeichen 23306/007#001 SV 101-23 veröffentlichte Vorinformation wird durch diese Auftragsbekanntmachung ersetzt.
Alle Unterlagen und gegebenenfalls gestellte Bieterfragen und Antworten stehen auf der Vergabeplattform des Bundes unter „Vergabeunterlagen“ zur Verfügung.
Weitere Unterlagen sind nicht erforderlich.
Ihren Teilnahmeantrag reichen Sie über die Vergabeplattform des Bundes ein (www.evergabe-online.de); hierzu bedarf es der Registrierung. Eine Signierung ist nicht erforderlich. Der Teilnahmeantrag muss (komplett mit allen Bestandteilen) in einer PDF-Datei zusammengefasst) spätestens am 28.04.2023 bis 12:00 Uhr eingestellt worden sein.
Bieterfragen, die den Teilnahmewettbewerb betreffen, müssen bis spätestens 17.04.2023 um 15:00 Uhr eingereicht worden sein. Bieterfragen, die die Angebotsphase betreffen, müssen bis spätestens 25.05.2023 um 15:00 Uhr eingereicht worden sein. Bieterfragen richten Sie bitte auch an die in Abschnitt I Nr. 1 angegebene E-Mail-Adresse.
Die Einreichung über die Vergabeplattform ist - bis zum Ablauf der Abgabefrist - zu jeder Tageszeit möglich. Informationen zum elektronischen Vergabeverfahren (Registrierung, Nutzung, Datenaustausch und -sicherheit usw.) und zu seinen Vorteilen können Sie auf der Internetseite „www.evergabe-online.info“ oder vom Beschaffungsamt (BeschA) des Bundesministeriums des Inneren (BMI) unter der Telefonnummer (0 30 18) 6 10-12 34 (zu ortsüblichen Festnetzgebühren) oder per E-Mail „“ erhalten.
Wenn keine Aufforderung zur Angebotsabgabe erfolgte, wurde Ihr Teilnahmeantrag nicht berücksichtigt; eine Benachrichtigung erfolgt nicht (auf entsprechenden Antrag können Sie Auskunft über die Gründe der Nichtberücksichtigung erhalten).
Arbeitsgemeinschaften / Kooperationen - auch internationale - sind zulässig. Die Zusammenarbeit mit oder Unterbeauftragung von aktiven oder ehemaligen Mitarbeitern des BMWK bedarf der Genehmigung des BMWK.
Für den Zuschlag kommen nur Bieter in Frage, die für die Erfüllung der vertraglichen Verpflichtungen die erforderliche Eignung (Fachkunde und Leistungsfähigkeit) besitzen (§§ 122 GWB, 44, 45, 46 VgV), und nicht gem. §§ 123, 124 GWB auszuschließen sind. Bei der Entscheidung über den Zuschlag werden verschiedene durch den Auftragsgegenstand gerechtfertigte Kriterien berücksichtigt (§ 58 Abs. 2 VgV). Der Zuschlag wird auf das unter Berücksichtigung aller Umstände wirtschaftlichste Angebot erteilt; der niedrigste Angebotspreis allein ist nicht entscheidend (§ 127 GWB).
Der Verzicht auf eine Auftragsvergabe bleibt vorbehalten.
Ort: Bonn
Land: Deutschland
Ort: Berlin
Land: Deutschland
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Bieter haben einen Anspruch auf Einhaltung der schützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber, d. h. dem Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK).
Sieht sich ein Bieter durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß binnen 10 Tagen beim BMWK zu rügen. Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen genannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem BMWK geltend gemacht werden. Teilt das BMWK dem Bieter mit, seiner Rüge nicht abhelfen zu wollen, so besteht die Möglichkeit, innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung einen Antrag auf Nachprüfung bei einer Vergabekammer zu stellen (§ 160 GWB).
Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 (1) GWB darüber informiert. Ein Vertrag darf erst 10 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch das BMWK geschlossen werden. Die Frist beginnt am Tag nach Absendung der Information durch das BMWK.
Ort: Berlin
Land: Deutschland