Arbeitsmedizinische und sicherheitstechnische Betreuungsleistungen Referenznummer der Bekanntmachung: FM-2023-012
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Neues Schloss - Schlossplatz 4
Ort: Stuttgart
NUTS-Code: DE111 Stuttgart, Stadtkreis
Postleitzahl: 70173
Land: Deutschland
E-Mail:
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://fm.baden-wuerttemberg.de/de/startseite/
Abschnitt II: Gegenstand
Arbeitsmedizinische und sicherheitstechnische Betreuungsleistungen
Das Land Baden-Württemberg, vertreten durch das Ministerium des Inneren, für Digitalisierung und Kommunen und das Ministerium für Finanzen suchen zur Durchführung von Maßnahmen des Arbeitsschutzes zur Verbesserung der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes der Beschäftigten bei der Arbeit ein Dienstleistungsunternehmen.
Ministerium für Finanzen Baden-Württemberg - Grundbetreuung
Ministerium für Finanzen Baden-Württemberg Neues Schloss - Schlossplatz 4 70173 Stuttgart
Gegenstand dieses Leistungsvertrages ist die arbeitsmedizinische und sicherheitstechnische Betreuung für das Ministerium für Finanzen und das Ministerium des Inneren, für Digitalisierung und Kommunen, jeweils mit nachgeordneten Dienststellen auf Grundlage des ArbSchG und des ASiG.
Die jeweiligen Fachkräfte des Auftragnehmers unterstützen den Auftraggeber mit den nachgeordneten Dienststellen durch fachliche Beratung und entsprechende Überprüfungen zum Stand der Arbeitssicherheit und Arbeitsmedizin.
Der Auftraggeber legt großen Wert auf eine gute Erreichbarkeit per Telefon oder Mail und insbesondere darauf, dass Anfragen innerhalb von drei Arbeitstagen beantwortet werden. Der Auftraggeber wird sich vertraglich ein Kündigungsrecht vorbehalten, sollte mehrmals dagegen verstoßen werden.
Dem Auftraggeber ist eine gute, vertrauensvolle und langfristige Zusammenarbeit wichtig. Deshalb bittet der Auftraggeber je Los um die Angabe von vier festen Ansprechpersonen, nämlich
a) eine Ansprechperson sowie eine Stellvertreterin oder einen Stellvertreter für den arbeitsmedizinischen Bereich, die über die in § 4 ASiG in Verbindung mit § 3 DGUV Vorschrift 2 festgelegte Qualifikation verfügen und
b) eine Ansprechperson sowie eine Stellvertreterin oder einen Stellvertreter für den sicherheitstechnischen Bereich, die über die in § 7 ASiG in Verbindung mit § 4 DGUV Vorschrift 2 festgelegte Qualifikation verfügen (alle zusammen "Ansprechpersonen"). Ein Auswechseln dieser Ansprechpersonen während der Vertragslaufzeit ist nur nach vorheriger Zustimmung des Auftraggebers zulässig. Die Zustimmung wird erteilt, wenn der künftige Ansprechpartner über die nach den in a) und b) genannten erforderlichen Qualifikationen verfügt. Der Auftraggeber wird sich vertraglich ein Kündigungsrecht vorbehalten, falls der Bieter während der gesamten Vertragslaufzeit nicht jeweils zwei Ansprechpersonen, die den in a) bzw. b) genannten Anforderungen genügen, zur Verfügung stellt.
Das Los 1 umfasst die Grundbetreuung nach DGUV Vorschrift 2 Anlage 2 Abschnitt 2 und Anhang 3 des Finanzministeriums.
Ministerium für Finanzen Baden-Württemberg - betriebsspezifische Betreuung
Ministerium für Finanzen Baden-Württemberg Neues Schloss - Schlossplatz 4 70173 Stuttgart
Gegenstand dieses Leistungsvertrages ist die arbeitsmedizinische und sicherheitstechnische Betreuung für das Ministerium für Finanzen und das Ministerium des Inneren, für Digitalisierung und Kommunen, jeweils mit nachgeordneten Dienststellen auf Grundlage des ArbSchG und des ASiG.
Die jeweiligen Fachkräfte des Auftragnehmers unterstützen den Auftraggeber mit den nachgeordneten Dienststellen durch fachliche Beratung und entsprechende Überprüfungen zum Stand der Arbeitssicherheit und Arbeitsmedizin.
Der Auftraggeber legt großen Wert auf eine gute Erreichbarkeit per Telefon oder Mail und insbesondere darauf, dass Anfragen innerhalb von drei Arbeitstagen beantwortet werden. Der Auftraggeber wird sich vertraglich ein Kündigungsrecht vorbehalten, sollte mehrmals dagegen verstoßen werden.
Dem Auftraggeber ist eine gute, vertrauensvolle und langfristige Zusammenarbeit wichtig. Deshalb bittet der Auftraggeber je Los um die Angabe von vier festen Ansprechpersonen, nämlich
a) eine Ansprechperson sowie eine Stellvertreterin oder einen Stellvertreter für den arbeitsmedizinischen Bereich, die über die in § 4 ASiG in Verbindung mit § 3 DGUV Vorschrift 2 festgelegte Qualifikation verfügen und
b) eine Ansprechperson sowie eine Stellvertreterin oder einen Stellvertreter für den sicherheitstechnischen Bereich, die über die in § 7 ASiG in Verbindung mit § 4 DGUV Vorschrift 2 festgelegte Qualifikation verfügen (alle zusammen "Ansprechpersonen"). Ein Auswechseln dieser Ansprechpersonen während der Vertragslaufzeit ist nur nach vorheriger Zustimmung des Auftraggebers zulässig. Die Zustimmung wird erteilt, wenn der künftige Ansprechpartner über die nach den in a) und b) genannten erforderlichen Qualifikationen verfügt. Der Auftraggeber wird sich vertraglich ein Kündigungsrecht vorbehalten, falls der Bieter während der gesamten Vertragslaufzeit nicht jeweils zwei Ansprechpersonen, die den in a) bzw. b) genannten Anforderungen genügen, zur Verfügung stellt.
Das Los 2 umfasst die betriebsspezifische Betreuung nach DGUV Vorschrift 2 Anlage Abschnitt 3 und Anhang 4 des Finanzministeriums insbesondere arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchungen und/oder Impfkampagnen.
Landesamt für Besoldung und Versorgung Baden-Württemberg und Statistisches Landesamt Baden-Württemberg
Gegenstand dieses Leistungsvertrages ist die arbeitsmedizinische und sicherheitstechnische Betreuung für das Ministerium für Finanzen und das Ministerium des Inneren, für Digitalisierung und Kommunen, jeweils mit nachgeordneten Dienststellen auf Grundlage des ArbSchG und des ASiG.
Die jeweiligen Fachkräfte des Auftragnehmers unterstützen den Auftraggeber mit den nachgeordneten Dienststellen durch fachliche Beratung und entsprechende Überprüfungen zum Stand der Arbeitssicherheit und Arbeitsmedizin.
Der Auftraggeber legt großen Wert auf eine gute Erreichbarkeit per Telefon oder Mail und insbesondere darauf, dass Anfragen innerhalb von drei Arbeitstagen beantwortet werden. Der Auftraggeber wird sich vertraglich ein Kündigungsrecht vorbehalten, sollte mehrmals dagegen verstoßen werden.
Dem Auftraggeber ist eine gute, vertrauensvolle und langfristige Zusammenarbeit wichtig. Deshalb bittet der Auftraggeber je Los um die Angabe von vier festen Ansprechpersonen, nämlich
a) eine Ansprechperson sowie eine Stellvertreterin oder einen Stellvertreter für den arbeitsmedizinischen Bereich, die über die in § 4 ASiG in Verbindung mit § 3 DGUV Vorschrift 2 festgelegte Qualifikation verfügen und
b) eine Ansprechperson sowie eine Stellvertreterin oder einen Stellvertreter für den sicherheitstechnischen Bereich, die über die in § 7 ASiG in Verbindung mit § 4 DGUV Vorschrift 2 festgelegte Qualifikation verfügen (alle zusammen "Ansprechpersonen"). Ein Auswechseln dieser Ansprechpersonen während der Vertragslaufzeit ist nur nach vorheriger Zustimmung des Auftraggebers zulässig. Die Zustimmung wird erteilt, wenn der künftige Ansprechpartner über die nach den in a) und b) genannten erforderlichen Qualifikationen verfügt. Der Auftraggeber wird sich vertraglich ein Kündigungsrecht vorbehalten, falls der Bieter während der gesamten Vertragslaufzeit nicht jeweils zwei Ansprechpersonen, die den in a) bzw. b) genannten Anforderungen genügen, zur Verfügung stellt.
Der Leistungsumfang umfasst für das Los 3:
- die Grundbetreuung nach DGUV Vorschrift 2 Anlage 2 Abschnitt 2 und Anhang 3
und
- optional die betriebsspezifische Betreuung nach DGUV Vorschrift 2 Anlage 2 Abschnitt 3 und Anhang 4, die insbesondere arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchungen und/oder Impfkampagnen umfassen kann. Diese Leistung wird vom Auf-traggeber bzw. vom Bezugsberechtigten nur bei Bedarf in Anspruch genommen.
Oberfinanzdirektion Karlsruhe und die 65 Finanzämter Baden-Württemberg
Ministerium für Finanzen Baden-Württemberg Neues Schloss - Schlossplatz 4 70173 Stuttgart
Gegenstand dieses Leistungsvertrages ist die arbeitsmedizinische und sicherheitstechnische Betreuung für das Ministerium für Finanzen und das Ministerium des Inneren, für Digitalisierung und Kommunen, jeweils mit nachgeordneten Dienststellen auf Grundlage des ArbSchG und des ASiG.
Die jeweiligen Fachkräfte des Auftragnehmers unterstützen den Auftraggeber mit den nachgeordneten Dienststellen durch fachliche Beratung und entsprechende Überprüfungen zum Stand der Arbeitssicherheit und Arbeitsmedizin.
Der Auftraggeber legt großen Wert auf eine gute Erreichbarkeit per Telefon oder Mail und insbesondere darauf, dass Anfragen innerhalb von drei Arbeitstagen beantwortet werden. Der Auftraggeber wird sich vertraglich ein Kündigungsrecht vorbehalten, sollte mehrmals dagegen verstoßen werden.
Dem Auftraggeber ist eine gute, vertrauensvolle und langfristige Zusammenarbeit wichtig. Deshalb bittet der Auftraggeber je Los um die Angabe von vier festen Ansprechpersonen, nämlich
a) eine Ansprechperson sowie eine Stellvertreterin oder einen Stellvertreter für den arbeitsmedizinischen Bereich, die über die in § 4 ASiG in Verbindung mit § 3 DGUV Vorschrift 2 festgelegte Qualifikation verfügen und
b) eine Ansprechperson sowie eine Stellvertreterin oder einen Stellvertreter für den sicherheitstechnischen Bereich, die über die in § 7 ASiG in Verbindung mit § 4 DGUV Vorschrift 2 festgelegte Qualifikation verfügen (alle zusammen "Ansprechpersonen"). Ein Auswechseln dieser Ansprechpersonen während der Vertragslaufzeit ist nur nach vorheriger Zustimmung des Auftraggebers zulässig. Die Zustimmung wird erteilt, wenn der künftige Ansprechpartner über die nach den in a) und b) genannten erforderlichen Qualifikationen verfügt. Der Auftraggeber wird sich vertraglich ein Kündigungsrecht vorbehalten, falls der Bieter während der gesamten Vertragslaufzeit nicht jeweils zwei Ansprechpersonen, die den in a) bzw. b) genannten Anforderungen genügen, zur Verfügung stellt.
Der Leistungsumfang umfasst für das Los 4:
- die Grundbetreuung nach DGUV Vorschrift 2 Anlage 2 Abschnitt 2 und Anhang 3
und
- optional die betriebsspezifische Betreuung nach DGUV Vorschrift 2 Anlage 2 Abschnitt 3 und Anhang 4, die insbesondere arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchungen und/oder Impfkampagnen umfassen kann. Diese Leistung wird vom Auf-traggeber bzw. vom Bezugsberechtigten nur bei Bedarf in Anspruch genommen.
Landesbetrieb Vermögen und Bau Baden-Württemberg sowie Betriebsleitung und Staatliche Schlösser und Gärten
Ministerium für Finanzen Baden-Württemberg Neues Schloss - Schlossplatz 4 70173 Stuttgart
Gegenstand dieses Leistungsvertrages ist die arbeitsmedizinische und sicherheitstechnische Betreuung für das Ministerium für Finanzen und das Ministerium des Inneren, für Digitalisierung und Kommunen, jeweils mit nachgeordneten Dienststellen auf Grundlage des ArbSchG und des ASiG.
Die jeweiligen Fachkräfte des Auftragnehmers unterstützen den Auftraggeber mit den nachgeordneten Dienststellen durch fachliche Beratung und entsprechende Überprüfungen zum Stand der Arbeitssicherheit und Arbeitsmedizin.
Der Auftraggeber legt großen Wert auf eine gute Erreichbarkeit per Telefon oder Mail und insbesondere darauf, dass Anfragen innerhalb von drei Arbeitstagen beantwortet werden. Der Auftraggeber wird sich vertraglich ein Kündigungsrecht vorbehalten, sollte mehrmals dagegen verstoßen werden.
Dem Auftraggeber ist eine gute, vertrauensvolle und langfristige Zusammenarbeit wichtig. Deshalb bittet der Auftraggeber je Los um die Angabe von vier festen Ansprechpersonen, nämlich
a) eine Ansprechperson sowie eine Stellvertreterin oder einen Stellvertreter für den arbeitsmedizinischen Bereich, die über die in § 4 ASiG in Verbindung mit § 3 DGUV Vorschrift 2 festgelegte Qualifikation verfügen und
b) eine Ansprechperson sowie eine Stellvertreterin oder einen Stellvertreter für den sicherheitstechnischen Bereich, die über die in § 7 ASiG in Verbindung mit § 4 DGUV Vorschrift 2 festgelegte Qualifikation verfügen (alle zusammen "Ansprechpersonen"). Ein Auswechseln dieser Ansprechpersonen während der Vertragslaufzeit ist nur nach vorheriger Zustimmung des Auftraggebers zulässig. Die Zustimmung wird erteilt, wenn der künftige Ansprechpartner über die nach den in a) und b) genannten erforderlichen Qualifikationen verfügt. Der Auftraggeber wird sich vertraglich ein Kündigungsrecht vorbehalten, falls der Bieter während der gesamten Vertragslaufzeit nicht jeweils zwei Ansprechpersonen, die den in a) bzw. b) genannten Anforderungen genügen, zur Verfügung stellt.
Der Leistungsumfang umfasst für das Los 5:
- die Grundbetreuung nach DGUV Vorschrift 2 Anlage 2 Abschnitt 2 und Anhang 3
und
- optional die betriebsspezifische Betreuung nach DGUV Vorschrift 2 Anlage 2 Abschnitt 3 und Anhang 4, die insbesondere arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchungen und/oder Impfkampagnen umfassen kann. Diese Leistung wird vom Auf-traggeber bzw. vom Bezugsberechtigten nur bei Bedarf in Anspruch genommen.
Ministerium des Inneren, für Digitalisierung und Kommunen sowie dessen nachgeordnete Bereiche (Landesfeuerwehrschule, Haus der Heimat, IdGL, IVDE, CSBW)
Ministerium für Finanzen Baden-Württemberg Neues Schloss - Schlossplatz 4 70173 Stuttgart
Gegenstand dieses Leistungsvertrages ist die arbeitsmedizinische und sicherheitstechnische Betreuung für das Ministerium für Finanzen und das Ministerium des Inneren, für Digitalisierung und Kommunen, jeweils mit nachgeordneten Dienststellen auf Grundlage des ArbSchG und des ASiG.
Die jeweiligen Fachkräfte des Auftragnehmers unterstützen den Auftraggeber mit den nachgeordneten Dienststellen durch fachliche Beratung und entsprechende Überprüfungen zum Stand der Arbeitssicherheit und Arbeitsmedizin.
Der Auftraggeber legt großen Wert auf eine gute Erreichbarkeit per Telefon oder Mail und insbesondere darauf, dass Anfragen innerhalb von drei Arbeitstagen beantwortet werden. Der Auftraggeber wird sich vertraglich ein Kündigungsrecht vorbehalten, sollte mehrmals dagegen verstoßen werden.
Dem Auftraggeber ist eine gute, vertrauensvolle und langfristige Zusammenarbeit wichtig. Deshalb bittet der Auftraggeber je Los um die Angabe von vier festen Ansprechpersonen, nämlich
a) eine Ansprechperson sowie eine Stellvertreterin oder einen Stellvertreter für den arbeitsmedizinischen Bereich, die über die in § 4 ASiG in Verbindung mit § 3 DGUV Vorschrift 2 festgelegte Qualifikation verfügen und
b) eine Ansprechperson sowie eine Stellvertreterin oder einen Stellvertreter für den sicherheitstechnischen Bereich, die über die in § 7 ASiG in Verbindung mit § 4 DGUV Vorschrift 2 festgelegte Qualifikation verfügen (alle zusammen "Ansprechpersonen"). Ein Auswechseln dieser Ansprechpersonen während der Vertragslaufzeit ist nur nach vorheriger Zustimmung des Auftraggebers zulässig. Die Zustimmung wird erteilt, wenn der künftige Ansprechpartner über die nach den in a) und b) genannten erforderlichen Qualifikationen verfügt. Der Auftraggeber wird sich vertraglich ein Kündigungsrecht vorbehalten, falls der Bieter während der gesamten Vertragslaufzeit nicht jeweils zwei Ansprechpersonen, die den in a) bzw. b) genannten Anforderungen genügen, zur Verfügung stellt.
Der Leistungsumfang umfasst für das Los 6:
- die Grundbetreuung nach DGUV Vorschrift 2 Anlage 2 Abschnitt 2 und Anhang 3
und
- optional die betriebsspezifische Betreuung nach DGUV Vorschrift 2 Anlage 2 Abschnitt 3 und Anhang 4, die insbesondere arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchungen und/oder Impfkampagnen umfassen kann. Diese Leistung wird vom Auf-traggeber bzw. vom Bezugsberechtigten nur bei Bedarf in Anspruch genommen.
IT Baden-Württemberg (BITBW)
Ministerium für Finanzen Baden-Württemberg Neues Schloss - Schlossplatz 4 70173 Stuttgart
Gegenstand dieses Leistungsvertrages ist die arbeitsmedizinische und sicherheitstechnische Betreuung für das Ministerium für Finanzen und das Ministerium des Inneren, für Digitalisierung und Kommunen, jeweils mit nachgeordneten Dienststellen auf Grundlage des ArbSchG und des ASiG.
Die jeweiligen Fachkräfte des Auftragnehmers unterstützen den Auftraggeber mit den nachgeordneten Dienststellen durch fachliche Beratung und entsprechende Überprüfungen zum Stand der Arbeitssicherheit und Arbeitsmedizin.
Der Auftraggeber legt großen Wert auf eine gute Erreichbarkeit per Telefon oder Mail und insbesondere darauf, dass Anfragen innerhalb von drei Arbeitstagen beantwortet werden. Der Auftraggeber wird sich vertraglich ein Kündigungsrecht vorbehalten, sollte mehrmals dagegen verstoßen werden.
Dem Auftraggeber ist eine gute, vertrauensvolle und langfristige Zusammenarbeit wichtig. Deshalb bittet der Auftraggeber je Los um die Angabe von vier festen Ansprechpersonen, nämlich
a) eine Ansprechperson sowie eine Stellvertreterin oder einen Stellvertreter für den arbeitsmedizinischen Bereich, die über die in § 4 ASiG in Verbindung mit § 3 DGUV Vorschrift 2 festgelegte Qualifikation verfügen und
b) eine Ansprechperson sowie eine Stellvertreterin oder einen Stellvertreter für den sicherheitstechnischen Bereich, die über die in § 7 ASiG in Verbindung mit § 4 DGUV Vorschrift 2 festgelegte Qualifikation verfügen (alle zusammen "Ansprechpersonen"). Ein Auswechseln dieser Ansprechpersonen während der Vertragslaufzeit ist nur nach vorheriger Zustimmung des Auftraggebers zulässig. Die Zustimmung wird erteilt, wenn der künftige Ansprechpartner über die nach den in a) und b) genannten erforderlichen Qualifikationen verfügt. Der Auftraggeber wird sich vertraglich ein Kündigungsrecht vorbehalten, falls der Bieter während der gesamten Vertragslaufzeit nicht jeweils zwei Ansprechpersonen, die den in a) bzw. b) genannten Anforderungen genügen, zur Verfügung stellt.
Der Leistungsumfang umfasst für das Los 7:
- die Grundbetreuung nach DGUV Vorschrift 2 Anlage 2 Abschnitt 2 und Anhang 3
und
- optional die betriebsspezifische Betreuung nach DGUV Vorschrift 2 Anlage 2 Abschnitt 3 und Anhang 4, die insbesondere arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchungen und/oder Impfkampagnen umfassen kann. Diese Leistung wird vom Auf-traggeber bzw. vom Bezugsberechtigten nur bei Bedarf in Anspruch genommen.
Logistikzentrum Baden-Württemberg (LZBW)
Gegenstand dieses Leistungsvertrages ist die arbeitsmedizinische und sicherheitstechnische Betreuung für das Ministerium für Finanzen und das Ministerium des Inneren, für Digitalisierung und Kommunen, jeweils mit nachgeordneten Dienststellen auf Grundlage des ArbSchG und des ASiG.
Die jeweiligen Fachkräfte des Auftragnehmers unterstützen den Auftraggeber mit den nachgeordneten Dienststellen durch fachliche Beratung und entsprechende Überprüfungen zum Stand der Arbeitssicherheit und Arbeitsmedizin.
Der Auftraggeber legt großen Wert auf eine gute Erreichbarkeit per Telefon oder Mail und insbesondere darauf, dass Anfragen innerhalb von drei Arbeitstagen beantwortet werden. Der Auftraggeber wird sich vertraglich ein Kündigungsrecht vorbehalten, sollte mehrmals dagegen verstoßen werden.
Dem Auftraggeber ist eine gute, vertrauensvolle und langfristige Zusammenarbeit wichtig. Deshalb bittet der Auftraggeber je Los um die Angabe von vier festen Ansprechpersonen, nämlich
a) eine Ansprechperson sowie eine Stellvertreterin oder einen Stellvertreter für den arbeitsmedizinischen Bereich, die über die in § 4 ASiG in Verbindung mit § 3 DGUV Vorschrift 2 festgelegte Qualifikation verfügen und
b) eine Ansprechperson sowie eine Stellvertreterin oder einen Stellvertreter für den sicherheitstechnischen Bereich, die über die in § 7 ASiG in Verbindung mit § 4 DGUV Vorschrift 2 festgelegte Qualifikation verfügen (alle zusammen "Ansprechpersonen"). Ein Auswechseln dieser Ansprechpersonen während der Vertragslaufzeit ist nur nach vorheriger Zustimmung des Auftraggebers zulässig. Die Zustimmung wird erteilt, wenn der künftige Ansprechpartner über die nach den in a) und b) genannten erforderlichen Qualifikationen verfügt. Der Auftraggeber wird sich vertraglich ein Kündigungsrecht vorbehalten, falls der Bieter während der gesamten Vertragslaufzeit nicht jeweils zwei Ansprechpersonen, die den in a) bzw. b) genannten Anforderungen genügen, zur Verfügung stellt.
Der Leistungsumfang umfasst für das Los 8:
- die Grundbetreuung nach DGUV Vorschrift 2 Anlage 2 Abschnitt 2 und Anhang 3
und
- die betriebsspezifische Betreuung nach DGUV Vorschrift 2 Anlage 2 Abschnitt 3 und Anhang 4, die insbesondere arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchungen und/oder Impfkampagnen.
Für den Bereich des Loses 8 "Logistikzentrum Baden-Württemberg" wird darauf hingewiesen, dass das Logistikzentrum neben der Verwaltung auch über einen Lagerbetrieb verfügt. In den Gebäuden des LZBW lagern auf 4.500 m² Lagerfläche Bekleidungs- und Ausrüstungsgegenstände sowie in geringsten Mengen Gefahrstoffe. Diese Vorräte sind für die Belieferung der Polizei und Justiz Baden-Württemberg sowie Hessen. Das LZBW hat die Versorgungssicherheit für die Aufrechterhaltung des dortigen Dienstbetriebes sicherzustellen. Ca. 20 Personen sind im Lager beschäftigt.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
- Formlose Eigenerklärung, aus der hervorgeht, dass kein Verstoß gegen die in § 123 Abs. 1 GWB genannten Straftaten vorliegt, kein Ausschlussgrund nach § 123 Abs. 2 GWB gegeben ist und keine Ausschlussgründe nach § 124 GWB vorliegen; oder es liegen zwar Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB vor, aber es wurden erfolgreich Selbstreinigungsmaßnahmen im Sinne des § 125 GWB durchgeführt, die in einer Anlage dargestellt werden, (vgl. Angebotserklärung, Anlage 1).
- Formlose Eigenerklärung nach § 19 Abs. 3 S. 1 MiLoG, aus der hervorgeht, dass der Bieter nicht mit einer Geldbuße von wenigstens zweitausendfünfhundert Euro wegen eines Verstoßes nach § 21 MiLoG belegt worden ist (vgl. Angebotserklärung, Anlage 1).
- Aktueller Auszug des Eintrages des Bieters im Berufs- oder Handelsregister (bei GmbH & Co. KG auch der Komplementär-GmbH).
- Nachweis durch Dokumentenvorlage, dass beim Bieter mindestens zwei Arbeitsmediziner und zwei Fachkräfte für Arbeitssicherheit zur Verfügung stehen, die über die nach dem ASiG erforderlichen Qualifikationen verfügen. Diese vier Personen müssen während der Vertragslaufzeit als Ansprechpartner für den Auftraggeber zur Verfügung stehen.
- Formlose Eigenerklärung, dass der Bieter sicherstellen kann, dass während der Vertragslaufzeit eine ausreichende Anzahl qualifizierter Fachkräfte (Arbeitsmediziner und Fachkräfte für Arbeitssicherheit) nach dem ASiG für die Ausführung der hier ausgeschriebenen Leistungen zur Verfügung stehen (vgl. Angebotserklärung, Anlage 1).
- Bestätigung des Bestehens einer angemessenen Berufshaftpflichtversicherung während der gesamten Vertragslaufzeit
Formlose Eigenerklärung, dass der Bieter sich nicht in einem Insolvenz- oder Vergleichsverfahren befindet und das gegen ihn kein Insolvenz- oder Vergleichsverfahren eröffnet wurde oder die Eröffnung beantragt oder dieser Antrag mangels Masse abgelehnt worden ist (vgl. Angebotserklärung, Anlage 1).
Formlose Eigenerklärung, dass der Bieter sicherstellen kann, dass während der Vertragslaufzeit eine ausreichende Anzahl qualifizierter Fachkräfte (Arbeitsmediziner und Fachkräfte für Arbeitssicherheit) nach dem ASiG für die Ausführung der hier ausgeschriebenen Leistungen zur Verfügung stehen (vgl. Angebotserklärung, Anlage 1).
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
1)
Der Auftraggeber weist für die Kommunikation auf die unter I.3) genannte Stelle hin;
2)
Es ist für die Verfahrensdauer ein verantwortlicher, deutschsprachiger
Ansprechpartner nebst Kontaktdaten (Name, Anschrift, Tel., E-Mail) zu benennen;
3)
Die Angebote sind über das unter I.3) genannte Vergabeportal einzureichen;
4)
Bei Bewerbergemeinschaften sollen möglichst alle Mitglieder der Bewerbergemeinschaft die unter III.1.1) und III.1.3) genannten Nachweise einreichen. Die Mitglieder der Bewerbergemeinschaft müssen gesamtschuldnerisch haften. Soweit sich in der Bewerber-/Bietergemeinschaft auf eine Vollmacht berufen wird, ist diese mit dem Angebot vorzulegen. Auf die Möglichkeit der Eignungsleihe nach § 47 VgV wird hingewiesen;
5)
Die Bieter werden seitens des Auftraggebers mit diesen Vergabeunterlagen zur Abgabe eines Angebotes gebeten.
Die Bieter müssen bei der Erstellung ihrer Angebote die in diesen Vergabeunterlagen dargestellten Vorgaben an die Angebote berücksichtigen.
Die Bieter müssen ihre Angebote auf der Grundlage der Vergabeunterlagen mit dem Stand zum Ablauf der Angebotsfrist vorbehaltlos abgeben. Angebote, die die Mindestanforderungen der Leistungsbeschreibung bzw. die formalen Anforderungen nicht er-füllen oder die eine nicht ausdrücklich zugelassene Änderung oder Ergänzung der Un-terlagen enthalten, schließt der Auftraggeber aus (§ 57 VgV).
Die Bieter müssen bei der Erstellung ihrer ersten Angebote insbesondere die in diesen Vergabeunterlagen dargestellten Vorgaben an die Angebote berücksichtigen. Die Bieter müssen ihre ersten Angebote auf der Grundlage der Vergabeunterlagen mit dem Stand zum Ablauf der Angebotsfrist vorbehaltlos abgeben. Der Auftraggeber behält sich vor, erste Angebote, die die Mindestanforderungen der Leistungsbeschreibung bzw. die formalen Anforderungen nicht erfüllen oder die eine nicht ausdrücklich zugelassene Änderung oder Ergänzung der Unterlagen enthalten, auszuschließen (§ 57 VgV).
Das erste Angebot ist bereits verbindlich.
6)
Beabsichtigt ein Bieter bereits bei Angebotsabgabe, für wesentliche Hauptleistungen Drittunternehmen (z.B.
Nachunternehmer, verbundene Unternehmen, sonstige Dritte) vorzusehen, so ist das Drittunternehmen im
Angebot zu benennen und Art und Umfang der für den Dritten vorgesehenen Leistungen zu bezeichnen. Auf
Verlangen des Auftraggebers sind für die Drittunternehmen die in der Bekanntmachung geforderten Nachweise,
Erklärungen und Angaben einzureichen. Der Auftraggeber kann dieses Verlangen auf bestimmte Nachweise,
Erklärungen und Angaben sowie auf einzelne Drittunternehmen beschränken;
7)
Der Auftraggeber wird den Vorgaben in § 41 VgV dadurch nachkommen, dass er auf der unter I.3) genannten Website den derzeit vorhandenen Teil der Vergabeunterlagen zur Verfügung stellt.
Bekanntmachungs-ID: CXR6YYPYH5A
Postanschrift: Durlacher Allee 100
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
E-Mail:
Postanschrift: Durlacher Allee 100
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
E-Mail:
Zur Wahrung der Fristen wird auf die §§ 160 ff. GWB verwiesen. Insbesondere wird darauf hingewiesen, dass der Nachprüfungsantrag gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB spätestens 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, zu stellen ist. Vergabeverstöße sind nach § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB vor Einreichen des Nachprüfungsantrags innerhalb von 10 Kalendertagen nachdem der Bieter den Verstoß erkannt hat, beim Auftraggeber zu rügen. Vergabeverstöße, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der Teilnahmefrist nach IV.2.2) bei dem Auftraggeber zu rügen.
Postanschrift: Durlacher Allee 100
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
E-Mail: