Fluggastkontrolldienstleistungen Flughafen KA/BA Referenznummer der Bekanntmachung: RPS_13-0230.7/0050
Bekanntmachung einer Änderung
Änderung eines Vertrags/einer Konzession während der Laufzeit
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift: Ruppmannstraße 21
Ort: Stuttgart
NUTS-Code: DE111 Stuttgart, Stadtkreis
Postleitzahl: 70565
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 7119040
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://rp.baden-wuerttemberg.de/rps/
Abschnitt II: Gegenstand
Fluggastkontrolldienstleistungen Flughafen KA/BA
Flughafen Karlsruhe/Baden-Baden
Halifax Avenue B420
77836 Rheinmünster
Deutschland
Durchführung der Reisegepäck- und Personenkontrollen über die Vertragslaufzeit vom 1.1.2019 bis 31.12.2023 (Verlängerungsoption bis 31.12.2024) auf dem Flughafen Karlsruhe/Baden-Baden. Im Jahr 2017 kam es zu 624.661 Passagieren und 103 556 Kontrolleinsatzstunden.
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
Fluggastkontrollen Flughafen Karlsruhe Baden-Baden
Postanschrift: Anderter Str. 69
Ort: Hannover
NUTS-Code: DE12 Karlsruhe
Postleitzahl: 30629
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
Abschnitt VII: Änderungen des Vertrags/der Konzession
Flughafen Karlsruhe/Baden-Baden
Halifax Avenue B420
77836 Rheinmünster
Deutschland
Zum Schutz vor Angriffen auf die Sicherheit des Luftverkehrs, insbesondere vor Flugzeugentführungen und Sabotageakten und terroristischen Anschlägen, überträgt der Auftraggeber dem Auftragnehmer Fluggastkontrolldienstleistungen gemäß § 5 Luftsicherheitsgesetz (LuftSiG).
Postanschrift: Victoria Boulevard A106
Ort: Rheinmünster
NUTS-Code: DE12 Karlsruhe
Postleitzahl: 77836
Land: Deutschland
Der Auftragnehmer erhält eine Zulage i.H.v. 39,39 % pro Kontrollstunde, sofern er 90% oder mehr der durch den Auftraggeber angeforderten Kontrollstunden pro Tag erbringt.
Der Auftragnehmer ist verpflichtet künftig bis zum 20. des Vormonats eine Entwurfsplanung zu schicken, die sodann von dem Auftraggeber geprüft und ggfs. genehmigt wird.
Tägliche Mitteilungspflicht mit welcher Personalausstattung der Auftragnehmer am kommenden Tag rechnet sowie tägliche Vorkommnisberichte dem Auftraggeber zu übersenden.
Der Auftraggeber konnte bei Zuschlagserteilung 2018 nicht vorhersehen, dass aufgrund der Corona Pandemie ein solch starker Einbruch in den Passagierzahlen stattfinden wird. Aufgrund des stark zurückgegangenen Flugbetriebes haben sich zahlreiche Kontrollkräfte beruflich anderweitig orientiert. Dies steht dem enormen Wachstum an Passagieraufkommen am FKB gegenüber. Um hohe monetäre Schäden für das Land abzuwehren sowie einen geregelten Flugbetrieb am Flughafen Karlsruhe/Baden-Baden zu gewährleisten, waren die Änderungen erforderlich.