Entwicklung eines Kinderschutzentwicklungsplans (KSEP) Referenznummer der Bekanntmachung: 2023-0022-1000-10
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Nationale Identifikationsnummer: 07999
Postanschrift: Stadthaus Deutz - Westgebäude, Willy-Brandt-Platz 2
Ort: Köln
NUTS-Code: DEA23 Köln, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 50679
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 22122124789
Fax: +49 22122123011
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.stadt-koeln.de
Postanschrift: Markt 2
Ort: Neuss
NUTS-Code: DEA1D Rhein-Kreis Neuss
Postleitzahl: 41460
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Jugendamt
E-Mail:
Telefon: +49 2131905101
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.neuss.de
Abschnitt II: Gegenstand
Entwicklung eines Kinderschutzentwicklungsplans (KSEP)
Für das Amt für Kinder, Jugend und Familie der Stadt Köln und für das Jugendamt der Stadt Neuss (gemeinsame Auftraggeberinnen) wird in einer gemeinschaftlichen Vergabe die Entwicklung eines Kinderschutzentwicklungsplanes (KSEP) ausgeschrieben.
50679 Köln, Nordrhein-Westfalen
Das zur Verfügung stehende Budget für beide Positionen und für den gesamten Leistungszeitraum beträgt 500.000 € mit Umsatzsteuer (420.168,06 € ohne Umsatzsteuer bei einem Steuersatz von 19 %).
Die maximale Leistungsdauer beträgt 24 Monate ab Zuschlagserteilung.
Die Auswahl der Bieterinnen erfolgt auf der Grundlage der zum Nachweis der Eignung erfolgten Angaben, Erklärungen und Unterlagen. Die Mindestanforderungen müssen erfüllt sein, das heißt, es muss zu jedem Kriterium mindestens 1 Punkt erreicht werden.
Die Rangfolge der Bewerberinnen ergibt sich durch die erreichte Punktzahl. Maximal sind 55 Punkte zu erreichen (vergleiche nachfolgende Übersicht). Von allen Bewerbern, die die Mindestpunktzahl erreichen, werden die drei Bewerberinnen mit der höchsten Punktzahl zur Abgabe eines Angebots aufgefordert.
Übersicht:
1. Erfahrungen im Umgang mit Kinderschutz in Organisationen:
Ja, im privaten Sektor = 1 Punkt
Ja, im öffentlichen Sektor = 3 Punkte
Ja, in der Kommunalverwaltung = 5 Punkte
Bis zu drei Nachweise können bewertet werden. Maximal können so 15 Punkte vergeben werden.
2. Erfahrungen im Projektmanagement:
Ja, im privaten Sektor = 1 Punkt
Ja, im öffentlichen Sektor = 3 Punkte
Ja, in der Kommunalverwaltung = 5 Punkte
Bis zu drei Nachweise können bewertet werden. Maximal können so 15 Punkte vergeben werden.
3. Erfahrungen mit Partizipationsprozessen:
Ja, im privaten Sektor = 1 Punkt
Ja, im öffentlichen Sektor = 3 Punkte
Ja, in der Kommunalverwaltung = 5 Punkte
Bis zu drei Nachweise können bewertet werden. Maximal können so 15 Punkte vergeben werden.
4. Die Projektleitung und ihre Vertretung müssen eine mindestens dreijährige Erfahrungen in der Leitung von Projekten im Bereich der Jugendhilfe haben:
Ja, im privaten Sektor = 1 Punkt
Ja, im öffentlichen Sektor = 3 Punkte
Ja, in der Kommunalverwaltung = 5 Punkte
Je leitender Kraft kann ein Nachweis bewertet werden. Maximal können so 10 Punkte vergeben werden. Fehlt einer Kraft die notwendige Erfahrung, so erfolgt keine Aufforderung zur Abgabe eines Angebotes.
Rechtzeitig gestellte Fragen werden nach § 20 Absatz 3 Nummer 1 VgV bis sechs Tage vor Ablauf der Angebotsfrist beantwortet.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
• Nachweis der Eintragung im Berufs- oder Handelsregister oder vergleichbares Register nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes der Gemeinschaft oder des Vertragsstaates des EWR-Abkommens, in dem die Bieterin ansässig ist, aus dem hervorgeht, dass das Unternehmen zur Erbringung der auszuschreibenden Leistung berechtigt ist. Sollten im jeweiligen Register entsprechende Hinweise nicht eingetragen sein, so muss die Bieterin zusätzliche Nachweise öffentlicher Kassen, Institutionen, Anstalten, Behörden etcetera beibringen, aus denen dann die notwendigen Eintragungen hervorgehen. Kein Nachweis (Vorlage in Kopie) darf zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe älter als neun Monate sein.
• Benennung/Kurzprofil einer verantwortlichen Projektleitung, die den Auftraggeberinnen für die gesamte Projektlaufzeit als Ansprechpartnerin beziehungsweise -partnerin zur Verfügung steht. Die Projektleitung sollte über fundierte Kenntnisse der Arbeit der Jugendämter in NRW verfügen und sowohl in den Strukturen als auch in Qualitätsentwicklungsprozessen des Bundeslandes NRW sehr erfahren sein. Hierzu hat die Bieterin entsprechende Referenzen auf die Person der Projektleitung bezogen beizubringen.
• Eigenerklärung zum Netto-Jahresumsatz. Nachweisbarer Netto-Jahresumsatz mit erbrachten Projektdienstleistungen in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren (in aller Regel die Kalenderjahre 2020, 2021, 2022), die in der Art mit denen vergleichbar sind, die Gegenstände der Ausschreibung (Einführung und Entwicklung eines Kinderschutzplanes) sind. Der Netto-Jahresumsatz sollte mindestens zehn Prozent des Auftragswerts (somit 50.000 € einschließlich Umsatzsteuer) betragen.
• Nachweise über die bereits vorhandene Expertise im Kinderschutz, der Expertise in den Verwaltungsstrukturen der Jugendämter in NRW und der Landesgesetzgebung, Expertise in Struktur, Planung und Management; kommunale und politische Fachexpertise; Kenntnisse der Strukturen des Bundeslandes NRW; Expertise in komplexen Beratungs- und Begleitungsprozessen; Expertise im Projektmanagement und in Partizipationsprozessen. Hierzu hat die Bieterin entsprechende Dokumente auf die Person der Projektleitung bezogen beizubringen.
• Zeugnisse (pädagogische Fachkompetenz/Studien-Berufsabschluss) sowie Arbeitszeugnisse der Projektleitung und der mit dem Projekt betrauten Mitarbeitenden. Entscheidend sind hierbei Belege, dass der Anbieter bereits über Erfahrungen in der Entwicklung von Schutzkonzepten verfügt, wenn möglich durch Vorlage bereits veröffentlichter Dokumente.
• Belege, dass der Anbieter bereits über Erfahrungen im Bereich der Erstellung von für den Kinderschutz relevanten Veröffentlichungen verfügt, durch Vorlage von mindestens zwei bereits veröffentlichten Dokumenten oder Referenzen.
Die Vergabe des Auftrages richtet sich unter anderem nach dem Gesetz über die Sicherung von Tariftreue und Mindestlohn bei der Vergabe öffentlicher Aufträge (Tariftreue- und Vergabegesetz Nordrhein-Westfalen TVgG NRW) vom 21.03.2018 (TVgG). Hiernach müssen beauftragte Unternehmen sowie deren Nachunternehmerinnen beziehungsweise Nachunternehmer die nach dem TVgG festgelegten Mindestentgelte beziehungsweise Tariflöhne zahlen und Mindestarbeitsbedingungen gewähren (§ 2 TVgG). Die Stadt Köln ist als öffentliche Auftraggeberin berechtigt, Kontrollen durchzuführen, um die Einhaltung dieser Pflichten zu überprüfen. Weitere Ausführungsbedingungen sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift: Zeughausstraße 2 - 10
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 221147-2120
Fax: +49 221147-2889
Internet-Adresse: https://www.bezreg-koeln.nrw.de/brk_internet/vergabekammer/index.html
Siehe § 160 Absatz 3 GWB
- innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gegenüber der Stadt Köln nach Erkennen des Verstoßes gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren
- spätestens bis Ablauf der Angebots-/Bewerbungsfrist bei Verstößen gegen Vergabevorschriften in der Bekanntmachung
- spätestens bis Ablauf der Angebots-/Bewerbungsfrist bei Verstößen gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind
- spätestens bis Ablauf der Angebots-/Bewerbungsfrist bei Verstößen gegen Vergabevorschriften, die in den Vergabeunterlagen erkennbar sind
- innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung der Stadt Köln, der Rüge nicht abhelfen zu wollen
Siehe § 135 Absatz 2 GWB
- 30 Kalendertage nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch die Stadt Köln über den Abschluss des Vertrages, spätestens jedoch sechs Monate nach Vertragsschluss
Im Fall der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der EU 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der EU
Postanschrift: Zeughausstraße 2-10
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 221147-2120
Fax: +49 221147-2889
Internet-Adresse: https://www.bezreg-koeln.nrw.de/brk_internet/vergabekammer/index.html