Erneuerung Transportkanal Anrath-Viersen - Baustraße und Gewässerverrohrungen

Auftragsbekanntmachung

Bauauftrag

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: Niersverband Viersen
Postanschrift: Am Niersverband 10
Ort: Viersen
NUTS-Code: DEA1E Viersen
Postleitzahl: 41747
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 2162/3704-0
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.niersverband.de
I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: Stadt Willich
Ort: Willich
NUTS-Code: DEA1E Viersen
Land: Deutschland
E-Mail:
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.stadt-willich.de/
I.2)Informationen zur gemeinsamen Beschaffung
Der Auftrag betrifft eine gemeinsame Beschaffung
I.3)Kommunikation
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter: https://www.subreport.de/E77638339
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via: https://www.subreport.de/E77638339
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen an die oben genannten Kontaktstellen
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Einrichtung des öffentlichen Rechts
I.5)Haupttätigkeit(en)
Umwelt

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Erneuerung Transportkanal Anrath-Viersen - Baustraße und Gewässerverrohrungen

II.1.2)CPV-Code Hauptteil
45233120 Straßenbauarbeiten
II.1.3)Art des Auftrags
Bauauftrag
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Die Abwassertransportleitung zwischen dem Pumpwerk Brückenstraße der Stadt Willich und der Betriebsstelle Viersen des Niersverbandes ist aufgrund von baulichen Schäden zu erneuern. Die Trassenführung der neu zu verlegenden Leitung verläuft streckenweise parallel zu einer Bahntrasse durch ein Naturschutzgebiet. In diesem Bereich gibt es aktuell keine Zuwegung. Um die Maßnahme durchführen zu können muss daher im Vorfeld eine provisorische Baustraße parallel zur Bahnlinie errichtet werden. Im geplanten Straßenverlauf werden drei Gräben gekreuzt, welche mit jeweils einer Gewässerverrohrung ausgebaut werden müssen. Der Aushub des anstehenden Bodens, Lieferung und Einbau von Grobschlag und Natursteinschotter, sowie die Errichtung der Gewässerverrohrungen samt wasserdichtem Verbau sind im Leistungsumfang dieser Ausschreibung enthalten.

Die Transportleitung quert eine Kreisstraße, sodass die Baustraße in zwei Abschnitte (ca. 500m nördlich im Landschaftsschutzgebiet und 1400m südlich im Naturschutzgebiet) unterteilt wird. Die Errichtung der Baustraße im Landschaftsschutzgebiet und im Naturschutzgebiet ist ab Oktober 2023 vorgesehen. Parallel zur Errichtung der Baustraße verlaufen die Kampfmitteluntersuchungen. Die Absprachen mit dem Auftragnehmer der Kampfmitteluntersuchung, insbesondere im Bereich der Verbauarbeiten, sind mit einzukalkulieren. Aufgrund naturschutzrechtlicher Belange sind sämtliche Arbeiten vor dem 01.03.24 abschließend fertigzustellen.

II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.2)Beschreibung
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
45111000 Abbrucharbeiten, Baureifmachung und Abräumung
45112000 Aushub- und Erdbewegungsarbeiten
45262310 Stahlbetonarbeiten
45262212 Verbauarbeiten
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DEA1E Viersen
Hauptort der Ausführung:

Viersen-Anrath

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Die Abwassertransportleitung zwischen dem Pumpwerk Brückenstraße der Stadt Willich und der Betriebsstelle Viersen des Niersverbandes ist aufgrund von baulichen Schäden zu erneuern. Die Trassenführung der neu zu verlegenden Leitung verläuft streckenweise parallel zu einer Bahntrasse durch ein Naturschutzgebiet. In diesem Bereich gibt es aktuell keine Zuwegung. Um die Maßnahme durchführen zu können muss daher im Vorfeld eine provisorische Baustraße parallel zur Bahnlinie errichtet werden. Im geplanten Straßenverlauf werden drei Gräben gekreuzt, welche mit jeweils einer Gewässerverrohrung ausgebaut werden müssen. Der Aushub des anstehenden Bodens, Lieferung und Einbau von Grobschlag und Natursteinschotter, sowie die Errichtung der Gewässerverrohrungen samt wasserdichtem Verbau sind im Leistungsumfang dieser Ausschreibung enthalten.

Die Transportleitung quert eine Kreisstraße, sodass die Baustraße in zwei Abschnitte (ca. 500m nördlich im Landschaftsschutzgebiet und 1400m südlich im Naturschutzgebiet) unterteilt wird. Die Errichtung der Baustraße im Landschaftsschutzgebiet und im Naturschutzgebiet ist ab Oktober 2023 vorgesehen. Parallel zur Errichtung der Baustraße verlaufen die Kampfmitteluntersuchungen. Die Absprachen mit dem Auftragnehmer der Kampfmitteluntersuchung, insbesondere im Bereich der Verbauarbeiten, sind mit einzukalkulieren. Aufgrund naturschutzrechtlicher Belange sind sämtliche Arbeiten vor dem 01.03.24 abschließend fertigzustellen.

II.2.5)Zuschlagskriterien
Die nachstehenden Kriterien
Preis
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Beginn: 01/10/2023
Ende: 29/02/2024
Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

Die gesamte Maßnahme wird in Zusammenarbeit des Niersverbandes und der Stadt Willich durchgeführt. Das LV enthält zwei getrennte Titel, die die Leistungen klar der Stadt Willich (Titel 1) und dem Niersverband (Titel 2) zuordnen. Mit dem Zuschlag werden zwei Verträge abgeschlossen. Vertragspartner für die Leistungen nach Titel 1 wird die Stadt Willich. Vertragspartner für die Leistungen nach Titel 2 wird der Niersverband. Die Ausschreibung und die Vergabe für die gesamte Maßnahme erfolgt durch den Niersverband im eigenen Namen für Titel 2 und namens und im Auftrag der Stadt Willich für Titel 1. Die Planung sowie Oberbauleitung und örtliche Bauleitung erfolgen durch das Ingenieurbüro Tuttahs & Meyer Ingenieurgesellschaft für Wasser- und Abwasser- und Energiewirtschaft mbH, das jeweils vom Niersverband und von der Stadt Willich beauftragt wurde. Die Rechnungsstellung hat nach den jeweiligen Titeln getrennt an den jeweiligen Vertragspartner zu erfolgen. Geprüft werden die Rechnungen durch das beauftragte Ingenieurbüro. Die der Ausschreibung anliegenden Vertragsbedingungen gelten jeweils für beide oben genannten Verträge mit dem Niersverband bzw. der Stadt Willich.

Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben

III.1)Teilnahmebedingungen
III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Eignungskriterien gemäß Auftragsunterlagen
III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Eignungskriterien gemäß Auftragsunterlagen
III.2)Bedingungen für den Auftrag
III.2.3)Für die Ausführung des Auftrags verantwortliches Personal
Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der Personen, die für die Ausführung des Auftrags verantwortlich sind

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Offenes Verfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
Tag: 20/09/2023
Ortszeit: 10:00
IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können:
Deutsch
IV.2.6)Bindefrist des Angebots
Das Angebot muss gültig bleiben bis: 20/11/2023
IV.2.7)Bedingungen für die Öffnung der Angebote
Tag: 20/09/2023
Ortszeit: 10:00

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
VI.2)Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
VI.3)Zusätzliche Angaben:
VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Rheinland bei der Bezirksregierung Köln
Postanschrift: Zeughausstraße 2-10
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

Auf das Vergabeverfahren findet das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB),

Teil 4, Anwendung. Auszug:

Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein (§ 160 Abs. 1

GWB).

Der Antrag ist gemäß § 160 Abs. 3 unzulässig, soweit

1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor

Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht

innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach

§ 134 Abs. 2 bleibt unberührt,

2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar

sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur

Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar

sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur

Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge

nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.

Gemäß § 160 Abs. 3 S. 2 GWB gilt Satz 1 nicht bei einem Antrag auf Feststellung der

Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 S. 2 bleibt

unberührt.

Der Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach § 134 Abs. 1

GWB an die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen oder an die

Bewerber, denen keine Informationen über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung

gestellt wurde, geschlossen werden (§ 134 Abs. 2 S. 1 GWB). Wird die Information per Fax

oder auf elektronischem Weg versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage (§ 134

Abs. 2 S. 2 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den

Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es

nicht an (§ 134 Abs. 2 S. 3 GWB).

Gemäß § 135 Abs. 1 GWB ist ein Vertrag von Anfang an unwirksam, wenn der Auftraggeber

1. gegen § 134 verstoßen hat oder

2. den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der

Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist

und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist.

Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im

Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der

betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss

des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht

worden ist (§ 135 Abs. 2 S. 1 GWB). Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt

der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der

Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der

Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 Abs. 2 S. 2 GWB).

VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
09/08/2023

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