Erneuerung Transportkanal Anrath-Viersen - Baustraße und Gewässerverrohrungen
Auftragsbekanntmachung
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Am Niersverband 10
Ort: Viersen
NUTS-Code: DEA1E Viersen
Postleitzahl: 41747
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 2162/3704-0
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.niersverband.de
Ort: Willich
NUTS-Code: DEA1E Viersen
Land: Deutschland
E-Mail:
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.stadt-willich.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Erneuerung Transportkanal Anrath-Viersen - Baustraße und Gewässerverrohrungen
Die Abwassertransportleitung zwischen dem Pumpwerk Brückenstraße der Stadt Willich und der Betriebsstelle Viersen des Niersverbandes ist aufgrund von baulichen Schäden zu erneuern. Die Trassenführung der neu zu verlegenden Leitung verläuft streckenweise parallel zu einer Bahntrasse durch ein Naturschutzgebiet. In diesem Bereich gibt es aktuell keine Zuwegung. Um die Maßnahme durchführen zu können muss daher im Vorfeld eine provisorische Baustraße parallel zur Bahnlinie errichtet werden. Im geplanten Straßenverlauf werden drei Gräben gekreuzt, welche mit jeweils einer Gewässerverrohrung ausgebaut werden müssen. Der Aushub des anstehenden Bodens, Lieferung und Einbau von Grobschlag und Natursteinschotter, sowie die Errichtung der Gewässerverrohrungen samt wasserdichtem Verbau sind im Leistungsumfang dieser Ausschreibung enthalten.
Die Transportleitung quert eine Kreisstraße, sodass die Baustraße in zwei Abschnitte (ca. 500m nördlich im Landschaftsschutzgebiet und 1400m südlich im Naturschutzgebiet) unterteilt wird. Die Errichtung der Baustraße im Landschaftsschutzgebiet und im Naturschutzgebiet ist ab Oktober 2023 vorgesehen. Parallel zur Errichtung der Baustraße verlaufen die Kampfmitteluntersuchungen. Die Absprachen mit dem Auftragnehmer der Kampfmitteluntersuchung, insbesondere im Bereich der Verbauarbeiten, sind mit einzukalkulieren. Aufgrund naturschutzrechtlicher Belange sind sämtliche Arbeiten vor dem 01.03.24 abschließend fertigzustellen.
Viersen-Anrath
Die Abwassertransportleitung zwischen dem Pumpwerk Brückenstraße der Stadt Willich und der Betriebsstelle Viersen des Niersverbandes ist aufgrund von baulichen Schäden zu erneuern. Die Trassenführung der neu zu verlegenden Leitung verläuft streckenweise parallel zu einer Bahntrasse durch ein Naturschutzgebiet. In diesem Bereich gibt es aktuell keine Zuwegung. Um die Maßnahme durchführen zu können muss daher im Vorfeld eine provisorische Baustraße parallel zur Bahnlinie errichtet werden. Im geplanten Straßenverlauf werden drei Gräben gekreuzt, welche mit jeweils einer Gewässerverrohrung ausgebaut werden müssen. Der Aushub des anstehenden Bodens, Lieferung und Einbau von Grobschlag und Natursteinschotter, sowie die Errichtung der Gewässerverrohrungen samt wasserdichtem Verbau sind im Leistungsumfang dieser Ausschreibung enthalten.
Die Transportleitung quert eine Kreisstraße, sodass die Baustraße in zwei Abschnitte (ca. 500m nördlich im Landschaftsschutzgebiet und 1400m südlich im Naturschutzgebiet) unterteilt wird. Die Errichtung der Baustraße im Landschaftsschutzgebiet und im Naturschutzgebiet ist ab Oktober 2023 vorgesehen. Parallel zur Errichtung der Baustraße verlaufen die Kampfmitteluntersuchungen. Die Absprachen mit dem Auftragnehmer der Kampfmitteluntersuchung, insbesondere im Bereich der Verbauarbeiten, sind mit einzukalkulieren. Aufgrund naturschutzrechtlicher Belange sind sämtliche Arbeiten vor dem 01.03.24 abschließend fertigzustellen.
Die gesamte Maßnahme wird in Zusammenarbeit des Niersverbandes und der Stadt Willich durchgeführt. Das LV enthält zwei getrennte Titel, die die Leistungen klar der Stadt Willich (Titel 1) und dem Niersverband (Titel 2) zuordnen. Mit dem Zuschlag werden zwei Verträge abgeschlossen. Vertragspartner für die Leistungen nach Titel 1 wird die Stadt Willich. Vertragspartner für die Leistungen nach Titel 2 wird der Niersverband. Die Ausschreibung und die Vergabe für die gesamte Maßnahme erfolgt durch den Niersverband im eigenen Namen für Titel 2 und namens und im Auftrag der Stadt Willich für Titel 1. Die Planung sowie Oberbauleitung und örtliche Bauleitung erfolgen durch das Ingenieurbüro Tuttahs & Meyer Ingenieurgesellschaft für Wasser- und Abwasser- und Energiewirtschaft mbH, das jeweils vom Niersverband und von der Stadt Willich beauftragt wurde. Die Rechnungsstellung hat nach den jeweiligen Titeln getrennt an den jeweiligen Vertragspartner zu erfolgen. Geprüft werden die Rechnungen durch das beauftragte Ingenieurbüro. Die der Ausschreibung anliegenden Vertragsbedingungen gelten jeweils für beide oben genannten Verträge mit dem Niersverband bzw. der Stadt Willich.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift: Zeughausstraße 2-10
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Auf das Vergabeverfahren findet das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB),
Teil 4, Anwendung. Auszug:
Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein (§ 160 Abs. 1
GWB).
Der Antrag ist gemäß § 160 Abs. 3 unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor
Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht
innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach
§ 134 Abs. 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar
sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur
Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar
sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur
Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge
nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Gemäß § 160 Abs. 3 S. 2 GWB gilt Satz 1 nicht bei einem Antrag auf Feststellung der
Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 S. 2 bleibt
unberührt.
Der Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach § 134 Abs. 1
GWB an die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen oder an die
Bewerber, denen keine Informationen über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung
gestellt wurde, geschlossen werden (§ 134 Abs. 2 S. 1 GWB). Wird die Information per Fax
oder auf elektronischem Weg versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage (§ 134
Abs. 2 S. 2 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den
Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es
nicht an (§ 134 Abs. 2 S. 3 GWB).
Gemäß § 135 Abs. 1 GWB ist ein Vertrag von Anfang an unwirksam, wenn der Auftraggeber
1. gegen § 134 verstoßen hat oder
2. den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der
Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist
und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist.
Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im
Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der
betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss
des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht
worden ist (§ 135 Abs. 2 S. 1 GWB). Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt
der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der
Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der
Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 Abs. 2 S. 2 GWB).