Stadtwerke Erkrath - Fachplanerleistungen (Los 2 - Solarthermie) Referenznummer der Bekanntmachung: 03305-23
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Ort: Erkrath
NUTS-Code: DEA1C Mettmann
Land: Deutschland
E-Mail:
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.stadtwerke-erkrath.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Stadtwerke Erkrath - Fachplanerleistungen (Los 2 - Solarthermie)
Für die Errichtung der Solarthermieanlagen sollen insbesondere Planungsleistungen der technischen Ausrüstung, in Anlehnung an das Leistungsbild gemäß § 55 HOAI, Leistungsphasen 2 bis 9 (stufenweise) vergeben werden. Die Planungsleistungen der Solarthermieanlagen umfassen insbesondere die Anlagengruppen 1, 2 7.1 z.B. Prozesswärmeanlagen und/oder 7.2 z.B. technische Anlagen der Abwasserreinigung, technische Anlagen der Wassergewinnung, -förderung, -speicherung.
Optional werden alle erforderlichen Leistungen der Tragwerksplanung, in Anlehnung an das Leistungsbild gemäß § 51 HOAI, Leistungsphasen 1 bis 9 (stufenweise) und der Geotechnik, in Anlehnung an § 3 Abs. 1 HOAI sowie für Verkehrsanlagen, in Anlehnung an das Leistungsbild gemäß § 47 HOAI, Leistungsphasen 2 bis 9 vergeben. Ggf. sind eine Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) und Fauna-Flora-Habitat-Verträglichkeitsprüfung (FFH-VP) durchzuführen.
Es kann derzeit nicht ausgeschlossen werden, dass eine immissionsschutzrechtliche Genehmigung und/oder Baugenehmigung notwendig wird zur Umsetzung des Vorhabens. Für den letzteren Fall muss der Auftragnehmer sicherstellen, dass er gemäß § 67 Landesbauordnung Nordrhein-Westfalen bauvorlageberechtigt ist.
Hinsichtlich der Details wird auf die Konzeptbeschreibung (Anlage I) und den Ingenieurvertrag - Los 2 (Anlage II) verwiesen.
Die Stadtwerke Erkrath GmbH (nachfolgend: SWE) beabsichtigt, am Standort der SWE die bestehende Energiezentrale zu modernisieren und zu erweitern. Die SWE hat im Rahmen der Strategieentwicklung des Geschäftsfeldes Wärme Fernwärmenetzerzeugungsstrategie entwickelt. Bei einer genaueren Analyse des bestehenden Erzeugungsparks konnte festgestellt werden, dass ein Ausbau mittels eines innovativen KWK-Systems (iKWK-System) vorteilhaft ist. Die Blockheizkraftwerke (BHKW) erfüllen im Energiekonzept zwei wesentliche Aspekte: Sie dienen der thermischen und elektrischen Energiegenerierung und speisen in das Stromnetz der allgemeinen Versorgung sowie in das Fernwärmenetz zur Versorgung der Abnehmer in der Stadt Erkrath ein. Mit dem geplanten Modernisierungs- und Erweiterungskonzept hat die SWE an der Ausschreibung für iKWK-Systeme im Juni 2023 teilgenommen und den Zuschlag erhalten.
Die für den Neubau der Energiezentrale erforderlichen Planungsleistungen sollen in Losen vergeben werden:
- Los 1: BHKWs, Power-to-Heat sowie die Projektkoordination
- Los 2: Solarthermie
- Los 3: EMSR
Für diese Ausschreibung sind die Planungsleistungen des Loses 2 gegenständlich.
Die drei Bewerber, die die meisten Punkte auf sich vereinigen können, werden ausgewählt. Die
Bewerber werden anhand ihres Gesamtumsatzes (30 %) und ihrer Referenzen (70 %) ausgewählt. Die
Punktevergabe wird wie folgt vorgenommen:
1) Der Gesamtumsatz der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre (vgl. Ziff. III.1.2). Hierbei erhält
der Bewerber mit dem höchsten Gesamtumsatz 5 Punkte. Die Bewertung der Gesamtumsätze der übrigen
Bewerber erfolgt mittels linearer Interpolation (Punktzahl Bewerber = Gesamtumsatz Bewerber x 5 / höchster
Gesamtumsatz). Die Punktzahl des Bewerbers wird mit 30 % gewichtet.
2) Punktevergabe für Referenzen:
- Anzahl der wertbaren Referenzen (vergleichbare Referenzen des Bewerbers gemäß Ziffer III.1.3). Hierbei
erhält der Bewerber mit der höchsten Anzahl wertbarer Referenzen 5 Punkte. Die Bewertung der Referenzen
der übrigen Bewerber erfolgt mittels linearer Interpolation (Punktzahl Bewerber = Anzahl wertbarer Referenzen
Bewerber x 5 / höchste Anzahl wertbarer Referenzen). Die Punktzahl des Bewerbers wird mit 70 % gewichtet.
Erreichen mehrere Bewerber nach Auswertung der Umsätze und Referenzen eine gleiche Punktzahl,
entscheidet die qualitative Nähe der eingereichten Referenzen zu der hier zu vergebenden Leistung über die
Platzierung des Bewerbers. Je näher die Referenz dem bekanntgemachten Auftrag in qualitativer Hinsicht
kommt, desto besser wird diese Referenz bewertet.
Die Planungsleistungen der Tragwerksplanung, Geotechnik und Verkehrsanlagen werden optional vergeben.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
1. Aktueller Nachweis, dass eine Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister vorhanden ist, falls es die Gesellschaftsform erfordert.
2. Zum Beleg des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen haben die Bewerber Eigenerklärungen darüber
einzureichen, dass Ausschlussgründe nach § 123 Abs. 1 bis 4 GWB und § 124 Abs. 1 GWB, nach §§ 21 Abs. 1
und Abs. 3 i. V. m. § 23 Abs. 2 und Abs. 3 AEntG, nach §§ 19 Abs. 1 und Abs. 3 i. V. m. § 21 MiLoG, nach § 98c
Abs. 1 AufenthG, nach § 21 SchwarzArbG sowie Nach § 22 Abs. 1 i.V.m. § 24 Abs. 1 LkSG nicht vorliegen.
3. Eigenerklärung nach der Sanktions-VO gemäß dem BMWK Rundschreiben vom 14.04.2022.
4. Eigenerklärung nach dem Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz.
1.Eigenerklärung zum Umsatz (gerundet auf volle 1.000 EUR) des Bewerbers der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre (2020-2022).
2.Nachweis einer gültigen Berufshaftpflichtversicherung eines Versicherers mit einer Versicherungssumme von mind. 1,5 Mio. EUR für Personenschäden und mind. 2 Mio. EUR für sonstige Schäden je Schadensfall. Ausreichend ist auch der Nachweis einer unwiderruflichen Deckungszusage eines Versicherers (nicht Maklers), dass im Auftragsfall eine Versicherung mit den oben genannten Mindestsummen geschlossen werden wird.
Siehe oben
1. Eigenerklärung zur Anzahl der durchschnittlichen jährlichen Beschäftigtenzahl gegliedert nach Führungskräften und angestellten Mitarbeitern der letzten 3 Geschäftsjahre (2020-2022)
2. Benennung des Projektleiters und stellvertretenden Projektleiters mit Nachweis der Qualifikation als Ingenieur der vorgesehenen Führungskraft (Projektleiter/-in; stellv. Projektleiter/-in) gemäß § 46 Abs. 3 Nr. 2 u. 6 VgV i. V. m. § 75 Abs. 2 VgV, erwartet wird eine Mindestberufserfahrung von 5 Jahren.
3. Nachweis einer gültigen Zertifizierung nach DIN/ISO 9001 oder eine nachvollziehbare Darstellung der erfolgreich eingesetzten Qualitätssicherungsmaßnahmen des Bewerbers.
4. Eigenerklärungen über die Ausführung von vergleichbaren Leistungen (Referenzen):
Auflistung der Referenzen des Bewerbers für vergleichbare Leistungen. Die Darstellung muss für jede Referenz
auf max. einer DINA4-Seite pro Referenz erfolgen und jeweils mindestens folgende Angaben
enthalten:
- Angabe des Auftraggebers unter namentlicher Nennung eines Ansprechpartners mit Telefonnummer
- Kurzbeschreibung des Projekts
- Angabe der Gesamtprojektkosten nach DIN 276 KRR 200-700
- Angabe des Leistungsumfang
- Angabe des Beginns und der Fertigstellung (Ausführungszeitraum);
- Angabe des Auftragsvolumens (brutto) (gerundet auf volle 1 000 EUR);
Als vergleichbare Leistungen gelten Referenzen vom Bewerber über erbrachte Planungsleistungen für die Errichtung einer Solarthermieanlage, einschließlich deren Anbindung an ein bestehendes Netz, entsprechend dem Leistungsbild technische Ausrüstung mind. der Honorarzone III (§§ 53 ff. HOAI), die jeweils mind. die Anlagengruppe 2 und eine weitere der Anlagengruppen 1, 7.1, 7.2 sowie jeweils mindestens 5 der 9 Leistungsphasen umfassen, mit Gesamtprojektkosten in Höhe von mind. EUR 2,0 Mio. netto. Es sind mindestens drei Referenzen über vergleichbare Leistungen einzureichen.
Um einen ausreichenden Wettbewerb sicherzustellen, werden Referenzen über Leistungen, die in den letzten 5 Jahren (die 5-Jahresfrist endet mit Ablauf der Teilnahmefrist) erbracht worden sind, berücksichtigt. Die Leistungen müssen innerhalb der letzten 5 Jahre beendet worden sein (Beginn kann außerhalb der 5-Jahresfrist liegen).
Siehe oben
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
1) Sofern sich Bewerbergemeinschaften bewerben, ist mit dem Teilnahmeantrag eine von allen Mitgliedern
der Bewerbergemeinschaft unterzeichnete Bewerbergemeinschaftserklärung vorzulegen, in der ein
bevollmächtigter Vertreter benannt wird und die gesamtschuldnerische Haftung der Mitglieder im Auftragsfall
erklärt wird. Die unter Ziff. III.1.1) genannten Eigenerklärungen sind in diesem Fall von jedem Mitglied
der Bewerbergemeinschaft vorzulegen. Die Eignung der Mitglieder einer ordnungsgemäß teilnehmenden
Bewerbergemeinschaft (Referenzen, Umsatzzahlen etc.) wird kumulativ berücksichtigt;
2) Sofern sich der Bewerber auf die Eignung (Referenzen, Umsatzzahlen etc.) von Dritten (Gesellschafter,
verbundene Unternehmen, sonstige Unternehmen usw.) stützt, sind mit dem Teilnahmeantrag eine
Verpflichtungserklärung des Dritten oder ein ähnlicher Nachweis der Verfügbarkeit und die unter Ziff. III.1.1
bezeichneten Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen sowie Nachweise (Referenzen,
Umsatzzahlen etc.) des Dritten, die dem Bewerber für die Eignungsprüfung zugerechnet werden sollen,
vorzulegen. Die Eignung ordnungsgemäß eingebundener Drittunternehmen (Referenzen, Umsatzzahlen etc.)
wirkt für den Bewerber kumulativ. Mit der Verpflichtungserklärung hat sich das Drittunternehmen gegenüber
dem Bewerber zu verpflichten, ihm seine Ressourcen (Leistungen und/oder Mittel) im Auftragsfall zur Verfügung
zu stellen;
3) Sofern der Bewerber beabsichtigt, die Leistungen unter Einbeziehung von Nachunternehmern zu erbringen,
sind Art und Umfang der Nachunternehmerleitungen zu bezeichnen.
Bekanntmachungs-ID: CXP4YMJ6QNN
Postanschrift: Zeughausstraße 2-10
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
E-Mail:
Internet-Adresse: https://www.bezreg-koeln.nrw.de/themen/wirtschaft/vergabekammer-rheinland
Gemäß § 160 Abs. 1 GWB leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Der Antrag ist unter anderem unzulässig, wenn der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb von zehn Kalendertagen gerügt hat (§ 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund dieser Bekanntmachung erkennbar sind, muss ein Bewerber bis spätestens zum Ablauf der in dieser Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe des Teilnahmeantrags rügen, § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB.
Auch ist gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB der Nachprüfungsantrag unzulässig, wenn mehr als 15 Tage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.