Konzessionsvergabe Energiedienstleistung
Konzessionsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Ort: Dortmund
NUTS-Code: DEA52 Dortmund, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
E-Mail:
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.dortmund.de
Abschnitt II: Gegenstand
Konzessionsvergabe Energiedienstleistung
Leitungsgebundene Wärmeversorgung für das Neubaugebiet B-Plan Hö 273
Vergabe einer Konzession für leitungsgebundene Wärmeversorgung mit einer Laufzeit von 25 Jahren.
- Kriterium: Wärmepreis 50 %
- Kriterium: Primärenergiefaktor 40 %
- Kriterium: Preisstabilität 10 %
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
- Angaben zur Eintragung in das Berufs- bzw. Handelsregister
- Angaben zu Einträgen im Gewerbezentral- und Wettbewerbsregister
- Mitgliedschaft in einer Berufsgenossenschaft
- Erklärung zu der Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung
- Erklärung zum Umsatz allgemein und in dem vergabespezifischen Geschäftsbereich
- Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung: Mindest nötige Deckung 3,0 Mio. EUR für Personen- und Sachschäden und 3,0 Mio. EUR für sonstige Schäden
- Umsatz: mind. 0,5 Mio. EUR netto im Mittel der letzten 3 Jahre für Wärmeliefer-Contracting
- Anzahl der Beschäftigten allgemein und in dem vergabespezifischen Geschäftsbereich
- Drei Referenzen über Projekt im Wärmeliefer-Contracting
- Beschäftigte: mind. 4 Mitarbeitende (im Mittel der letzten 3 Jahre) in den Fachdisziplinen Ingenieur*innen Wirtschaft (2 Mitarbeitende) und Ingenieur*innen Versorgungstechnik (2 Mitarbeitende)
- Referenzen: Jahresumsatz des Referenzprojekt beträgt mind. 30.000 € netto, Referenzprojekt abgeschlossen
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 2514111691
Fax: +49 2514112165
Ort: Münster
Land: Deutschland
Ein Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens ist jedenfalls grundsätzlich unzulässig, sofern der behauptete Verstoß nicht fristgemäß bei der Vergabestelle gerügt wird. Insoweit wird auf die Rechtsbehelfsfristen und Präklusionsbestimmungen entsprechend § 160 Abs. 3 GWB verwiesen. So sind nach § 160 Abs. 3 S. 1 GWB Nachprüfungsanträge unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (vgl. dazu die Teilnahmefrist nach Ziff. IV.2.2. der vorliegenden Bekanntmachung), 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Ort: Münster
Land: Deutschland