Verträge zur Wartung und Instandhaltung der Hardware und die Pflege der Software sowie Austausch von Hardwarekomponenten für das Einsatzleitsystem der Feuerwehr Hamm Referenznummer der Bekanntmachung: VgV/EU/A/23/007
Vorinformation
Diese Bekanntmachung dient nur der Vorinformation
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Hafenstr. 45
Ort: Hamm
NUTS-Code: DEA54 Hamm, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 59067
Land: Deutschland
E-Mail:
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.hamm.de
Postanschrift: Gustav-Heinemann-Str. 10
Ort: Hamm
NUTS-Code: DEA54 Hamm, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 59065
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Frau Hilgenstein
E-Mail:
Telefon: +49 2381-179850
Fax: +49 2381-172852
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.hamm.de
Abschnitt II: Gegenstand
Verträge zur Wartung und Instandhaltung der Hardware und die Pflege der Software sowie Austausch von Hardwarekomponenten für das Einsatzleitsystem der Feuerwehr Hamm
Freiwillige ex-ante-Transparenzbekanntmachung im Sinne von § 135 Abs. 3 GWB zur Wartung und Instandhaltung der Hardware und die Pflege der Software sowie Austausch von Hardwarekomponenten für das Einsatzleitsystem der Feuerwehr Hamm. Die Stadt Hamm beabsichtigt das Angebot der WTG Leitstellentechnik GmbH, Wetmarstraße 2 in 48653 Coesfeld anzunehmen und nach Ablauf einer Frist von zehn Kalendertagen nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung frühestens am 21.08.2023 den Vertrag zu schließen.
Amt für Brandschutz, Rettungsdienst und Zivilschutz Hafenstr. 45 59067 Hamm
Das Leitstellensystem der Feuerwehr Hamm für den Brandschutz und den Rettungsdienst wurde von der WTG Leitstellentechnik GmbH nach Durchführung einer EU-weiten Ausschreibung beschafft und im Jahre 2011 in Betrieb genommen. Damit ein zuverlässiger Betrieb zum Schutz der Bürgerinnen und Bürger der Stadt Hamm gewährleistet werden kann, ist die regelmäßige Wartung und Instandhaltung der Hardware und die Pflege der Software erforderlich. Zu diesem Zweck wurden mit der WTG Leitstellentechnik GmbH seither entsprechende Wartungs- und Instandhaltungsverträge sowie Softwarepflegeverträge abgeschlossen.
Da es sich um ein komplexes Gesamtsystem bestehend aus Hard- und Softwarekomponenten sowie dazugehöriger Schnittstellen handelt, ist eine regelmäßige Wartung, Instandhaltung und Betreuung aus einer Hand erforderlich. Die dauerhafte reibungslose Funktion und die permanente Betriebsbereitschaft der Leitstelle lassen sich nur dann sicherstellen, wenn der Vertragspartner den Aufbau, die Funktionsweise und die technischen Zusammenhänge des Systems kennt. Die neuen Hard- und Softwarekomponenten müssen zwingend systemkompatibel sein und kurzfristig ersetzt werden können. Sie müssen unter Beibehaltung der bestehenden Serverarchitektur und Netzwerkstruktur in das Einsatzleitsystem 1:1 integriert werden (Anbindung Peripherie: Schnittstellen, Client-PC´s, Drucker, Netzwerkrouter). Schnittstellen und Treiber müssen dabei ebenso erhalten bleiben, wie die bereits eingerichteten IP-, Server- und Laufwerkadressen. Dies sicherzustellen ist ausschließlich durch die WTG Leitstellentechnik GmbH gegeben, da diese das Einsatzleitsystem konzipiert und installiert hat. Die Wartung und Instandhaltung sowie der Austausch der Hardwarekomponenten und die Softwarepflege durch einen anderen Vertragspartner bedeutet somit ein erhebliches Sicherheitsrisiko für die reibungslose Funktion und die permanente Betriebsbereitschaft der Leitstelle. Überdies erforderte die Übernahme dieser Arbeiten durch einen neuen Vertragspartner von diesem, die erforderlichen Kenntnisse zu erarbeiten, die die WTG Leitstellentechnik GmbH bereits vorhält. Auch dies stellt ein sicherheitsrelevantes Risiko dar und bedeutet darüber hinaus zwangsläufig einen hohen zeitlichen und damit letztlich finanziellen Aufwand in Form deutlich höherer Wartungskosten zu Lasten der Stadt Hamm. Demnach kann diese Dienstleistung auch faktisch nur durch die WTG Leitstellentechnik GmbH erbracht werden. Daher sollen nun die Nachfolgeverträge für eine Laufzeit von 48 Monaten abgeschlossen werden.
Der vergaberechtliche Auftragswert für den abzuschließenden Nutzungsvertrag liegt entsprechend Ziffer 3 oberhalb der sog. EU-Schwelle, so dass gem. § 106 Abs. 2 GWB i.V.m. § 14 Abs. 1 VgV grundsätzlich eine Vergabe in einem EU-weiten Vergabeverfahren zu erfolgen hat.
Entsprechend der vorherigen Ausführungen wurde von einer Vergabe im Wettbewerb abgesehen und mit der WTG Leitstellentechnik GmbH als einzigem Bieter abweichend von den Regelbestimmungen der Vergaberichtlinien auf Basis von § 14 Abs. 4 Nr. 2 lit. b VgV i.V.m. § 14 Abs. 6 VgV, da ein Wechsel des Unternehmens aus sicherheitsrelevanten, einsatztaktischen und betriebswirtschaftlichen Gründen nicht vertretbar ist, ein Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb mit dem Ziel des Abschlusses eines Verträge zur Wartung und Instandhaltung der Hardware und die Pflege der Software sowie Austausch von Hardwarekomponenten für das Einsatzleitsystem durchgeführt.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bei dieser Veröffentlichung handelt es sich lediglich um die Bekanntmachung eines zu vergebenen Auftrages. Es können keine Vergabeunterlagen angefordert werden.
Bekanntmachungs-ID: CXPSYDDDLAP