Randstraße 38, 47804 Krefeld -Neubau einer 6-gruppigen KITA in Holzrahmenbauweise - Fliesenarbeiten Referenznummer der Bekanntmachung: 2022-ZGM-31-PAW-12
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Mevissenstraße 65
Ort: Krefeld
NUTS-Code: DEA14 Krefeld, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 47803
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Frau Küper
E-Mail:
Telefon: +49 2151861937
Fax: +49 2151864150
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.krefeld.de
Abschnitt II: Gegenstand
Randstraße 38, 47804 Krefeld -Neubau einer 6-gruppigen KITA in Holzrahmenbauweise - Fliesenarbeiten
Lieferung und Herstellung von Fliesenbelägen für Wände und Böden, für einen 1-2-geschossigen Neubau einer Kindertagesstätte mit 6 Gruppen.
Neubau KITA Randstraße Randstraße 38 47804 Krefeld
Die ausgeschriebenen Arbeiten beinhalten unter anderem:
- ca. 440 m² Verbundabdichtung auf Wand- und Bodenflächen
- ca. 230 m² Bodenfliesen 30/60 und 60/60 cm
- ca. 140 m² Wandfliesen 30/60 und 60/60 cm
- ca. 70 m² Wandfliesen 5x5 cm
Die Teilnahme an den regelmäßig (wöchentlich) stattfindenden Baubesprechungen während der Bauphase ist verpflichtend.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
INV - 20E22107 - Kita Randstraße - Fliesenarbeiten
Postanschrift: Rensingstraße 8
Ort: Bochum
NUTS-Code: DEA51 Bochum, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 44807
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Das Leitungspersonal verfügt über ausreichende Deutschkenntnisse.
Die Teilnahme an den regelmäßig (wöchentlich) stattfindenden Baubesprechungen während der Bauphase ist verpflichtend.
Es besteht die Pflicht, die zum Zeitpunkt der Ausführung geltenden COVID-19-Maßnahmen und -Vorschriften zu befolgen und beachten. Evtl. erforderliche Nachweise sind auf Wunsch des Bauherrn und/oder der Bauleitung vorzulegen. Missachtungen können zum Ausschluss der Arbeiten auf der Baustelle führen.
Bekanntmachungs-ID: CXPTYD3D0XQ
Postanschrift: Zeughausstraße 2-10
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
Telefon: +49 2211473045
Fax: +49 2211472889
Die Fristen des § 160 Abs. 3 Ziff. 1-4 GWB sind zu beachten. Danach ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat, der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2.
§ 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.