IT-Dienstleistungen zur Erhöhung der IT-Sicherheit Referenznummer der Bekanntmachung: Frau Huber
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Weingartenstraße 70
Ort: Offenburg
NUTS-Code: DE134 Ortenaukreis
Postleitzahl: 77654
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 7814724813
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.deutsche-evergabe.de
Abschnitt II: Gegenstand
IT-Dienstleistungen zur Erhöhung der IT-Sicherheit
IT-Dienstleistungen zur Erhöhung der IT-Sicherheit am Ortenau Klinikum
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
IT-Dienstleistungen zur Erhöhung der IT-Sicherheit am Ortenau Klinikum:Für die Betriebsstellen des Ortenau Klinikums müssen im Zuge der Erhöhung der IT-Sicherheit bestehende, nicht managebare Switching Hubs durch Cisco Switche ersetzt werden. Im Rahmen der Inbetriebnahme des neuen, flächendeckenden WLAN müssen Access Points montiert, installiert, konfiguriert und in der Netzwerkumgebung bekannt gemacht werden. Zudem muss die Konfiguration von Switchen angepasst werden, um eine bessere Segmentierung des Netzwerks zu erreichen. Bei letzterem ist die IP-Umstellung bei Druckern und Endgeräten wie PCs, Thin Clients oder Laptops in definierte VLANs das Ziel der Tätigkeiten. Alle in diesem Zuge auszubringenden Cisco-Netzwerkkomponenten müssen in das bestehen NAC "macmon" eingebunden werden. Das notwendige Know-how zu macmon stellt der AG.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Ort: Appenweier
NUTS-Code: DE134 Ortenaukreis
Postleitzahl: 77767
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift: Durlacher Allee 100
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 7219268730
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.