Alu-Glas-Fassade / Neubau Kombibad Kamen "Sesekebad" Referenznummer der Bekanntmachung: VE 351.01 / KK
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Poststraße 4
Ort: Kamen
NUTS-Code: DEA5C Unna
Postleitzahl: 59174
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Herr Jochen Baudrexl
E-Mail:
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.gsw-kamen.de
Abschnitt II: Gegenstand
Alu-Glas-Fassade / Neubau Kombibad Kamen "Sesekebad"
Die GSW Gemeinschaftsstadtwerke GmbH, beabsichtigt, auf dem Gelände des aktuellen Freibades ein neues Kombibad zu errichten. Dieses Gebäude weist sowohl Pfosten-Riegel-Konstruktionen als auch separate Fensterelemente aus Aluminium auf. Entsprechende statische Nachweise der Pfosten-Riegel-Konstruktionen sind zu erstellen und vorzulegen. Weiter gibt es Hebe-Schiebe-Elemente, Rolltore im Innen- und Außenbereich sowie Brandschutzverglasungen und Brandschutztüren, die es inkl. Inbetriebnahme und Einweisungen auszuführen gilt. Ein Teil der Fensterelemente erhalten einen Sonnenschutz als Außenraffstore, diesen gilt es ebenfalls mit zu erstellen.
Neubau Kombibad Kamen Am Schwimmbad 8 59174 Kamen
ca. 470 qm Wärmeschutzverglasung in div. Einzelfenster und Türen
ca. 200 qm Pfosten-Riegelfassade aufgeteilt in mehrere Einzelfelder
ca. 16 Alu-Innenelemente in unterschiedlichen Dimensionen und Ausführungen
2 Stk. Automatikschiebetüren
3 Stk. Hebe-Schiebe-Element
2 Stk. Außenraffstoreanlagen in unterschiedlichen Größen insg. ca. 20qm
3 Stk. Roll- und Gittertoranlagen
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Alu-Glas-Fassade
Postanschrift: Friesoyther Strasse 1
Ort: Barßel
NUTS-Code: DE948 Cloppenburg
Postleitzahl: 26676
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 4499-92410
Fax: +49 4499-924141
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXP4Y6268WU
Postanschrift: Albrecht-Thaer-Straße 9
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 251-4110
Fax: +49 251-411-2165
Dazu wird auf die Vorschriften der §§ 160 ff. GWB verwiesen. Hierbei gilt nach § 160 Abs. 3 S.1 Nr. 4 GWB insbesondere:
Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1. Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach§ 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.