Unterwäsche braun, Rahmenvereinbarungen Referenznummer der Bekanntmachung: BwBM-2019-0031
Bekanntmachung einer Änderung
Änderung eines Vertrags/einer Konzession während der Laufzeit
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift: Edmund-Rumpler-Straße 8-10
Ort: Köln
NUTS-Code: DEA23 Köln, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 51149
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 22039128682
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.bwbm.de
Adresse des Beschafferprofils: https://vergabe.bwbm.de
Abschnitt II: Gegenstand
Unterwäsche braun, Rahmenvereinbarungen
Unterhemd braun kurzer Arm, Unterhose braun kurz, Unterhose braun lang, Rahmenvereinbarung
Bekleidungszentrum Süd 97772 Wildflecken
Bekleidungszentrum Nord 24768 Rendsburg
Rahmenvereinbarungen über die Lieferung von Unterwäsche braun im Zeitraum 1.11.2019-31.10.2023
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
Rahmenvereinbarungen über die Lieferung von Unterwäsche braun im Zeitraum 1.11.2019-31.10.2023
Postanschrift: Tzar Simeon Veliki 167
Ort: Stara Zagora
NUTS-Code: BG България / Bulgaria
Postleitzahl: 6001
Land: Bulgarien
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift: Villemombler Str. 76
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
§ 135 GWB Unwirksamkeit
(1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber
1.
gegen § 134 verstoßen hat oder
2.
den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist,
und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist.
(2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
(3) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 Nummer 2 tritt nicht ein, wenn
1.
der öffentliche Auftraggeber der Ansicht ist, dass die Auftragsvergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zulässig ist,
2.
der öffentliche Auftraggeber eine Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht hat, mit der er die Absicht bekundet, den Vertrag abzuschließen, und
3.
der Vertrag nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens zehn Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, abgeschlossen wurde.
Die Bekanntmachung nach Satz 1 Nummer 2 muss den Namen und die Kontaktdaten des öffentlichen Auftraggebers, die Beschreibung des Vertragsgegenstands, die Begründung der Entscheidung des Auftraggebers, den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zu vergeben, und den Namen und die Kontaktdaten des Unternehmens, das den Zuschlag erhalten soll, umfassen.
Abschnitt VII: Änderungen des Vertrags/der Konzession
NUTS-Code: DEF0B Rendsburg-Eckernförde
NUTS-Code: DE268 Kitzingen
Rahmenvereinbarungen über die Lieferung von Unterwäsche braun im Zeitraum 1.11.2019-31.10.2023
Postanschrift: Tzar Simeon Veliki 167
Ort: Stara Zagora
NUTS-Code: BG България / Bulgaria
Postleitzahl: 6001
Land: Bulgarien
Steigerung der Beschaffungskosten um insgesamt 6,90% unter Berücksichtigung sämtlicher früherer Vertragsänderungen.
Bei der Auftragsänderung handelt es sich um eine Preisanpassung in einem laufenden Rahmenvertragsverhältnis. Diese ist aufgrund der Auswirkungen der aktuellen Rohstoffkriese am Weltmarkt sowie dem Ukraine Krieg, erforderlich geworden. Hierdurch haben sich sowohl Produktionskosten als auch die Kosten der Grundmaterialien massiv verteuert. Diese Umstände konnte der öffentliche Auftraggeber - trotz sorgfältiger Vorbereitung und Planung - nicht vorhersehen. Der Gesamtcharakter des Auftrages ändert sich nicht.