Neubau Kita Ringstraße in Waiblingen - Tragwerksplanung Referenznummer der Bekanntmachung: n.def.
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Lange Straße 45
Ort: Waiblingen
NUTS-Code: DE116 Rems-Murr-Kreis
Postleitzahl: 71332
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 715150013417
Fax: +49 715150013449
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.waiblingen.de
Abschnitt II: Gegenstand
Neubau Kita Ringstraße in Waiblingen - Tragwerksplanung
Gegenstand des Verfahrens sind die Leistungen der Tragwerksplanung für den Neubau der Kindertagesstätte im Ortsteil Neustadt auf Basis der HOAI.
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Gegenstand dieses Verfahrens sind die Leistungen Tragwerksplanung. Mit dem Neubau der Kindertagesstätte in Waiblingen-Neustadt soll dem steigenden Bedarf an Betreuungsplätzen im Stadtteil Neustadt Rechnung getragen werden. Geplant ist der Neubau einer 6-gruppigen Kindertagesstätte mit 110 Plätzen. Der Neubau soll auf einem 2.524 m² großen Grundstück entstehen. Das Grundstück ist sowohl unter städtebaulichen Aspekten als auch hinsichtlich der Erschließung gut gelegen und bietet großzügige Außenspielflächen, die auch aufgrund der Höhenunterschiede kreativen Gestaltungsspielraum lassen. Die Fertigstellung der Baumaßnahme inkl. der Außenanlagen ist für Ende IV/2025 geplant. Gegenstand der aktuell in einem separaten Verfahren zu erstellenden Lösungsskizze ist die Bauwerksplanung für den Neubau der Kindertagesstätte im Ortsteil Neustadt.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Ort: Ludwigsburg
NUTS-Code: DE115 Ludwigsburg
Postleitzahl: 71640
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift: Durlacher Allee 100
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 7219268730
Fax: +49 7219263985
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.