Fachplanung (Leistungsbild Technische Ausrüstung) nach § 55 HOAI Referenznummer der Bekanntmachung: ewmr_C_WIT_2023_3
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Westfalenstraße 18-20
Ort: Witten
NUTS-Code: DEA56 Ennepe-Ruhr-Kreis
Postleitzahl: 58455
Land: Deutschland
E-Mail:
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.stadtwerke-witten.de
Ort: Bochum
NUTS-Code: DEA56 Ennepe-Ruhr-Kreis
Postleitzahl: 44787
Land: Deutschland
E-Mail:
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.ewmr.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Fachplanung (Leistungsbild Technische Ausrüstung) nach § 55 HOAI
Die Stadtwerke Witten GmbH plant den Neubau des Hallenbades im Wittener Stadtteil Annen.
Ziel ist die Neuerrichtung des baulich und technisch abgängigen bisherigen Hallenbades zur Sicherung der als Daseinsvorsorge geschuldeten Aufgabe des Schul- und Vereinsschwimmens. Darüber hinaus soll das Bad im Zuge der geplanten Maßnahmen familiengerecht attraktiver werden.
Für das Neubauvorhaben soll das folgende Raumprogramm realisiert werden:
? Rückbau des Bestandsgebäudes
? Neubau Hallendbad
? 25 m Becken mit 6 Bahnen inkl. 1m Sprungbrett und 3m Plattform
? Kurs-/Lehrschwimmbecken (multifunktional mit Hubboden)
? Kinderplanschbecken mit altersgerechten Attraktionen
? optional: Automatengastronomie
Für den Neubau des Hallenbad Annen sind im Vorfeld Kosten ermittelt worden. Diese belaufen sich für alle Maßnahmen auf ca. 18,00 Mio. EUR (netto). Die ermittelten Gesamtkosten umfassen die Kosten der Kostengruppen 200 bis 700 nach DIN 276. Für das Bauvorhaben ist eine öffentliche Förderung bereits bewilligt.
Gegenstand der vorliegenden Ausschreibung sind die Leistungen der Fachplanung (Leistungsbild Tech-nische Ausrüstung) nach § 55 HOAI (LPH 1-9) in den Anlagengruppen 1-5, 7 und 8.
Gegenstand der vorliegenden Ausschreibung sind die Leistungen der Fachplanung (Leistungsbild Technische Ausrüstung) nach § 55 HOAI (LPH 1-9) in den Anlagengruppen 1-5, 7 und 8.
Die Leistungsphasen werden stufenweise beauftragt. Mit Abschluss des Vergabeverfahrens erfolgt zunächst die Beauftragung der Leistungsphasen 1 und 2 in einer ersten Stufe. Weitere vorgesehene Stufen sind die Leistungsphasen 3 und 4 (Stufe 2), die Leistungsphasen 5 bis 7 (Stufe 3) sowie die Leistungsphase 8 (Stufe 4) und die Leistungsphase 9 (Stufe 5). Die Einzelheiten hierzu sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen. Ein Anspruch auf Folgebeauftragung besteht nicht.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
I. Erklärung über das Nichtvorliegen der Ausschlussgründe nach §§ 123 Abs. 1 und Abs. 4, 124 Abs. 1 GWB.
II. Erklärung über die Eintragung im Berufs- oder Handelsregister des Staates, in dem der Bewerber niedergelassen ist.
I. Nachweis der Berufshaftpflichtversicherung gemäß § 45 Abs. 1 Nr. 3 VgV:
Nachweis der Betriebshaftpflichtversicherung über mindestens 3,0 Mio. EUR für Personenschäden und 3,0 Mio. EUR für sonstige Schäden. Die Ersatzleistung der Versicherung muss mindestens das Zweifache der obengenannten Deckungssumme pro Jahr betragen. Der Nachweis bzw. die Erklärung darf nicht älter als 12 Monate sein und muss der Bewerbung beigelegt werden. Bewerbergemeinschaften müssen einen entsprechenden Nachweis bzw. eine Erklärung für die Bewerbergemeinschaft oder für jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft vorlegen. Eine projektbezogene Aufstockung der bestehenden Betriebshaftpflichtversicherung im Auftragsfall wird akzeptiert, ist jedoch mittels schriftlicher Versicherungsbestätigung mit den Bewerbungsunterlagen vorzulegen
II. Erklärung über den Gesamtumsatz in den letzten drei Geschäftsjahren gemäß § 45 Abs. 4 Nr. 4 VgV.
III. Erklärung über den Umsatz im Tätigkeitsbereich des Auftrags (Fachplanungsleistungen der Technischen Ausrüstung) in den letzten drei Geschäftsjahren gemäß § 45 Abs. 4 Nr. 4 VgV (10%)
I. Umsatz im Tätigkeitsbereich des Auftrags (Fachplanungsleistungen der Technischen Ausrüstung) der letzten drei Geschäftsjahre gemäß § 45 Abs. 4 Nr. 4 VgV (10%)
II. Durchschnittliche jährliche Beschäftigten-zahl des Bewerbers und die Zahl seiner Füh-rungskräfte gemäß § 46 Abs. 3 Nr. 8 VgV (10%)
III. Benennung der Projektleitung für das Projekt mit Qualifikation sowie Erfahrungen der Person in vergleichbaren Projekten anhand von Nachweisen und Referenzen (Fachplanungsleistungen der Technischen Ausrüstung) gemäß § 46 Abs. 3 Nr. 2 VgV (20%).
IV. Benennung der stellvertretenden Projektleitung für das Projekt mit Qualifikation sowie Erfahrungen der Person in vergleichbaren Projekten anhand von Nachweisen und Referenzen (Fachplanungsleistungen der Technischen Ausrüstung) gemäß § 46 Abs. 3 Nr. 2 VgV (20%).
V. Büroreferenzen über früher ausgeführte Dienstleistungsaufträge in den letzten fünf Jahren (Fachplanungsleistungen der Technischen Ausrüstung) gemäß § 46 Abs. 3 Nr. 1 VgV (30%).
VI. Beschreibung der Maßnahmen des Bewerbers zur Gewährleistung der Qualität seiner Dienstleistung gemäß § 46 Abs. 3 Nr. 3 VgV (10%).
Für den Nachweis der Eignung soll der Bewerbungsbogen zum Teilnahmeantrag des Auftraggebers verwendet werden (siehe Ziffer VI. 3.). Selbstverständlich kann der Eignungsnachweis entsprechend der gesetzlichen Vorgaben auch in Form von Eigenerklärungen (Präqualifikationsverzeichnis, Vorlage von Einzelnachweisen in Form von Eigenerklärungen) erbracht werden. Der Auftraggeber akzeptiert die Vorlage einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE). Wenn dies zur angemessenen Durchführung des Verfahrens erforderlich ist, kann der Auftraggeber Bewerber und Bieter, die eine Eigenerklärung abgegeben haben, jederzeit während des Vergabeverfahrens auffordern, sämtliche oder einen Teil der Nachweise beizubringen.
Der Auftraggeber fordert in jedem Fall vor Zuschlagserteilung den Bieter, an den der Auftrag erteilt werden soll und der bislang nur Eigenerklärungen als vorläufigen Nachweis vorgelegt hat, auf, die einschlägigen Nachweise unverzüglich beizubringen. Auf die Möglichkeit der Eignungsleihe gemäß § 47 VgV - auch bei Bietergemeinschaften - wird hingewiesen.
Die Stadtwerke Witten GmbH hat bei der Auftragsvergabe die Bestimmungen des Tariftreue- und Vergabegesetzes Nordrhein-Westfalen (TVgG-NRW) zu beachten. Sie wird einen fairen Wettbewerb um das wirtschaftlichste Angebot bei der Vergabe öffentlicher Aufträge sicherstellen, bei gleichzeitiger Sicherung von Tariftreue und Einhaltung des Mindestlohns. Hierzu wird die Stadtwerke Witten GmbH Vertragsbedingungen verwenden,
- durch die der Auftragnehmer verpflichtet ist, die in den § 2 Abs. 1 bis 4 TVgG-NRW genannten Vorgaben einzuhalten,
- die ihr ein Recht zur Kontrolle und Prüfung der Einhaltung der Vorgaben einräumen und dessen Umfang regeln und,
- die ihr ein außerordentliches Kündigungsrecht sowie eine Vertragsstrafe für den Fall der Verletzung der in § 2 Abs. 1 bis 4 TVgG-NRW genannten Pflichten einräumen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
1. Das vorliegende europaweite Vergabeverfahren ist ein zweistufiges Verfahren nach der VgV. Die erste Stufe ist der Teilnahmewettbewerb, die zweite Stufe das eigentliche Verhandlungsverfahren, an dem nur noch die geeigneten Bewerber teilnehmen.
2. Die Bewerber sollen ihren Teilnahmeantrag unter Nutzung des Bewerbungsbogens zum Teilnahmeantrag einreichen. Dieses Dokument ist unter der in Ziffer 1.3) dieser Bekanntmachung genannten URL kostenlos verfügbar.
3. Der Teilnahmeantrag ist über die Projektplattform einzureichen. Die Abgabe des Teilnahmeantrags ausschließlich in Papierform, per Fax, E-Mail oder über die nicht dafür vorgesehenen Funktionen der Projektplattform (etwa das Kommunikationstool) ist nicht zugelassen.
4. Den höchstens drei qualifizierten Bewerbern der Stufe 1 werden sodann die Vergabeunterlagen für die Stufe 2 bereit gestellt. Die übrigen Bewerber werden entsprechend der vergaberechtlichen Erfordernisse über ihre Nichtberücksichtigung informiert.
5. Für den Fall, dass mehr als drei Bewerber die Eignungsanforderungen erfüllen, erfolgt eine Auswahl entsprechend der Eignungskriterien wie folgt:
Zur Gewichtung der einzelnen Eignungsnachweise sind die jeweiligen Klammerzusätze aufgenommen. Es findet eine vergleichende Wertung der Teilnahmeanträge statt. Für die entsprechend gewichteten Eignungskriterien erfolgt eine Bewertung nach einer Punkteskala von 0 bis 5 Punkte, deren Anforderungen für die entsprechenden Kriterien transparent in dem Bewerbungsbogen aufgenommen sind.
Die erreichte Punktzahl wird sodann mit der Gewichtung multipliziert und ergibt die gewichtete Punktezahl. Grundlage für die Auswahl der maximal drei Bewerber im Teilnahmewettbewerb sind die im Ergebnis höchsten Punktzahlen. Gibt es hier einen Gleichstand, kann der Auftraggeber die Entscheidung per Los nach § 75 Abs. 6 VgV treffen.
Die Einzelheiten zum Vorgehen bei der Bewertung sind im Bewerbungsbogen festgelegt.
6. Der Teilnahmeantrag ist von den Bewerbern zu unterzeichnen (vgl. Kapitel "Erklärung zur Richtigkeit der Angaben" im Bewerbungsbogen). Im Falle von Bewerbergemeinschaften ist der Teilnahmeantrag von allen Mitgliedern der Bewerbergemeinschaft oder dem bevollmächtigten Vertreter.
7. Für die Bewerberauswahl werden nur die geforderten Nachweise berücksichtigt. Darüber hinausgehende Unterlagen sind nicht erwünscht.
8. Sämtliche in der Bekanntmachung geforderten Nachweise, Erklärungen oder sonstigen Angaben müssen bis zum Schlusstermin digital über die Projektplattform eingegangen sein. Fehlende Erklärungen können auf Anforderung des Auftraggebers bis zum Ablauf einer zu bestimmenden Nachfrist gemäß § 56 VgV nachgereicht werden. Sofern fehlende Unterlagen auch dann nicht vorliegen, muss der Bewerber vom weiteren Verfahren ausgeschlossen werden.
9. Nachfragen werden nur beantwortet, wenn sie über die Projektplattform bis spätestens 7 Tage vor dem Schlusstermin zur Abgabe der Teilnahmeanträge gestellt werden. Eine Beantwortung gestellter Fragen erfolgt entsprechend der vergaberechtlichen Erfordernisse durch Einstellung der Antworten unter der in Ziffer I. 3) genannten URL, die die Bewerber regelmäßig zu prüfen haben.
Bekanntmachungs-ID: CXPSYDRDLAS
Postanschrift: Albrecht-Thaer-Straße 9
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
Telefon: +49 2514111691
Fax: +49 2514112165
Bei der Überschrift für die Einlegung der Rechtsbehelfe noch Folgendes ergänzen:
"Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Die Bieter haben etwaige Verstöße gegen Vergabevorschriften unter Beachtung der Regelungen in § 160 Abs. 3 GWB zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Aufraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind."