Arbeitsmedizinische Vorsorgen Referenznummer der Bekanntmachung: 2023-11V-26-5
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Nauheimer Straße 101
Ort: Stuttgart
NUTS-Code: DE11 Stuttgart
Postleitzahl: 70372
Land: Deutschland
E-Mail:
Fax: +49 7112302-1099
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://pptls.polizei-bw.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Arbeitsmedizinische Vorsorgen
Erbringung von arbeitsmedizinischen Vorsorgen für die Beschäftigten der Polizei Baden-Württemberg.
HfPol (Hochschule für Polizei)
Hochschule für Polizei Baden-Württemberg Sturmbühlstraße 250 78054 Villingen-Schwenningen Untersuchungsstandorte Dienststelle und Einrichtung Straße und Hausnummer Postleitzahl Ort
Hauptstandort: Hochschule für Polizei Baden-Württemberg Sturmbühlstr. 250, 78054 Villingen-Schwenningen;
weitere Standorte: Böblingen Wolfgang-Brumme-Allee 52, 71034 Böblingen;
Biberach an der Riß Birkenharder Str. 61, 88400 Biberach an der Riß;
Bruchsal Dittmannswiesen 64, 76646 Bruchsal;
Herrenberg Am Fichtenberg 1, 71083 Herrenberg;
Lahr Vogesenstraße 22, 77933 Lahr;
Wertheim (+Mosbach) John-F.-Kennedy-Str. 30, 97877 Wertheim
Der Auftragnehmer übernimmt die Durchführung der arbeitsmedizinischen Vorsorgen gem. §11 ArbSchG i.V.m. der ArbMedVV für die Beschäftigten der polizeilichen Dienststellen und Einrichtungen für den räumlichen Bereich des jeweiligen bezuschlagten Loses.
Der Auftragnehmer ist gemäß §6 der ArbMedVV verpflichtet, bei den arbeitsmedizinischen Vorsorgen die Vorschriften der ArbMedVV einschließlich des Anhangs zu beachten. Die arbeitsmedizinischen Vorsorgen sind in Art und Umfang unter Berücksichtigung der geltenden arbeitsmedizinischen Regeln und arbeitsmedizinischen Empfehlungen, und in Anlehnung an die jeweils aktuelle Auflage der "DGUV Empfehlungen für arbeitsmedizinische Beratungen und Untersuchungen" nach (betriebs-)ärztlichem Ermessen durchzuführen.
Die Rahmenvereinbarung je Los wird für die Dauer von zwei Jahren, mit der optionalen Möglichkeit der zweimaligen Verlängerung durch den Auftraggeber um jeweils ein weiteres Jahr (max. Vertragslaufzeit 4 Jahre), geschlossen.
Das Vertragsverhältnis verlängert sich automatisch um ein weiteres Jahr, sofern der Auftraggeber nicht bis spätestens zum 30.09. eines Jahres kündigt (nach Ablauf der Mindestlaufzeit von 2 Jahren).
Die Vertragslaufzeit dieser Rahmenvereinbarung beginnt ab dem 01.01.2024 und endet spätestens am 31.12.2027.
LKA BW (Landeskriminalamt)
Landeskriminalamt Baden-Württemberg Taubenheimstraße 85 70372 Stuttgart
Der Auftragnehmer übernimmt die Durchführung der arbeitsmedizinischen Vorsorgen gem. §11 ArbSchG i.V.m. der ArbMedVV für die Beschäftigten der polizeilichen Dienststellen und Einrichtungen für den räumlichen Bereich des jeweiligen bezuschlagten Loses.
Der Auftragnehmer ist gemäß §6 der ArbMedVV verpflichtet, bei den arbeitsmedizinischen Vorsorgen die Vorschriften der ArbMedVV einschließlich des Anhangs zu beachten. Die arbeitsmedizinischen Vorsorgen sind in Art und Umfang unter Berücksichtigung der geltenden arbeitsmedizinischen Regeln und arbeitsmedizinischen Empfehlungen, und in Anlehnung an die jeweils aktuelle Auflage der "DGUV Empfehlungen für arbeitsmedizinische Beratungen und Untersuchungen" nach (betriebs-)ärztlichem Ermessen durchzuführen.
Die Rahmenvereinbarung je Los wird für die Dauer von zwei Jahren, mit der optionalen Möglichkeit der zweimaligen Verlängerung durch den Auftraggeber um jeweils ein weiteres Jahr (max. Vertragslaufzeit 4 Jahre), geschlossen.
Das Vertragsverhältnis verlängert sich automatisch um ein weiteres Jahr, sofern der Auftraggeber nicht bis spätestens zum 30.09. eines Jahres kündigt (nach Ablauf der Mindestlaufzeit von 2 Jahren).
Die Vertragslaufzeit dieser Rahmenvereinbarung beginnt ab dem 01.01.2024 und endet spätestens am 31.12.2027.
PTLS Pol (Präsidium Technik, Logistik, Service der Polizei)
Präsidium Technik, Logistik, Service der Polizei Baden-Württemberg Nauheimer Straße 101 70372 Stuttgart Untersuchungsstandorte Dienststelle und Einrichtung Straße und Hausnummer Postleitzahl Ort
Hauptstandort: Präsidium Technik, Logistik und Service der Polizei Nauheimer Straße 101, 70372 Stuttgart;
weitere Standorte: Polizeiärztlicher Dienst Biberach Birkenharder Straße 61, 88400 Biberach;
Polizeiärztlicher Dienst Böblingen & Landespolizeiorchester Wolfgang-Brumme-Allee 52, 71034 Böblingen;
Polizeiärztlicher Dienst Karlsruhe Durlacher Allee 33, 76131 Karlsruhe;
Polizeiärztlicher Dienst Lahr Vogesenstraße 22, 77933 Lahr;
Regionaler Technikstandort Göppingen Heininger Straße 100, 73037 Göppingen;
Regionaler Technikstandort Hechingen Bisinger Straße 35, 72379 Hechingen;
Regionaler Technikstandort Karlsruhe Alte Weingartener Straße 49, 76227 Karlsruhe;
Regionaler Technikstandort Umkirch Im Brunnenfeld 13 79224 Umkirch
Regionaler Technikstandort Stuttgart Pragstraße 136 7037...
Der Auftragnehmer übernimmt die Durchführung der arbeitsmedizinischen Vorsorgen gem. §11 ArbSchG i.V.m. der ArbMedVV für die Beschäftigten der polizeilichen Dienststellen und Einrichtungen für den räumlichen Bereich des jeweiligen bezuschlagten Loses.
Der Auftragnehmer ist gemäß §6 der ArbMedVV verpflichtet, bei den arbeitsmedizinischen Vorsorgen die Vorschriften der ArbMedVV einschließlich des Anhangs zu beachten. Die arbeitsmedizinischen Vorsorgen sind in Art und Umfang unter Berücksichtigung der geltenden arbeitsmedizinischen Regeln und arbeitsmedizinischen Empfehlungen, und in Anlehnung an die jeweils aktuelle Auflage der "DGUV Empfehlungen für arbeitsmedizinische Beratungen und Untersuchungen" nach (betriebs-)ärztlichem Ermessen durchzuführen.
Die Rahmenvereinbarung je Los wird für die Dauer von zwei Jahren, mit der optionalen Möglichkeit der zweimaligen Verlängerung durch den Auftraggeber um jeweils ein weiteres Jahr (max. Vertragslaufzeit 4 Jahre), geschlossen.
Das Vertragsverhältnis verlängert sich automatisch um ein weiteres Jahr, sofern der Auftraggeber nicht bis spätestens zum 30.09. eines Jahres kündigt (nach Ablauf der Mindestlaufzeit von 2 Jahren).
Die Vertragslaufzeit dieser Rahmenvereinbarung beginnt ab dem 01.01.2024 und endet spätestens am 31.12.2027.
Polizeipräsidium Einsatz
Polizeipräsidium Einsatz Heininger Str. 100 73037 Göppingen Untersuchungsstandorte Dienststelle und Einrichtung Straße und Hausnummer Postleitzahl Ort
Hauptstandort: Polizeipräsidium Einsatz Heininger Str. 100, 73037 Göppingen;
weitere Standorte: Polizeipräsidium Einsatz, Bereitschaftspolizeidirektion Bruchsal Dittmannswiesen 64, 76646 Bruchsal;
Polizeipräsidium Einsatz, Bereitschaftspolizeidirektion Bruchsal Im Brunnenfeld 15, 79224 Umkirch;
Polizeipräsidium Einsatz, Wasserschutzpolizeistation Konstanz Stromeyersdorfstr. 7, 78467 Konstanz
Der Auftragnehmer übernimmt die Durchführung der arbeitsmedizinischen Vorsorgen gem. §11 ArbSchG i.V.m. der ArbMedVV für die Beschäftigten der polizeilichen Dienststellen und Einrichtungen für den räumlichen Bereich des jeweiligen bezuschlagten Loses.
Der Auftragnehmer ist gemäß §6 der ArbMedVV verpflichtet, bei den arbeitsmedizinischen Vorsorgen die Vorschriften der ArbMedVV einschließlich des Anhangs zu beachten. Die arbeitsmedizinischen Vorsorgen sind in Art und Umfang unter Berücksichtigung der geltenden arbeitsmedizinischen Regeln und arbeitsmedizinischen Empfehlungen, und in Anlehnung an die jeweils aktuelle Auflage der "DGUV Empfehlungen für arbeitsmedizinische Beratungen und Untersuchungen" nach (betriebs-)ärztlichem Ermessen durchzuführen.
Die Rahmenvereinbarung je Los wird für die Dauer von zwei Jahren, mit der optionalen Möglichkeit der zweimaligen Verlängerung durch den Auftraggeber um jeweils ein weiteres Jahr (max. Vertragslaufzeit 4 Jahre), geschlossen.
Das Vertragsverhältnis verlängert sich automatisch um ein weiteres Jahr, sofern der Auftraggeber nicht bis spätestens zum 30.09. eines Jahres kündigt (nach Ablauf der Mindestlaufzeit von 2 Jahren).
Die Vertragslaufzeit dieser Rahmenvereinbarung beginnt ab dem 01.01.2024 und endet spätestens am 31.12.2027.
Polizeipräsidium Aalen
Polizeipräsidium Aalen Böhmerwaldstr. 20 73431 Aalen Untersuchungsstandorte Dienststelle und Einrichtung Straße und Hausnummer Postleitzahl Ort
Hauptstandort: Polizeipräsidium Aalen Böhmerwaldstraße 20, 73431 Aalen;
weitere Standorte: Polizeirevier Waiblingen Alter Postplatz 20, 71332 Waiblingen;
Polizeirevier Schwäbisch Hall Salinenstraße 18, 74523 Schwäbisch Hall;
Polizeirevier Ellwangen Karlstraße 3, 73479 Ellwangen;
Polizeirevier Crailsheim Parkstraße 7, 74564 Crailsheim;
Polizeirevier Schorndorf Grabenstraße 28/1, 73614 Schorndorf;
Polizeirevier Schwäbisch Gmünd Lessingstraße 7, 73525 Schwäbisch Gmünd;
Polizeirevier Fellbach Cannstatter Straße 16, 70734 Fellbach;
Verkehrspolizeiinspektion Kirchberg/ Jagst Ortsstraße 1, 74592 Kirchberg/ Jagst,
Polizeirevier Backnang Aspacher Str. 75, 71522 Backnang;
Polizeirevier Winnenden Eugenstraße 5, 71364 Winnenden
Der Auftragnehmer übernimmt die Durchführung der arbeitsmedizinischen Vorsorgen gem. §11 ArbSchG i.V.m. der ArbMedVV für die Beschäftigten der polizeilichen Dienststellen und Einrichtungen für den räumlichen Bereich des jeweiligen bezuschlagten Loses.
Der Auftragnehmer ist gemäß §6 der ArbMedVV verpflichtet, bei den arbeitsmedizinischen Vorsorgen die Vorschriften der ArbMedVV einschließlich des Anhangs zu beachten. Die arbeitsmedizinischen Vorsorgen sind in Art und Umfang unter Berücksichtigung der geltenden arbeitsmedizinischen Regeln und arbeitsmedizinischen Empfehlungen, und in Anlehnung an die jeweils aktuelle Auflage der "DGUV Empfehlungen für arbeitsmedizinische Beratungen und Untersuchungen" nach (betriebs-)ärztlichem Ermessen durchzuführen.
Die Rahmenvereinbarung je Los wird für die Dauer von zwei Jahren, mit der optionalen Möglichkeit der zweimaligen Verlängerung durch den Auftraggeber um jeweils ein weiteres Jahr (max. Vertragslaufzeit 4 Jahre), geschlossen.
Das Vertragsverhältnis verlängert sich automatisch um ein weiteres Jahr, sofern der Auftraggeber nicht bis spätestens zum 30.09. eines Jahres kündigt (nach Ablauf der Mindestlaufzeit von 2 Jahren).
Die Vertragslaufzeit dieser Rahmenvereinbarung beginnt ab dem 01.01.2024 und endet spätestens am 31.12.2027.
Polizeipräsidium Freiburg
Polizeipräsidium Freiburg Bissierstraße 1 79114 Freiburg Untersuchungsstandorte Dienststelle und Einrichtung Straße und Hausnummer Postleitzahl Ort
Hauptstandort: Polizeipräsidium Freiburg Dienstgebäude, Schutzpolizeidirektion, Verkehrspolizeiinspektion, Führungs- und Einsatzstab, Verwaltung u.a. Bissierstrasse 1, 79114 Freiburg;
weitere Standorte: Dienstgebäude Schutzpolizeidirektion, Kriminalpolizeidirektion Heinrich-von-Stephan-Str. 4, 79100 Freiburg;
Polizeirevier Lörrach zzgl. Kriminalpolizeidirektion, Verkehrspolizeiinspektion u.a. Weinbrennerstraße 8, 79539 Lörrach;
Dienstgebäude Schutzpolizeidirektion, Kriminalpolizeidirektion u.a. Ostpreusenstraße 22, 79761 Waldshut-Tiengen;
Polizeirevier Emmendingen zzgl. Kriminalpolizeidirektion, Verkehrspolizeiinspektion Wiesenstraße 4, 79312 Emmendingen
Der Auftragnehmer übernimmt die Durchführung der arbeitsmedizinischen Vorsorgen gem. §11 ArbSchG i.V.m. der ArbMedVV für die Beschäftigten der polizeilichen Dienststellen und Einrichtungen für den räumlichen Bereich des jeweiligen bezuschlagten Loses.
Der Auftragnehmer ist gemäß §6 der ArbMedVV verpflichtet, bei den arbeitsmedizinischen Vorsorgen die Vorschriften der ArbMedVV einschließlich des Anhangs zu beachten. Die arbeitsmedizinischen Vorsorgen sind in Art und Umfang unter Berücksichtigung der geltenden arbeitsmedizinischen Regeln und arbeitsmedizinischen Empfehlungen, und in Anlehnung an die jeweils aktuelle Auflage der "DGUV Empfehlungen für arbeitsmedizinische Beratungen und Untersuchungen" nach (betriebs-)ärztlichem Ermessen durchzuführen.
Die Rahmenvereinbarung je Los wird für die Dauer von zwei Jahren, mit der optionalen Möglichkeit der zweimaligen Verlängerung durch den Auftraggeber um jeweils ein weiteres Jahr (max. Vertragslaufzeit 4 Jahre), geschlossen.
Das Vertragsverhältnis verlängert sich automatisch um ein weiteres Jahr, sofern der Auftraggeber nicht bis spätestens zum 30.09. eines Jahres kündigt (nach Ablauf der Mindestlaufzeit von 2 Jahren).
Die Vertragslaufzeit dieser Rahmenvereinbarung beginnt ab dem 01.01.2024 und endet spätestens am 31.12.2027.
Polizeipräsidium Heilbronn
Polizeipräsidium Heilbronn Karlstr. 108 74076 Heilbronn Untersuchungsstandorte Dienststelle und Einrichtung Straße und Hausnummer Postleitzahl Ort
Hauptstandort: Polizeipräsidium Heilbronn Karlstraße 108, 74076 Heilbronn;
weitere Standorte: Polizeirevier Tauberbischofsheim Hauptstraße 91, 97941 Tauberbischofsheim;
Prävention Mosbach Hauptstraße 85, 74821 Mosbach;
Polizeirevier Künzelsau Schillerstraße 11, 74653 Künzelsau;
Verkehrspolizeiinspektion Weinsberg Im Eisenhut 1, 74189 Weinsberg;
Polizeirevier Neckarsulm Binswanger Straße 1, 74172 Neckarsulm;
Polizeirevier Öhringen Karlsvorstadt 29, 74613 Öhringen
Der Auftragnehmer übernimmt die Durchführung der arbeitsmedizinischen Vorsorgen gem. §11 ArbSchG i.V.m. der ArbMedVV für die Beschäftigten der polizeilichen Dienststellen und Einrichtungen für den räumlichen Bereich des jeweiligen bezuschlagten Loses.
Der Auftragnehmer ist gemäß §6 der ArbMedVV verpflichtet, bei den arbeitsmedizinischen Vorsorgen die Vorschriften der ArbMedVV einschließlich des Anhangs zu beachten. Die arbeitsmedizinischen Vorsorgen sind in Art und Umfang unter Berücksichtigung der geltenden arbeitsmedizinischen Regeln und arbeitsmedizinischen Empfehlungen, und in Anlehnung an die jeweils aktuelle Auflage der "DGUV Empfehlungen für arbeitsmedizinische Beratungen und Untersuchungen" nach (betriebs-)ärztlichem Ermessen durchzuführen.
Die Rahmenvereinbarung je Los wird für die Dauer von zwei Jahren, mit der optionalen Möglichkeit der zweimaligen Verlängerung durch den Auftraggeber um jeweils ein weiteres Jahr (max. Vertragslaufzeit 4 Jahre), geschlossen.
Das Vertragsverhältnis verlängert sich automatisch um ein weiteres Jahr, sofern der Auftraggeber nicht bis spätestens zum 30.09. eines Jahres kündigt (nach Ablauf der Mindestlaufzeit von 2 Jahren).
Die Vertragslaufzeit dieser Rahmenvereinbarung beginnt ab dem 01.01.2024 und endet spätestens am 31.12.2027.
Polizeipräsidium Karlsruhe
Polizeipräsidium Karlsruhe Beiertheimer Allee 16 76137 Karlsruhe Polizeipräsidium Karlsruhe Alte Weingartener Str. 49, 76227 Karlsruhe
Der Auftragnehmer übernimmt die Durchführung der arbeitsmedizinischen Vorsorgen gem. §11 ArbSchG i.V.m. der ArbMedVV für die Beschäftigten der polizeilichen Dienststellen und Einrichtungen für den räumlichen Bereich des jeweiligen bezuschlagten Loses.
Der Auftragnehmer ist gemäß §6 der ArbMedVV verpflichtet, bei den arbeitsmedizinischen Vorsorgen die Vorschriften der ArbMedVV einschließlich des Anhangs zu beachten. Die arbeitsmedizinischen Vorsorgen sind in Art und Umfang unter Berücksichtigung der geltenden arbeitsmedizinischen Regeln und arbeitsmedizinischen Empfehlungen, und in Anlehnung an die jeweils aktuelle Auflage der "DGUV Empfehlungen für arbeitsmedizinische Beratungen und Untersuchungen" nach (betriebs-)ärztlichem Ermessen durchzuführen.
Die Rahmenvereinbarung je Los wird für die Dauer von zwei Jahren, mit der optionalen Möglichkeit der zweimaligen Verlängerung durch den Auftraggeber um jeweils ein weiteres Jahr (max. Vertragslaufzeit 4 Jahre), geschlossen.
Das Vertragsverhältnis verlängert sich automatisch um ein weiteres Jahr, sofern der Auftraggeber nicht bis spätestens zum 30.09. eines Jahres kündigt (nach Ablauf der Mindestlaufzeit von 2 Jahren).
Die Vertragslaufzeit dieser Rahmenvereinbarung beginnt ab dem 01.01.2024 und endet spätestens am 31.12.2027.
Polizeipräsidium Konstanz
Polizeipräsidium Konstanz Benediktinerplatz 3 78467 Konstanz Untersuchungsstandorte Dienststelle und Einrichtung Straße und Hausnummer Postleitzahl Ort
Hauptstandort: Polizeirevier Singen Julius-Bührer-Str. 6, 78224 Singen;
weitere Standorte: Polizeipräsidium Konstanz Benediktinerplatz 3, 78467 Konstanz;
Polizeirevier Rottweil Kaiserstr. 10, 78628 Rottweil;
Polizeirevier Tuttlingen Stockacher Str. 10, 78532 Tuttlingen;
Polizeirevier Villingen Waldstr. 10/1, 78048 Villingen-Schwenningen
Der Auftragnehmer übernimmt die Durchführung der arbeitsmedizinischen Vorsorgen gem. §11 ArbSchG i.V.m. der ArbMedVV für die Beschäftigten der polizeilichen Dienststellen und Einrichtungen für den räumlichen Bereich des jeweiligen bezuschlagten Loses.
Der Auftragnehmer ist gemäß §6 der ArbMedVV verpflichtet, bei den arbeitsmedizinischen Vorsorgen die Vorschriften der ArbMedVV einschließlich des Anhangs zu beachten. Die arbeitsmedizinischen Vorsorgen sind in Art und Umfang unter Berücksichtigung der geltenden arbeitsmedizinischen Regeln und arbeitsmedizinischen Empfehlungen, und in Anlehnung an die jeweils aktuelle Auflage der "DGUV Empfehlungen für arbeitsmedizinische Beratungen und Untersuchungen" nach (betriebs-)ärztlichem Ermessen durchzuführen.
Die Rahmenvereinbarung je Los wird für die Dauer von zwei Jahren, mit der optionalen Möglichkeit der zweimaligen Verlängerung durch den Auftraggeber um jeweils ein weiteres Jahr (max. Vertragslaufzeit 4 Jahre), geschlossen.
Das Vertragsverhältnis verlängert sich automatisch um ein weiteres Jahr, sofern der Auftraggeber nicht bis spätestens zum 30.09. eines Jahres kündigt (nach Ablauf der Mindestlaufzeit von 2 Jahren).
Die Vertragslaufzeit dieser Rahmenvereinbarung beginnt ab dem 01.01.2024 und endet spätestens am 31.12.2027.
Polizeipräsidium Ludwigsburg
Polizeirevier Böblingen/Kriminalpolizeidirektion Böblingen Talstraße 50 71034 Böblingen Untersuchungsstandorte Dienststelle und Einrichtung Straße und Hausnummer Postleitzahl Ort
Hauptstandort: Polizeirevier Böblingen/Kriminalpolizeidirektion Böblingen Talstraße 50, 71034 Böblingen;
weitere Standorte: Polizeipräsidium Ludwigsburg Friedrich-Ebert-Straße 30, 71638 Ludwigsburg;
Verkehrspolizeiinsektion Stuttgart-Vaihingen Pfaffenwaldring 1, 70569 Stuttgart-Vaihingen;
Polizeirevier Leonberg Gerhart-Hauptmann-Straße 8, 71229 Leonberg;
Polizeirevier Bietigheim-Bissingen Stuttgarter Straße 57, 74321 Bietigheim-Bissingen
Der Auftragnehmer übernimmt die Durchführung der arbeitsmedizinischen Vorsorgen gem. §11 ArbSchG i.V.m. der ArbMedVV für die Beschäftigten der polizeilichen Dienststellen und Einrichtungen für den räumlichen Bereich des jeweiligen bezuschlagten Loses.
Der Auftragnehmer ist gemäß §6 der ArbMedVV verpflichtet, bei den arbeitsmedizinischen Vorsorgen die Vorschriften der ArbMedVV einschließlich des Anhangs zu beachten. Die arbeitsmedizinischen Vorsorgen sind in Art und Umfang unter Berücksichtigung der geltenden arbeitsmedizinischen Regeln und arbeitsmedizinischen Empfehlungen, und in Anlehnung an die jeweils aktuelle Auflage der "DGUV Empfehlungen für arbeitsmedizinische Beratungen und Untersuchungen" nach (betriebs-)ärztlichem Ermessen durchzuführen.
Die Rahmenvereinbarung je Los wird für die Dauer von zwei Jahren, mit der optionalen Möglichkeit der zweimaligen Verlängerung durch den Auftraggeber um jeweils ein weiteres Jahr (max. Vertragslaufzeit 4 Jahre), geschlossen.
Das Vertragsverhältnis verlängert sich automatisch um ein weiteres Jahr, sofern der Auftraggeber nicht bis spätestens zum 30.09. eines Jahres kündigt (nach Ablauf der Mindestlaufzeit von 2 Jahren).
Die Vertragslaufzeit dieser Rahmenvereinbarung beginnt ab dem 01.01.2024 und endet spätestens am 31.12.2027.
Polizeipräsidium Mannheim
Polizeiposten Mannheim-Feudenheim Talstraße 2 68259 Mannheim
Der Auftragnehmer übernimmt die Durchführung der arbeitsmedizinischen Vorsorgen gem. §11 ArbSchG i.V.m. der ArbMedVV für die Beschäftigten der polizeilichen Dienststellen und Einrichtungen für den räumlichen Bereich des jeweiligen bezuschlagten Loses.
Der Auftragnehmer ist gemäß §6 der ArbMedVV verpflichtet, bei den arbeitsmedizinischen Vorsorgen die Vorschriften der ArbMedVV einschließlich des Anhangs zu beachten. Die arbeitsmedizinischen Vorsorgen sind in Art und Umfang unter Berücksichtigung der geltenden arbeitsmedizinischen Regeln und arbeitsmedizinischen Empfehlungen, und in Anlehnung an die jeweils aktuelle Auflage der "DGUV Empfehlungen für arbeitsmedizinische Beratungen und Untersuchungen" nach (betriebs-)ärztlichem Ermessen durchzuführen.
Die Rahmenvereinbarung je Los wird für die Dauer von zwei Jahren, mit der optionalen Möglichkeit der zweimaligen Verlängerung durch den Auftraggeber um jeweils ein weiteres Jahr (max. Vertragslaufzeit 4 Jahre), geschlossen.
Das Vertragsverhältnis verlängert sich automatisch um ein weiteres Jahr, sofern der Auftraggeber nicht bis spätestens zum 30.09. eines Jahres kündigt (nach Ablauf der Mindestlaufzeit von 2 Jahren).
Die Vertragslaufzeit dieser Rahmenvereinbarung beginnt ab dem 01.01.2024 und endet spätestens am 31.12.2027.
Polizeipräsidium Offenburg
Polizeiposten Offenburg Prinz-Eugen-Str. 78 77654 Offenburg Untersuchungsstandorte Dienststelle und Einrichtung Straße und Hausnummer Postleitzahl Ort
Hauptstandort: Polizeipräsidium Offenburg Prinz-Eugen-Str. 78, 77654 Offenburg;
weitere Standorte: Polizeirevier Rastatt Engelstr. 31, 76437 Rastatt
Der Auftragnehmer übernimmt die Durchführung der arbeitsmedizinischen Vorsorgen gem. §11 ArbSchG i.V.m. der ArbMedVV für die Beschäftigten der polizeilichen Dienststellen und Einrichtungen für den räumlichen Bereich des jeweiligen bezuschlagten Loses.
Der Auftragnehmer ist gemäß §6 der ArbMedVV verpflichtet, bei den arbeitsmedizinischen Vorsorgen die Vorschriften der ArbMedVV einschließlich des Anhangs zu beachten. Die arbeitsmedizinischen Vorsorgen sind in Art und Umfang unter Berücksichtigung der geltenden arbeitsmedizinischen Regeln und arbeitsmedizinischen Empfehlungen, und in Anlehnung an die jeweils aktuelle Auflage der "DGUV Empfehlungen für arbeitsmedizinische Beratungen und Untersuchungen" nach (betriebs-)ärztlichem Ermessen durchzuführen.
Die Rahmenvereinbarung je Los wird für die Dauer von zwei Jahren, mit der optionalen Möglichkeit der zweimaligen Verlängerung durch den Auftraggeber um jeweils ein weiteres Jahr (max. Vertragslaufzeit 4 Jahre), geschlossen.
Das Vertragsverhältnis verlängert sich automatisch um ein weiteres Jahr, sofern der Auftraggeber nicht bis spätestens zum 30.09. eines Jahres kündigt (nach Ablauf der Mindestlaufzeit von 2 Jahren).
Die Vertragslaufzeit dieser Rahmenvereinbarung beginnt ab dem 01.01.2024 und endet spätestens am 31.12.2027.
Polizeipräsidium Reutlingen
Polizeipräsidium Reutlingen Bismarckstraße 60 72764 Reutlingen Untersuchungsstandorte Dienststelle und Einrichtung Straße und Hausnummer Postleitzahl Ort
Hauptstandort: Polizeipräsidium Reutlingen Bismarckstraße 60, 72764 Reutlingen;
weitere Standorte: Kriminalpolizeidirektion Esslingen Agnespromenade 4, 73728 Esslingen;
Kriminalkommissariat Balingen, Hirschbergstraße 1, 72336 Balingen
Der Auftragnehmer übernimmt die Durchführung der arbeitsmedizinischen Vorsorgen gem. §11 ArbSchG i.V.m. der ArbMedVV für die Beschäftigten der polizeilichen Dienststellen und Einrichtungen für den räumlichen Bereich des jeweiligen bezuschlagten Loses.
Der Auftragnehmer ist gemäß §6 der ArbMedVV verpflichtet, bei den arbeitsmedizinischen Vorsorgen die Vorschriften der ArbMedVV einschließlich des Anhangs zu beachten. Die arbeitsmedizinischen Vorsorgen sind in Art und Umfang unter Berücksichtigung der geltenden arbeitsmedizinischen Regeln und arbeitsmedizinischen Empfehlungen, und in Anlehnung an die jeweils aktuelle Auflage der "DGUV Empfehlungen für arbeitsmedizinische Beratungen und Untersuchungen" nach (betriebs-)ärztlichem Ermessen durchzuführen.
Die Rahmenvereinbarung je Los wird für die Dauer von zwei Jahren, mit der optionalen Möglichkeit der zweimaligen Verlängerung durch den Auftraggeber um jeweils ein weiteres Jahr (max. Vertragslaufzeit 4 Jahre), geschlossen.
Das Vertragsverhältnis verlängert sich automatisch um ein weiteres Jahr, sofern der Auftraggeber nicht bis spätestens zum 30.09. eines Jahres kündigt (nach Ablauf der Mindestlaufzeit von 2 Jahren).
Die Vertragslaufzeit dieser Rahmenvereinbarung beginnt ab dem 01.01.2024 und endet spätestens am 31.12.2027.
Polizeipräsidium Stuttgart
Polizeipräsidium Stuttgart Hahnemannstr. 1 70191 Stuttgart Untersuchungsstandorte Dienststelle und Einrichtung Straße und Hausnummer Postleitzahl Ort
Hauptstandort: Polizeipräsidium Stuttgart Hahnemannstr. 1, 70191 Stuttgart;
weitere Standorte: Verkehrspolizeiinspektion / Kriminalinspektion4 Löwentorbogen 9a, 70376 Stuttgart;
Objektschutz / Dezernat 71 / Dezernat 23 Pragstr. 136, 70376 Stuttgart;
Einsatzhunderschaft / Kriminalinspektion 3 /Kriminalinspektion 5 /Kriminalinspektion 6 Eichwiesenring 14, 70567 Fasanenhof;
Dezernat 31 Karl-Pfaff-Str. 35, 70597 Stuttgart;
Leitstelle für Sicherheit und Mobilität Stuttgart Mercedesstr. 33, 70372 Stuttgart;
Polizeirevier 1 Theodor-Heuss-Str. 11, 70174 Stuttgart;
Polizeirevier 2 Wolframstr. 36, 70191 Stuttgart;
Polizeirevier 3 Gutenbergstr. 109/111, 70197 Stuttgart;
Polizeirevier 4 Balinger Str. 31, 70567 Stuttgart;
Polizeirevier 5 Ostendstr. 88, 70188 Stuttgart;
Polizeirevier 6 Martin-Luther-Str. 40-42, 70372 Stuttgart;
Polizei...
Der Auftragnehmer übernimmt die Durchführung der arbeitsmedizinischen Vorsorgen gem. §11 ArbSchG i.V.m. der ArbMedVV für die Beschäftigten der polizeilichen Dienststellen und Einrichtungen für den räumlichen Bereich des jeweiligen bezuschlagten Loses.
Der Auftragnehmer ist gemäß §6 der ArbMedVV verpflichtet, bei den arbeitsmedizinischen Vorsorgen die Vorschriften der ArbMedVV einschließlich des Anhangs zu beachten. Die arbeitsmedizinischen Vorsorgen sind in Art und Umfang unter Berücksichtigung der geltenden arbeitsmedizinischen Regeln und arbeitsmedizinischen Empfehlungen, und in Anlehnung an die jeweils aktuelle Auflage der "DGUV Empfehlungen für arbeitsmedizinische Beratungen und Untersuchungen" nach (betriebs-)ärztlichem Ermessen durchzuführen.
Die Rahmenvereinbarung je Los wird für die Dauer von zwei Jahren, mit der optionalen Möglichkeit der zweimaligen Verlängerung durch den Auftraggeber um jeweils ein weiteres Jahr (max. Vertragslaufzeit 4 Jahre), geschlossen.
Das Vertragsverhältnis verlängert sich automatisch um ein weiteres Jahr, sofern der Auftraggeber nicht bis spätestens zum 30.09. eines Jahres kündigt (nach Ablauf der Mindestlaufzeit von 2 Jahren).
Die Vertragslaufzeit dieser Rahmenvereinbarung beginnt ab dem 01.01.2024 und endet spätestens am 31.12.2027.
Polizeipräsidium Ravensburg
Polizeipräsidium Ravensburg Promenade13/1 88250 Weingarten Untersuchungsstandorte Dienststelle und Einrichtung Straße und Hausnummer Postleitzahl Ort
Hauptstandort: Polizeirevier Weingarten Promenade 13/1, 88250 Weingarten;
weitere Standorte: Kriminalpolizeidirektion Friedrichshafen Ehlersstraße 15, 88046 Friedrichshafen;
Verkehrspolizeiinspektion Friedrich-List-Str. 14, 88353 Kißlegg;
Polizeirevier Sigmaringen Karlstraße 15, 72488 Sigmaringen
Der Auftragnehmer übernimmt die Durchführung der arbeitsmedizinischen Vorsorgen gem. §11 ArbSchG i.V.m. der ArbMedVV für die Beschäftigten der polizeilichen Dienststellen und Einrichtungen für den räumlichen Bereich des jeweiligen bezuschlagten Loses.
Der Auftragnehmer ist gemäß §6 der ArbMedVV verpflichtet, bei den arbeitsmedizinischen Vorsorgen die Vorschriften der ArbMedVV einschließlich des Anhangs zu beachten. Die arbeitsmedizinischen Vorsorgen sind in Art und Umfang unter Berücksichtigung der geltenden arbeitsmedizinischen Regeln und arbeitsmedizinischen Empfehlungen, und in Anlehnung an die jeweils aktuelle Auflage der "DGUV Empfehlungen für arbeitsmedizinische Beratungen und Untersuchungen" nach (betriebs-)ärztlichem Ermessen durchzuführen.
Die Rahmenvereinbarung je Los wird für die Dauer von zwei Jahren, mit der optionalen Möglichkeit der zweimaligen Verlängerung durch den Auftraggeber um jeweils ein weiteres Jahr (max. Vertragslaufzeit 4 Jahre), geschlossen.
Das Vertragsverhältnis verlängert sich automatisch um ein weiteres Jahr, sofern der Auftraggeber nicht bis spätestens zum 30.09. eines Jahres kündigt (nach Ablauf der Mindestlaufzeit von 2 Jahren).
Die Vertragslaufzeit dieser Rahmenvereinbarung beginnt ab dem 01.01.2024 und endet spätestens am 31.12.2027.
Polizeipräsidium Ulm
Polizeipräsidium Ulm Schwamberger Straße 6 89073 Ulm Untersuchungsstandorte Dienststelle und Einrichtung Straße und Hausnummer Postleitzahl Ort
Hauptstandort: Polizeipräsidium Ulm Schwamberger Straße 6, 89073 Ulm;
weitere Standorte: Polizeirevier Biberach Erlenweg 2, 88400 Biberach;
Polizeirevier Göppingen Pfarrstraße 29, 73033 Göppingen;
Verkehrspolizeiinspektion Am Eisweiher 6, 89522 Heidenheim-Oggenhausen
Der Auftragnehmer übernimmt die Durchführung der arbeitsmedizinischen Vorsorgen gem. §11 ArbSchG i.V.m. der ArbMedVV für die Beschäftigten der polizeilichen Dienststellen und Einrichtungen für den räumlichen Bereich des jeweiligen bezuschlagten Loses.
Der Auftragnehmer ist gemäß §6 der ArbMedVV verpflichtet, bei den arbeitsmedizinischen Vorsorgen die Vorschriften der ArbMedVV einschließlich des Anhangs zu beachten. Die arbeitsmedizinischen Vorsorgen sind in Art und Umfang unter Berücksichtigung der geltenden arbeitsmedizinischen Regeln und arbeitsmedizinischen Empfehlungen, und in Anlehnung an die jeweils aktuelle Auflage der "DGUV Empfehlungen für arbeitsmedizinische Beratungen und Untersuchungen" nach (betriebs-)ärztlichem Ermessen durchzuführen.
Die Rahmenvereinbarung je Los wird für die Dauer von zwei Jahren, mit der optionalen Möglichkeit der zweimaligen Verlängerung durch den Auftraggeber um jeweils ein weiteres Jahr (max. Vertragslaufzeit 4 Jahre), geschlossen.
Das Vertragsverhältnis verlängert sich automatisch um ein weiteres Jahr, sofern der Auftraggeber nicht bis spätestens zum 30.09. eines Jahres kündigt (nach Ablauf der Mindestlaufzeit von 2 Jahren).
Die Vertragslaufzeit dieser Rahmenvereinbarung beginnt ab dem 01.01.2024 und endet spätestens am 31.12.2027.
Polizeipräsidium Pforzheim
Polizeipräsidium Pforzheim Bahnhofstraße 13 75172 Pforzheim Untersuchungsstandorte Dienststelle und Einrichtung Straße und Hausnummer Postleitzahl Ort
Hauptstandort: Polizeipräsidium Pforzheim Bahnhofstraße 13, 75172 Pforzheim;
weitere Standorte: Polizeirevier Calw Schlossberg 3, 75365 Calw;
Polizeirevier Freudenstadt Marktplatz 47, 72250 Freudenstadt
Der Auftragnehmer übernimmt die Durchführung der arbeitsmedizinischen Vorsorgen gem. §11 ArbSchG i.V.m. der ArbMedVV für die Beschäftigten der polizeilichen Dienststellen und Einrichtungen für den räumlichen Bereich des jeweiligen bezuschlagten Loses.
Der Auftragnehmer ist gemäß §6 der ArbMedVV verpflichtet, bei den arbeitsmedizinischen Vorsorgen die Vorschriften der ArbMedVV einschließlich des Anhangs zu beachten. Die arbeitsmedizinischen Vorsorgen sind in Art und Umfang unter Berücksichtigung der geltenden arbeitsmedizinischen Regeln und arbeitsmedizinischen Empfehlungen, und in Anlehnung an die jeweils aktuelle Auflage der "DGUV Empfehlungen für arbeitsmedizinische Beratungen und Untersuchungen" nach (betriebs-)ärztlichem Ermessen durchzuführen.
Die Rahmenvereinbarung je Los wird für die Dauer von zwei Jahren, mit der optionalen Möglichkeit der zweimaligen Verlängerung durch den Auftraggeber um jeweils ein weiteres Jahr (max. Vertragslaufzeit 4 Jahre), geschlossen.
Das Vertragsverhältnis verlängert sich automatisch um ein weiteres Jahr, sofern der Auftraggeber nicht bis spätestens zum 30.09. eines Jahres kündigt (nach Ablauf der Mindestlaufzeit von 2 Jahren).
Die Vertragslaufzeit dieser Rahmenvereinbarung beginnt ab dem 01.01.2024 und endet spätestens am 31.12.2027.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
- Eigenerklärung über das Nicht-Vorliegen von Ausschlussgründen gem. §§ 123, 124 GWB.
- Handelsregisterauszug (mit dem Angebot mittels Dritterklärung vorzulegen): aktueller (nicht älter als 6 Monate) Auszug aus dem Berufs- oder Handelsregister, in dem Sie nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes der Gemeinschaft oder des Vertragsstaates des EWR-Abkommens eingetragen sind, in dem Sie bzw. Ihr Unternehmen ansässig ist/sind oder
- Kopie der Gewerbeanmeldung (mit dem Angebot mittels Dritterklärung vorzulegen): Sofern kein Handelsregistereintrag besteht, muss alternativ eine Kopie der Gewerbeanmeldung vorgelegt werden.
Eigenerklärung, dass der Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie von Beiträgenzurgesetzlichen
Sozialversicherung nachgekommen wird (Eigenerklärung im Angebotsschreiben - Anlage 1);
- Eigenerklärung, dass keine schwere Verfehlung vorliegt, die meine/unsere Zuverlässigkeit als Bewerberin Frage stellt z.B.
wirksames Berufsverbot (§ 70 StGB), wirksames vorläufiges Berufsverbot (§ 132aStPO),wirksame Gewerbeuntersagung (§ 35
GewO) (Eigenerklärung im Angebotsschreiben - Anlage 1);
- Eigenerklärung, dass keine rechtskräftige Verurteilung oder Geldbuße wegen der in § 123 Abs. 1 bzw. 2GWB genannten
Straftatbestände gegen mich/uns oder einer meinem/unserem Unternehmen zurechenbaren Person im Sinne des § 132 Abs. 3 GWB
erfolgte bzw. festgesetzt wurde (Eigenerklärung im Angebotsschreiben- Anlage1);
Eigenerklärung, dass in den vergangenen drei Jahren kein Verstoß gegen das Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz, das
Dritte Buch des Sozialgesetzbuches, des Arbeitsnehmerüberlassungsgesetzes, des Arbeitsnehmerentsendegesetzes oder
des Strafgesetzbuches mit einer Freiheitsstrafe von mehr als 3 Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen
ode reiner Geldbuße von mehr als 2.500,- EUR begangen wurde (Eigenerklärung im Angebotsschreiben - Anlage 1)
- Eigenerklärung, dass der Bieter bzw. sein Unternehmen sich weder in einem Insolvenzverfahren befindet, noch einen Antrag
auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt hat, noch dass sich das Unternehmen in Liquidation befindet (Eigenerklärung im
Angebotsschreiben - Anlage 1);
- Eigenerklärung, dass weder wir, noch unsere Mehrheitsanteilseigner oder Gesellschafter, noch eine Mutter-oder
Tochtergesellschaft auf einer der in den Anlagen zu den Verordnungen Nr. 881/2002 und Nr.2580/2001der EU sowie der Anlage
des Standpunktes des Rates der EU Nr. 2001/931/GASP befindlichen Terrorlistenerscheint (Eigenerklärung im Angebotsschreiben -
Anlage 1);
- Eigenerklärung, dass ich/wir die gewerberechtlichen Voraussetzungen für die Ausführung der angebotenen Leistung erfülle(n)
(Eigenerklärung im Angebotsschreiben - Anlage 1)
Der/die Auftragnehmer/in stellt sicher, dass die/der die Vorsorgen durchführende Arzt/Ärztin/Fachkraft über dienotwendige arbeitsmedizinische Fachkunde (Gebietsbezeichnung Arbeitsmedizin oder ZusatzbezeichnungBetriebsmedizin) gemäß § 3 DGUV Vorschrift 2 und § 4 ASiG und gegebenenfalls über entsprechendausreichend qualifiziertes Assistenzpersonal verfügt.
Die/der die Vorsorgen durchführende Arzt/Ärztin/Fachkraft muss über die notwendige arbeitsmedizinischeFachkunde (Gebietsbezeichnung Arbeitsmedizin oder Zusatzbezeichnung Betriebsmedizin) gemäß § 3 DGUVVorschrift 2 und § 4 ASiG verfügen.
- Eigenerklärung über die Verpflichtung zur Tariftreue und Mindestentlohnung für Bau- und Dienstleistungen nach den Vorgaben des Tariftreue- und Mindestlohngesetzes für öffentliche Aufträge in Baden-Württemberg (Landestariftreue- und Mindestlohngesetz - LTMG)
- Eigenerklärung zur Umsetzung von Art. 5k der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 08.04.2022 (5. EU-Sanktionspaket gegen russische Unternehmen)
- Der Bewerber/Bieter versichert, dass er im Auftragsfall ausschließlich zuverlässige Personen mit Arbeiten im Auftrag der Polizei betrauen und sein eingesetztes oder beauftragtes Personal ggf. auf Verlangen des Auftraggebers einer Zuverlässigkeitsüberprüfung unterziehen lässt
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Auftragswerte werden zum Schutz von Geschäftsgeheimnissen gemäß § 39 Abs. 6 Nr. 3 und Nr. 4 VgV nicht veröffentlicht.
Bekanntmachungs-ID: CXR6YYDYHHX
Postanschrift: Durlacher Allee 100
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 721/926-0
Fax: +49 721/926-3985
Internet-Adresse: http://www.rp-karlsruhe.de/servlet/PB/menu/1159131/index.html
Auszug aus dem GWB
§ 160 GWB - Einleitung, Antrag
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
§ 161 GWB Form, Inhalt
(1) Der Antrag ist schriftlich bei der Vergabekammer einzureichen und unverzüglich zu begründen. Er soll ein bestimmtes Begehren enthalten. Ein Antragsteller ohne Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt, Sitz oder Geschäftsleitung im Geltungsbereich dieses Gesetzes hat einen Empfangsbevollmächtigten im Geltungsbereich dieses Gesetzes zu benennen.
(2) Die Begründung muss die Bezeichnung des Antragsgegners, eine Beschreibung der behaupteten Rechtsverletzung mit Sachverhaltsdarstellung und die Bezeichnung der verfügbaren Beweismittel enthalten sowie darlegen, dass die Rüge gegenüber dem Auftraggeber erfolgt ist; sie soll, soweit bekannt, die sonstigen Beteiligten benennen.