Grotenburg-Stadion, Violstraße 5, 47800 Krefeld -Ertüchtigung Drittligatauglichkeit - Containeranlagen Zugangsbereiche, Fundamentarbeiten Referenznummer der Bekanntmachung: 2022-ZGM-603-Sch-33
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Mevissenstraße 65
Ort: Krefeld
NUTS-Code: DEA14 Krefeld, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 47803
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Frau Kazkondu
E-Mail:
Telefon: +49 2151864161
Fax: +49 2151864150
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.krefeld.de
Abschnitt II: Gegenstand
Grotenburg-Stadion, Violstraße 5, 47800 Krefeld -Ertüchtigung Drittligatauglichkeit - Containeranlagen Zugangsbereiche, Fundamentarbeiten
Gegenstand dieser Ausschreibung sind die Container Zugangsbereiche für die Ertüchtigung des Grotenburg Stadions. Dies umfasst das Liefern und Aufstellen von Containern mit verschiedenen Funktionen an den Zugangsbereichen zum Stadiongelände und den notwendigen Vorarbeiten und der Erstellung der Gründung.
Grotenburgstadion Violstraße 5 47800 Krefeld
Container:
1. Container Typ I "Kassen", ca. 6,05x3,00x2,80m, liefern und aufstellen - 3 Stk.
2. Container Typ II "Akkreditierung/ Info", ca. 6,05x3,00x2,80m, liefern und aufstellen - 1 Stk.
3. Container Typ III "Verwahrung", ca. 6,05x3,00x2,80m, liefern und aufstellen - 3 Stk.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
INV - 20E24501 - Grotenburg Stadion - Baukonstruktion/Containeranlagen Zugangsbereich inkl. Fundamentarbeiten
Postanschrift: Zeppelinstraße 12
Ort: Sembach
NUTS-Code: DEB3F Kaiserslautern, Landkreis
Postleitzahl: 67681
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXPTYD3D03D
Postanschrift: Zeughausstraße 2-10
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
Telefon: +49 2211473045
Fax: +49 2211472889
Die Fristen des § 160 Abs. 3 Ziff. 1-4 GWB sind zu beachten. Danach ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat, der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2.
§ 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.