Arbeiten an der Medientechnik zum Neubau des Technologiezentrums Ruhr Referenznummer der Bekanntmachung: chip GmbH; Medientechnik
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Universitätsstraße 142
Ort: Bochum
NUTS-Code: DEA51 Bochum, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 44799
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Luther Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
E-Mail:
Telefon: +49 201922024014
Fax: +49 2019220110
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.chip-tzr.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Arbeiten an der Medientechnik zum Neubau des Technologiezentrums Ruhr
Gegenstand des zu vergebenden Auftrags sind Arbeiten an der Medientechnik zum Neubau des Technologiezentrums Ruhr. Es sind u.a. Bildschirme und Konferenztechnik zu liefern und zu montieren. (Siehe II.2.4).
Bochum
Die chip GmbH betreibt zur regionalen Technologie- und Innovationsförderung das Technologiezentrum Ruhr (TZR). Das derzeitige TZR, Universitätsstr.142, 44799 Bochum, umfasst eine vermietbare Fläche von ca. 18.000 m². Nunmehr erfolgt der Neubau des TZR im südlichen Teil der Stadt Bochum, gelegen zwischen Hochschule und dem Technologiequartier im Stadtteil Querenburg. In der Gemarkung "Auf dem Kalwes" ist das Grundstück mit dem Flurstück 435 definiert. Die Adresse hieß bis vor kurzem "Auf dem Kalwes 16". Nunmehr ist die Straße in "Konrad-Zuse-Straße" umbenannt worden, sodass die Adresse "Konrad-Zuse-Str.18" sein wird. Die Grundstücksgröße beträgt ca. 7500 qm.
.
Das Projekt wird finanziert aus der Bund/Länder-Gemeinschaftsaufgabe "Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur" und gefördert nach dem Regionalen Wirtschaftsförderungsprogramm des Landes NRW. Der Neubau umfasst sechs Vollgeschosse (Erdgeschoss bis 5. OG) und ein Untergeschoss (Tiefgarage / Haustechnik). Der Neubau hat eine Bruttogeschossfläche (BGF) von ca. 15.387 qm inklusive Tiefgarage sowie eine vermietbare Fläche von ca. 11.000 qm. Neben dem Gebäude wird eine Stellplatzanlage mit 74 Stellplätzen errichtet. Das Gebäude hat folgende Kennwerte: Außenkantenabmessungen ca. 56 m x 44 m, Innenhof l/b ca. 27,80 m x 11,35 m, lichte Raumhöhen EG ca. 3,50 m, 1. OG - 5. OG ca. 3 m, Bruttogeschossfläche ca. 16.500 qm, Tiefgarage für 74 PKWs und 20 Fahrradstellplätze.
.
Die vorliegende Ausschreibung umfasst Arbeiten an der Medientechnik für den Neubau des Bauvorhabens "chip GmbH - Neues Technologiezentrum Ruhr". Es sind u.a. folgende Leistungen durch den AN zu erbringen:
.
- Liefern und montieren von Bildschirmen
- Liefern und montieren von Konferenztechnik
- Liefern und montieren von digitalen Türschildern
.
Leistungsausführung voraussichtlich: In der 44./45. KW 2023, d.h. vom 30.10.2023 bis 10.11.2023.
.
Die Einzelheiten sind dem Leistungsverzeichnis zu entnehmen.
.
Der Auftrag ist auszuführen, bis sämtliche Leistungen erbracht/abgenommen sind.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Alle Nachweise und Erklärungen sind mit dem Angebot vorzulegen. Die Vergabestelle behält sich vor, fehlende, formell fehlerhafte oder unvollständige Unterlagen bis zum Ablauf einer von der Vergabestelle zu bestimmenden Nachfrist nachzufordern oder aufzuklären. Im Falle einer Bietergemeinschaft sind sämtliche unter Abschnitt III.1.1) aufgeführten Unterlagen jeweils von allen Mitgliedern der Bietergemeinschaft vorzulegen. Die unter Abschnitt III.1.2) und III.1.3) aufgeführten Unterlagen können für die Bietergemeinschaft insgesamt vorgelegt werden. Die Vergabestelle behält sich vor Zuschlagserteilung vor, von dem für den Zuschlag in Aussicht genommenen Bieter Führungszeugnisse sowie Gewerbezentralregisterauszüge zu fordern und Abfragen beim Wettbewerbsregister vorzunehmen.
.
Die Vergabestelle behält sich zudem vor, zu jedem Zeitpunkt des Verfahrens erneut in die Eignungsprüfung einzutreten. Dies gilt auch bezogen auf Unterauftragnehmer. Ausländische Bieter haben gleichwertige Nachweise der für sie zuständigen Behörde/Institution ihres Heimatlandes beizubringen. Zusätzlich sind diese ins Deutsche zu übersetzen.
Folgende Eigenerklärungen und Nachweise sind unter Abschnitt III.1.1 im Einzelnen erforderlich:
.
- Soweit zutreffend: Bietergemeinschaftserklärung. Hierfür ist das Formular I "Erklärung der Bietergemeinschaft" zu verwenden;
.
- Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach §§ 123, 124 GWB. Diese Erklärungen können durch die Abgabe des den Vergabeunterlagen beigefügten Formulars II "Eigenerklärung zur Zuverlässigkeit" erbracht werden;
.
- Aktueller Auszug aus dem Handels- oder Berufsregister nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Herkunftslandes. Falls keine Eintragungspflicht im Handelsregister besteht, eine formlose Erklärung, weshalb für den Bieter keine Eintragungspflicht besteht und darüber, wer die vertretungsberechtigten Personen sind.
.
- Aktueller Nachweis der Mitgliedschaft in der Berufsgenossenschaft;
.
- Erklärung zu § 19 Abs. 3 MiLoG. Hierfür ist das Formblatt III "Erklärung zu § 19 Abs. 3 MiLoG" zu verwenden.
.
- Eigenerklärung zur Umsetzung von Artikel 5k Absatz 3 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022. Hierfür ist das Formular IV Eigenerklärung zur Umsetzung von Artikel 5k Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 15 der Verordnung (EU) 2022/1269 des Rates vom 21. Juli 2022 zu verwenden.
.
Die unter Ziffer III.1.2) geforderten Erklärungen und Nachweise sind vom Bieter bzw. einer Bietergemeinschaft als solcher oder getrennt von jedem Mitglied vorzulegen. Im Übrigen gilt das unter Ziffer III.1.1) ausgeführte. Geforderte Erklärungen / Nachweise sind:
.
1. Eigenerklärung über das Bestehen einer Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von je 1,5 Mio. EUR für Sachschäden, 3 Mio. EUR für Personenschäden und 1,0 Mio. EUR für Vermögensschäden (jeweils 1-fach maximiert) oder eine entsprechende Absichtserklärung, dass ein Abschluss im Falle der Zuschlagserteilung erfolgen wird. Hierfür ist das Formular V "Eigenerklärung Betriebshaftpflichtversicherung" zu verwenden.
.
2. Erklärung zum Gesamtumsatz des Unternehmens in EUR (netto) jeweils bezogen auf die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre und über einen vergleichbaren Umsatz im Bereich "Arbeiten an Medientechnik". Hierfür ist das Formular VI "Erklärung zu den Umsätzen" zu verwenden und vollständig auszufüllen.
.
Zu Ziffer 2: Ein Mindestgesamtumsatz von 160.000 EUR (netto) der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre muss im Mittel erreicht oder überschritten worden sein. Andernfalls erfolgt ein Ausschluss.
.
Die unter Ziffer III.1.3) geforderten Erklärungen und Nachweise sind vom Bieter bzw. einer Bietergemeinschaft als solcher oder getrennt von jedem Mitglied vorzulegen. Im Übrigen gilt das unter Ziffer III.1.1) ausgeführte. Geforderte Erklärungen / Nachweise sind:
.
1. Eigenerklärung zum Unternehmen, unter Berücksichtigung folgender Punkte: Firma, Hauptsitz und Gründungsjahr des Bieters, Geschäftsfelder, Mitgliedschaft im Fachverband, Erreichbarkeit im Notfall, Regelarbeitszeit im Unternehmen, Darstellung der Mitarbeiterstruktur einschließlich Nennung der Gesamtzahl aller Mitarbeiter sowie der Mitarbeiterzahl einzelner Berufsgruppen. Für die Darstellung des Unternehmens ist das Formular VII "Eigenerklärung zum Unternehmen" zu verwenden. Soweit erforderlich sind die darin genannten Erklärungen in separaten Nachweisen selbst zu erstellen.
.
2. Es sind Eigenerklärungen über mindestens 3 unterschiedliche Referenzen über (i) Lieferung und Montage von Medien- und Informationstechnik, (ii) innerhalb der letzten 3 Kalenderjahre seit Tag der Absendung der EU-weiten Bekanntmachung (iii) mit einem Auftragsvolumen von mind. je 40.000 EUR (netto) inklusive jeweils einer aussagekräftigen Kurzbeschreibung des Auftragsinhalts einzureichen. (iv) Es werden nur Referenzen gewertet, die schlussabgenommen sind. Hierfür ist das Formular VIII "Unternehmens-Referenz Medien- und Informationstechnik" jeweils zu verwenden.
.
Alle genannten Anforderungen sind nachzuweisen / einzuhalten.
.
Abschnitt IV: Verfahren
Die Angebotsfrist wurde nach § 15 Abs. 3 VgV auf 15 Tage verkürzt. Grund dafür ist zum einen die aktuelle, weltweite Marktlage für die gegenständlichen technischen Komponenten. Es kommt vermehrt zu Lie-
ferengpässen und Lieferverzögerungen. Dies würde den Fertigstellungstermin und damit auch die Gesamtfertigstellung dieses Projektes gefährden. Zum anderen sind die technischen Komponenten teilweise geschuldete Leistung gegenüber den Mietern. Sie müssen spätestens zu Beginn der Mietlaufzeit vollständig geliefert und fachgerecht montiert sein, da es ansonsten zu Mietminderungen und Schadensersatzforderungen durch die Mieter kommen kann. Ferner ist die Zuwendungsdauer auf einen bestimmten Zeitraum beschränkt, sodass der Zuwendungszweck verfehlt werden und der Auftraggeber ggf. Fördermittel verlieren könnte.
Die Anwesenheit der Bieter oder ihrer Bevollmächtigten bei Öffnung der Angebote ist nicht zugelassen.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
1. Zur Sicherung der Vertragserfüllung werden vom Auftraggeber 10 % der jeweiligen Abschlagsrechnungssumme als Vertragserfüllungssicherheit einbehalten, die gegen eine unbefristete Bankbürgschaft ausgelöst werden kann. Die Bürgschaft ist nach den Vorgaben des Musters Vertragserfüllungsbürgschaft auszuführen, das den Vergabeunterlagen beigefügt ist.
.
2. Für Gewährleistungsansprüche wird eine Sicherheit in Höhe von 5 % der geprüften Bruttoschlussrechnungen einbehalten. Die Sicherheit ist in Form einer Bürgschaft nach den Vorgaben des Musters Bürgschaftserklärung für Gewährleistungsansprüche auszuführen, das den Vergabeunterlagen beigefügt ist.
.
3. Auf die Ausführungsbestimmungen nach dem TVgG NRW wird hingewiesen. Diese werden als besondere Vertragsbedingungen der Vergabeunterlage beigefügt.
.
4. Das vom Auftraggeber durchgeführte Verfahren ist ein offenes Verfahren nach Maßgabe der VgV (vgl. § 15 VgV). Die vergaberechtlichen Grundsätze der Transparenz des Verfahrens und der Gleichbehandlung aller Bieter werden im gesamten Verfahren streng beachtet.
.
5. Die für die Angebotsabgabe erforderlichen Formulare und Vordrucke (siehe Ziff. III.1) können über den unter I.3) angegebenen Link heruntergeladen werden.
.
6. Auskunftsersuchen des Interessenten sind ausschließlich über die Vergabeplattform an den Auftraggeber zu richten. Andere Stellen dürfen keine Auskünfte erteilen. Dennoch anderweitig erlangte Auskünfte sind unbeachtlich.
.
7. Ein Bieter oder eine Bietergemeinschaft kann andere Unternehmen als Unterauftragnehmer und/oder Eignungsverleiher einsetzen. Diese sind im Angebot unter Verwendung von Formular IX zu benennen. Im Hinblick auf die Einreichung zusätzlicher Unterlagen sind 3 Fälle zu unterscheiden:
.
Fall 1: Für die Benennung eines Unterauftragnehmers ohne Eignungsleihe hat der Bieter zusätzlich für jeden Unterauftragnehmer einzureichen: die zum Nachweis der Zuverlässigkeit und Gesetzestreue des Unterauftragnehmers unter Abschnitt III.1.1) der EU-weiten Bekanntmachung aufgeführten Unterlagen allesamt mit Ausnahme der Formulare I und IV.
.
Fall 2: Für die Benennung eines Unternehmens als Unterauftragnehmer mit Eignungsleihe bezogen auf die technische oder berufliche Leistungsfähigkeit hat der Bieter zusätzlich einzureichen: (i) die unter Abschnitt III.1.)3 der EU-weiten Bekanntmachung bezeichneten Unterlagen für diesen Dritten in dem Umfang, in dem sich der Bieter auf die Kapazitäten des Dritten zum Nachweis der Leistungsfähigkeit beruft, (ii) die unter Abschnitt III.1.1) der EU-weiten Bekanntmachung aufgeführten Unterlagen jeweils allesamt auch von diesem benannten Dritten mit Ausnahme der Formulare I und IV, (iii) eine Verpflichtungserklärung von dem Unterauftragnehmer unter Verwendung von Formular X.
.
Hinweis zu Fall 2: Ein Bieter oder eine Bietergemeinschaft kann im Hinblick auf Nachweise für die
erforderliche berufliche Leistungsfähigkeit wie Ausbildungs- und Befähigungsnachweise oder die einschlägige berufliche Erfahrung die Kapazitäten anderer Unternehmen nur dann in Anspruch nehmen, wenn diese die Leistung, für die diese Kapazitäten benötigt werden, tatsächlich erbringen werden.
.
Fall 3: Für die Benennung eines Unternehmens als Eignungsverleiher bezogen auf die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit hat der Bieter zusätzlich einzureichen: (i) Formular VI gemäß Abschnitt III.1.2) der EU-weiten Bekanntmachung, (ii) die unter Abschnitt III.1.1) der EU-weiten Bekanntmachung aufgeführten Unterlagen jeweils allesamt von dem Eignungsverleiher mit Ausnahme der Formulare I und IV, (iii) eine Verpflichtungserklärung von dem Unterauftragnehmer unter Verwendung von Formular XI.
.
Es wird darauf hingewiesen, dass ein anderes Unternehmen nicht nur ein selbständiges, von dem Bieter rechtlich verschiedenes Unternehmen sein kann, sondern hierunter auch ein konzernverbundenes/-angehöriges Unternehmen zu verstehen ist.
.
Bekanntmachungs-ID: CXP4D6V681C
Postanschrift: Albrecht-Thaer-Straße 9
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 25141110
Fax: +49 2514112525
Internet-Adresse: https://www.bezreg-muenster.de/de/wirtschaft_finanzen_kommunalaufsicht/vergabekammer_westfalen/index.html
1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnisnahme rügen.
.
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach §160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
.
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
.
4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.
.
Postanschrift: Albrecht-Thaer-Straße 9
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 2514110
Fax: +49 2514112525
Internet-Adresse: https://www.bezreg-muenster.de/de/wirtschaft_finanzen_kommunalaufsicht/vergabekammer_westfalen/index.html