Vergabe von Objektplanungsleistungen Gebäude und Innenräume gemäß §§ 33 ff HOAI; Neubau einer Gemeinschaftsunterkunft „Soziales Wohnen“ | Gemeinde Bötzingen am Kaiserstuhl Referenznummer der Bekanntmachung: 1936_Geb
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Hauptstraße 11
Ort: Bötzingen
NUTS-Code: DE132 Breisgau-Hochschwarzwald
Postleitzahl: 79268
Land: Deutschland
E-Mail:
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.boetzingen.de/start.html
Postanschrift: Engesserstraße 4a
Ort: Freiburg im Breisgau
NUTS-Code: DE131 Freiburg im Breisgau, Stadtkreis
Postleitzahl: 79108
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Verfahrensbetreuung
E-Mail:
Telefon: +49 761120210
Fax: +49 7611202120
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://architekturbuero-thiele.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Vergabe von Objektplanungsleistungen Gebäude und Innenräume gemäß §§ 33 ff HOAI; Neubau einer Gemeinschaftsunterkunft „Soziales Wohnen“ | Gemeinde Bötzingen am Kaiserstuhl
Anlass für das Vergabeverfahren für die Objektplanungsleistungen Gebäude und Innenräume ist der geplante Neubau einer Gemeinschaftsunterkunft auf dem Flurstück 9095/3, Schloßmattenstraße 24, 79268 Bötzingen.
79268 Bötzingen
Die zu vergebenden Leistungen umfassen:
-Objektplanungsleistungen Gebäude und Innenräume gemäß § 33 ff HOAI
-Die zu vergebenden Leistungen umfassen die Leistungsphasen 5 (Vervollständigung der Leistungsphase) und 6 bis 8 gemäß § 34 HOAI (volles Leistungsbild), Leistungsphase 9 gemäß § 34 HOAI optional.
-Pauschal Honorar, netto für die Überprüfung der Vorleistungen Objektplanung Gebäude und Innenräume (als Pauschale auf das Gesamthonorar)
-Weitere besondere und zusätzliche Leistungen sind derzeit nicht bekannt.
Der Auftraggeber geht von einer Zuordnung zu Honorarzone III Mittelsatz aus.
Die Brutto-Grundfläche (BGF) des Gebäudes umfasst eine Fläche von insg. ca. 1.179 m2, die Wohn- und Nutzfläche beträgt insgesamt 938 m2, davon Wohnfläche ca. 891 m2.
Der Brutto-Rauminhalt des Gebäudes beträgt ca. 3.663 m3.
Die Laufzeit des Vertrages beruht auf einer derzeitigen Schätzung. Aufgrund derzeit noch nicht absehbarer
Gründe behält sich die Auftraggeberin vor, den Auftrag zu verlängern.
Für die Vergabephase sollen mind. 3 und max. 4 Bieter ausgewählt werden. Die Auswahl der Bieter erfolgt aufgrund der Rangfolge der erreichten Punkte der Gesamtbewertung (absteigende Rangfolge). Bei Bewerbern mit gleicher Punktzahl entscheidet das Los. Die Auslosung erfolgt unter der Aufsicht einer vom Auftraggeber unabhängigen Person.
Die Auftraggeberin behält sich eine abschnitts- und stufenweise Beauftragung der einzelnen Leistungsphasen
vor.
Ein Rechtsanspruch auf die Übertragung aller Leistungsphasen besteht nicht.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Als Eigenerklärung vorzulegen:
- Anlage T.3: Formblatt "Rechtslage"
Teilnahmeberechtigt sind natürliche und juristische Personen, die die geforderten fachlichen Anforderungen erfüllen:
Fachliche Anforderungen / Berufsbezeichnung:
Architekten oder Ingenieure mit gleichwertiger Qualifikation
Bei natürlichen Personen sind die fachlichen Anforderungen erfüllt, wenn sie gemäß Rechtsvorschrift ihres Herkunftsstaates berechtigt sind, am Tage der Bekanntmachung die o. g. Berufsbezeichnung zu führen. Ist in dem Herkunftsstaat des Bewerbers die Berufsbezeichnung nicht gesetzlich geregelt, so erfüllt die fachlichen Anforderungen, wer über ein Diplom, Prüfungszeugnis oder sonstigen Befähi-gungsnachweis verfügt, dessen Anerkennung gemäß der Richtlinie 2005/36/EG und 2013/55 EU– „Be-rufsanerkennungsrichtlinie“ – gewährleistet ist.
Bei juristischen Personen sind die fachlichen Anforderungen erfüllt, wenn zu ihrem satzungsgemäßen Geschäftszweck Planungsleistungen gehören, die der anstehenden Planungsaufgabe entsprechen, und wenn der bevollmächtigte Vertreter der juristischen Person die fachlichen Anforderungen erfüllt, die an natürliche Personen gestellt werden.
Bewerbergemeinschaften natürlicher und juristischer Personen sind ebenfalls teilnahmeberechtigt, wenn jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft teilnahmeberechtigt ist.
Als Eigenerklärung vorzulegen:
- Auswahlkriterien siehe Beschreibung der Vergabe, Pkt. 6.2, Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Jahreshonorarumsatz (EUR netto)
durchschnittlicher Jahresumsatz der letzten 3 Geschäftsjahre der Leistungen;
< 0,5 Mio.: 1 Punkt
> 0,5 bis 1,0 Mio.: 3 Punkte
> 1,0 Mio.: 5 Punkte.
Gemeinsam mit dem Bereich "technische Leistungsfähigkeit" müssen insgesamt mindestens 2 Punkte erreicht werden.
Als Eigenerklärung vorzulegen:
- Auswahlkriterien siehe Beschreibung der Vergabe, Pkt. 6.2, technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Technische Leistungsfähigkeit
Anzahl der Berufsträger (BT / Architekten oder Ingenieure mit glw. Qualifikation)
durchschnittliche Anzahl der Berufsträger (BT) der letzten 3 Geschäftsjahre
bis 2 BT:1 Punkt
3 bis 4 BT:3 Punkte
über 4 BT:5 Punkte
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Berufliche Leistungsfähigkeit / Referenzen
Folgende Einzelkriterien müssen die Referenzprojekte der Kategorien A bis B erfüllen:
-mind. 5 aufeinanderfolgende, selbst erbrachte Leistungsphasen der Leistungsphasen 2 bis 8 nach § 34 HOAI
-Einordnung mindestens Honorarzone III n. HOAI
-Baukosten KG 300/400: mindestens 1,0 Mio. EUR netto
-Angabe BGF (mindestens 500 m2)
-Übergabe Gebäude an den Nutzer (Abschluss LPH 8) nach 01.07.2013 bis 30.06.2023
-Angabe Bauherr/Auftraggeber (Anschrift, Ansprechpartner)
Zusätzlich zu erfüllende Kriterien sind untenstehend bei den einzelnen Kategorien aufgeführt:
Referenzprojekt Kategorie A > Neubau oder Umbau/Sanierung Wohngebäude (vergleichbares Projekt)
1 Projekt: 4 Punkte/ 2 Projekte: 8 Punkte (max. 8 Punkte)
Referenzprojekt Kategorie B > Neubau oder Umbau/Sanierung – Nicht-Wohngebäude - mit öffentlichem Auftraggeber (auch kirchliche Träger)
1 Projekt: 3 Punkte/ 2 Projekte: 6 Punkte (max. 6 Punkte)
Hinweise zur Anerkennung der Referenzprojekte:
Bei den Referenzprojekten muss es sich um unterschiedliche Projekte handeln.
Zur Anerkennung als Referenzprojekt muss das Projekt jeweils alle geforderten Kriterien erfüllen. Wird ein Kriterium nicht erfüllt, kann das Projekt nicht
als Referenzprojekt anerkannt werden. Eine Abstufung der Punktevergabe je nach Umfang der erfüllten Einzelkriterien erfolgt nicht..
"Technische Leistungsfähigkeit": gemeinsam mit dem Bereich "wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit" müssen insgesamt mindestens 2 Punkte erreicht werden.
"Berufliche Leistungsfähigkeit /Referenzen": Die zu erreichende Mindestpunktzahl beträgt 6 Punkte.
Teilnahmeberechtigt sind natürliche und juristische Personen, die die geforderten fachlichen Anforderungen erfüllen:
Fachliche Anforderungen / Berufsbezeichnung:
Architekten oder Ingenieure mit gleichwertiger Qualifikation
Bei natürlichen Personen sind die fachlichen Anforderungen erfüllt, wenn sie gemäß Rechtsvorschrift ihres Herkunftsstaates berechtigt sind, am Tage der Bekanntmachung die o. g. Berufsbezeichnung zu führen. Ist in dem Herkunftsstaat des Bewerbers die Berufsbezeichnung nicht gesetzlich geregelt, so erfüllt die fachlichen Anforderungen, wer über ein Diplom, Prüfungszeugnis oder sonstigen Befähigungsnachweis verfügt, dessen Anerkennung gemäß der Richtlinie 2005/36/EG und 2013/55 EU– „Berufsanerkennungsrichtlinie“ – gewährleistet ist.
Bei juristischen Personen sind die fachlichen Anforderungen erfüllt, wenn zu ihrem satzungsgemäßen Geschäftszweck Planungsleistungen gehören, die der anstehenden Planungsaufgabe entsprechen, und wenn der bevollmächtigte Vertreter der juristischen Person die fachlichen Anforderungen erfüllt, die an natürliche Personen gestellt werden.
Bewerbergemeinschaften natürlicher und juristischer Personen sind ebenfalls teilnahmeberechtigt, wenn jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft teilnahmeberechtigt ist.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Teilnahmeantrag in elektronischer Form:
Teilnahmeanträge (Bewerbungen) sind bis zum Ende der Teilnahmefrist zusammen mit den Anlagen elektronisch als registrierter Nutzer auf https://bi-medien.de zu übermitteln.
Kommunikation:
Anfragen zum Verfahren können elektronisch als registrierter Nutzer auf https://bi-medien.de gestellt werden.
Zugang zur elektronischen Kommunikation und zur Bewerbung in elektronischer Form als registrierter Nutzer auf https://bi-medien.de über den Menüpunkt - Meine Vergaben - unter der ID des Verfahrens D451517456 im Bereich - Mitteilungen - bzw. - Teilnahmeantrag -.
Informationen zu den Registrierungsmöglichkeiten sind zu finden unter:
Postanschrift: Durlacher Allee 100
Ort: Karlsruhe (Baden)
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 7219263985
Internet-Adresse: https://rp.baden-wuerttemberg.de/rpk/abt1/ref15/
Gesetzgegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)
§ 160 Einleitung, Antrag
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten
nach § 97 Absatz6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete
Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem
Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung
benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder
zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz1 Nummer 2. § 134 Absatz1 Satz2 bleibt
unberührt.