Faulturm II
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Goldammerweg 30
Ort: Siegen
NUTS-Code: DEA5A Siegen-Wittgenstein
Postleitzahl: 57080
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 271/3145-5
Fax: +49 271/3145-650
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.esi-siegen.de
Abschnitt II: Gegenstand
Faulturm II
Ingenieurleistungen
Der Faulbehälter 2 der Kläranlage Siegen wurde in den 1970 Jahren als Spannbetonbehälter gebaut und wird bis heute seiner Funktion entsprechend betrieben.
Der Behälter hat rd. 3.600 m3 Brutto-Volumen und einen Durchmesser von 16,5 m im zylindrischen Teil. Die gesamte Höhe bemisst sich auf ca. 21 m, wobei der untere Kegelstumpf rd. 7 m in das Erdreich einbindet. Die Zugänglichkeit erfolgt über ein rd. 580 mm Mannloch in Erdbodennähe im zylindrischen Teil und über die Domöffnungen. Der Behälter wird mit einem Schraubenschaufler, der in einem Strömungsleitrohr sitzt, vertikal durchmischt.
Der Faulbehälter soll umfassend saniert und modernisiert werden. Die geplante Sanierung umfasst die bauliche Instandsetzung, Erneuerung der Verfahrenstechnik, sowie die energetische Optimierung.
Bewertungsmatrix:
Projektteam: 8%
Qualifikation Projektleitung: 18%
Projektabwicklung: 18%
Planungsleistung: 6%
Angaben Reaktionszeit: 5%
Qualität der Angebotsunterlage: 12%
Honorarermittlung HOAI: 15%
Besondere Leistungen: 8%
Besondere Leistungen: 10%
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Abschnitt IV: Verfahren
Bei der Submission sind keine Bieter zugelassen! Angebotsabgabe elektronisch in Textform.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
Fax: +49 251/4112165
Der geltend gemachte Verstoß gegen Vergabevorschriften wurde vor einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gegenüber dem Auftraggeber gerügt.
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen bis spätestens zum Ablauf der Bewerbungsfrist oder Angebotsfrist gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden.
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar waren, müssten bis zum Ablauf der Bewerbungsfrist oder der Angebotsfrist gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden.
Ein Nachprüfungsverfahren muss innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, eingehen.