Markterkundung Wärmeversorgung "N5" Referenznummer der Bekanntmachung: "N5"
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Friedrichstraße 32
Ort: Eggenstein-Leopoldshafen
NUTS-Code: DE123 Karlsruhe, Landkreis
Postleitzahl: 76344
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Kerstin Fautz
E-Mail:
Telefon: +49 72197886-55
Fax: +49 72197886-23
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.egg-leo.de
Adresse des Beschafferprofils: https://egg-leo.de
Abschnitt II: Gegenstand
Markterkundung Wärmeversorgung "N5"
Markterkundung für Nahwärmeversorgung Neubaugebiet "N5" in Eggenstein-Leopoldshafen
Für das Neubaugebiet "N5" in Eggenstein-Leopoldshafen mit einer Fläche von ca. 16 ha mit zukünftig etwa 771 Wohneinheiten (WE), davon ca. 148 EFH/DDH/RH mit jeweils 1 WE, 41 MFH mit insg. 531 WE und 5 Sondergebäude mit 92 WE wird ein Wärmeversorgungsunternehmen gesucht. Die Inanspruchnahme der Bundesförderung für effiziente Wärmenetze (BEW) ist gewünscht.
Eggenstein-Leopoldshafen Friedrichstraße 32 76344 Eggenstein-Leopoldshafen
Markterkundung - Vorbereitende Beratung zur Vorbereitung der Vergabe einer Quartierswärmeversorgung bei Inanspruchnahme der Bundesförderung für effiziente Wärmenetze (BEW).
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXP4YLW687G
Postanschrift: Vergabekammer Baden-Württemberg, Regierungspräsidium Karlsruhe
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76247
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 721926-8730
Fax: +49 721926-3985
Internet-Adresse: https://rp.baden-wuerttemberg.de/rpk/
Postanschrift: Vergabekammer Baden-Württemberg, Regierungspräsidium Karlsruhe
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76247
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 721926-8730
Fax: +49 721926-3985
Internet-Adresse: https://rp.baden-wuerttemberg.de/rpk/
Die Vergabekammer leitet gemäß § 160 Abs. 1 GWB ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Der Antrag ist gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 - 4 GWB unzulässig, soweit:
Der Antragsteller den Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, eine Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Dies gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 S. 2 GWB bleibt unberührt.
Postanschrift: Vergabekammer Baden-Württemberg, Regierungspräsidium Karlsruhe
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76247
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 721926-8730
Fax: +49 721926-3985
Internet-Adresse: https://rp.baden-wuerttemberg.de/rpk/