Lieferung von einer Elektro Kompaktkehrmaschine
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Nordstr. 48
Ort: Remscheid
NUTS-Code: DEA18 Remscheid, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 42853
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 2191/163813
Fax: +49 2191/162710
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.tbr-info.de
Abschnitt II: Gegenstand
Lieferung von einer Elektro Kompaktkehrmaschine
Gegenstand der Ausschreibung ist die Lieferung von einer 4 m3 E-Kompaktkehrmaschine durch den Auftragnehmer des Loses. Das erforderliche Zubehör ist an der Maschine zu montieren.
Die Gesamtleistung wird in einem Los vergeben. Angebote können nur für die Gesamtleistung abgegeben werden.
• Lieferung/Montage von einer 4 m3 E-Kompaktkehrmaschine mit Zubehör an einem Standort in Deutschland und Auslieferung, spätestens bis zum vom Bieter angegebenen Termin.
Zum vertraglichen Leistungsumfang gehören folgende (Neben-)Leistungen:
• Komplettmontage, Zulassung (StVZO), Auslieferung/Übergabe/Abnahme des Komplettfahrzeuges bei den TBR
• Bereitstellung aller technischen Unterlagen
• Schulung des Werkstattpersonals und Einweisung des Bedienpersonals
• Sicherstellung der Ersatzteillieferungen der gängigsten Ersatzteile
Das Komplettfahrzeug ist zum frühestmöglichen Zeitpunkt, spätestens jedoch bis zum angebenden Termin des Bieters des Loses zu liefern.
Die Beschreibung der zu erbringenden Leistungen und der Fahrzeugkomponenten erfolgt im Wesentlichen in Form von Leistungs- und Funktionsanforderungen. In den Vergabeunterlagen werden technische und inhaltliche Mindeststandards aufgeführt, deren Einhaltung zwingend und im Angebot nachzuweisen ist.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Gemäß der Anlagen / Auftragsunterlagen
Abschnitt IV: Verfahren
42853 Remscheid, Nordstraße 48, 2.OG Abt TBR 9
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Zu Ziffer I.3) „Kommunikation“: Die Abwicklung des Vergabeverfahrens erfolgt über das
Vergabeinformationssystem ELViS der Vergabeplattform subreport. Die Vergabeunterlagen stehen
ausschließlich elektronisch über den entsprechenden Projektzugang auf der vorgenannten Plattform zur
Verfügung. Ein postalischer Versand der Vergabeunterlagen in Papierform erfolgt nicht.
Zu Ziffer I.3) „Kommunikation; weitere Auskünfte erteilt“: Anfragen von Bietern im Rahmen dieses
Vergabeverfahrens sind ausschließlich über das elektronische Vergabeinformationssystem ELViS der
Vergabeplattform subreport an die ausschreibende Stelle zu richten. Hierzu ist eine (kostenlose) Registrierung
unter dem entsprechenden Projektzugang auf der vorgenannten elektronischen Vergabeplattform erforderlich.
Auskünfte im Zuge des Vergabeverfahrens werden von der ausschreibenden Stelle ebenfalls ausschließlich
über den entsprechenden Projektzugang des elektronischen Vergabeinformationssystems ELViS der
Vergabeplattform subreport erteilt. Bieter, die sich (freiwillig) unter dem entsprechenden Projektzugang
auf der vorgenannten Vergabeplattform registriert haben, werden per E-Mail über das Vorliegen etwaiger
Bieterinformationen auf der Vergabeplattform informiert. Die ausschreibende Stelle empfiehlt daher allen
interessierten Unternehmen, sich unter dem entsprechenden Projektzugang auf der vorgenannten Plattform
(kostenlos) zu registrieren.
Zu Ziffer I.3) „Kommunikation; Angebote sind einzureichen“: Die kompletten Angebotsunterlagen sind vom
Bieter ausschließlich in elektronischer Form einzureichen. Hierzu ist eine (kostenlose) Registrierung unter dem
entsprechenden Projektzugang des elektronischen Vergabeinformationssystems ELViS der Vergabeplattform
subreport erforderlich.
Postanschrift: Zeughaustrasse 2-10
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
Statthafter Rechtsbehelf bei Verstößen gegen die Vergabevorschriften ist der Antrag auf Einleitung eines
Nachprüfverfahrens. Der Antrag ist schriftlich bei der zuvor benannten Stelle für Nachprüfverfahren
einzureichen. Der Antrag ist nur zulässig, solange kein wirksamer Zuschlag erteilt worden ist. Ein wirksamer
Zuschlag kann erst erteilt werden, nachdem der Auftraggeber die unterlegenen Bieter über den beabsichtigten
Zuschlag ordnungsgemäß nach § 134 GWB informiert hat und 15 Kalendertage bzw. bei Versendung der
Information per Fax oder auf elektronischem Weg, 10 Kalendertage vergangen sind.
Der Antrag ist auch vor wirksamer Zuschlagserteilung unzulässig, soweit:
— der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des
Nachprüfantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen
gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt:
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens
bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe
gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
— mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu
wollen vergangen sind.