BLB D/Düsseldorf/D-Staatskanzlei Planung Instandhaltung: 1683 020 Dachdeckungsarbeiten B (Flachdach Rühl'scher Anbau) Referenznummer der Bekanntmachung: 065-23-00162
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Eduard-Schulte-Straße 1
Ort: Düsseldorf
NUTS-Code: DEA11 Düsseldorf, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 40225
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Einkauf und Vertragsmanagement
E-Mail:
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.blb.nrw.de
Abschnitt II: Gegenstand
BLB D/Düsseldorf/D-Staatskanzlei Planung Instandhaltung: 1683 020 Dachdeckungsarbeiten B (Flachdach Rühl'scher Anbau)
1683 020 Dachdeckungsarbeiten B (Flachdach Rühl'scher Anbau)
D-Staatskanzlei Horionplatz 1 40213 Düsseldorf
1300 m2 Wärmedämmung und Dachaufbau
Abschnitt IV: Verfahren
gem. EVv mit Anlagen
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Auftragsvergabe R.-Ch. Nobis & Overdick GmbH & Co. KG
Postanschrift: Königsberger Strasse 100 - Gebäude D20
Ort: Düsseldorf
NUTS-Code: DEA11 Düsseldorf, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 40231
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 211635188
Fax: +49 32226891864
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXS7YYXY1M2LK3GW
Postanschrift: Zeughausstraße 2-10
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
E-Mail:
Fax: +49 221-1472889
Internet-Adresse: https://www.bezreg-koeln.nrw.de/brk_internet/vergabekammer/
Postanschrift: Mercedesstraße 12
Ort: Düsseldorf
Postleitzahl: 40470
Land: Deutschland
Fax: +49 21161700174
Internet-Adresse: http://www.blb.nrw.de
Der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der Vergabekammer ist unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb von zehn Kalendertagen nach Absendung der Information per Fax oder auf elektronischem Wege bzw. 15 Kalendertagen nach einer Versendung mit anderen Kommunikationsmitteln gerügt hat,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Dies gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.