Wettbewerb Gartenschau Vaihingen an der Enz 2029
Wettbewerbsbekanntmachung
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Nationale Identifikationsnummer: DE
Postanschrift: Marktplatz 1
Ort: Vaihingen an der Enz
NUTS-Code: DE115 Ludwigsburg
Postleitzahl: 71665
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Stadt Vaihingen an der Enz
E-Mail:
Telefon: +49 704218292
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.vaihingen.de
Adresse des Beschafferprofils: https://www.vaihingen.de
Nationale Identifikationsnummer: DE
Postanschrift: Hauptstraße 73/2
Ort: Leinfelden-Echterdingen
NUTS-Code: DE113 Esslingen
Postleitzahl: 70771
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Kienleplan GmbH
E-Mail:
Telefon: +49 7114579122
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.kienleplan.de
Adresse des Beschafferprofils: www.kienleplan.de
Abschnitt II: Gegenstand
Wettbewerb Gartenschau Vaihingen an der Enz 2029
Offener einstufiger freiraumplanerischer-städtebaulicher Realisierungswettbewerb mit Ideenteil
Wettbewerbsgegenstand sind die Daueranlagen zur Gartenschau Vaihingen an der Enz 2029. Die Ausstellungsplanung ist nicht Gegenstand des Wettbewerbs.
Der Kernbereich der Daueranlagen des Gartenschaugeländes besteht aus dem stadtnah gelegenen Enßle-Areal, den im Überschwemmungsbereich der Enz liegenden historischen Bürgergärten, dem Häcker-Areal als städtebauliche Konversionsfläche, sowie dem Weller-Areal (ehemalige Gärtnerei) und den Enzterrassen mit den zu überplanenden Sportanlagen Egelsee. Dabei sind die historisch wertvollen Bestandteile der Bürgergärten zu sichern. Insbesondere der Übergang zwischen vorhandenem Parkhaus, Enßle-Areal und der Kernstadt soll als wertige städtische Verbindung ausgearbeitet werden, um sinnfällige Sichtbeziehungen und Raumkomponenten zu vertiefen. Die südliche Teilfläche des Häcker-Areals wird als städtebaulicher Ideenteil und der Bereich des Naturerfahrungsraums (ehem. Reitplatz) als freiraumplanerischer Ideenteil bilanziert. Es werden Lösungsansätze zur städtebaulichen Konversion des Geländes mit Hinterlegung potenzieller städtebaulicher Neunutzungen abgefragt.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Teilnahmeberechtigt sind natürliche Personen, die gemäß Rechtsvorschrift ihres Heimatstaates am Tage der Bekanntmachung zur Führung der Berufsbezeichnung Landschaftsarchitekt berechtigt sind. Stadtplaner sind als Mitverfasser in Bewerbergemeinschaft mit Landschaftsarchitekten zugelassen.
Abschnitt IV: Verfahren
Teilnahmehindernisse sind in §4 (2) RPW beschrieben.
Der Nachweis der Teilnahmeberechtigung ist mit Abgabe der Wettbewerbsunterlagen anonym von jedem Mitglied der Teilnehmer/ Arbeitsgemeinschaften einzeln zu führen:
- Verfassererklärung gem. §5 Abs.3 RPW 2013
- Nachweis der Berufszulassung
- Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlusskriterien gem. §79 Abs. 2 VgV
Arbeitsgemeinschaften natürlicher und juristischer Personen sind teilnahmeberechtigt, wenn jedes Mitglied der Arbeitsgemeinschaft teilnahmeberechtigt ist. Die Voraussetzungen für die Teilnahmeberechtigung am Wettbewerb müssen am Tag der Anforderung der Wettbewerbsarbeiten erfüllt sein. Auf die Möglichkeit der Bildung von Bewerbergemeinschaften wird im Hinblick auf die Berücksichtigung von Berufsanfängern und kleineren Büros hingewiesen.
Stadtplaner sind als Mitverfasser für den städtebaulichen Ideenteil in Bewerbergemeinschaft mit Landschaftsarchitekten zugelassen. Eine Kooperation wird empfohlen. Die Federführung liegt beim Landschaftsarchitekten.
Der Auslober stellt für Preise und Anerkennungen einen Gesamtbetrag in Höhe von [Betrag gelöscht] EUR zur Verfügung. Die Umsatzsteuer ist darin nicht enthalten.
Dabei werden der städtebauliche Ideenteil und der freiraumplanerische Realisierungs- und Ideenteil getrennt bewertet.
Städtebaulicher Ideenteil:
1. Preis [Betrag gelöscht] EUR
2. Preis [Betrag gelöscht] EUR
3. Preis [Betrag gelöscht] EUR
Anerkennungen [Betrag gelöscht] EUR
Freiraumplanerischer Realisierungs- und Ideenteil
1. Preis [Betrag gelöscht] EUR
2. Preis [Betrag gelöscht] EUR
3. Preis [Betrag gelöscht] EUR
Anerkennungen [Betrag gelöscht] EUR
Dem Preisgericht bleibt bei einstimmigem Beschluss eine andere Verteilung der Preise und Anerkennungen vor Aufhebung der Anonymität vorbehalten.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Für die Weiterentwicklung der städtebaulichen Ideenteile beabsichtigt die Ausloberin einen der Preisträger aus dem städtebaulichen Ideenteil zu berücksichtigen
Nach Abschluss des Wettbewerbes wird ein Verhandlungsverfahren nach § 14 Abs. 4 Nr. 8 VgV durchgeführt. Zunächst werden allein mit dem Wettbewerbssieger Verhandlungsgespräche geführt. Weitere Verhandlungen mit allen Preisträgern finden nur statt, falls der Wettbewerbssieger die Eignungsanforderung nicht erfüllt oder die Verhandlungen mit dem Wettbewerbssieger zu keinem Ergebnis geführt haben. Das Gremium besteht dabei aus Vertretern des Auslobers und Unterstützung des Preisgerichts. Die Kriterien für die Auftragsvergabe werden mit der Einladung zu den Verhandlungsgesprächen benannt, dabei wird das Ergebnis des Wettbewerbs angemessen berücksichtigt. Dabei zählt die Platzierung im Wettbewerb 50 %, wobei der 1. Preis 5 Punkte, der 2. Preis 3 Punkte und der 3. Platz 1 Punkt generiert.
Weitere Bewertungskriterien werden wie folgt benannt:
Potenziale des Wettbewerbsentwurfes zu Nachhaltigkeit und Wirtschaftlichkeit 30 %
Leistungsfähigkeit des Projektteams – 15 %
Honorar – 5 %
Hierbei werden je nach Qualität 1 – 5 Punkte je Kriterium vergeben.
Eine nachträgliche Bildung von Arbeitsgemeinschaften zur Verhandlung ist nicht zulässig.
Bekanntmachung EU-Amtsblatt 08.08.2023
Versand der Unterlagen 11.08.2023
Ortsbegehung - geführt 30.08.2023 11.00 – 14.00 Uhr
Kolloquium 30.08.2023 14.30 Uhr
Abgabe/Submission 07.11.2023
Preisgerichtssitzung 15./16.12.2023 10.00 Uhr
Ausstellung Wettbewerbsarbeiten 17.12.2023 - 22.12.2023
Vergabeverfahren
VgV mit anschl. Verhandlungsverfahren Febr. 2024
Beauftragung Ab März 2024
Planungsbeginn April 2024
Postanschrift: Durlacher Allee 100
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 7219268730
Internet-Adresse: www.rp-karlsruhe.de
Auf die Rügepflichten gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 Nm. 1 bis 4 GWB wird ausdrücklich hingewiesen, insbesondere auf die Frist des § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB: danach ist ein Antrag auf Nachprüfung unzulässig, soweit nach Eingang der Mitteilung der Vergabestelle, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, mehr als 15 Kalendertage vergangen sind.
Postanschrift: Durlacher Allee 100
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 7219268730
Internet-Adresse: www.rp-karlsruhe.de