Lieferung und Inbetriebnahme von Multifunktionssystemen inkl. Serviceleistungen
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Frohnhauser Strasse 67
Ort: Essen
NUTS-Code: DEA13 Essen, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 45127
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Einkauf KRE-Houssaine Machmour
E-Mail:
Telefon: +49 20127961706
Fax: +49 201279621706
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://bgz.de/ausschreibungen
Abschnitt II: Gegenstand
Lieferung und Inbetriebnahme von Multifunktionssystemen inkl. Serviceleistungen
Lieferung und Inbetriebnahme von Multifunktionssystemen inkl. Serviceleistungen bei der Gesellschaft für
Zwischenlagerung mbH (BGZ)
Gegenstand dieser Leistungsbeschreibung ist die Neuausstattung aller BGZ-Standorte mit einheitlichen
Multifunktionsgeräten, der Inbetriebnahme sowie Lieferung von notwendigen Lizenzen für das Management
mittels YSoft SafeQ.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Postanschrift: Europaallee 17
Ort: Langenhagen
NUTS-Code: DEA13 Essen, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 30855
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift: Villemombler Str. 76
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 22894990
Fax: +49 2289499163
Internet-Adresse: http://www.bundeskartellamt.de/DE/Vergaberecht/vergaberecht_node.html
Es gilt insoweit die am 18.04.2016 in Kraft getretene Neufassung des GWB (Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen). Auf folgende Punkte wird hingewiesen:
- § 134 GWB
Demnach darf eine Vertrag erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information an die nicht berücksichtigten Bieter geschlossen werden. Wird die Information per Fax oder auf elektronischem Weg versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage.
- § 160 GWB: Einleitung, Antrag
„(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat, der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt.
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.“