BLB AC (Bund) / Aachen / Körner- und Lützow-Kaserne / Cluster "Denkmal und Ausbildung" / Projektsteuerungs- und Projektleitungsleistungen Referenznummer der Bekanntmachung: 005-22-00749
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Mies-van-der-Rohe-Straße 10
Ort: Aachen
NUTS-Code: DEA2D Städteregion Aachen
Postleitzahl: 52074
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Einkauf und Vertragsmanagement
E-Mail:
Telefon: +49 0
Fax: +49 0
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.blb.nrw.de
Abschnitt II: Gegenstand
BLB AC (Bund) / Aachen / Körner- und Lützow-Kaserne / Cluster "Denkmal und Ausbildung" / Projektsteuerungs- und Projektleitungsleistungen
Projektsteuerungs- und Projektleitungsleistungen für das "Cluster Denkmal und Ausbildung"
Theodor Körner Kaserne Lintertstraße 71 52076 Aachen, Lützow Kaserne Trierer Straße 12 52078 Aachen
In den beiden Liegenschaften der Bundeswehr:
- Theodor Körner Kaserne (KöKa), Aachen, sowie
- Lützow Kaserne (LüKa), Aachen,
werden sieben bauliche Einzelmaßnahmen zum sogenannten Cluster "Denkmal und Ausbildung" zusammengefasst. Dieses beinhaltet sowohl diverse Neubauten zum Kfz-Ausbildungszentrum in der Theodor Körner Kaserne als auch Sanierungen / Umbauten denkmalgeschützter Gebäude in der Lützow Kaserne. Die bereits vorhandenen liegenschaftsbezogenen Ausbaukonzepte zu den einzelnen Standorten bilden den Rahmen der Maßnahmen.
Ziel ist es, den künftigen Betrieb der Aachener Kasernen sicherzustellen und den geänderten Nutzungs- und Leistungsvorgaben, welche sich aus den Änderungen der Liegenschaftsnutzung ergeben, gerecht zu werden. Eine möglichst frühzeitige Identifizierung und gesamtheitliche Betrachtung der hierfür erforderlichen Anpassungen bzw. Erneuerungen ist dafür unbedingt notwendig. Auch ist das Inbetriebnahmemanagement bereits in den frühen Leistungsphasen eng mit der Objektplanung, der Tragwerksplanung und der Planung TGA abzustimmen.
Die Beauftragung erfolgt stufenweise, d.h. je Einzelmaßnahme und in Projektstufen. Der AG ruft beim AN mit Unterzeichnung des Vertrages die folgenden Projektstufen direkt ab:
Einzelmaßnahme 1: Stufe 1
Einzelmaßnahme 2: Stufe 1
Einzelmaßnahme 3: Stufe 1
Einzelmaßnahme 4: Stufe 1
Einzelmaßnahme 5: Stufe 1
Einzelmaßnahme 6: Stufe 1
Einzelmaßnahme 7: Stufe 1
Die unter Ziffer 4.1 des Vertrages beschriebenen Leistungen, die nicht mit Unterzeichnung des Vertrages abgerufen werden, kann der AG nach Maßgabe der Ziffer 4.2 des Vertrages zu einem späteren Zeitpunkt abrufen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Auftragsvergabe Hitzler Ingenieure
Postanschrift: Ehrenbreitsteiner Straße 28
Ort: München
NUTS-Code: DEA23 Köln, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 80993
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXS7YYXY1M2AKSFH
Postanschrift: Albersloher Weg 250
Ort: Münster
Postleitzahl: 48155
Land: Deutschland
Telefon: +49 2519340
Fax: +49 80010092675300
Internet-Adresse: http://www.ofd.nrw.de/
Der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der Vergabekammer ist unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb von zehn Kalendertagen nach Absendung der Information per Fax oder auf elektronischem Wege bzw. 15 Kalendertagen nach einer Versendung mit anderen Kommunikationsmitteln gerügt hat,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Dies gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Entsprechend der Regelungen in § 160 GWB.