Gastronomische Bewirtschaftung Referenznummer der Bekanntmachung: 2023-06-20-NW-ARN
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Kopenhagener Str. 1
Ort: Dortmund
NUTS-Code: DE Deutschland
Postleitzahl: 44269
Land: Deutschland
E-Mail:
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.aok.de
Abschnitt II: Gegenstand
Gastronomische Bewirtschaftung
Die AOK NordWest betreibt zwei Verwaltungsgebäude mit Besprechungs-/Konferenzzentren und Küchen. Die Auftraggeberin beabsichtigt den Abschluss von Dienstleistungsverträgen mit jeweils einem Cateringunternehmen für das Verwaltungsgebäude in Dortmund sowie das Verwaltungsgebäude in Kiel.
Gastronomische Versorgung in Dortmund
Gegenstand des Vertrages ist die gastronomische Bewirtschaftung des Verwaltungsgebäudes der Auftraggeberin an der Stockholmer Allee/Kopenhagener Straße in Dortmund.
Die gastronomische Versorgung umfasst folgende Bereiche:
Catering im Mitarbeiterrestaurant mit saisonalem Außenbereich,
Kaffeestation im Mitarbeiterrestaurant,
Automatenservice im Mitarbeiterrestaurant,
Bewirtung des Konferenzzentrums und der Besprechungsräume (inkl. Vorstands- und Sonderveranstaltungen)
Derzeit sind etwa 706 Mitarbeitende im Verwaltungsgebäude in Dortmund tätig. Die gastronomische Einrichtung darf auch durch externe Gäste genutzt werden. Die Auftraggeberin rechnet mit durchschnittlich 125 verkauften Menüs pro Arbeitstag. Die vorstehende Menge basiert auf Erfahrungswerten und stellt lediglich eine Kalkulationsgröße dar.
Die Vertragsdauer verlängert sich längstens zweimal um 12 Monate, soweit der Vertrag nicht sechs Monate vor dem jeweiligen Vertragsende schriftlich von einer der beiden Vertragsparteien gekündigt wurde. Der Vertrag endet, ohne dass es einer Kündigung bedarf, spätestens nach 48 Monaten am 31.01.2028.
Gastronomische Versorgung in Kiel
Gegenstand des Vertrages ist die gastronomische Bewirtschaftung des Verwaltungsgebäudes der Auftraggeberin an der Edisonstraße in Kiel.
Die gastronomische Versorgung umfasst folgende Bereiche:
Catering im Mitarbeiterrestaurant mit saisonalem Außenbereich,
Kaffeestation im Mitarbeiterrestaurant,
Automatenservice im Mitarbeiterrestaurant,
Bewirtung des Konferenzzentrums und der Besprechungsräume (inkl. Vorstands- und Sonderveranstaltungen)
Derzeit sind etwa 330 Mitarbeitende im Verwaltungsgebäude in Kiel beschäftigt. Die gastronomische Einrichtung darf auch durch externe Gäste genutzt werden. Die Auftraggeberin rechnet derzeit mit durchschnittlich 250 verkauften Menüs pro Arbeitstag. Die vorstehende Menge basiert auf Erfahrungswerten und stellt lediglich eine Kalkulationsgröße dar.
Die Vertragsdauer verlängert sich längstens zweimal um 12 Monate, soweit der Vertrag nicht sechs Monate vor dem jeweiligen Vertragsende schriftlich von einer der beiden Vertragsparteien gekündigt wurde. Der Vertrag endet, ohne dass es einer Kündigung bedarf, spätestens nach 45 Monaten am 31.01.2028.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
(1) Sofern vorhanden oder zur Eintragung verpflichtet:
Aktueller Nachweis zur Eintragung in das einschlägige Berufs- oder Handelsregister des Niederlassungsstaats des Bieters/des Mitglieds der Bietergemeinschaft (nicht älter als 6 Monate vom Tag der Angebotsfrist gerechnet). Bieter mit Firmensitz außerhalb Deutschlands haben den Nachweis der Eintragung in ein vergleichbares Register von Stellen des Herkunftslandes in deutscher beglaubigter Übersetzung einzureichen;
(2) Eigenerklärung, dass keiner der Ausschlussgründe der §§ 123, 124 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) vorliegt.
(3) Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von "Russlandsanktionen"
Der Bewerber erklärt, dass er nicht:
a) russische(r) Staatsangehörige(r), in Russland ansässige natürliche Person oder in Russland niedergelassene juristische Person, Organisation oder Einrichtung ist,
b) eine juristische Person, Organisation oder Einrichtung ist, deren Anteile zu über 50 % unmittelbar oder mittelbar von einer der unter Buchstabe a genannten Organisationen gehalten werden, oder
c) eine natürliche oder juristische Person, Organisation oder Einrichtung ist, die im Namen oder auf Anweisung einer der unter Buchstabe a oder b genannten Organisationen handelt,
d) Kapazitäten von Unterauftragnehmern, Lieferanten oder Unternehmen in Anspruch nimmt, auf die mehr als 10 % des Auftragswerts entfällt, soweit diese Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Unternehmen ihrerseits unter Buchstabe a bis c fallen.
Es wird bestätigt und sichergestellt,
dass auch während der Vertragslaufzeit keine als Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Unternehmen, deren Kapazitäten im Zusammenhang mit der Erbringung des Eignungsnachweises in Anspruch genommen werden, beteiligten Unternehmen eingesetzt werden, auf die mehr als 10 % des Auftragswerts entfällt, soweit diese Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Unternehmen ihrerseits unter Buchstabe a bis c fallen.
Weiter erklärt der Bieter, dass er der Auftraggeberin unverzüglich Mitteilung machen wird,
(1) sobald und soweit einer der vorstehend unter Buchstaben a) bis d) genannten Tatbestände aufgrund einer Änderung der Umstände nach Abgabe dieser Eigenerklärung auf ihn zutrifft und/oder,
(2) sobald und soweit er zukünftig von "Russlandsanktionen", insbesondere solchen nach der VO (EU) Nr. 833/2014 (auch in zukünftigen Fassungen), betroffen sein sollte.
(a) Hinweis Bietergemeinschaften:
Im Fall der Bildung einer Bietergemeinschaft sind die zuvor genannten Unterlagen von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft einzureichen. Zusätzlich ist die Erklärung einer Bietergemeinschaft mit dem Angebot einzureichen.
(b) Hinweis Eignungsleihe:
Im Fall der Eignungsleihe ist die "Eigenerklärung, dass keiner der Ausschlussgründe der §§ 123, 124 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) vorliegt" für jedes Drittunternehmen zu erbringen. Zusätzlich sind folgende Unterlagen für jedes Drittunternehmen, dessen Kapazitäten der Bieter in Anspruch nimmt, mit dem Angebot einzureichen:
- Verzeichnis der einzusetzenden Dritt- und Unterauftragnehmer,
- Verpflichtungserklärung des benannten Dritt-/Unterauftragnehmers gegenüber dem Bieter .
(c) Hinweis Unterauftragnehmer:
Im Fall des Einsatzes von Unterauftragnehmern ist die "Eigenerklärung, dass keiner der Ausschlussgründe der §§ 123, 124 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) vorliegt" für jeden Unterauftragnehmer, dessen Kapazitäten der Bieter in Anspruch nimmt, einzureichen. Zusätzlich sind folgende Unterlagen je Unterauftragnehmer einzureichen:
- Verzeichnis der einzusetzenden Dritt- und Unterauftragnehmer,
- Verpflichtungserklärung des benannten Dritt-/Unterauftragnehmers gegenüber dem Bieter (Ist spätestens vor Zuschlagserteilung einzureichen!).
(1) Berufs- und/oder Betriebshaftpflichtversicherung:
Der Bieter erklärt mit Einreichung seines Angebotes, dass er spätestens 8 (acht) Wochen nach Zuschlag der Auftraggeberin nachweist, dass er über eine Berufs- und/oder Betriebshaftpflichtversicherung oder eine vergleichbare Versicherung aus einem Mitgliedsstaat der EU oder des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) verfügt, welche Sachschäden in Höhe von mindestens fünf (5) Millionen Euro pro Kalenderjahr sowie Personenschäden in Höhe von mindestens zehn (10) Millionen Euro pro Kalenderjahr abdeckt.
(a) Hinweis Bietergemeinschaften:
Im Fall der Bildung einer Bietergemeinschaft ist die Berufs- und/oder Betriebshaftpflichtversicherung von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft nachzuweisen. Diese Erklärung ist, soweit vorgesehen, datiert, unterschrieben und mit dem Unternehmensstempel versehen vom jeweiligen Mitglied der Bietergemeinschaft mit dem Angebot einzureichen.
Die Versicherung muss den in Nr. 12 der Verträge geforderten Anforderungen entsprechen.
(1) Referenzen
Angaben von mind. 3 Referenzen für ein Los die innerhalb der letzten drei Jahre (vor Veröffentlichung der Vergabeunterlagen) erbracht wurden und die nach Art, Umfang und
Schwierigkeitsgrad mit dem ausgeschriebenen Auftrag vergleichbar sind.
Vergleichbar sind Aufträge, wenn
- Sie für das Frühstücks-, Zwischenverpflegungs- und Mittagsangebot zuständig sind und
-Sie mindestens 95 Mittagsmenüs täglich zubereiten
-Der Zugang Dritter zur Teilnahme am Angebot in der Kantine erlaubt ist.
Jede Referenz muss eine Mindestlaufzeit von einem Jahr nachweisen. Jeder Referenz sind zudem zwingend die Wochenspeisepläne der letzten zwei Wochen bzw. der letzten zwei Wochen vor Vertragsende beizufügen.
(2) Ausbildungsnachweis Koch/Köchin
(a) Hinweis Bietergemeinschaften:
Im Fall der Bildung einer Bietergemeinschaft können die zuvor genannten Erklärungen gemeinsam erbracht werden. Dabei sind die Erklärungen jeweils auf den Leistungsteil zu beziehen, den das jeweilige Mitglied der Bietergemeinschaft übernommen hat.
(b) Hinweis Eignungsleihe:
Im Fall der Eignungsleihe sind die zuvor genannten Erklärungen für jedes Drittunternehmen insoweit zu erbringen, wie der Gegenstand der Eignungsleihe betroffen ist. Zusätzlich sind folgende Angebotsunterlagen für jedes Drittunternehmen, dessen Kapazitäten der Bieter in Anspruch nimmt, einzureichen:
- Verzeichnis der einzusetzenden Dritt- und Nachunternehmer,
- Verpflichtungserklärung des benannten Dritt-/Nachunternehmers gegenüber dem Bieter (Ist spätestens vor Zuschlagserteilung einzureichen!).
(1) Referenzen
Es sind mindestens 3 Referenzen je Los einzureichen. Im Rahmen jeder Referenz müssen Sie für das Frühstücks-, Zwischenverpflegungs- und Mittagsangebot zuständig sein und mindestens 95 Mittagsmenüs täglich zubereiten. Der Zugang Dritter zur Teilnahme am Angebot in der Kantine muss erlaubt sein.
Jede Referenz muss eine Mindestlaufzeit von einem Jahr nachweisen. Jeder Referenz sind zudem zwingend die Wochenspeisepläne der letzten zwei Wochen bzw. der letzten zwei Wochen vor Vertragsende beizufügen.
(2) Ausbildungsnachweis Koch/Köchin
Die eingesetzten Köche müssen über eine abgeschlossene Berufsausbildung zum Koch/Köchin verfügen
Der Auftragnehmer verpflichtet sich, die erforderliche Versicherung während der gesamten Vertragslaufzeit aufrechtzuerhalten und dies auf Nachfrage der Auftraggeberin durch Vorlage geeigneter Dokumente nachzuweisen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXP4YDK6UMZ
Postanschrift: Kopenhagener Str. 1
Ort: Dortmund
Postleitzahl: 44269
Land: Deutschland
E-Mail:
Internet-Adresse: www.aok.de
Postanschrift: Kopenhagener Str. 1
Ort: Dortmund
Postleitzahl: 44269
Land: Deutschland
E-Mail:
Internet-Adresse: www.aok.de
§ 134 GWB Informations- und Wartepflicht.
"(1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist.
(2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.
(3) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb wegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist..."
§ 135 GWB Unwirksamkeit.
"(1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber:
1. gegen § 134 verstoßen hat..."
§ 160 GWB Einleitung, Antrag.
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt."
§ 168 GWB Entscheidung der Vergabekammer.
"(1) Die Vergabekammer entscheidet, ob der Antragsteller in seinen Rechten verletzt ist und trifft die geeigneten Maßnahmen, um eine Rechtsverletzung zu beseitigen und eine Schädigung der betroffenen Interessen zu verhindern. Sie ist an die Anträge nicht gebunden und kann auch unabhängig davon auf die Rechtmäßigkeit des Vergabeverfahrens einwirken.
(2) Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden...".
Postanschrift: Kopenhagener Str. 1
Ort: Dortmund
Postleitzahl: 44269
Land: Deutschland
E-Mail:
Internet-Adresse: www.aok.de