Beseitigung von Ölverunreinigungen im Bereich der NL Rheinland, Außenstelle Krefeld
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Hansastraße 2
Ort: Krefeld
NUTS-Code: DEA14 Krefeld, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 47799
Land: Deutschland
E-Mail:
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.autobahn.de
Abschnitt II: Gegenstand
Beseitigung von Ölverunreinigungen im Bereich der NL Rheinland, Außenstelle Krefeld
Verunreinigungen auf Verkehrsflächen im Zuständigkeitsbereich der Autobahnniederlassung Rheinland, Außenstelle Krefeld, hervorgerufen durch Öl- und Kraftstoffe oder sonstige Betriebsmittel, sind fachgerecht nach den aktuellen Regeln und unter Einhaltung der einschlägigen Gesetze und Vorschriften zu beseitigen. Die dabei anfallenden Abfälle sind ordnungsgemäß zu entsorgen.
Die Ausschreibung ist in Lose aufgeteilt, für die einzeln oder in Kombination Angebote abgegeben werden können.
LOS 2 Autobahnmeisterei Rheinberg
LOS 3 Autobahnmeisterei Kaarst
LOS 4 Autobahnmeisterei Mönchengladbach
LOS 5 Autobahnmeisterei Titz
LOS 6 Autobahnmeisterei Ratingen
Die Einzelheiten sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen
Autobahnmeisterei Rheinberg
Verunreinigungen auf Verkehrsflächen im Zuständigkeitsbereich der Autobahnniederlassung Rheinland, Autobahnmeisterei Rheinberg, hervorgerufen durch Öl- und Kraftstoffe oder sonstige Betriebsmittel, sind fachgerecht nach den aktuellen Regeln und unter Einhaltung der einschlägigen Gesetze und Vorschriften zu beseitigen. Die dabei anfallenden Abfälle sind ordnungsgemäß zu entsorgen.
Die Höchstmenge der Leistungen, die auf der Grundlage dieser Rahmenvereinbarung maximal abgerufen werden können, beträgt 30 % über der Schätzmenge, welche sich aus der Leistungsbeschreibung hochgerechnet auf 4 Jahre ergibt. Die Leistungsbeschreibung beinhaltet die Schätzmenge für ein Jahr.
Autobahnmeisterei Kaarst
Verunreinigungen auf Verkehrsflächen im Zuständigkeitsbereich der Autobahnniederlassung Rheinland, Autobahnmeisterei Kaarst, hervorgerufen durch Öl- und Kraftstoffe oder sonstige Betriebsmittel, sind fachgerecht nach den aktuellen Regeln und unter Einhaltung der einschlägigen Gesetze und Vorschriften zu beseitigen. Die dabei anfallenden Abfälle sind ordnungsgemäß zu entsorgen.
Die Höchstmenge der Leistungen, die auf der Grundlage dieser Rahmenvereinbarung maximal abgerufen werden können, beträgt 30 % über der Schätzmenge, welche sich aus der Leistungsbeschreibung hochgerechnet auf 4 Jahre ergibt. Die Leistungsbeschreibung beinhaltet die Schätzmenge für ein Jahr.
Autobahnmeisterei Mönchengladbach
Verunreinigungen auf Verkehrsflächen im Zuständigkeitsbereich der Autobahnniederlassung Rheinland, Autobahnmeisterei Mönchengladbach, hervorgerufen durch Öl- und Kraftstoffe oder sonstige Betriebsmittel, sind fachgerecht nach den aktuellen Regeln und unter Einhaltung der einschlägigen Gesetze und Vorschriften zu beseitigen. Die dabei anfallenden Abfälle sind ordnungsgemäß zu entsorgen.
Die Höchstmenge der Leistungen, die auf der Grundlage dieser Rahmenvereinbarung maximal abgerufen werden können, beträgt 30 % über der Schätzmenge, welche sich aus der Leistungsbeschreibung hochgerechnet auf 4 Jahre ergibt. Die Leistungsbeschreibung beinhaltet die Schätzmenge für ein Jahr.
Autobahnmeisterei Titz
Verunreinigungen auf Verkehrsflächen im Zuständigkeitsbereich der Autobahnniederlassung Rheinland, Autobahnmeisterei Titz, hervorgerufen durch Öl- und Kraftstoffe oder sonstige Betriebsmittel, sind fachgerecht nach den aktuellen Regeln und unter Einhaltung der einschlägigen Gesetze und Vorschriften zu beseitigen. Die dabei anfallenden Abfälle sind ordnungsgemäß zu entsorgen.
Die Höchstmenge der Leistungen, die auf der Grundlage dieser Rahmenvereinbarung maximal abgerufen werden können, beträgt 30 % über der Schätzmenge, welche sich aus der Leistungsbeschreibung hochgerechnet auf 4 Jahre ergibt. Die Leistungsbeschreibung beinhaltet die Schätzmenge für ein Jahr.
Autobahnmeisterei Ratingen
Verunreinigungen auf Verkehrsflächen im Zuständigkeitsbereich der Autobahnniederlassung Rheinland, Autobahnmeisterei Ratingen, hervorgerufen durch Öl- und Kraftstoffe oder sonstige Betriebsmittel, sind fachgerecht nach den aktuellen Regeln und unter Einhaltung der einschlägigen Gesetze und Vorschriften zu beseitigen. Die dabei anfallenden Abfälle sind ordnungsgemäß zu entsorgen.
Die Höchstmenge der Leistungen, die auf der Grundlage dieser Rahmenvereinbarung maximal abgerufen werden können, beträgt 30 % über der Schätzmenge, welche sich aus der Leistungsbeschreibung hochgerechnet auf 4 Jahre ergibt. Die Leistungsbeschreibung beinhaltet die Schätzmenge für ein Jahr.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Ort: Viersen
NUTS-Code: DEA1E Viersen
Postleitzahl: 41751
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Es wird eine jährliche Pauschale für die Rufbereitschaft vereinbart.
Die Kommunikation findet ausschließlich über die Vergabeplattform statt.
Postanschrift: Villemombler Straße 76
Ort: Bonn
Postleitzahl: 52123
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 2289499-0
Fax: +49 2289499-163
§ 160 GWB lautet:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; derAblauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Die Vergabestelle wird gemäß § 134 GWB (siehe z. B.: ttps://www.gesetzeiminternet.de/gwb/__134.html) die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, hier von vor Zuschlagserteilung nach Maßgabe des §134 Abs. 1 GWB informieren. Bei schriftlicher Information darf der Vertrag erst 15 Kalendertage, bei Information auf elektronischem Weg oder per Fax erst 10 Kalendertage nach Absendung der Information geschlossen werden (§ 134 Abs. 2 S. 1 und S. 2 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an (§ 134 Abs. 2 S. 3 GWB)