Flächennutzungsplanung und Landschaftsplanung für die Stadt Gerlingen Referenznummer der Bekanntmachung: DLR 40099
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Rathausplatz 1
Ort: Gerlingen
NUTS-Code: DE115 Ludwigsburg
Postleitzahl: 70839
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 71562058302
Fax: +49 71562055313
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.deutsche-evergabe.de
Abschnitt II: Gegenstand
Flächennutzungsplanung und Landschaftsplanung für die Stadt Gerlingen
Die Stadt Gerlingen ist bestrebt, die Lenkung und Ordnung von städtebaulichen und funktionalen Entwicklungen des Gemeindegebietes zukunftsorientiert weiterzuentwickeln. Hierfür soll der Flächennutzungsplan aus
Los 1
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Die Stadt Gerlingen ist bestrebt, die Lenkung und Ordnung von städtebaulichen und funktionalen Entwicklungen des Gemeindegebietes zukunftsorientiert weiterzuentwickeln. Hierfür soll der Flächennutzungsplan aus dem Jahr 1984 neu aufgestellt werden. Hierbei ist ein Prognosezeitraum bis mindestens 2040 zu berücksichtigen. Die Gesamtfläche des betroffenen Stadtgebiets beträgt ca. 1.700 ha, die Bevölkerung in diesem Gebiet zählt ca. 19.750 Personen. Das formelle Verfahren zur Aufstellung des Flächennutzungsplans ist in den Bestimmungen des BauGB und den weiteren bundes- und landesrechtlichen Bestimmungen geregelt. Insbesondere die Regelungsinhalte des § 5 BauGB „Inhalte des Flächennutzungsplans“ sowie der §§ 6 „Genehmigung des Flächennutzungsplans“ und 6a „Zusammenfassende Erklärung zum FNP“ des BauGB sind zu beachten und zu erbringen. Vorliegende Planungen und Konzepte sind dabei zu berücksichtigen. Das Ziel ist, die Flächen- und Siedlungsentwicklung der Stadt Gerlingen auf der Grundlage vorhandener Entwicklungskonzepte und unter Berücksichtigung der Prämissen einer nachhaltigen Stadtentwicklung bedarfsgerecht und zukunftsgerichtet neu aufzustellen. Die Planung soll unter Berücksichtigung der für den Planungsraum bedeutsamen Behörden und unter umfassender Beteiligung der Öffentlichkeit erfolgen.
Los 2
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Die Stadt Gerlingen ist bestrebt, die Lenkung und Ordnung von funktionalen und ökologischen Entwicklungen des Gemeindegebietes zukunftsorientiert weiterzuentwickeln. Hierfür soll der Landschaftsplan aus dem Jahr 1984 neu aufgestellt werden. Hierbei ist ein Prognosezeitraum bis mindestens 2040 zu berücksichtigen. Die Gesamtfläche des betroffenen Stadtgebiets beträgt ca. 1.700 ha, die Bevölkerung in diesem Gebiet zählt ca. 19.750 Personen. Vorliegende Planungen und Konzepte sind dabei zu berücksichtigen. Zentrales Ziel: Mit dem Landschaftsplan soll eine Grundlage für die weitergehende Entwicklung der natur- und landschaftsräumlichen Gegebenheiten des Gemeindegebiets geschaffen werden. Die Planung soll unter Berücksichtigung der für den Planungsraum bedeutsamen Behörden und unter umfassender Beteiligung der Öffentlichkeit erfolgen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Los 1
Ort: Bruchsal
NUTS-Code: DE123 Karlsruhe, Landkreis
Postleitzahl: 76646
Land: Deutschland
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Los 2
Ort: Bruchsal
NUTS-Code: DE123 Karlsruhe, Landkreis
Postleitzahl: 76646
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift: Durlacher Allee 100
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 7219268730
Fax: +49 7219263985
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.