Konrad-Adenauer-Platz 17, 47803 Krefeld, Flachbau (BT100), Beschaffung Anlage Notversorgung Verwaltung - Elektrische Anlagen/ Kauf eines Notstromaggregats Referenznummer der Bekanntmachung: 2023-ZGM-22-sel-1
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Mevissenstraße 65
Ort: Krefeld
NUTS-Code: DEA14 Krefeld, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 47803
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Frau Küper
E-Mail:
Telefon: +49 2151-861937
Fax: +49 2151-864150
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.krefeld.de
Abschnitt II: Gegenstand
Konrad-Adenauer-Platz 17, 47803 Krefeld, Flachbau (BT100), Beschaffung Anlage Notversorgung Verwaltung - Elektrische Anlagen/ Kauf eines Notstromaggregats
Das zentrale Gebäudemanagement der Stadt Krefeld möchte für den kommunalen Bevölkerungs- und Katastrophenschutz ein komplett montierten, betriebsfertigen mobilen Stromerzeuger beschaffen.
Flachbau (BT100) Konrad-Adenauer-Platz 17 47803 Krefeld
Benötigt wird dazu ein 660 kVA Notstromaggregat bestehend aus einem Dieselmotor mit Generator.
Die komplette Netzersatzanlage wird mit der Schaltanlage,
dem Abgassystem, dem Kraftstoffsystem, der Lufttechnik, komplett betriebsfertig in einen 40" Container eingebaut.
Abmaße des Containers L x B x H (12192 x 2438 x 2591 )mm.
Der Containerboden ist als Auffangwanne gemäß WHG ausgebildet.
Der komplette Container ist mit 80mm Isolierung mit Lochblechverkleidung ausgekleidet.
Der Container besitzt eine verschließbare Zugangstür und ist mit der benötigten Infrastruktur (Beleuchtung, Arbeitssteckdose, Heizung) ausgestattet.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
INV - 22E20201 - Satdthaus Konrad-Adenauer-Platz - Kauf eines Notstromaggregats
Postanschrift: Hellendorfer Weg 2
Ort: WEDEmark
NUTS-Code: DE929 Region Hannover
Postleitzahl: 30900
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXPTYD3D03R
Postanschrift: Zeughausstraße 2-10
Ort: Köln
Postleitzahl: 50567
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 2211473045
Die Fristen des § 160 Abs. 3 Nr. 1-4 GWB sind zu beachten. Danach ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich (d. h. innerhalb von 10 Tagen) gerügt hat,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.