Bundeskriminalamt Meckenheim, Neubau einer Raumschießanlage und Neubau eines integrierten Einsatztrainingszentrums, Projektsteuerungsleistungen und BIM-Management Referenznummer der Bekanntmachung: 025-23-00488
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Domstr. 55-73
Ort: Köln
NUTS-Code: DEA23 Köln, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 50668
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Einkauf und Vertragsmanagement
E-Mail:
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.blb.nrw.de
Abschnitt II: Gegenstand
Bundeskriminalamt Meckenheim, Neubau einer Raumschießanlage und Neubau eines integrierten Einsatztrainingszentrums, Projektsteuerungsleistungen und BIM-Management
Bundeskriminalamt Meckenheim, Neubau einer Raumschießanlage und Neubau eines integrierten Einsatztrainingszentrums, Projektsteuerungsleistungen und BIM-Management
Bundeskriminalamt Gerhard-Boeden-Straße 2 53340 Meckenheim
Auf der Liegenschaft des Bundeskriminalamtes (M1) in Meckenheim sind die Maßnahmen Neubau einer Raumschießanlage und Neubau eines integrierten Einsatztrainingszentrums geplant.
Es ist vorgesehen für die Planung und Ausführung der Neubaumaßnahmen jeweils eine gemeinsame Projektsteuerung, Generalplanung und Generalunternehmung zu beauftragen, da beide Maßnahmen sowohl in engem räumliche, als auch zeitlichen Zusammenhang stehen.
Die aktuellen und zu erwartenden funktionalen, qualitativen sowie räumlichen Bedarfe des Nutzers sollen berücksichtigt werden. Während der Projektdurchführung muss die Einsatzmöglichkeit des BKA jederzeit gewährleistet bleiben.
Die Umsetzung des Gesamtprojektes unterliegt den Anforderungen an Bundesbauten. Hierbei sind z. B. zu nennen:
- nachhaltiges Bauen (BNB)
- energetische Vorbildfunktion (GEG)
- Kunst am Bau
Für die spezifischen Qualitäts- und Quantitätsanforderungen wird auf die Qualitäts- und Quantitätsziele des spezifischen Nutzerbedarfs verwiesen, welche im Zuge der weiteren Planungsschritte fortgeschrieben werden.
Das M1 ist eine in Betrieb befindliche Sicherheitsliegenschaft, die nicht öffentlich zugänglich ist. Planende und Ausführende benötigen eine Sicherheitsüberprüfung der Fallgruppe 1 - Zugang zu Verschlusssachen des Geheimhaltungsgrades VS-NUR FÜR DEN DIENSTGEBRAUCH (VS-NfD).
Mit Einreichung des Teilnahmeantrags erklärt der Bewerber seine Bereitschaft zur Sicherheitsüberprüfung.
Außerdem ist es erforderlich, dass alle Beteiligten zu Beginn der Stufe 2 des Vergabeverfahrens eine Verschwiegenheitserklärung unterzeichnen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Zugelassen ist, wer nach den Architektengesetzen oder Ingenieurgesetzen der Länder berechtigt ist, die Berufsbezeichnung Architekt oder Beratender Ingenieur/Ingenieur zu tragen oder nach den EG-Richtlinien, insbesondere der Richtlinien für die gegenseitige Anerkennung der Diplome berechtigt ist, in der Bundesrepublik Deutschland als Architekt oder als Beratender Ingenieur/ Ingenieur tätig zu werden.
Die verantwortlichen Planer müssen über eine angemessene Berufspraxis verfügen.
Juristische Personen sind als Auftragnehmer zugelassen, wenn sie für die Durchführung der Aufgabe einen entsprechenden Architekten oder Beratenden Ingenieur/Ingenieur benennen.
- Angaben zum Bewerber
- Teilnahmeantrag zum Vergabeverfahren
- Interessen und Beteiligungen
- Zusammenarbeit mit Anderen
- Erklärung zwingender Ausschluss
- Erklärung Ausschluss
- Verpflichtungserklärung Haftpflichtversicherung
- Angaben zum jährlichen Mittel des Umsatzes in den letzten 3 Jahren
Sofern der Bewerber sich bei der Einreichung von Nachweisen zu Umsatzerlösen / Mitarbeitern / Referenzen auf Nachunternehmer beruft, sind von diesen Nachunternehmern einzureichen:
- Erklärung Nachunternehmer
Verpflichtung zum Abschluss einer Berufs-/Betriebshaftpflichtversicherung für die ausgeschriebenen Leistungen in Höhe von mindestens 3.000.000 Euro für Personen- und 5.000 000 EUR für Sachschäden je Schadensfall.
Die Versicherung muss mindestens zweifach maximiert sein. Die Versicherung ist während der gesamten Vertragszeit zu unterhalten und nachzuweisen.
- Unternehmensreferenzen
Die Baukosten und der prozentuale Anteil der Technikkosten an Baukosten sowie die erbrachte Leistung (Projektstufen und Steuerungsleistungen) haben Einfluss auf die Wertung (s. Eignungskriterien Matrix_Auswahl_Bewerber)
- Anzahl der durchschnittlich Beschäftigten in den letzten 3 Jahren
- Nachweis zur Ausstattung (Geräte und technische Ausrüstung). Eine Erklärung, dass die BLB-Standards eingehalten werden.
Gewertet werden jeweils drei Referenzen für die Projektsteuerung und das BIM-Management, welche jeweils den unten angegebenen Mindestkriterien entsprechen.
3 Referenzen für Projektsteuerung, davon
- mindestens eine Referenz für die Steuerung über mehr als 3 Projektstufen
- mindestens eine Referenz mit Baukosten KG 300 und 400 über 15 Mio. Euro brutto
3 Referenzen für BIM-Management, davon
- mindestens eine Referenz für BIM-Management über mehr als 3 Projektstufen
- mindestens eine Referenz mit Baukosten KG 300 und 400 über 15 Mio. Euro brutto
Für alle Referenzen gilt die Mindestanforderung, dass die Projektstufen 1 und 2 nach AHO im vorgenannten Zeitraum bearbeitet und erbracht worden sein müssen.
Die Referenzaufgabe muss eine vergleichbare Leistung sein.
Wenn der Nachweis der Leistungen Projektsteuerung und BIM-Management innerhalb einer Referenz erbracht werden kann, gilt diese Referenz für beide Leistungen.
Die Referenzen müssen zur Erfüllung der Mindestanforderung für die Eignung wertungsfähig sein.
siehe Ziffer III.1.1)
Für die Ausführung des Auftrags wird nach derzeitigem Stand eine Überprüfung im Sinne des SÜG gefordert. Die Überprüfung soll unmittelbar nach Abschluss dieses Verfahrens eingeleitet werden. Die Auftragserteilung erfolgt unter der Bedingung, dass die Überprüfung positiv abgeschlossen wird. Die Bewerber haben unter Verwendung des Formulars 125 unter Ziffer 2.3 zu erklären, dass sie alle notwendigen Maßnahmen und Anforderungen erfüllen, die zum Erhalt eines auf die Auftragsausführung erforderlichen Sicherheitsbescheids zum Zeitpunkt der Auftragsausführung vorausgesetzt werden und für die rechtzeitige Beantragung der Sicherheitsüberprüfungen Sorge tragen werden.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Der Auftraggeber führt ein zweistufiges Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb nach VgV durch.
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium:
o Vorgehen im Projekt: 15%
o Projektablauf: 10%
o Kostenplanung und -steuerung: 10%
o Terminplanung und -steuerung: 10%
o Qualitätsplanung und -steuerung: 10%
o Projektteam: Berufserfahrung in Jahren und Projekten: 15 %
o Honorar: 30%
Sonstige Informationen:
1. Die geforderten Erklärungen sind mit den geforderten Nachweisen gemäß § 53 VgV ausschließlich elektronisch in Textform über die Angebotsfunktion der Vergabeplattform zu übersenden. Der Teilnahmeantrag muss dort bis zum Schlusstermin für den Eingang der Teilnahmeanträge eingegangen sein. Bei Nichtvorliegen des Teilnahmenantrags erfolgt der Ausschluss.
Die Verfahrenssprache ist Deutsch. Sämtliche Unterlagen sind in deutscher Sprache vorzulegen. Bei
fremdsprachigen Unterlagen sind beglaubigte Übersetzungen in die deutsche Sprache beizufügen.
2. Die Kommunikation in diesem Verfahren ist ausschließlich über den Kommunikationsbereich der
Vergabeplattform zulässig. Kommunikation über andere Medien ist nicht zulässig und wird - aus Gründen der Verfahrensfairness - nicht beantwortet.
Bewerberfragen sind bis zu 6 Kalendertage vor der Abgabefrist zu stellen. Spätere Fragen sind zwar nicht ausgeschlossen, Bewerber haben jedoch keinen Anspruch darauf, dass solche Fragen noch vor Ablauf der Frist zur Einreichung des Teilnahmeantrags beantwortet werden.
3. Wird der Auftrag einer Bieter- bzw. Bewerbergemeinschaft erteilt, so ist diese in eine gesamtschuldnerisch haftende Arbeitsgemeinschaft mit bevollmächtigtem Vertreter zu überführen.
4. Bei Bewerbergemeinschaften hat jedes Mitglied die gemäß den Vorgaben des Bewerberbogens vom Bewerber geforderten Erklärungen und Nachweise jeweils für sich vorzulegen. Soweit der Bewerber den Einsatz von Unterauftragnehmern für wesentliche Leistungen beabsichtigt, sind auch für diese die Erklärungen und Nachweise gemäß den Vorgaben des Bewerberbogens vorzulegen.
5. Der Bewerber oder Bieter muss ein Unternehmen, das ein entsprechendes Eignungskriterium nicht erfüllt oder bei dem zwingende Ausschlussgründe nach § 123 oder fakultative Ausschlussgründe nach § 124 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen vorliegen, nach schriftlicher Anforderung ersetzen. Mehrfachbewerbungen von Nachunternehmern sind nicht zulässig.
6. Der Auftraggeber behält sich vor, - sofern gesetzlich zulässig - fehlende Erklärungen oder Nachweise nachzufordern und/oder die Eigenerklärungen durch die Vorlage von geeigneten Nachweisen zu überprüfen. Hierzu sind nach Anforderung der Vergabestelle die angeforderten Unterlagen innerhalb einer von der Vergabestelle vorzugebenden Frist vorzulegen. Der Auftraggeber ist nicht verpflichtet, Nachforderungen zu stellen.
7. Bei der Auftragsbearbeitung sind für die Verarbeitung personenbezogener Daten die Bestimmungen zum Datenschutz, insbesondere der EU-Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) einzuhalten.
8. Die Vorgaben des TVgG NRW zu den Bereichen Mindestlohn und Tariftreue, sind zwingend zu berücksichtigende Ausführungsbedingungen i. S. v. §§ 128 Abs. 2 i. V. m. 129 GWB. Die besonderen Vertragsbedingungen werden Bestandteil des Vertrages.
9. Hingewiesen wird auf die Korruptionspräventionen, denen sich der BLB NRW unterworfen hat; diese finden sich unter: http://www.blb.nrw.de/BLB_Hauptauftritt/Compliance/.
Einem rechtskonformen Handeln unterwirft sich auch der Bewerber / Auftragnehmer.
10. Hinweis - Auszug aus dem Wettbewerbsregister
Der BLB NRW ist als öffentlicher Auftraggeber gesetzlich verpflichtet, ab einer Auftragssumme von
30.000 EUR netto über den Bieter, auf dessen Angebot der Zuschlag erfolgen soll, eine Auskunft aus dem Wettbewerbsregister nach § 6 Abs. 1 Satz 1 des Wettbewerbsregistergesetzes einzuholen.
Für die Abfrage beim Bundesamt für Justiz werden bestimmte Daten benötigt, die dem BLB NRW teilweise nicht vorliegen und daher abgefragt werden müssen. Die Einholung einer Auskunft aus dem Wettbewerbsregister erfolgt nur im Hinblick auf den Bieter, auf dessen Angebot der Zuschlag erfolgen soll oder sofern im Hinblick auf die Eigenerklärungen zu den Ausschlussgründen nach §§ 123, 124 GWB Zweifel an deren Richtigkeit bestehen und diese Zweifel mit der entsprechenden Abfrage ausgeräumt werden können. Im Sinne des Datenschutzes ist die Angabe der Daten entsprechend dem Formblatt auf der nächsten Seite mit dem Angebot nicht erforderlich. Die Angaben können jedoch freiwillig erfolgen. Ob die Angabe mitsamt dem Angebot erfolgt, hat keinen Einfluss auf die Bewertung des Angebots. Wenn Sie die Angabe bereits mit dem Angebot machen wollen, bitten wir zur Gewährleistung der Vollständigkeit der Daten, das Formblatt auf der nächsten Seite zu verwenden.
Bekanntmachungs-ID: CXS7YYXY1M3JTYPX
Postanschrift: Villemomblerstr. 76
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 22894990
Fax: +49 2289499-163
Internet-Adresse: https://www.bundeskartellamt.de/DE/Vergaberecht/vergaberecht_node.html
Der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der Vergabekammer ist unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb von zehn Kalendertagen nach Absendung der Information per Fax oder auf elektronischem Wege bzw. 15 Kalendertagen nach einer Versendung mit anderen Kommunikationsmitteln gerügt hat,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Dies gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Postanschrift: Albersloher Weg 250
Ort: Münster
Postleitzahl: 48155
Land: Deutschland
Telefon: +49 2519340
Fax: +49 80010092675300
Internet-Adresse: http://www.ofd.nrw.de/