Beratung - Qualifizierungsangebote LWL-Landesjugendamt Referenznummer der Bekanntmachung: RVH-010-31-23
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Karlstraße 11
Ort: Münster
NUTS-Code: DEA Nordrhein-Westfalen
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
E-Mail:
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.lwl.org
Adresse des Beschafferprofils: http://www.lwl.org/zek
Abschnitt II: Gegenstand
Beratung - Qualifizierungsangebote LWL-Landesjugendamt
Entwicklung, Konzeptionierung sowie Durchführung von Qualifizierungsangeboten gem. § 10 Landeskinderschutzgesetz NRW für die Träger der Pflegekinderhilfe in Westfalen-Lippe
Münster
Ziel des Vergabeverfahrens ist es, einen zuverlässigen Auftragnehmer zu finden, der die Entwicklung, Konzeptionierung sowie Durchführung von Qualifizierungsangeboten gem. § 10 Landeskinderschutzgesetz NRW für die Träger der Pflegekinderhilfe in Westfalen-Lippe nach Maßgabe der Leistungsbeschreibung gemeinsam mit dem Auftraggeber übernimmt.
Der Vertrag tritt mit Zuschlagserteilung in Kraft und soll zunächst für einen Zeitraum von 12 Monaten geschlossen werden. Der Vertrag verlängert sich jeweils um weitere 12 Monate, wenn er nicht von einem der Vertragspartner 3 Monate vor Ablauf des Vertragsjahres schriftlich gekündigt wird. Die maximale Vertragslaufzeit beträgt 48 Monate. Vertragsbeginn ist der 01.01.2024. Voraussetzung für die Umsetzung in den Folgejahren ist die weitere Förderung durch das Land NRW.
Für die Bewertung und Auswahl der Teilnahmeanträge sind die Angaben des jeweiligen Antragstellers maßgeblich. Soweit Teilnahmeanträge von mehr als 5 geeigneten Bewerbern eingehen, wird eine Rangfolge derTeilnahmeanträge gebildet.
Für die Bewertung und Auswahl der Teilnahmeanträge sind die Angaben des jeweiligen Antragstellers maßgeblich. Die Bewertung erfolgt auf Grund der im Teilnahmeantrag genannten Kategorien und der jeweils angegebenen Gewichtung. Je Kategorie können max. 100 Punkte erreicht werden. Dabei erfolgt zunächst eine Bewertung jeder einzelnen Unterkategorie auf Grund einer Punktvergabe von 0 bis 5. Die nach der Auswertung erzielte Punktzahl wird unter Berücksichtigung der maximal zu erreichenden Punktzahl mit dem entsprechenden Faktor multipliziert. Die erreichten Punkte bei den Unterkategorien werden pro Kategorie addiert. Diese Punktzahl wird mit den angegebenen Anteilen (10/90) gewichtet. Hieraus ergibt sich eine individuelle Punktzahl zu jedem bewerteten Teilnahmeantrag und daraus resultierend eine Rangfolge. Es sollen mind. drei und max. acht geeignete Bewerber zur Abgabe eines Angebotes eingeladen werden.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Den Teilnahmewettbewerbsunterlagen sind folgende Eigenerklärungen zur
Unterzeichnung beigefügt:
Mit der Abgabe des Teilnahmeantrages erklärt der Antragsteller ausdrücklich, dass
• die Voraussetzungen für einen Ausschluss nach § 19 Absatz 1 MiLoG nicht vorliegen.
• er /sie das Gewerbe angemeldet hat (falls erforderlich) und den gesetzlichen Verpflichtungen, z. B. zur Zahlung von Steuern und Sozialversicherungsbeiträgen erfüllt und beachtet und die krankenversicherungspflichtigen Arbeitnehmer bei der Krankenkasse angemeldet hat.
• er /sie das Gesetz zur Bekämpfung der Schwarzarbeit und illegalen Beschäftigung vom 23.07.2004 (in der geltenden Fassung) beachtet.
• er /sie nicht aufgrund eines rechtskräftigen Urteils aus Gründen bestraft worden ist, die die berufliche Zuverlässigkeit in Frage stellen.
• er/sie bei Vertragsabschluss über eine ausreichende Berufs- bzw. Betriebshaftpflichtversicherung verfügen wird, die das Risiko der Leistung abdeckt. Eine aktuelle Police der Haftpflichtversicherung wird dem Auftraggeber auf Verlangen vorgelegt.
• keine Verfehlungen vorliegen, die seinen /ihren Ausschluss von der Teilnahme am Wettbewerb rechtfertigen könnten oder gem. § 5 KorruptionsbG NRW zu einem Eintrag in das Vergaberegister führen könnten.
Die Antragsteller versichern zusätzlich, dass die in §§ 123, 124 GWB aufgeführten Ausschlusstatbestände nicht auf sie zutreffen. Sofern abweichend hiervon ein oder mehrere Ausschlusstatbestände zutreffen sollten, sind diese in einer separaten Anlage zu erläutern und die ggf. getroffenen Maßnahmen gem. § 125 GWB darzustellen.
Der Auftraggeber wird ermächtigt, jederzeit die vom Antragsteller getätigten Angaben zu überprüfen und entsprechende Auskünfte einzuholen oder Bestätigungen zu verlangen.
Der Antragssteller ist sich bewusst, dass eine im Vergabeverfahren abgegebene vorsätzlich unzutreffende Erklärung in Bezug auf seine Eignung im Ausschluss von der Teilnahme am Wettbewerb führen kann.
Zudem ist eine Eigenerklärung abzugeben, ob sich der Bieter bzw. ein Mitglied der Bietergemeinschaft in einem Insolvenzverfahren oder Liquidation befindet.
Im Weiteren ist eine Eigenerklärung abzugeben, dass die Voraussetzungen für einen Ausschluss nach § 19 Abs. 1 MiLoG nicht vorliegen.
Des Weiteren ist eine Eigenerklärung zur Umsetzung von Artikel 5k1 Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 15 der Verordnung (EU) 2022/1269 des Rates vom 21. Juli 2022 abzugeben.
Mit den Teilnahmewettbewerbsunterlagen sind Angaben zum Unternehmen (Name und Hauptsitz, Adresse des Unternehmens), Rechtsform, Eigentümer, Ansprechperson/Erklärende Person, Vertretungsberechtigte Person, Amtsgericht/Handelsregister-Nr. einzureichen.
Weiterhin ist der Gesamtumsatz in den vergangenen 3 Geschäftsjahren insgesamt anzugeben.
Zunächst sind die technischen Fachkräfte oder technischen Stellen, die in Zusammenhang mit der Leistung eingesetzt werden sollen anzugeben. Nachweise der Berufszulassungen der Projektleitung und der stellvertretenden Projektleitung sind beizufügen.
Weiterhin sind vom Bewerber zur Prüfung der technischen und beurflichen Leistungsfähigkeit mind. 2 vergleichbare Referenzen (nicht älter als 3 Jahre) zu benennen. Es sollten Referenzen angegeben werden, die dem geplanten Vorhaben am meisten entsprechen.
Es sind mind. 2 Referenzen zu benennen.
Eine Bietergemeinschaft haftet gesamtschuldnerisch.
Es gelten die Besonderen Vertragsbedingungen gem. dem Tariftreue- und Vergabegesetz NRW.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die Vergabeunterlagen stehen auf der Vergabeplattform (http://www.lwl.org/eVergabe) zum kostenlosen Download zur Verfügung.
Angebote müssen in elektronischer Form über das sog. Bietercockpit abgegeben werden. Eine Anleitung zur elektronischen Angbotsabgabe (eVergabe) ist als Anlage den Vergabeunterlagen beigefügt. Ein Angebot in Papierform, per Fax oder E-Mail ist nicht zulässig.
Eventuelle Fragen zur Vergabe sind in elektronischer Form an die genannte Ansprechperson bis zum 19.10.2023 zu richten. Die Fragen müssen konkreten Bezug auf die Vergabeunterlagen nehmen.
Es wird darauf hingewiesen, dass ggf. ein Auszug aus dem Gewerbezentralregister und Wettbewerbsregister vom Auftraggeber eingeholt wird.
Es gilt deutsches Recht.
Die Wertung der Angebote erfolgt auf der Grundlage der Mehrwertsteuersätze, die bis zur Veröffentlichung der Vergabe galten.
Postanschrift: Albrecht-Thaer-Str. 9
Ort: Münster
Postleitzahl: 48128
Land: Deutschland
Nach § 160 Absatz 3 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) ist der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der Vergabekammer unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.