Sanierung WC-Anlagen - Rahmenvertrag Abbrucharbeiten
Auftragsbekanntmachung – Sektoren
Bauauftrag
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift: Flughafenstr. 105
Ort: Düsseldorf
NUTS-Code: DEA11 Düsseldorf, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 40474
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 211/421-2331
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.dus.com
Abschnitt II: Gegenstand
Sanierung WC-Anlagen - Rahmenvertrag Abbrucharbeiten
Die Flughafen Düsseldorf GmbH beabsichtigt in den kommenden Jahren die Sanierung und Modernisierung eines Großteils aller öffentlichen und nicht-öffentlichen Sanitäranlagen auf dem Gelände des Flughafens. Die notwendigen Bauleistungen sollen als Rahmenverträge vergeben werden, die Modernisierungen erfolgen in einem einheitlichen technischen und gestalterischen Standard. Die WC-Anlagen befinden sich teils innerhalb des Sicherheitsbereichs des Flughafens.
Zunächst werden die Bauleistungen für die ersten bis zu 27 Anlagen, die bis Mitte 2026 modernisiert werden sollen in der gegenständlichen Ausschreibung vergeben. 5 Anlagen werden fest beauftragt, die Modernisierung der weiteren 22 Anlagen sind Optionen, die durch den AG abgerufen werden können.
Hier: Gewerk Abbrucharbeiten
Bei den Abbruchmaßnahmen handelt es sich u.a. um das Entfernen von Boden- und Wandfliesen, Abbrechen von Vorsatzschalen, Estrichflächen, Abhangdecken und Türanlagen. Darüber hinaus werden sowohl massive als auch Trockenbauwände abgebrochen.
Verlängerung um je ein weiteres Jahr, wenn der Rahmenvertrag nicht von einer der Parteien mit einer Frist von 6 Monaten zum Laufzeitende gekündigt wird. Details siehe Ausschreibungsunterlagen.
Abruf Modernisierung weiterer WC-Anlagen
Die vollständigen Zuschlagskriterien sind den Ausschreibungsunterlagen zu entnehmen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
a) Erklärung, dass kein Insolvenzverfahren oder Liquidationsverfahren anhängig ist.
b) Nachweis, dass eine Eintragung in einem Berufs-, Handels- oder vergleichbarem Register vorhanden ist, falls es die Gesellschaftsform erfordert.
c) Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlusskriterien im Sinne von § 123, 124 GWB sowie betreffend Russlandbezug.
d) Erklärungen zur Einhaltung gesetzlicher Verpflichtungen, insbesondere der Pflicht zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie zur Zahlung der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung (Renten-, Kranken-, Pflege-, Unfall- und Arbeitslosenversicherung), sowie Verpflichtungen z.B. gem. den in § 21 Arbeitnehmer-Entsendegesetz (AentG), § 98c Aufenthaltsgesetz, § 19 Mindestlohngesetz, § 21 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz genannten Vorschriften.
Erklärung über den Gesamtumsatz des Bewerbers in den letzten 5 abgeschlossenen Geschäftsjahren.
Gefordert ist ein Gesamtumsatz von mindestens 1 Mio. EUR netto im Durchschnitt der letzten 5 abgeschlossenen Geschäftsjahre. Der Mindestumsatz kann bei einer Bewerbergemeinschaft von allen Mitgliedern gemeinsam erbracht werden.
Angaben zur Anzahl der festangestellten gewerblichen Mitarbeiter
Gefordert ist eine Mindestanzahl von 20 Mitarbeitern. Die Mindestanzahl an Mitarbeitern kann bei einer Bewerbergemeinschaft von allen Mitgliedern gemeinsam erbracht werden.
Nur bei Bietergemeinschaften: Rechtsform, bei der alle Mitglieder gesamtschuldnerisch haften und einen bevollmächtigten Vertreter bestellen. Der Teilnahmeantrag und das Angebot ist entweder von allen Mitgliedern einer Bietergemeinschaft oder dem bevollmächtigten
Vertreter zu unterzeichnen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Der Teilnahmeantrag hat entsprechend der bekannt gemachten Eignungskriterien zu erfolgen. Der Antrag ist– ähnlich wie im offenen Verfahren – mit allen Nachweisen bis zum Schlusstermin für deren Eingang gem. Ziff. IV.2.2) zeitgleich zusammen mit dem Angebot nebst sämtlicher zu diesem geforderter Anlagen durch den Bieter über die elektronische Vergabeplattform subreport (https://www.subreport.de/E79158741) zu dieser Ausschreibung hochzuladen. Die in dieser Bekanntmachung enthaltenen Zeitangaben stehen unter dem Vorbehalt der Anpassung und Aktualisierung. Verfahrensablauf: Es wird ein einstufiges Verhandlungsverfahren nach § 13 SektVO durchgeführt, bei welchem Bewerbungsunterlagen und Angebot zeitgleich elektronisch einzureichen sind, sich anschließend aber grundsätzlich Verhandlungen anschließen. Eine öffentliche Submission findet nicht statt. Bewerbungen, Angebote und auch die sonstige Kommunikation (Bieterfragen o.ä.) erfolgt in elektronischer Form über Subreport. Besondere Anforderungen an elektronische Signaturen werden diesbezüglich nicht gestellt. Lediglich die Verhandlungen/Aufklärungsgespräche/Vor-Ort Termine werden weiterhin persönlich vor Ort beim Auftraggeber geführt werden. Bewerberfragen können über Subreport gestellt werden bis 8 Kalendertage (einschließlich) vor Abgabefrist. Die fristgerecht eingegangenen Teilnahmeanträge werden zunächst einer formellen und inhaltlichen Prüfung unterzogen. Die Nachforderung fehlender Erklärungen oder Nachweise gem. § 51 SektVO bleibt vorbehalten, sofern dadurch der Verfahrensverlauf nicht verzögert wird. Anschließend werden die Angebote der letztlich geeigneten Bewerber geprüft. Die Vergabestelle behält sich vor, nach Auswertung der fristgerecht eingegangenen Angebote den Bietern schriftlich oder in Aufklärungsgesprächen Fragen zur Aufklärung des Angebotsinhalts zu stellen. Die Nachforderung fehlender Erklärungen oder Nachweise gem. § 51 SektVO bleibt auch hier vorbehalten, sofern dadurch der Verfahrensverlauf nicht verzögert wird. Mit den geeigneten Bietern, welche form- und fristgerecht ihre Bewerbungen und ihr Angebot abgegeben haben, ist bei sich aus den Angeboten ableitbarem Bedarf in der Regel eine Verhandlungsrunde geplant, bei der sich aus dem Angebot ergebende Fragen techn., rechtl. und auch kaufm. Art erörtert werden. Der Auftraggeber behält sich jedoch entsprechend § 15 Abs. 4 SektVO vor, auch unmittelbar auf die ersten Angebote den Zuschlag zu erteilen oder das Bieterfeld per Zwischenwertung zu reduzieren, wenn von mehr als vier Bietern geeignete Angebote abgegeben werden. Die Bieter werden im Falle der Durchführung von Verhandlungen dazu aufgefordert, auf Grund der Erkenntnisse der ersten Verhandlungsrunde ihre Angebote kurzfristig zu überarbeiten. Sollte sich für die Vergabestelle abzeichnen, dass wider Erwarten mehrere Verhandlungsrunden sinnvoll erscheinen, können die neuen Angebote als erneute Zwischenangebote gefordert werden. Ansonsten werden die überarbeiteten Angebote als endgültige Angebote gefordert werden. Mit den Bietern sind eine oder mehrere weitere Verhandlungsrunden geplant, nach denen durch die Bieter ggfls. ein weiteres Zwischenangebot einzureichen ist. Bei diesen Hinweisen handelt es sich nur um eine Groborientierung für die Bieter im Rahmen der Angebotsabgabe. Der Auftraggeber behält sich vor, das Verfahren nach vorheriger Information aller betroffenen Bieter zu ändern, soweit hierdurch keine Wettbewerbsbeeinflussung zu befürchten ist.
Postanschrift: Zeughausstraße 2-10
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 221147-3045
Fax: +49 221147-2889
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
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