Übersetzungen Industriemuseum Referenznummer der Bekanntmachung: RVM-012-33-23
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Freiherr-vom-Stein-Platz 1
Ort: Münster
NUTS-Code: DEA Nordrhein-Westfalen
Postleitzahl: 48133
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 251-591-4339
Fax: +49 251-591-5541
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.lwl.org
Adresse des Beschafferprofils: http://www.lwl.org/zek
Abschnitt II: Gegenstand
Übersetzungen Industriemuseum
Übersetzungsarbeiten für die Dokumentationsstelle Porta Polonica
Deutschen ins Englische
Ort des Auftragnehmers
Los 1: Übersetzungen vom Deutschen ins Englische
ca. 500.000 Anschläge inkl. Leerzeichen pro Jahr
= ca. 9090 Normzeilen von 55 Anschlägen inkl. Leerzeichen pro Jahr.
Weitergehende Informationen sind der Anlage A - Leistungsbeschreibung zu entnehmen.
Deutschen ins Polnische
Ort des Auftragnehmers
Los 2: Übersetzungen vom Deutschen ins Polnische
ca. 500.000 Anschläge inkl. Leerzeichen pro Jahr
= ca. 9090 Normzeilen von 55 Anschlägen inkl. Leerzeichen pro Jahr.
Weitergehende Informationen sind der Anlage A - Leistungsbeschreibung zu entnehmen.
Polnischen ins Deutsche
Ort des Auftragnehmers
Los 3: Übersetzungen vom Polnischen ins Deutsche
ca. 500.000 Anschläge inkl. Leerzeichen pro Jahr
= ca. 9090 Normzeilen von 55 Anschlägen inkl. Leerzeichen pro Jahr.
Weitergehende Informationen sind der Anlage A - Leistungsbeschreibung zu entnehmen.
Deutschen ins Englische
Ort des Auftragnehmers
Los 4: Übersetzungen vom Deutschen ins Englische (Themen Industriekultur)
ca. 700.000 Anschläge inkl. Leerzeichen pro Jahr
= ca. 12.727 Normzeilen von 55 Anschlägen inkl. Leerzeichen pro Jahr.
Weitergehende Informationen sind der Anlage A - Leistungsbeschreibung zu entnehmen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Mit den Angebotsunterlagen sind Angaben zum Unternehmen (Name und Hauptsitz, Adresse des Unternehmens, Rechtsform), Amtsgericht/Handelsregister-Nr., Art der
wirtschaftlichen Tätigkeit des Gewerbes oder der Branche einzureichen.
Weiterhin ist der Gesamtumsatz in den vergangenen 3 Geschäftsjahren anzugeben.
Den Vergabeunterlagen sind folgende Eigenerklärungen zur Unterzeichnung beigefügt:
Mit der Abgabe seine Angebotes erklärt der Bieter bzw. die Bietergemeinschaft ausdrücklich, dass
• er /sie das Gewerbe angemeldet hat (falls erforderlich) und den gesetzlichen Verpflichtungen, z. B. zur Zahlung von Steuern und Sozialversicherungsbeiträgen erfüllt und beachtet und die krankenversicherungspflichtigen Arbeitnehmer bei der
Krankenkasse angemeldet hat.
• er /sie das Gesetz zur Bekämpfung der Schwarzarbeit und illegalen Beschäftigung vom 23.07.2004 (in der geltenden Fassung) beachtet.
• er /sie nicht aufgrund eines rechtskräftigen Urteils aus Gründen bestraft worden ist, die die berufliche Zuverlässigkeit in Frage stellen.
• das Angebot auf autonomer sowie betriebsindividueller Kalkulation und Preisbildung beruht und in keinem Zusammenhang mit wettbewerbsbeschränkenden Abreden oder sonstigen Vereinbarungen ähnlicher Art steht;
• er/sie bei Vertragsabschluss über eine ausreichende Berufs- bzw. Betriebshaftpflichtversicherung verfügen wird, die das Risiko der Leistung abdeckt. Eine aktuelle Police der Haftpflichtversicherung wird dem Auftraggeber auf Verlangen
vorgelegt.
• keine Verfehlungen vorliegen, die seinen /ihren Ausschluss von der Teilnahme am Wettbewerb rechtfertigen könnten oder gem. § 5 KorruptionsbG NRW zu einem Eintrag in das Vergaberegister führen könnten.
Die Bieter/Bietergemeinschaft versichern zusätzlich, dass die in §§ 123, 124 GWB aufgeführten Ausschlusstatbestände nicht auf sie zutreffen. Sofern abweichend hiervon ein oder mehrere Ausschlusstatbestände zutreffen sollten, sind diese in einer
separaten Anlage zu erläutern und die ggf. getroffenen Maßnahmen gem. § 125 GWB darzustellen.
Zudem ist eine Eigenerklärung abzugeben, ob sich der Bieter bzw. ein Mitglied der Bietergemeinschaft in einem Insolvenzverfahren oder Liquidation befindet.
Im Weiteren ist eine Eigenerklärung abzugeben, dass die Voraussetzungen für einen Ausschluss nach § 19 Abs. 1 MiLoG nicht vorliegen.
Des Weiteren ist eine Eigenerklärung zur Umsetzung von Artikel 5k1 Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 15 der Verordnung (EU) 2022/1269 des Rates vom 21. Juli 2022 abzugeben.
Der Bieter ist sich bewusst, dass eine im Vergabeverfahren abgegebene vorsätzlich unzutreffende Erklärung in Bezug auf seine Eignung zum Ausschluss von der Teilnahme am Wettbewerb führen kann.
Der Auftraggeber wird ermächtigt, jederzeit die vom Bieter getätigten Angaben zu überprüfen und entsprechende Auskünfte einzuholen oder Bestätigungen zu verlangen. Der Auftraggeber behält sich ausdrücklich vor, fehlende Angaben
und Erklärungen nachzufordern sowie die Angaben des Bieters zu überprüfen und zu diesem Zweck belastbare Nachweise vom Bieter zu verlangen. Der Auftraggeber behält sich vor, die Eignungsnachweise der eingesetzten Unterauftragnehmer nachzufordern, die auch für den Bieter gefordert werden.
Angaben in Form von Eigenerklärungen in der Anlage E (Vordruck Bietereignung) über den Gesamtumsatz in Euro brutto in den letzten drei Geschäftsjahren.
Zunächst ist die Anzahl der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Bereich der zu vergebenen Leistungen anzugeben.
Los 1: Zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit sind mind. 2 Referenzen (möglichst aktuell) zu benennen, die hinsichtlich Art und Umfang der ausgeschriebenen Leistungen (Übersetzungsarbeiten vom Deutschen ins Englische, Themenbereich Kultur und/oder Geschichte) vergleichbar sind.
Los 2: Zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit sind mind. 2 Referenzen (möglichst aktuell) zu benennen, die hinsichtlich Art und Umfang der ausgeschriebenen Leistungen (Übersetzungsarbeiten vom Deutschen ins Polnische, Themenbereich Kultur und/oder Geschichte) vergleichbar sind.
Los 3: Zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit sind mind. 2 Referenzen (möglichst aktuell) zu benennen, die hinsichtlich Art und Umfang der ausgeschriebenen Leistungen (Übersetzungsarbeiten vom Polnischen ins Deutsche, Themenbereich Kultur und/oder Geschichte) vergleichbar sind.
Los 4: Zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit sind mind. 2 Referenzen (möglichst aktuell) zu benennen, die hinsichtlich Art und Umfang der ausgeschriebenen Leistungen (Übersetzungsarbeiten vom Deutschen ins Englische, Themenbereich Industriekultur) vergleichbar sind.
Folgende Informationen sind jeweils anzugeben:
- Auftraggeber
- Ansprechperson/Telefonnummer
- Kurzbeschreibung des Auftrags: Art und Umfang der Leistungen, Auftragsvolumen in EUR, Dauer / Länge der Zusammenarbeit
Es sind mind. 2 Referenzen (wie beschrieben) zu benennen.
Die Bietergemeinschaft haftet gesamtschuldnerisch.
Es gelten die Allgemeinen Vertragsbedingungen für die Ausführung von Leistungen - (VOL/B) sowie die besonderen Vertragsbedingungen gem. dem Tariftreue- und Vergabegesetz NRW.
Abschnitt IV: Verfahren
entfällt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Hinweise zum Vergabeverfahren
Die Vergabeunterlagen stehen nur auf der Vergabeplattform (www.lwl.org/eVergabe) zum kostenlosen Download zur Verfügung, ein Versand per Mail oder Post erfolgt nicht.
Zusätzliche Informationen sind in elektronischer Form (über die LWL-Vergabeplattform) bei der o.g. Ansprechperson spätestens anzufordern bis zum 04.09.2023.
Es wird darauf hingewiesen, dass ein Auszug aus dem Gewerbezentralregister und Wettbewerbsregister von den Auftraggebern für den Bieter eingeholt werden, die den
Zuschlag erhalten sollen.
Es gilt deutsches Recht.
Ohne Registrierung auf der Vergabeplattform ist der Bieter verpflichtet, sich selbst über eventuelle Änderungen im Vergabeverfahren zu informieren und unterliegt somit der sogenannten "Holschuld". Erfolgt keine Registrierung, bedeutet dies, dass bei Abgabe eines Angebotes, der Bieter selbst dafür verantwortlich ist, dass die von ihm verwendeten Vergabeunterlagen bei Angebotsabgabe aktuell sind und sämtliche eventuell eingegangenen Änderungen bzw. Erläuterungen nach Bieterfragen berücksichtigt werden.
Postanschrift: Albrecht-Thaer-Str. 9
Ort: Münster
Postleitzahl: 48128
Land: Deutschland
Nach § 160 Absatz 3 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) ist der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der Vergabekammer unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.