Randstraße 38, 47804 Krefeld -Neubau einer 6-gruppigen KITA in Holzrahmenbauweise - Bodenbelagsarbeiten Referenznummer der Bekanntmachung: 2022-ZGM-31-PAW-10
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Mevissenstraße 65
Ort: Krefeld
NUTS-Code: DEA14 Krefeld, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 47803
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Frau Küper
E-Mail:
Telefon: +49 2151861937
Fax: +49 2151864150
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.krefeld.de
Abschnitt II: Gegenstand
Randstraße 38, 47804 Krefeld -Neubau einer 6-gruppigen KITA in Holzrahmenbauweise - Bodenbelagsarbeiten
Lieferung und Verlegung von Bodenbelägen für einen 1-2-geschossigen Neubau einer Kindertagesstätte mit 6 Gruppen.
Neubau KITA Randstraße Randstraße 38 47804 Krefeld
Die ausgeschriebenen Arbeiten beinhalten unter anderem:
- ca. 1256,00 m² Linoleum-Belag
- ca. 57,00 m² Korkment-Belag
- ca. 800 m Sockelleisten aus Hartholz
- ca. 800 m Versiegelung
- ca. 22,00 m² Sauberlaufmatten inkl. Rahmen bis ca. 2,24 x 2,94 m Einzelgröße
Folgende Einzelfristen sind Vertragsfristen:
Bauteile B + C: 27.02. - 17.03.2023
Bauteile A : 20.03. - 14.04.2023
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
INV- 20E22107; Kita Randstraße - Bodenbelagsarbeiten
Postanschrift: Bahnhofstraße 21
Ort: Mosbach
NUTS-Code: DEA2A Oberbergischer Kreis
Postleitzahl: 51597
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Das Leitungspersonal verfügt über ausreichende Deutschkenntnisse.
Bekanntmachungs-ID: CXPTYD3D0XU
Postanschrift: Zeughausstraße 2-10
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
Telefon: +49 2211473045
Fax: +49 2211472889
Die Fristen des § 160 Abs. 3 Ziff. 1-4 GWB sind zu beachten. Danach ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat, der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2.
§ 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.