Regionalverband Neckar-Alb & Zweckverband Regional-Stadtbahn Neckar-Alb - Europaweite Vergabe von Planungs- und Bauleistungen für den Neubau eines Verwaltungsgebäudes ("Haus der Region") Referenznummer der Bekanntmachung: 2022/2829
Auftragsbekanntmachung
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Löwensteinplatz 1
Ort: Mössingen
NUTS-Code: DE142 Tübingen, Landkreis
Postleitzahl: 72116
Land: Deutschland
E-Mail:
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.rvna.de/Startseite/Regionalverband.html
Postanschrift: Stresemannstr. 79
Ort: Stuttgart
NUTS-Code: DE111 Stuttgart, Stadtkreis
Postleitzahl: 70191
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Dr. Frank Meininger/Janina Dinkelaker
E-Mail:
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.menoldbezler.de
Abschnitt II: Gegenstand
Regionalverband Neckar-Alb & Zweckverband Regional-Stadtbahn Neckar-Alb - Europaweite Vergabe von Planungs- und Bauleistungen für den Neubau eines Verwaltungsgebäudes ("Haus der Region")
Europaweite Vergabe von Planungs- und Bauleistungen für den Neubau eines Verwaltungsgebäudes ("Haus der Region") im Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb nach
VOB/A EU.
Mössingen
Der Regionalverband Neckar-Alb (RVNA) sowie der Zweckverband Regional-Stadtbahn Neckar-Alb (ZV RSBNA ) und seine Projekt-GmbH wollen gemeinsam ein neues Verwaltungsgebäude am Standort in Mössingen (Bauvolumen: ca. EUR 16,4 Mio. brutto) realisieren.
Gegenstand des vorliegenden Vergabeverfahrens ist die Planung und schlüsselfertige Erstellung eines Verwaltungsneubaus mit Sondernutzungen und einem Konferenzbereich mit unterteilbarem Sitzungssaal für bis zu 65 Personen in parlamentarischer Bestuhlung und diesbezüglichen Nebenräumen zzgl. aller Verkehrs-, Technikflächen, Neben- und Abstellräume die zum Gebäudebetrieb notwendig sind.
Das Gebäude soll ca. 85 Büroarbeitsplätze bieten und eine Bruttogeschoßfläche von ca. 4.000 m² haben.
Das Gebäude soll mindestens als BEG KfN 40 EE auf dem bestehenden Grundstück errichtet werden.
Die Energieleitlinie des Landkreises Tübingen wird den Vergabeunterlagen zugrunde gelegt und ist von den Teilnehmern im weiteren Verfahren bei der Angebotserstellung grundsätzlich zu beachten. Darüber hinaus werden alle innovativen technischen Lösungen, die mindestens den Vorgaben der Leitlinie entsprechen oder die Vorgaben der Leitlinie übersteigen, im Verfahren zugelassen.
Es ist die bestehende Tiefgarage mit ca. 30 Stellplätzen, die mit den Nachbargebäuden verbunden ist, zu berücksichtigen. Ergänzend sind die baurechtlich erforderlichen Stellplätze zu errichten, wobei wegen der verkehrsgünstigen Lage mit einem ÖPNV-Bonus von 10 Punkten gerechnet werden kann.
In dem Gebäude sollen zwei unabhängig voneinander arbeitende Organisationen untergebracht werden, die sich die Flächen im Verhältnis ca. 1/3 zu 2/3 teilen werden.
Das Verfahren beinhaltet die Schaffung der bauplanungsrechtlichen Rahmenbedingungen über einen vorhabenbezogenen Bebauungsplan. Das Gebäude bildet den ersten Baustein der städtebaulichen Entwicklung des Bahnhofsquartiers in Mössingen und es kommt ihm dadurch eine besondere Bedeutung zu. Dies betrifft sowohl die städtebauliche Einbindung als auch die architektonische Ausformung und Gestaltung des Gebäudes. Bei der Konzeption muss nicht nur die Topographie und die Höhenentwicklung der Bestandsgebäude (Rathaus und gegenüberliegende Wohnbebauung) sondern auch die Wege und Blickbeziehungen berücksichtigt werden.
Über das Ausschreibungsverfahren soll unter den gegebenen Voraussetzungen die annehmbarste, d.h. die wirtschaftlich, technisch, funktional und gestalterisch beste Lösung zur schnellstmöglichen Umsetzung der Baumaßnahmen gefunden werden.
Für die Realisierung des Neubaus werden durch den Auftraggeber EUR 16,4 Mio. brutto (für die KG 200 bis 500 und KG 700 inkl. Baupreissteigerung und Unvorhergesehenes) budgetiert. Der Betrag sollte unterschritten werden und beinhaltet sämtliche Baunebenkosten der Objekt- und Fachplanung, sowie etwaige Baukostensteigerungen bis zur Gesamtfertigstellung der beschriebenen Leistung. Der Auftraggeber behält sich vor, das Vergabeverfahren aufzuheben, sollte sich im Verfahren abzeichnen, dass die Kostenobergrenze von EUR 16,4 Mio. brutto überschritten wird.
Mit Durchführung der gesamthaften Vergabe von Bau- und Planungsleistungen erwartet sich der Auftraggeber ein planerisch, baulich und wirtschaftlich abgestimmtes Angebot, welches bereits zu einem frühen Zeitpunkt Kosten- und Terminsicherheit sowie ein inhaltlich abgestimmtes Angebot für Planung und Realisierung des Neubaus gewährleistet.
Nähere Informationen zum Auftragsgegenstand erhalten die im Rahmen des Teilnahmewettbewerbs ausgewählten Bewerber mit der Aufforderung zur Angebotsabgabe. In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass bereits im Rahmen der Angebotsphase planerische Vorschläge zu erarbeiten sind.
Die Bewertung der Teilnahmeanträge und somit die Auswahl der Bewerber, die zur Abgabe eines ersten Angebots aufgefordert werden, erfolgt in einem dreistufigen Verfahren.
Stufe 1 der Bewerberauswahl:
Zunächst wird geprüft, ob die Teilnahmeanträge den formalen Anforderungen genügen. Unvollständige Teilnahmeanträge, die trotz ggf. erfolgter Nachforderung von Unterlagen weiterhin unvollständig bleiben, können nicht berücksichtigt werden.
Stufe 2 der Bewerberauswahl:
Anschließend wird beurteilt, ob der Bewerber nach den vorgelegten Angaben und Nachweisen grundsätzlich geeignet erscheint, die verfahrensgegenständlichen Leistungen ordnungsgemäß zu erbringen.
Stufe 3 der Bewerberauswahl:
Schließlich wird - sofern mehr als maximal fünf geeignete Bewerber sich am Verfahren beteiligt haben - anhand der Referenzen gem. Ziffer III.1.3 der EU-Auftragsbekanntmachung beurteilt, wer unter den als grundsätzlich geeignet eingestuften Bewerbern im Vergleich zu den Mitbewerbern besonders geeignet erscheint und daher am weiteren Verfahren beteiligt werden soll.
Folgende Mindestanforderungen sind nachzuweisen:
- Vorlage einer Referenz über eigenerbrachte Bauleistungen hinsichtlich der schlüsselfertigen Errichtung eines Verwaltungsgebäudes/Bürogebäudes oder eines vergleichbaren Gebäudes mit Herstellkosten (KG 300 und 400) von mindestens EUR 10.000.000,00 brutto. Die Inbetriebnahme muss in den letzten fünf abgeschlossenen Geschäftsjahren bis zur Veröffentlichung der EU-Bekanntmachung stattgefunden haben.
- Vorlage einer Referenz über Planungsleistungen der Objektplanung eines Verwaltungsgebäudes/Bürogebäudes oder vergleichbaren Gebäudes in den Leistungsphasen 2 bis 5 HOAI mit anrechenbaren Herstellkosten von mindestens EUR 8.000.000,00 brutto. Die Inbetriebnahme muss in den letzten fünf abgeschlossenen Geschäftsjahren bis zur EU-Bekanntmachung stattgefunden haben.
Die Vorlage von mehr als jeweils einer Referenz je Referenzkategorie ist nicht erwünscht.
Die Referenzen werden wie folgt bewertet:
a) Bewertung der Referenz für eigenerbrachte Bauleistungen
Kriterium "Referenzobjekt"
Verwaltungsgebäude/Bürogebäude: 1 Punkt
Kriterium "Bauvolumen KG 300 - 400 (brutto)"
EUR 10 Mio. bis EUR 15 Mio.: 1 Punkt
EUR 15 Mio. bis EUR 20 Mio.: 2 Punkte
> EUR 20 Mio.: 3 Punkte
Kriterium "Aktualität der Referenz"
Inbetriebnahme nach dem 01.01.2019 bis 31.12.2019: 1 Punkt
Inbetriebnahme nach dem 01.01.2020 zum 31.12.2020: 2 Punkte
Inbetriebnahme ab dem 01.01.2021: 3 Punkte
b) Bewertung der Referenz für Planungsleistungen (LPH 2 bis 5)
Kriterium "Referenzobjekt"
Verwaltungsgebäude/Bürogebäude:1 Punkt
Kriterium "anrechenbare Herstellkosten des Referenzgebäudes (brutto)"
EUR 8 Mio. bis EUR 12 Mio.: 1 Punkt
EUR 12 Mio. bis EUR 16 Mio.: 2 Punkte
> EUR 16 Mio.: 3 Punkte
Kriterium "Aktualität der Referenz"
Inbetriebnahme nach dem 01.01.2019 bis 31.12.2019: 1 Punkt
Inbetriebnahme nach dem 01.01.2020 zum 31.12.2020: 2 Punkte
Inbetriebnahme ab dem 01.01.2021: 3 Punkte
Für den Fall, dass nach der vorstehend beschriebenen Vorgehensweise durch Punktegleichstand die vorgesehene Anzahl der zur Angebotsabgabe aufzufordernden Bieter überschritten wird, führt eine jüngere Referenz im Bereich "eigenerbrachte Bauleistungen" (späterer Inbetriebnahmezeitpunkt) zur Bevorzugung des Bewerbers. Bei gleichem Inbetriebnahmezeitpunkt entscheidet ggf. das Los.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
1. Vorbemerkung
a) Die Eignung ist für jedes Mitglied einer Bewerbergemeinschaft gesondert nachzuweisen. Soweit nachfolgend nichts Abweichendes geregelt wird, sind daher alle Eignungsnachweise von jedem Mitglied einer Bewerbergemeinschaft vorzulegen.
b) Ist ein Unternehmen - sei es als Bewerber, Mitglied einer Bewerbergemeinschaft oder im Wege der Eignungsleihe - an mehreren Bewerbungen beteiligt, so kann dies zum Verfahrensausschluss aller Bewerber/Bewerbergemeinschaften, bei denen das jeweilige Unternehmen beteiligt bzw. im Wege der Eignungsleihe einbezogen ist, führen.
c) Ein Bewerber kann sich zum Nachweis seiner Eignung auf andere Unternehmen stützen, ungeachtet des rechtlichen Charakters der zwischen ihm und diesem Unternehmen bestehenden Verbindungen (Eignungsleihe, vgl. § 6d EU VOB/A). In diesem Fall ist der Vergabestelle mit Einreichung des Teilnahmeantrags nachzuweisen, dass dem Bewerber die erforderlichen Kapazitäten zur Verfügung stehen, indem beispielsweise die diesbezüglichen verpflichtenden Zusagen der Unternehmen vorgelegt werden. Die Unternehmen, auf die sich ein Bewerber zum Nachweis seiner Eignung stützt, müssen die Eignung nach Ziffer III.1.1 bis III.1.3 hinsichtlich derjenigen Eignungskriterien erfüllen, zu deren Nachweis sich der Bewerber auf die Eignung des Unternehmens stützt. Zudem sind die Erklärungen über das Vorliegen von Ausschlussgründen nach § 6e EU Abs. 1 bis Abs. 4 VOB/A und § 6e EU Abs. 6 VOB/A vorzulegen. Werden die vorstehend dargestellten Eignungsanforderungen nicht erfüllt oder liegen Ausschlussgründe gemäß § 6e EU Abs. 1 bis 4 VOB/A vor, so ist das Unternehmen auf Anforderung der Vergabestelle innerhalb einer von dieser vorgegebenen Frist zu ersetzen. Liegen Ausschlussgründe nach § 6e EU Abs. 6 VOB/A vor, so kann die Vergabestelle verlangen, dass der Bewerber das Unternehmen ersetzt.
Vorstehende Ausführungen unter 1. gelten für die Nachweise nach III.1.2 und III.1.3 entsprechend.
2. Verpflichtungserklärung zum Mindestentgelt
3. Eigenerklärung "Russland Sanktionen"
4. Nichtvorliegen von Ausschlussgründen.
Mit dem Teilnahmeantrag sind folgende Unterlagen in Bezug auf Ausschlussgründe einzureichen:
(1) Eigenerklärung, dass die Ausschlussgründe des § 6e EU Abs. 1 bis Abs. 4 VOB/A nicht vorliegen,
(2) Eigenerklärung über das Vorliegen von Ausschlussgründen nach § 6e EU Abs. 6 VOB/A,
(3) Eigenerklärung gemäß § 19 Abs. 3 des Mindestlohngesetzes (MiLoG).
3. Vorzulegende Nachweise der Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung:
Mit dem Teilnahmeantrag sind folgende Unterlagen in Bezug auf die Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung einzureichen:
(1) Eigenerklärung über die Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister oder in die Handwerksrolle.
1. Eigenerklärung über den Abschluss einer Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme für Personen-, Sach- und Vermögensschäden in Höhe von mindestens EUR 5,0 Mio. oder Eigenerklärung, im Auftragsfall Versicherungsschutz in der geforderter Höhe zu stellen.
2. Eigenerklärung über den Umsatz des Unternehmens, jeweils bezogen auf die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre, soweit er Bauleistungen und andere Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenen Leistung vergleichbar sind, jeweils aufgeschlüsselt nach "schlüsselfertige Bauleistungen im Bereich "Hochbau" und "Planung Gebäude und Innenräume".
Bei Bewerbergemeinschaften müssen die Referenzen von jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft nur für die Teilleistung erbracht werden, für deren Erbringung das jeweilige Unternehmen nach der von der Bewerbergemeinschaft vorgesehenen Aufgabenteilung vorgesehen ist.
Für jede Referenz sind unter Verwendung der nachfolgenden Formblätter (als Anlagen B und C) folgende Angaben einzureichen:
- Projektbezeichnung,
- Bauherr/Auftraggeber
- Beschreibung inkl. Gebäudeart und Bauweise
- Leistungsumfang,
- Angaben über erbrachte Leistungen (Aufteilung siehe jeweiligen Referenzbereich)
- Herstellkosten (spezifische KG siehe jeweiligen Referenzbereich) in EUR brutto,
- Zeitraum der Bau- bzw. Planungsleistungen,
- Zeitpunkt Inbetriebnahme / Abnahme
Sofern vorhanden:
- ggf. weitere Beschreibung inkl. Bildern
- ggf. Referenzschreiben des Bauherrn/Auftraggebers
- Vorlage einer Referenz über eigenerbrachte Bauleistungen hinsichtlich der schlüsselfertigen Errichtung eines Verwaltungsgebäudes/Bürogebäudes oder eines vergleichbaren Gebäudes mit Herstellkosten (KG 300 und 400) von mindestens EUR 10.000.000,00 brutto. Die Inbetriebnahme muss in den letzten fünf abgeschlossenen Geschäftsjahren bis zur Veröffentlichung der EU-Bekanntmachung stattgefunden haben.
- Vorlage einer Referenz über Planungsleistungen der Objektplanung eines Verwaltungsgebäudes/Bürogebäudes oder vergleichbaren Gebäudes in den Leistungsphasen 2 bis 5 HOAI mit anrechenbaren Herstellkosten von mindestens EUR 8.000.000,00 brutto. Die Inbetriebnahme muss in den letzten fünf abgeschlossenen Geschäftsjahren bis zur EU-Bekanntmachung stattgefunden haben.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Es wird darauf hingewiesen, dass das am 1.7.2013 in Kraft getretene Tariftreue- und Mindestlohngesetz für öffentliche Aufträge in Baden-Württemberg (LTMG) sowie das Gesetz zur Regelung eines allgemeinen Mindestlohns (Mindestlohngesetz) Anwendung finden. Die sich hieraus ergebenden Verpflichtungen, insbesondere auch bei dem Einsatz von Nach- und Verleihunternehmen, sind daher zu beachten.
Die Teilnahmeformulare sind unter der in Ziffer I.3) angegebenen Internetadresse abrufbar. Ebenfalls dort abrufbar ist ein Bewerbermemorandum. In diesen Teilnahmeunterlagen sind wesentliche Teile der ausgeschriebenen Leistung sowie der Verfahrensvorgaben bereits dargestellt. Unter der in Ziffer I.3) angegebenen Internetadresse werden auch Antworten auf Bewerberfragen sowie aktualisierte oder weitere Informationen und Unterlagen zu dem Verfahren zur Verfügung gestellt. Interessenten an dem Verfahren müssen sicherstellen, dass sie regelmäßig und insbesondere unmittelbar vor Abgabe ihres Teilnahmeantrags sowie vor Ablauf der Teilnahmefrist prüfen, ob seitens der Vergabestelle zusätzliche Informationen oder Unterlagen zur Verfügung gestellt wurden, welche für die Abgabe des Teilnahmeantrags zu beachten sind.
Bekanntmachungs-ID: CXP4YMZ67TH
Postanschrift: Durlacher Allee 100
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
Fax: +49 721926-3985
Internet-Adresse: www.rp.baden-wuerttemberg.de
Es gelten die Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB).
Hinsichtlich der Einleitung von Nachprüfungsverfahren wird auf § 160 GWB verwiesen. Dieser lautet:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat;
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Hinsichtlich der Information nicht berücksichtigter Bieter und Bewerber gelten die §§ 134, 135 GWB. Insbesondere gilt: Bieter deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 GWB darüber informiert. Das gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist.
Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch den Auftraggeber geschlossen werden; bei Übermittlung per Telefax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist 10 Kalendertage.
Postanschrift: Durlacher Allee 100
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
Fax: +49 721926-3985
Internet-Adresse: www.rp.baden-wuerttemberg.de