Ökostromlieferung für diverse Entnahmestellen des Kreises Mettmann Referenznummer der Bekanntmachung: KME-VA-2023.08.30.41252
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Düsseldorfer Str. 26
Ort: Mettmann
NUTS-Code: DEA1C Mettmann
Postleitzahl: 40822
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 2104-991295
Fax: +49 2104-994248
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.kreis-mettmann.de
Abschnitt II: Gegenstand
Ökostromlieferung für diverse Entnahmestellen des Kreises Mettmann
Für die Versorgung mit Ökostrom von 91 Stromentnahmestellen des Kreises Mettmann wird für den Zeitraum 01.01.2024-31.12.2025 die Lieferung mit Strom ausgeschrieben mit der Option der Verlängerung um zwei weitere Jahre.
Kreis Mettmann - Der Landrat Düsseldorfer Straße 26 40822 Mettmann Die Lieferstellen sind über das gesamte Kreisgebiet Mettmann verteilt, zzgl. einer Liegenschaft in Düsseldorf
Gegenstand der Vergabe ist die Stromlieferung an alle Stromentnahmestellen des Auftraggebers, die im Leistungsverzeichnis (Anlage 1) aufgelistet sind. Das Gesamtliefervolumen beträgt
ca. 4,04 Mio. kWh/Jahr.
Die zu den einzelnen Entnahmestellen im Leistungsverzeichnis angegebenen jährlichen Verbrauchs- und Leistungsdaten stammen aus dem Jahr 2022. Diese Daten stellen lediglich einen Orientierungsrahmen für die Angebotskalkulation und keine verbindlichen Entnahmemengen dar.
Option der Vertragsverlängerung um 2 weitere Jahre
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Referenzen:
Es sind mindestens 3 Referenzen über die Lieferung von Ökostrom (Strom aus erneuerbaren Energiequellen) mit oder ohne Netznutzung an öffentliche, industrielle oder gewerbliche Auftraggeber in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren, die mit dem zu vergebenden Stromlieferauftrag vergleichbar sind nachzuweisen (Anlage 5)
1. Der Auftragnehmer muss eine zeitlich bilanzierte Lieferung von Strom aus erneuerbaren Energien gewährleisten. Bei einer zeitlich bilanzierten Lieferung muss die Energiebilanz (erzeugter und verkaufter Strom) innerhalb eines Kalenderjahres ausgeglichen sein. Die technischen und rechtlichen Voraussetzungen, die für den Betrieb der Anlagen zur Bereitstellung der elektrischen Arbeit und Leistung erforderlich sind, müssen vorliegen.
2. Zwischen dem Netz, an das die Stromerzeugungsanlage angebunden ist, und dem Netz an der Entnahmestelle des Auftraggebers muss eine netztechnische Verbindung bestehen. Die Herkunft des gelieferten Stroms aus erneuerbaren Energien muss auf eindeutig beschriebene und identifizierbare Quellen zurückführbar sein. Im Falle mehrerer Quellen ist die Aufteilung zwischen diesen Quellen vom Auftragnehmer eindeutig anzugeben.
3. Der Auftragnehmer muss gewährleisten, dass der Ökostrom im Lieferzeitraum bilanziell aus der/den von ihm benannten Stromerzeugungsanlage(n) geliefert wird. Dies setzt voraus, dass der Auftragnehmer über einen Strombezugsvertrag - ggf. über Zwischenhändler - den von ihm an den öffentlichen Auftraggeber gelieferten Strom tatsächlich aus der/den von ihm benannten Anlage(n) bezieht.
4. Der Ökostrom muss zu einem Anteil von mindestens 50 % des Gesamtliefervolumens aus Neuanlagen (vgl. zur Definition im Leistungsverzeichni Ziffer 2.3) stammen. Im Übrigen kann der Auftragnehmer auch Ökostrom aus Altanlagen liefern.
Abschnitt IV: Verfahren
Kreis Mettmann - Verwaltungsgebäude 1
Bieter sind nicht zugelassen.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
3. Quartal 2025 bzw. 2027 je nach Verlängerung des zu schließenden Vertrages
1. Angebote sind in elektronischer Form über das Vergabeportal einzureichen. Eine Abgabe des Angebotes schriftlich, per Telefax bzw. E-Mail oder die Nachrichtenfunktion des Vergabeportals ist ausgeschlossen. Es werden nur Angebote berücksichtigt, die fristgerecht eingereicht wurden.
2. Macht der Bieter von einem registrierungsfreien Zugang Gebrauch, ohne seine Kontaktdaten zu registrieren, ist er verpflichtet, bis zum Termin für den Eingang der Angebote zu kontrollieren, ob die Vergabestelle eine Änderung der Vergabeunterlagen, Fragen- und Antwortenkataloge oder Terminverschiebungen mitgeteilt hat.
3. Bitte beachten Sie, dass Sie für die Abgabe aller notwendigen Erklärungen für das Angebot die bereit gestellten Musterformulare verwenden sollten. Dies erleichtert die Prüfung und stellt sicher, dass das Angebot vollständig ist.
4. Bieterfragen stellen Sie bitte ausschließlich über das Vergabeportal. Sämtliche Kommunikation zum Verfahren wird ausschließlich über das Vergabeportal abgewickelt.
5. Die Abgabe von mehr als einem Hauptangebot ist nicht zulässig.
6. Es findet ein einstufiges offenes Verfahren statt. Es werden nur einmalig Angebote abgefragt. Es finden keine Verhandlungen über die Angebote und keine Präsentationstermine statt.
7. Bei technischen Problemen mit dem Vergabeportal wenden Sie sich bitte direkt an die Hotline des Vergabeportals bzw. den dortigen Support.
8. Während des laufenden Vergabeverfahrens sind die Bieter im Interesse der Gleichbehandlung gehalten, nicht auf andere Weise (zum Beispiel mündlich oder telefonisch) mit der Vergabestelle Kontakt aufzunehmen.
9. Weitere Informationen ergeben sich aus den übrigen zur Verfügung gestellten Unterlagen.
10. Die Vergabestelle wird ab einer Auftragssumme von mehr als EUR 30.000,00 für den Bieter, der den Zuschlag erhalten soll, zur Bestätigung der Erklärung nach § 19 Abs. 3 Mindestlohngesetz ("MiLoG") einen Auszug aus dem Wettbewerbsregister einholen (§ 19 Abs. 4 MiLoG). Negative Eintragungen in dem Auszug können zum Ausschluss führen.
Bekanntmachungs-ID: CXSBYY6Y1M3T4AKL
Postanschrift: Zeughausstraße 2-10
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 2211473055
Fax: +49 2211472889
Internet-Adresse: https://www.bezreg-koeln.nrw.de/brk_internet/vergabekammer/index.html
Ein zulässiger Nachprüfungsantrag kann bei der unter Ziffer VI.4.1 genannten Stelle bis zur wirksamen Zuschlagserteilung gestellt werden. Auf die Rügepflichten des Bewerbers/Bieters gemäß § 160 Abs. 3 GWB wird hingewiesen.
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt; die in § 134 Abs. 2 GWB genannte Frist von 10 bzw. 15 Kalendertagen läuft auch dann ab, wenn der Bieter einen Vergaberechtsverstoß gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 GWB gerügt oder die Vergabestelle eine Rüge mit einem Hinweis auf § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB zurückgewiesen hat
Ferner wird auf § 135 GWB hingewiesen.
Postanschrift: Cecilienallee 2
Ort: Düsseldorf
Postleitzahl: 40474
Land: Deutschland