Umsetzung von Hochwasserschutzmaßnahmen für den Ortsteil Ostheim Referenznummer der Bekanntmachung: 285193-1
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Dorfplatz 3
Ort: Westheim
NUTS-Code: DE25C Weißenburg-Gunzenhausen
Postleitzahl: 91747
Land: Deutschland
E-Mail:
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.westheim.de
Abschnitt II: Gegenstand
Umsetzung von Hochwasserschutzmaßnahmen für den Ortsteil Ostheim
Umsetzung von Hochwasserschutzmaßnahmen für den Ortsteil Ostheim der Gemeinde Westheim, Mittelfranken. Planungs-/Ausführungsleistungen für 5 Objekte: Ingenieurdienstleistungen, Tragwerksplanung, Freianlagenplanung und Besondere Leistungen (Objekte 1-3 Hochwasserrückhaltebecken, Ojekt 4 Flutmulde, Objekt 5 Regenwasserkanal)
Gemeinde Westheim
Dorfplatz 3
91747 Westheim
Ingenieurdienstleistungen Leistungsphasen 3 bis 9
Tragwerksplanungen Leistungsphasen 1 bis 6
Freianlagenplanungen Leistungsphasen 1 bis 9
Besondere Leistungen (örtl. Bauüberwachung, Alternativenprüfung zu Objekt 4, Überprüfung Hydrologie, Prüfen von Nachträgen, Erstellung Fördermittelanträge/Mittelabrufe nach RZWas, Vermessung, Vergabe + Begleitung Baugrunduntersuchungen, Baugrunduntersuchungen, Spartenkoordination, Landschaftspflegerische Begleitpläne, Vorprüfung des Einzelfalls, SiGeKo)
siehe Vergabeunterlage E.0 Matrix Eignungskriterien und Abschnitt III
Stufenvertrag:
Stufe 1: Beauftragung bis Leistungsphase 4 und der in diesem Zeitraum erforderlichen Besonderen Leistungen. Zu den Objekten 2 und 3 Beauftragung Leistungsphase 4 nur optional bei Erfordernis
Stufe 2: Beauftragung der Leistungsphasen 5-9 bzw. 5-6 und der in diesem Zeitraum erforderlichen Besonderen Leistungen. Es besteht kein Anspruch auf Beauftragung der Stufe 2
Ein Anspruch auf Beauftragung der optionalen Leistungen ist nicht gegeben.
Das Vorhaben ist förderfähig nach RZWas 2021
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Für den Nachweis der Leistungsfähigkeit hat jeder Bewerber/jede Bietergemeinschaft zur Beurteilung der persönlichen Lage mit dem Bewerbungsbogen folgende Unterlagen/Angaben einzureichen (siehe auch A.3 Anlagenverzeichnis):
D.0.2.1 Verpflichtung- und Haftungserklärung Bewerber-/Bietergemeinschaft (bei Erfordernis)
D.0.2.2 Verpflichtung- und Haftungserklärung Eignungsleihe (bei Erfordernis)
D.0.2.3 Benennung Unterauftragnehmer § 36 VgV (bei Erfordernis)
D.0.2.4 Verpflichtungserklärung Unterauftragnehmer §36 VgV (bei Erfordernis)
D.0.2.5 Qualifikationsnachweise Unterauftragnehmer §36 VgV (bei Erfordernis)
D.0.2.6 Wirtschaftliche Verknüpfungen/Zusammenarbeit mit anderen Unternehmen
D.0.3.1 Nachweis(e) Berufszulassung
D.0.3.2 Nachweis(e) Unterschriftsberechtigung
D.0.3.3 Eigenerklärung gem. § 123 GWB
D.0.3.4 Eigenerklärung gem. § 124 GWB
D.0.3.5 Eigenerklärung Korruption
D.0.3.6 Auskunft Gewerbezentralregister gem. § 19 (3) MiLoG (bzw. Eigenerklärung)
Diese Unterlagen/Angaben sind vorzulegen, um nicht ausgeschlossen zu werden.
Für den Nachweis der Leistungsfähigkeit hat jeder Bewerber/jede Bietergemeinschaft zur Beurteilung der persönlichen Lage mit dem Bewerbungsbogen folgende Unterlagen/Angaben einzureichen (siehe auch A.3 Anlagenverzeichnis):
D.0.4.1 Auszug Bilanzen
D.0.4.2 Berufshaftpflichtversicherung/en (bzw. Eigenerklärung)
D.0.4.3 Netto-Gesamtjahresumsätze
D.0.6.1 Vertraulichkeitserklärung/en
D.0.6.2 Erklärung Russland-Sanktionen
D.0.6.3 Bestätigung/Anerkennung Vertrag
Diese Unterlagen/Angaben sind vorzulegen, um nicht ausgeschlossen zu werden.
siehe auch Matrix Eignungskritereien E.0 - Wichtung Matrix 10%
maximale Punktzahl ab einem Nettojahresgesamtumsatz zu vergleichbaren Leistungen ab 1,5 Mio. €. Unter 0,5 Mio. € Nettojahresgesamtumsatz zu vergleichbaren Leistungen gibt es 0 Punkte. Zwischenwerte werden interpoliert
Für den Nachweis der Leistungsfähigkeit hat jeder Bewerber/jede Bietergemeinschaft zur Beurteilung der persönlichen Lage mit dem Bewerbungsbogen folgende Unterlagen/Angaben einzureichen (siehe auch A.3 Anlagenverzeichnis):
D.0.5.1 Angaben zur technischen Ausrüstung
D.0.5.2 Angaben zur Qualitätssicherung
D.0.5.3 Angaben zur Mitarbeiterstruktur
D.0.5.4 Angaben zum Projektteam + Nachweise
D.0.5.5 persönliche Referenzen des Projektteams
siehe auch Matrix Eignungskriterien E.0
technische Leistungsfähigkeit
Wichtung Referenz der Projektleitung, der stellvertr. Projektleitung und der Bauüberwachung je 15%.
Wichtung Referenz des vorangigen Mitarbeiters (Teilprojektleiter) zu Ingenieurbauwerke, zur Tragwerksplanung und zur Freianlagenplanung je 5%.
Für die Herstellung der Vergleichbarkeit werden Unterkriterien abgefragt, siehe Untermatrix Referenzen zur Matrix Eignungskriterien E.0
Wird keine Referenz vorgelegt oder ist die Referenz noch nicht abgeschlossen führt dies zum Ausschluss vom Vergabeverfahren. Die Referenzen dürfen nicht älter als 6 Jahre sein.
berufliche Leistungsfähigkeit
Wichtung der Anzahl der Mitarbeiter zum Leistungsbild Ingenieurbauwerke 10%:
max. Punktzahl ab 10 Mitarbeiter, bis 5 Mitarbeiter 0 Punkte.
Wichtung der Anzahl der Mitarbeiter zum Leistungsbild Tragwerksplanung 10%:
max. Punktzahl ab 6 Mitarbeiter, bis 3 Mitarbeiter 0 Punkte.
Wichtung der Anzahl der Mitarbeiter zum Leistungsbild Freianlagenplanung 10%: max. Punktzahl ab 6 Mitarbeiter, bis 3 Mitarbeiter 0 Punkte.
Zwischenwerte werden jeweils interpoliert
§ 75 Abs. 1 (insbes. Projektleiter), ggf. Abs. 2 (Projektmitglieder) bzw. Abs. 3 VgV
Bei juristischen Personen muss das im Bewerbungsbogen benannte Projektteam die an die natürlichen Personen gestellten Anforderungen erfüllen.
Zugelassen sind Bewerber, die nach den Gesetzen der Länder berechtigt sind,die Berufsbezeichnung "beratender Ingenieur" oder "Ingenieur" zu tragen und nach der EG-Richtlinie über eine allgemeine Regelung zur Anerkennung der Hochschuldiplome in der Bunderepublik Deutschland als "beratender Ingenieur" oder "Ingenieur" tätig werden dürfen. Für die Freianlagenplanung ist das Berufsbild des Landschaftsarchitekten oder vergleichbar erforderlich
siehe Vergabeunterlagen, insbesondere A.0-A.2 Informationsschreiben und D.0 Bewerbungsbogen
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
a) Zu Kooperationsformen im vorliegenden Vergabeverfahren:
Die unter Ziffer III.1.1) bis Ziffer III.1.3) benannten Unterlagen sind bei Vorliegen einer Bietergemeinschaft für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft vorzulegen.
Beabsichtigt der Bieter oder ein Mitglied einer Bietergemeinschaft, sich zum Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen oder technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit auf andere Unternehmen (durch Unterauftragnehmer als Eignungsleihe) zu berufen, so sind die unter Ziffer III.1.1) bis III.1.3) benannten Unterlagen für die anderen Unternehmen ebenfalls vorzulegen. Zusätzlich hat der Bieter mit dem Angebot die Verpflichtungserklärung der anderen Unternehmen (Unterauftragnehmer) vorzulegen, nach deren Inhalt die rechtlich und tatsächlich abgesicherte Verfügbarkeit über die entsprechenden Ressourcen der Dritten nachgewiesen wird.
Beabsichtigt der Bieter, im Hinblick auf vorzulegende Nachweise für die erforderliche berufliche Leistungsfähigkeit wie Ausbildungs- oder Befähigungsnachweise oder die einschlägige berufliche Erfahrung (Referenzen) die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch zu nehmen, so ist durch dieses ausdrücklich zu bestätigen, dass es die Leistungen als Unterauftragnehmer im Auftragsfall erbringen wird, für die diese Kapazitäten benötigt werden.
b) Erläuterung zum Ablauf des Verhandlungsverfahrens:
Der Auftraggeber behält sich vor, den Auftrag auf der Grundlage der Erstangebote und der Bieterpräsentation zu vergeben, ohne in ein Bietergespräch zu gehen.
c) Der Auftraggeber hat für die Einreichung der Eignungsunterlagen einen Bewerbungsbogen erstellt. Dieser ist zu verwenden. Weitere Anforderungen an die Verwendung des Bewerbungsbogens ist diesem zu entnehmen.
d) Die in der Anlage A.0 enthaltenen Zeitangaben stehen unter dem Vorbehalt der Anpassung und Aktualisierung.
e) Der Auftraggeber behält sich vor, bei einer Unterschreitung der Mindestzahl von drei wertungsfähigen Angeboten das vorliegende Vergabeverfahren einzustellen.
f) Je Bewerber ist nur eine Bewerbung zulässig. Mehrfachbewerbungen führen zum Ausschluss vom Verfahren. Als Mehrfachbewerbung gelten auch mehrere Bewerbungen von Einzelpersonen innerhalb verschiedener Bewerbergemeinschaften.
g) Das Risiko für den rechtzeitigen Eingang liegt beim Bewerber.
h) Die Bewerbungsunterlagen werden nicht zurückgegeben.
i) Auf elektronischem Wege übermittelte Teilnahmeanträge, wie E-Mails, Fernschreiben, Telegramme, Telebrief, Telex und Telefaxe sind nicht zugelassen. Es ist die Vergabeplattform gem. Punkt I.3 zu verwenden.
j) Fragen und Anmerkungen zu den Vergabeunterlagen sind über die Vergabeplattform bis spätestens 6 Werktage vor Ablauf der Teilnahmefrist bzw. Angebotsfrist zu richten.
l) Verbindliche Stellungnahmen werden als Erläuterungen, Konkretisierungen oder Änderungen zu den Vergabeunterlagen bis 6 Kalendertage vor Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist über die Vergabeplattform bereitgestellt. Die Bewerber/Bieter sind verpflichtet, sich über die Vergabeplattform zu informieren, ob sich Erläuterungen, Konkretisierungen oder Änderungen in den Vergabeunterlagen ergeben haben.
m) Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass sich die Notwendigkeit ergeben kann, die Teilnahmefrist auch noch innerhalb dieser 6 Kalendertage zu verschieben. In einem solchen Fall wird unverzüglich ebenfalls über die Vergabeplattform informiert.
n) Der Auftraggeber behält sich vor, fehlende Erklärungen und Nachweise gemäß § 56 Abs. 2 VgV nachzufordern.
o) Erfüllen mehrere Bewerber gleichermaßen die Anforderungen und ist die Bewerberanzahl nach einer objektiven Auswahl entsprechend der zu Grunde gelegten Kriterien zu hoch, behält sich der Auftraggeber vor, die Auswahl unter den verbleibenden Bewerbern gemäß § 75 Abs. 6 VgV durch Los zu treffen.
p) Es wird auf die Rügeobliegenheit des Bewerbers / der Bewerbergemeinschaft bzw. Bieter/Bietergemeinschaft gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1-4 GWB hingewiesen.
Postanschrift: Promenade 27
Ort: Ansbach
Postleitzahl: 91522
Land: Deutschland
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Vorschriften über die Einlegung von Rechtsbehelfen finden sich in den §§ 155 ff GWB. Der Auftraggeber weist ausdrücklich darauf hin, dass im Fall der Nichtabhilfe einer von einem Bieter erhobenen Rüge ein entsprechender bei der unter Ziff. VI.4.1) genannten Vergabekammer eingereichter Nachprüfungsantrag unzulässig ist,
soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt. (§160 (3) GWB)