EU-weite Ausschreibung von Generalunternehmerleistungen für ein Biomasseheizkraftwerk in Verbindung mit einer Biogasaufbereitung und einer Anlage zur Klärschlammtrocknung Referenznummer der Bekanntmachung: 06-006
Auftragsbekanntmachung
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Im Bioenergiepark 3
Ort: Saerbeck
NUTS-Code: DEA37 Steinfurt
Postleitzahl: 48369
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 25743399-800
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.egst.de
Abschnitt II: Gegenstand
EU-weite Ausschreibung von Generalunternehmerleistungen für ein Biomasseheizkraftwerk in Verbindung mit einer Biogasaufbereitung und einer Anlage zur Klärschlammtrocknung
Die Entsorgungsgesellschaft Steinfurt plant den Bau eines Biomasseheizkraftwerkes, den Bau einer Biogasaufbereitungsanlage und den Bau einer Klärschlammtrocknungsanlage inkl. Hoch- und Tiefbauarbeiten auf einem eigenen Grundstück im Bioenergiepark 16, in Saerbeck.
Um den Interessenten einheitliche Informationen zum Projekt zur Verfügung zu stellen, steht über die genutzte Vergabeplattform "vergabe-westfalen.de" unter dem Projektzugang eine Kurzinformation zum Vorhaben, zu den Leistungseckpunkten der ausgeschriebenen Leistung und zur Abwicklung des Vergabeverfahrens nach VgV zum herunterladen bereit. Auf der Plattform sind auch die Formblätter für den Teilnahmeantrag unter "Vom Unternehmen auszufüllende Dokumente" beigefügt, die im Rahmen des Teilnahmewettbewerbs von den Bewerbern zu verwenden sind. Nach Abschluss des Teilnahmewettbewerbs wird den im Teilnahmewettbewerb ausgewählten Bewerbern eine detaillierte Aufgabenbeschreibung für die 2. Stufe des Vergabeverfahrens bereitgestellt.
Entsorgungsgesellschaft Steinfurt mbH, Kompostwerk Saerbeck Im Bioenergiepark 16 48369 Saerbeck
Die Entsorgungsgesellschaft Steinfurt schreibt die Planung, den Bau und die Inbetriebnahme eines Biomasseheizkraftwerkes in Verbindung mit einer Biogasaufbereitungsanlage (Aminwäsche) sowie einer Anlage zur Trocknung von Klärschlämmen aus. Die Leistung soll aus einer Hand durch einen Generalunternehmer erbracht werden. Dies beinhaltet insbesondere die Errichtung der Bauteile sowie die Lieferung und Installation der Maschinen- und Anlagentechnik. Die Ausschreibung erfolgt funktional. Bestandteil der Leistungserbringung durch den Generalunternehmer ist auch: Die Bereitstellung aller erforderlichen Gutachten und technischen Abnahmen (Ausnahme: Baugrundgutachten). Die Inbetriebnahme der Anlage im Rahmen eines Probebetriebs zum Nachweis der Einhaltung der Vorgaben der Ausschreibung und der Garantiewerte des Angebots. Bestandteil der Leistung sind neben der Errichtung der drei Einzelanlagen des Gesamtprojektes (Biomasseheizkraftwerk, Biogasaufbereitungsanlage (Aminwäsche) und Klärschlammtrocknungsanlage) auch die Inbetriebnahme und steuerungstechnische Verknüpfung der Neuanlagen untereinander sowie mit den Bestandsanlagen.
Nach Planungs- und Baufortschritt.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
- Eigenerklärung über das Bestehen einer Betriebshaftpflichtversicherung für Sach-, Personen- und Vermögensschäden
- Eigenerklärung über den Gesamtumsatz des Bewerbers
- Eigenerklärung über das Bestehen einer Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von mindestens 10 Mio. EUR für Sach- und Personenschäden und 10 Mio. EUR für Vermögensschäden unter Angabe des Versicherungsunternehmens. Die Summen müssen je Schadenereignis und mind. 2-fach pro Versicherungsjahr gelten. Der Versicherungsschutz muss bereits bei Abgabe des Teilnahme-antrags bestehen.
- Eigenerklärung über den Gesamtumsatz des Bewerbers in den letzten zwei Geschäftsjahren (2021 und 2022) für jedes einzelne dieser Geschäftsjahre. Der Gesamtumsatz muss in jedem der Geschäftsjahre mindestens 6 Mio. EUR betragen haben.
- Angabe von mind. zwei Referenzen (als Eigenerklärung) zu Planungsleistungen für biomassebefeuerte Dampfkesselanlagen in Deutschland
- Angabe von Referenzen (als Eigenerklärung) über Bauleistungen für mind. zwei Hallenbauten für Abfallbehandlungsanlagen oder Brennstoff- bzw. Trockengutlager
- Angabe von Referenzen (als Eigenerklärung) über die Errichtung von mind. drei Biomasseheizkraftwerken zur Verbrennung von biogenen Sonderbrennstoffen
- Angaben von Referenzen (als Eigenerklärung) über die Errichtung von mind. zwei Klärschlammtrocknungsanlagen
- Angabe von Referenzen (als Eigenerklärung) über die Errichtung von mind. zwei Anlagen zur Biogasaufbereitung
- Angabe von mind. zwei Referenzen (als Eigenerklärung) zu Planungsleistungen für biomassebefeuerte Dampfkesselanlagen in Deutschland. Die Planungsleistung (mind. Ausführungsplanung für Ingenieurbauwerke gemäß HOAI) muss im Zeitraum 2018 bis 1. Quartal 2023 erbracht worden sein (Anzugeben ist mind.: Projekt, Auftraggeber, Planungsumfang, Zeitraum der Planung)
- Angabe von Referenzen (als Eigenerklärung) über Bauleistungen für mind. zwei Hallenbauten für Abfallbehandlungsanlagen oder Brennstoff- bzw. Trockengutlager in Betonbauwese mit Anschüttwänden (mindestens 5 Meter Höhe) sowie mit einer BGF-Fläche von mind. 400 m². Die Bauleistung muss im Zeitraum 2018 bis 1. Quartal 2023 (Fertigstellungtermin) erbracht worden sein. (Anzugeben ist mind.: Projekt, Auftraggeber, Leistungsumfang, BGF-Fläche und Fertigstellungstermin)
- Angabe von Referenzen (als Eigenerklärung) über die Errichtung von mind. drei Biomasseheizkraftwerken zur Verbrennung von biogenen Sonderbrennstoffen (z.B. Grobkornbiomasse, Gebrauchtholz oder Landschaftspflegematerial) in wassergekühlten Feuerungen mit einer Kesselleistung von min. 3,0 MWth und Stromerzeugung mittels Satt- oder Heißdampfturbine. Die entsprechenden Anlagen müssen im Zeitraum 2015 bis 2022 in Betrieb genommen worden sein oder der Baubeginn muss in diesem Zeitraum liegen. (Anzugeben ist mind.: Projekt, Auftraggeber, Leistungsumfang, Kesselleistung und Fertigstellungstermin)
- Angabe von Referenzen (als Eigenerklärung) über die Errichtung von mind. zwei Klärschlammtrocknungsanlagen (ausgeführt als Rührwerkstrocknungsanlagen) mit einem jährlichen Klärschlammdurchsatz von min. 10.000 t/a. Die entsprechenden An-lagen müssen im Zeitraum 2015 bis 2022 in Betrieb genommen worden sein oder der Baubeginn muss in diesem Zeitraum liegen. (Anzugeben ist mind.: Projekt, Auftraggeber, Leistungsumfang, Durchsatzleistung und Fertigstellungstermin)
- Angabe von Referenzen (als Eigenerklärung) über die Errichtung von mind. zwei Anlagen zur Biogasaufbereitung zur anschließenden Einspeisung in das Erdgasnetz mit einem Mindestdurchsatz von 200 Nm³/h Rohbiogas, davon mindestens eine Referenz mit einer Aufbereitung ausgeführt als Aminwäsche. Die entsprechenden Anlagen müssen im Zeitraum 2015 bis 2022 in Betrieb genommen worden sein oder der Baubeginn muss in diesem Zeitraum liegen. (Anzugeben ist mind.: Projekt, Auftraggeber, Leistungsumfang, Durchsatzleistung und Fertigstellungstermin)
- Eigenerklärung über das Nichtvorliegen der in § 123 Abs. 1 und 4 GWB sowie in § 124 Abs. 1 Nr. 1 bis 4 und Nr. 8 GWB genannten Tatbestände.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
1. Durchgeführt wird ein Verhandlungsverfahren mit vorgeschaltetem Teilnahmewettbewerb. Diese
Bekanntmachung leitet den Teilnahmewettbewerb ein. Im Teilnahmewettbewerb werden auf der Grundlage der
Teilnahmeanträge diejenigen Bewerber bzw. Bewerbergemeinschaften ausgewählt, die zur Angebotsabgabe
aufgefordert werden. Im Rahmen des Teilnahmewettbewerbs ist noch kein Angebot, sondern nur ein
Teilnahmeantrag abzugeben.
2. Für den Teilnahmeantrag ist das Antragsformular (Anlage A: Formblätter) zu verwenden, das auf der
Vergabeplattform "Vergabe - Westfalen" unter dem Projektzugang dieses Vergabeverfahrens zum Herunterladen
bereitsteht. Diese Kurzinformation enthält weitere Informationen.
3. Rückfragen sind ausschließlich über die vorgenannte Vergabeplattform an die ausschreibende Stelle
zu richten. Die Beantwortung von Rückfragen erfolgt ebenfalls ausschließlich über die vorgenannte
Vergabeplattform. Mündliche Rückfragen werden nicht beantwortet. Eine rechtzeitige Beantwortung der
Rückfragen vor Ablauf der Frist für den Eingang der Teilnahmeanträge kann nur erfolgen, wenn die Rückfragen
bis spätestens zum 25.08.2023 bei der oben genannten Stelle eingehen.
Später eingehende Rückfragen werden nach Möglichkeit ebenfalls beantwortet, sofern dies aus Sicht des
Auftraggebers noch rechtzeitig vor Ablauf der Frist für den Eingang der Teilnahmeanträge möglich ist.
4. Der vollständige den Vorgaben entsprechende Teilnahmeantrag ist vom Bewerber als PDF-Dokument
ausschließlich elektronisch in Textform über den entsprechenden Projektzugang der genutzten
Vergabeplattform einzureichen.
5. Bewerber, welche die geforderten Eignungsnachweise nicht vollständig vorlegen, werden bei
der Auswahl der zur Angebotsabgabe aufzufordernden Bewerber nicht berücksichtigt.
6. Nachweise zur wirtschaftlichen und finanziellen sowie zur technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit
werden bei Bewerbergemeinschaften gemeinsam berücksichtigt.
7. Der Auftraggeber behält sich zudem bereits ein sukzessives Abschichten gemäß der
Zuschlagskriterien basierend auf den schriftlichen (unverbindlichen) Erstangeboten vor. Die Vorgehensweise
wird in den Vergabeunterlagen beschrieben
Bekanntmachungs-ID: CXPWYY2LRJT
Postanschrift: Albrecht-Thaer-Straße 9
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
Statthafter Rechtsbehelf bei Verstößen gegen die Vergabevorschriften ist der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens. Der Antrag ist schriftlich bei zuvor benannter zuständiger Stelle für Nachprüfungsverfahren einzureichen. Der Antrag ist nur zulässig, solange kein wirksamer Zuschlag erteilt worden ist. Ein wirksamer Zuschlag kann erst erteilt werden, nachdem der Auftraggeber die unterlegenen Bieter über den beabsichtigten Zuschlag ordnungsgemäß nach § 134 GWB informiert hat und 15 Kalendertage bzw. bei Versendung der Information per Fax oder auf elektronischen Weg zehn Kalendertage vergangen sind.
Der Antarg ist auch vor unwirksamer Zuschlagserteilung unzulässig, soweit:
- der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrag erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
- mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.