Neugestaltung Schlossplatz: Fachplanung Technische Gebäudeausrüstung Wasser/Abwasser Referenznummer der Bekanntmachung: 2023-0087
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Rosental 21
Ort: Detmold
NUTS-Code: DEA45 Lippe
Postleitzahl: 32756
Land: Deutschland
E-Mail:
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.detmold.de
Abschnitt II: Gegenstand
Neugestaltung Schlossplatz: Fachplanung Technische Gebäudeausrüstung Wasser/Abwasser
Fachplanung Abwasser / Wasser zur Umgestaltung Schlossplatz Detmold
Für dieses Bauprojekt sollen gegenständlich Planungsleistungen gem. HOAI 2021 vergeben werden. Der Auftrag umfasst konkret die folgenden Leistungen:
Leistungen Fachplanung Wasser/Abwasser § 53 ff. HOAI 2021 mit den Leistungsphasen 1-9
Schlossplatz Detmold 32756 Detmold
Schlossplatz Detmold - Aufwertung des öffentlichen Raumes in der denkmalgeschützten Parkanlage, Leistungen des Leistungsbild Fachplanung Abwasser/ Wasser, Beauftragung der LPH 1-9
Zu planende Leistungen HLSK
410 Abwasser-, Wasser-, Gasanlagen
Versorgungspunkte Frischwasser / Abwasser
Regenwasserzisterne
Grundstücksentwässerung
Die anrechenbaren Kosten belaufen sich auf insgesamt 59.000 EUR.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Auftragsvergabe Reschke Ingenieurgesellschaft mbH
Postanschrift: Frankenstraße 17
Ort: Herford
NUTS-Code: DEA43 Herford
Postleitzahl: 32052
Land: Deutschland
E-Mail:
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXS0Y5CY1MG79ATM
Postanschrift: Albrecht-Thaer-Str. 9
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
Telefon: +49 2514111691
Internet-Adresse: https://www.bezreg-muenster.de/de/wirtschaft_finanzen_kommunalaufsicht/vergabekammer_westfalen/index.html
Postanschrift: Albrecht-Thaer-Str. 9
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
Telefon: +49 2514111691
Internet-Adresse: https://www.bezreg-muenster.de/de/wirtschaft_finanzen_kommunalaufsicht/vergabekammer_westfalen/index.html
Für die Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der Vergabekammer müssen die Fristen des § 160 GWB beachtet werden. Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheit sowie die Präklusionsregeln des § 160 Abs. 3 GWB hin. Diese hat jeder Bewerber oder Bieter zu beachten, wenn er einen behaupteten Verstoß gegen das Vergaberecht geltend machen möchte.
Der Antrag (auf Nachprüfung) ist insbesondere unzulässig, soweit:
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der
Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in
der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
- mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen
sind.