Energielieferverträge für die Liegenschaften der Stadt Gelsenkirchen ab 2024 Referenznummer der Bekanntmachung: 10/4.1-2023-0185
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Wildenbruchplatz 7
Ort: Gelsenkirchen
NUTS-Code: DEA32 Gelsenkirchen, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 45888
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Referat 10 - Personal und Organisation, 10/4.1 - Zentrale Beschaffungsstelle
E-Mail:
Telefon: +49 209169-2531
Fax: +49 209169-3530
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.gelsenkirchen.de
Adresse des Beschafferprofils: https://www.gelsenkirchen.de/de/rathaus/informationen/kommunale_ausschreibungen/index.aspx
Abschnitt II: Gegenstand
Energielieferverträge für die Liegenschaften der Stadt Gelsenkirchen ab 2024
Los 1:
Lieferung von elektrischer Energie aus erneuerbaren Energien (Ökostrom) für Liegenschaften der Stadt Gelsenkirchen.
Die Ausschreibung der Stromlieferung an die im Leistungsverzeichnis aufgeführten Abnahmestellen erfolgt für den Zeitraum
vom 01.01.2024, 00:00 Uhr bis zum 31.12.2025, 24:00 Uhr.
Der Stromliefervertrag verlängert sich maximal zweimal jeweils um ein weiteres Jahr, sofern er nicht vom Auftraggeber oder vom Auftragnehmer neun Monate vor Ablauf der Laufzeit schriftlich gekündigt wird. Der Stromliefervertrag endet spätestens zum 31. Dezember 2027, ohne dass es einer Kündigung bedarf.
Los 2:
Lieferung von Erdgas für die Liegenschaften der Stadt Gelsenkirchen.
Die Ausschreibung der Erdgaslieferung an die in Anlage 1 aufgeführten Abnahmestellen erfolgt für den Lieferzeitraum
vom 01.01.2024, 06:00 Uhr, bis 01.01.2026, 06:00 Uhr.
Der Erdgasliefervertrag verlängert sich maximal zweimal jeweils um ein weiteres Jahr, sofern er nicht vom Auftraggeber oder vom Auftragnehmer neun Monate vor Ablauf der Laufzeit schriftlich gekündigt wird. Der Erdgasliefervertrag endet spätestens zum 01. Januar 2028, ohne dass es einer Kündigung bedarf.
Lieferung von elektrischer Energie aus erneuerbaren Energien (Ökostrom) für die Liegenschaften der Stadt Gelsenkirchen
Stadt Gelsenkirchen, Referat Hochbau und Liegenschaften 65/2 Technische Gebäudeausrüstung und Technischer Immobilienbetrieb Goldbergstraße 12 45875 Gelsenkirchen Diverse Liegenschaften der Stadt Gelsenkirchen.
Gegenstand der Vergabe ist die Stromlieferung an alle Stromabnahmestellen des Auftraggebers, die im Leistungsverzeichnis (Anlage S 1) aufgelistet sind. Das Gesamtliefervolumen beträgt
ca. 29,01 Mio. kWh/Jahr
Hiervon kann der Auftraggeber jährlich bis zu 50.000 kWh zur Förderung und Unterstützung von Modellprojekten durch einen externen Dritten beliefern lassen (siehe Anlage S 2 Stromliefervertrag §5 Abs. (2) und (7)). Die festgelegte voraussichtliche Stromliefermenge pro Lieferjahr beläuft sich somit auf:
ca. 28,96 Mio. kWh/Jahr.
Die zu den einzelnen Abnahmestellen im Leistungsverzeichnis angegebenen jährlichen Verbrauchs- und Leistungsdaten stammen aus dem Jahr 2022. Diese Daten stellen lediglich einen Orientierungsrahmen für die Angebotskalkulation und keine verbindlichen Abnahmemengen dar. Für die Abnahmestellen mit registrierender Leistungsmessung sind im Leistungsverzeichnis Lastgänge für das Jahr 2022 angegeben.
Anmerkungen zu geplanten Stilllegungen, Veräußerungen, Umbauten oder Eigenerzeugungsanlagen sind der Anlage S1 zu entnehmen. Änderungen während der Vertragslaufzeit, die zum Vergabezeitpunkt noch nicht bekannt waren, werden rückwirkend dem Auftragnehmer mitgeteilt und ab dem Mitteilungszeitpunkt in den Liefervertrag (zu gleichen Bedingungen) aufgenommen.
Zur Förderung und Unterstützung von Modellprojekten (z. B. Mieterstromprojekten) in der Region hat der Auftraggeber, das Recht jährlich bis zu 50.000 kWh der Ökostromlieferung über einen externen Dritten zu beziehen. Wodurch sich die Liefermenge jährlich um bis zu 50.000 kWh reduzieren kann. Der Auftraggeber informiert den Auftragnehmer frühestmöglich, spätestens jedoch sechs Monate vor Lieferbeginn durch einen externen Dritten über die betroffene Abnahmestelle, die Art des Modellprojektes bzw. des Anlagentyps (z.B. BHKW, PV-Anlage etc.), die installierte Leistung, die voraussichtliche jährliche kWh-Menge die von der EE-Anlage an der entsprechende Abnahmestelle bezogen wird und darüber ob die Zusatz- bzw. Reservestromversorgung zur Ver-sorgungssicherheit vom Auftragnehmer übernommen werden soll. (Siehe Anlage S 2 Stromliefervertrag, §5 Abs. (2) und Abs. (7))
Lieferzeitraum
Die Ausschreibung der Stromlieferung an die im Leistungsverzeichnis aufgeführten Abnahmestellen erfolgt für den Zeitraum
vom 01.01.2024, 00:00 Uhr bis zum 31.12.2025, 24:00 Uhr.
Der Stromliefervertrag verlängert sich maximal zweimal jeweils um ein weiteres Jahr, sofern er nicht vom Auftraggeber oder vom Auftragnehmer neun Monate vor Ablauf der Laufzeit schriftlich gekündigt wird. Der Stromliefervertrag endet spätestens zum 31. Dezember 2027, ohne dass es einer Kündigung bedarf.
Im Fall einer Verlängerung des Stromliefervertrags gilt für die Verlängerungsjahre ein Stromlieferpreis, der sich auf Grundlage einer Preisanpassungsklausel entsprechend dem Preisniveau auf dem Großhandelsmarkt für Strom im Frühjahr des Vorjahres (z. B. Frühjahr 2025 für Lieferjahr 2026) bildet. Einzelheiten regelt §10 Absatz 13 des Stromvertrages (Anlage S 2 zur Leistungsbeschreibung).
Der Stromliefervertrag verlängert sich maximal zweimal jeweils um ein weiteres Jahr, sofern er nicht vom Auftraggeber oder vom Auftragnehmer neun Monate vor Ablauf der Laufzeit schriftlich gekündigt wird. Der Stromliefervertrag endet spätestens zum 31. Dezember 2027, ohne dass es einer Kündigung bedarf.
Die Stadt Gelsenkirchen schreibt für ihre Abnahmestellen die Lieferung elektrischer Energie aus erneuerbaren Energien (Ökostrom) europaweit im offenen Verfahren aus.
Mit dieser Ausschreibung will der Auftraggeber zum Ausbau der erneuerbaren Energien beitragen.
Lieferung von Erdgas für die Liegenschaften der Stadt Gelsenkirchen
Stadt Gelsenkirchen, Referat Hochbau und Liegenschaften 65/2 Technische Gebäudeausrüstung und Technischer Immobilienbetrieb Goldbergstraße 12 45875 Gelsenkirchen Diverse Liegenschaften der Stadt Gelsenkirchen.
Die angegebenen Verbrauchs- und Leistungsdaten der einzelnen Abnahmestellen stammen aus dem Referenzjahr 2022. Gegenstand der Vergabe ist die Erdgaslieferung für die in Anlage 1 aufgelisteten SLP- und RLM - Abnahmestellen.
Der jährliche prognostizierte Erdgasbezug aller Abnahmestellen im Lieferzeitraum beträgt
ca. 32.412.807 kWh (Brennwert Hs).
Die Änderungen zur geplanten Stilllegung, Veräußerung, Erweiterung, Neu- und Umbauten, geplanten Eigenerzeugungsanlagen von Abnahmestellen können aus der Anlage 1 entnommen werden.
Die Verbrauchs- und Leistungsdaten im Leistungsverzeichnis (Anlage 1) dienen lediglich der Orientierung und sind keine verbindlichen jährlichen Abnahmemengen für den ausgeschriebenen Lieferzeitraum.
Für die Abnahmestellen sind in Anlage 1 die jeweiligen Lastgänge bzw. die Erdgasverbräuche des Jahre 2022 hinterlegt. Anhand der Erdgasdaten muss der Auftragnehmer die Erdgaslieferung so bemessen, dass Bezugsveränderungen durch Klimaschwankungen berücksichtigt sind.
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Lieferzeitraum
Die Ausschreibung der Erdgaslieferung an die in Anlage 1 aufgeführten Abnahmestellen erfolgt für den Lieferzeitraum
vom 01.01.2024, 06:00 Uhr, bis 01.01.2026, 06:00 Uhr.
Der Erdgasliefervertrag verlängert sich maximal zweimal jeweils um ein weiteres Jahr, sofern er nicht vom Auftraggeber oder vom Auftragnehmer neun Monate vor Ablauf der Laufzeit schriftlich gekündigt wird. Der Erdgasliefervertrag endet spätestens zum 01. Januar 2028, ohne dass es einer Kündigung bedarf.
Im Fall einer Verlängerung des Gasliefervertrages um ein Jahr gilt für die Verlängerungsjahre ein Gaslieferpreis, der sich auf Grundlage einer Preisanpassungsklausel entsprechend dem Preisniveau auf dem Großhandelsmarkt für Gas im Frühjahr des Vorjahres (z. B. Frühjahr 2025 für Lieferjahr 2026) bildet. Einzelheiten regelt § 8 Absatz 10 des Gasliefervertrages (Anlage 2 zur Leistungsbeschreibung)).
Der Erdgasliefervertrag verlängert sich maximal zweimal jeweils um ein weiteres Jahr, sofern er nicht vom Auftraggeber oder vom Auftragnehmer neun Monate vor Ablauf der Laufzeit schriftlich gekündigt wird. Der Erdgasliefervertrag endet spätestens zum 01. Januar 2028, ohne dass es einer Kündigung bedarf.
Die Stadt Gelsenkirchen schreibt für ihre Abnahmestellen mit und ohne registrierende Leistungsmessung die Lieferung von Erdgas europaweit als Offenes Verfahren aus.
Ausgeschrieben wird für alle Abnahmestellen die Gaslieferung einschließlich der Netznutzung (All-inclusive-Gasliefervertrag).
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Einzureichende Unterlagen:
- Anlage S8 - Eigenerklärung zum Unternehmen (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen): Eigenerklärung zum Unternehmen - u.a. über den Gesamtumsatz des Unternehmens bezogen auf die ausgeschriebene Leistung, die Gegenstand der Vergabe ist, in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren.
- Anlage G6 - Eigenerklärung zum Unternehmen (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen): Eigenerklärung zum Unternehmen - u.a. über den Gesamtumsatz des Unternehmens bezogen auf die ausgeschriebene Leistung, die Gegenstand der Vergabe ist, in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren.
Einzureichende Unterlagen:
- Anlage S8 - Eigenerklärung zum Unternehmen (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen): U.a. Angaben zur Anzahl der beschäftigten Arbeitskräfte, Anzahl Stromlieferkunden
- Anlage S7 - Referenzliste/Ökostrom (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen): Angaben über die Lieferung von El. Energie mit oder ohne Netznutzung an öffentliche, industrielle oder gewerbliche Auftraggeber in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren, die mit dem zu vergebenden Stromlieferauftrag vergleichbar sind.
- Anlage G5 - Referenzliste/Erdgas (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen): Angaben über die Lieferung von Erdgas mit oder ohne Netznutzung an öffentliche, industrielle oder gewerbliche Auftraggeber in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren, die mit dem zu vergebenden Erdgaslieferauftrag vergleichbar sind.
- Anlage G6 - Eigenerklärung zum Unternehmen (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen): U.a. Angaben zur Anzahl der beschäftigten Arbeitskräfte, Anzahl Erdgaslieferkunden.
Einzureichende Unterlagen:
- Eigenerklärung - Ausschlussgründe (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen): Formular 521
- Anlage S6 - Verpflichtungserklärung Doppelvermarktung (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen): Verpflichtungserklärung zum Ausschluss einer Doppelvermarktung des Umweltnutzens
- Anlage S5 - Stammdatenblatt (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen):
Stammdatenblatt zur Anlagenkategorie
- Anlage S4 - Preisindizierung (mit dem Angebot vorzulegen): Angaben zur Preisindizierung des Angebotspreises über die beigefügte Anlage.
- Anlage S3 - Preisblätter 5/5 (mit dem Angebot vorzulegen): Die beigefügten Preisblätter sind vom Bieter vollständig auszufüllen und seinem Angebot beizufügen.
- Eigenerklärung - Sanktionen EU (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen): Eigenerklärung zur Umsetzung von Artikel 5k Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 15 der Verordnung (EU) 2022/1269 des Rates vom 21. Juli 2022 - Formular 523 EU.
Wichtiger Hinweis: Beachten Sie bitte den Zusatz auf Seite 2 der Eigenerklärung!
- Anlage G3 - Preisblatt (mit dem Angebot vorzulegen): Das beigefügte Preisblatt ist vom Bieter vollständig auszufüllen und seinem Angebot beizufügen.
- Anlage G4 - Preisindizierung (mit dem Angebot vorzulegen): Angaben zur Preisindizierung des Angebotspreises über die beigefügte Anlage.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
WICHTIGE HINWEISE:
Entgegen den Ausführungen in der Anfrage zur Angebotsabgabe (VHB NRW 321 EU) und den Hinweisen zur Form der Einreichung von Interessensbestätigungen, Teilnahmeanträgen und Angeboten (VHB NRW 312/322 EU) gelten nicht die Bewerbungs- und Vertragsbedingungen des Landes NRW (VHB NRW Formular 511 EU).
Es gelten die den Ausschreibungsunterlagen beigefügten Lieferungs- und Zahlungsbedingungen der Stadt Gelsenkirchen.
Abweichend von den Lieferungs- und Zahlungsbedingungen der Stadt kommt Ziffer 4 (Skontoregelung) nicht zur Anwendung.
Für die Dauer der Leistungserbringung ist der Auftragnehmer verpflichtet, gleichzeitig jede direkte oder indirekte Tätigkeit für oder im Interesse von Unternehmen oder sonstigen Dritten zu unterlassen, die an der oben genannten Maßnahme und/oder der beauftragten Leistung in welcher Art und Weise auch immer interessiert, involviert oder beteiligt sind und sein könnten.
Ein Verstoß gegen dieses Wettbewerbsverbot ist für den Auftraggeber ein wichtiger Grund, den Vertrag außerordentlich zu kündigen.
Bei der Abgabe des Angebotes einer Bietergemeinschaft müssen alle der Bietergemeinschaft zugehörigen Unternehmen der Stadt Gelsenkirchen angezeigt werden. Die Mitglieder der Bietergemeinschaft müssen sich zur Bildung einer Arbeitsgemeinschaft zur Erfüllung der ausgeschriebenen Leistung im Falle der Zuschlagserteilung auf das Angebot der Bietergemeinschaft verpflichten. Die Mitglieder der Bietergemeinschaft müssen gegenüber der Stadt Gelsenkirchen mit Angebotsabgabe ihre gesamtschuldnerische Haftung für Verbindlichkeiten aus der ausgeschriebenen Leistung erklären. Ein Mitglied der Bietergemeinschaft muss als deren bevollmächtigte/r Vertreter*in bei Abgabe des Angebotes benannt werden.
Eine Weitergabe von Leistungen an Unterauftragnehmer darf nur mit Zustimmung der Stadt Gelsenkirchen erfolgen. Der Unterauftragnehmer muss in wirtschaftlicher und technischer Hinsicht hinreichend Gewähr für die ordnungsgemäße Vertragserfüllung bieten. Der Auftragnehmer hat die Unterauftragnehmer und den Leistungsumfang der Stadt Gelsenkirchen schriftlich anzuzeigen. Ein Wechsel des Unterauftragnehmers während der Vertragslaufzeit bedarf der Zustimmung der Stadt Gelsenkirchen.
Enthalten Angebote bei der Abgabe die Angaben/Nachweise im Sinne des § 56 Abs. 2 und 4 VgV nicht, so können diese bis zum Ablauf einer zu bestimmenden Frist nachgefordert werden. Bieter, die bis Ablauf der Nachfrist die vorgenannten Angaben nicht nachgereicht haben, werden von der Wertung ausgeschlossen.
Enthalten die Vertrags- und Vergabeunterlagen nach Auffassung des Bieters Unklarheiten und/oder Fehler, so hat der Bieter unverzüglich den Auftraggeber vor Angebotsabgabe schriftlich darauf hinzuweisen. Hinweise sind zu richten an:
Stadt Gelsenkirchen
Referat Personal und Organisation
Abteilung Zentrale Dienste
Zentrale Beschaffungsstelle
45875 Gelsenkirchen
E-Mail:
Fax: +49 209-169 3530
Eine Kommunikation findet ausschließlich über das Kommunikationstool des Vergabemarktplatzes statt.
Einzureichende Unterlagen:
- Bewerber/Bietergemeinschaft (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen): Formular 531, sofern zutreffend
- Eigenerklärung Ausschlussgründe/Unterauftragnehmende (auf Anforderung der Vergabestelle mittels Eigenerklärung vorzulegen): Formular 521, sofern erforderlich
- Erklärung Unterauftragnehmende/Eignungsleihe (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen): Formular 532, sofern zutreffend
- Verpflichtungserklärung Unterauftragnehmende - Eignungsleihe (auf Anforderung der Vergabestelle mittels Eigenerklärung vorzulegen): Formular 533, sofern zutreffend
Bekanntmachungs-ID: CXS0Y6SY159WZVNZ
Postanschrift: Domplatz 1-3
Ort: Münster
Postleitzahl: 48143
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 251/411-2735
Fax: +49 251/411-2165
Nachfolgende Fristenregelungen zur Einlegung von Rechtsbehelfen bestehen:
Es wird darauf hingewiesen, dass bei Beanstandungen im Hinblick auf das hiesige Vergabeverfahren die Bietenden Verstöße gegen Vergabevorschriften, die sie erkannt haben, gegenüber der Vergabestelle unverzüglich - d.h. abhängig von den jeweiligen Umständen des Einzelfalls maximal 10 bis 14 Tage - zu rügen haben und weiterhin Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind, von den Bietenden spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe gegenüber der Vergabestelle zu rügen sind (vgl. § 160 Abs. 3 Nr. 1 - 3 GWB), damit die Bietenden für den Fall, dass der Rüge nicht abgeholfen wird, ein Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer anstreben können.
Ergeht eine Mitteilung des Auftraggebers, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann der/die Bietende wegen Nichtbeachtung der Vergabevorschriften ein Nachprüfungsverfahren nur innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang vor der Vergabekammer beantragen. Nach Ablauf der Frist ist der Antrag unzulässig (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB).
Postanschrift: Domplatz 1-3
Ort: Münster
Postleitzahl: 48143
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 251/411-2735
Fax: +49 251/411-2165