Project Management Office und Strategische Rechtsberatung für Modulphase 2 der Phase-II-Due-Diligence für die Prüfung eines möglichen Zusammenschlusses der Universitätskliniken Heidelberg und Mannheim Referenznummer der Bekanntmachung: 2023-22
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Im Neuenheimer Feld 670
Ort: Heidelberg
NUTS-Code: DE125 Heidelberg, Stadtkreis
Postleitzahl: 69120
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Geschäftsbereich 3 - Materialwirtschaft
E-Mail:
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.klinikum.uni-heidelberg.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Project Management Office und Strategische Rechtsberatung für Modulphase 2 der Phase-II-Due-Diligence für die Prüfung eines möglichen Zusammenschlusses der Universitätskliniken Heidelberg und Mannheim
Leistungen eines Project Management Office (PMO) und einer Strategischen Rechtsberatung für Modulphase 2 der Phase-II-Due-Diligence für die Prüfung eines möglichen Zusammenschlusses der Universitätskliniken Heidelberg und Mannheim.
Leistungen eines Project Management Office (PMO)
Universitätsklinikum Heidelberg Im Neuenheimer Feld 672 69120 Heidelberg
Die Aufgaben des PMO bestehen insbesondere aus folgenden Punkten:
1. Unterstützung bei der Definition der Projektarchitektur/Organisation- und Planung.
2. Unterstützung bei der Festlegung der Prüfungsschwerpunkte und Leistungsinhalte der Due
Diligence Lose (DD).
3. Unterstützung bei der Auswahl der Berater für die DD-Lose.
4. Unterstützung beim Datenraum-Management.
5. Unterstützung bei der Steuerung und dem Projektmanagement der DD-Beraterlose.
6. Ggf. Erstellung von zusammenfassenden Gremienvorlagen.
7. Teilnahme an Präsentationsterminen.
8. Sicherstellung von Schnittstellen zwischen den jeweiligen Due Diligence Losen (z. b. Lose 1a, 1b und 2), um optimale Qualität der Ergebnisse zu gewährleisten einschließlich "Intervention" bei Krisensituationen durch lösungsorientierter Handlungsempfehlungen bis hin zur Vergabe von Unteraufträgen an Dritte (Beratungsunternehmen, etc.), um eine adäquate Durchführung, Fortführung und Sicherstellung der Zielerreichung des Projekts (z. B. Lieferung notwendiger Daten, etc.) zu gewährleisten. Vor einer Vergabe von Unteraufträgen an Dritte sind mind. zwei verschiedene Angebote einzuholen. Vor Unterauftragsvergabe ist eine vorherige Zustimmung des Auftraggebers einzuholen.
Leistungen einer Strategischen Rechtsberatung
Universitätsklinikum Heidelberg Im Neuenheimer Feld 672 69120 Heidelberg
Im Zusammenhang mit der Etablierung und Umsetzung eines universitätsmedizinischen Verbunds zwischen dem Universitätsklinikum Heidelberg und dem Universitätsklinikum Mannheim sind vom juristischen Berater insbesondere folgende rechtliche- und steuerliche Beratungsaufgaben zu erfüllen:
1. Entwicklung eines geeigneten und interessengerechten Rechtsrahmens des Verbunds unter Berücksichtigung bereits vorhandener Vorüberlegungen ("share deal", "asset deal" etc.) - voraussichtlich wird der Rechtsrahmen ein "Mutter-Tochter-Modell" vorsehen.
2. Abstimmung des Rechtsrahmens mit den Beteiligten.
3. Abstimmung des Rechtsrahmens mit zu involvierenden Dritten.
4. Entwicklung eines auf den Rechtsrahmen abgestimmten und interessengerechten "Verbundvertrags" und dessen Abstimmung mit den Beteiligten.
5. Entwicklung von Lösungen für die allfälligen verbundspezifischen Rechtsfragen und ggf. Berücksichtigung dieser Lösungen im Verbundvertrag.
6. Berücksichtigung der Ergebnisse der Due Diligence.
7. Begleitung der Verhandlungen zwischen den Beteiligten und laufende Anpassung des Verbundvertrags an die erzielten Verhandlungsergebnisse.
8. Unterstützung bei der Kommunikation des Projekts - intern und extern.
9. Begleitung des Abschlusses des Verbundvertrags (inkl. der Medizinischen Fakultäten).
10. Begleitung der Umsetzung des Verbundvertrags (inkl. der Medizinischen Fakultäten).
11. Begleitung in sonstigen wesentlichen rechtlichen Fachgebiete (bspw. Kartellrecht, Wettbewerbsrecht, Fördermittelrecht, öffentlich-rechtlichen Fragestellungen, Vertiefte (Rechts-)Kenntnisse des Gesundheitswesens (Krankenhausfinanzierungsgesetz, Krankenhausentgeltgesetz, etc.) etc.).
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Leistungen eines Project Management Office (PMO)
Postanschrift: Mainzer Landstraße 33a
Ort: Frankfurt am Main
NUTS-Code: DE125 Heidelberg, Stadtkreis
Postleitzahl: 60329
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 21191739681
Fax: +49 21191739683
Internet-Adresse: http://www.clairfield.com
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Leistungen einer Strategischen Rechtsberatung
Postanschrift: Anna-Schneider-Steig 22
Ort: Köln
NUTS-Code: DE125 Heidelberg, Stadtkreis
Postleitzahl: 50678
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 22199370
Fax: +49 2219937110
Internet-Adresse: https://www.luther-lawfirm.com
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Der Auftraggeber behält sich eine Aufhebung des Vergabeverfahrens gem. der in § 63 Abs. 1 VgV aufgeführten Gründe vor. Für den Fall, dass das Vergabeverfahren aufgehoben wird, ist der Auftraggeber weder zur Zahlung einer Aufwandsentschädigung, noch zur Zahlung von
Schadensersatz - soweit rechtlich zulässig - verpflichtet.
Bekanntmachungs-ID: CXRAYY6YDVL
Postanschrift: beim Regierungspräsidium Karlsruhe, Durlacher Allee 100
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 721 / 926-8730
Fax: +49 721 / 926-3985
Internet-Adresse: https://rp.baden-wuerttemberg.de/rpk/Abt1/Ref15/Seiten/default.aspx
Ein Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens ist entsprechend § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Postanschrift: beim Regierungspräsidium Karlsruhe, Durlacher Allee 100
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 721 / 926-8730
Fax: +49 721 / 926-3985
Internet-Adresse: https://rp.baden-wuerttemberg.de/rpk/Abt1/Ref15/Seiten/default.aspx