EU-weite Ausschreibung der Verwertung von PPK Referenznummer der Bekanntmachung: 335.244
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Immenburgstraße 22
Ort: Bonn
NUTS-Code: DEA22 Bonn, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 53121
Land: Deutschland
E-Mail:
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.zv-rek.de
Postanschrift: Pleiser Hecke 4
Ort: Siegburg
NUTS-Code: DEA2C Rhein-Sieg-Kreis
Postleitzahl: 53721
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Stabsstelle Recht
E-Mail:
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.rsag.de/
Abschnitt II: Gegenstand
EU-weite Ausschreibung der Verwertung von PPK
- Übernahme von Altpapier an der vom Auftraggeber vorgegebenen Übernahmestelle
(AWZ Rhein-Lahn, An der Bäderstraße, 56379 Singhofen).
- Die Übernahme des Altpapiers erfolgt durch den Auftragnehmer entweder lose oder
in Ballen (verpresst). Im Angebotsvordruck hat der Auftragnehmer eine entsprechende Angabe zu machen.
Bei "Verpressung":
Bei "Verpressung" erfolgt die Übernahme des Altpapiers ausschließlich mit "Walking-Floor-Fahrzeugen". Im Fall der Übergabe in Ballen ist für die Verpressung ein Entgelt an den Auftraggeber zu zahlen.
Bei loser Übergabe:
Bei "loser Übergabe" erfolgt die Übernahme ausschließlich mittels Container. Hierzu hat der Auftragnehmer mind. sechs Container (jeweils mind. 36 m³, mit Plane) an der Übernahmestelle des Auftraggebers zu stellen.
- Ergänzend sind an der Übernahmestelle zwei Container mit mindestens 36 m³ zu stellen (überwiegend Kartonagen). Die Container sind bedarfsweise im Containerzug abzufahren (ca. 10 Abholungen pro Jahr).
- Verwertung des übernommenen Altpapiers (inkl. Transport- und Verwertungslogistik)
- Entsorgung der anfallenden Störstoffe/Sortierreste
- Zu übernehmende Mengenspanne/-n: 6.000 - 9.000 Mg/a Altpapier (Altpapier aus der "Blauen Tonne", inkl. Beistellungen), sowie am AWZ angeliefertes Altpapier (100 - 120 Mg Altpapier) aus Presscontainern.
REK-Verbandsgebiet, insbesondere Rhein-Lahn-Kreis
s. Ziff. II.1.4
s. Ziff II.2.11
Der Vertrag verlängert sich einmalig um ein weiteres Jahr (bis zum 31.12.2027), wenn er nicht spätestens
sechs Monate vor Ablauf der jeweiligen Vertragslaufzeit vom Auftraggeber gekündigt wird (Verlängerungsoption).
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
- Eigenerklärung über den Gesamtumsatz des Bieters
- (Eigen-)Erklärung zur Solvenz auf gesonderte Anforderung
- Die ausschreibende Stelle behält sich zudem vor, bereits in der Phase der Angebotsbewertung eine Bankerklärung zur Bürgschaftsstellung zu fordern.
- Eigenerklärung über das Vorhandensein einer Betriebshaftpflichtversicherung
- Eigenerklärung über den Gesamtumsatz des Bieters in den Jahren 2020 bis 2022 (2022 ggf. geschätzt) für jedes einzelne dieser Geschäftsjahre
- (Eigen-)Erklärung zur Solvenz auf gesonderte Anforderung: Die ausschreibende Stelle behält sich vor, im Laufe der Angebotsbewertung Bilanzen oder Bilanzauszüge aus den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren oder andere geeignete Nachweise für diesen Zeitraum (z. B. Erklärung eines Wirtschaftsprüfers oder Steuerberaters), welche die Solvenz des Bieters nachweisen, vom Bieter ergänzend zu fordern.
- Die ausschreibende Stelle behält sich zudem vor, bereits in der Phase der Angebotsbewertung eine Bankerklärung zu fordern, in welcher die Stellung der geforderten Bürgschaft im Auftragsfall bestätigt wird.
- Eigenerklärung über das Vorhandensein einer Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von mindestens 2,0 Mio. EUR.
Hinweis:
Die ausschreibende Stelle behält sich vor, im Laufe der Angebotsbewertung den Versicherungsschein vom Bieter ergänzend zu fordern.
Referenz/-en (als Eigenerklärung) über die Verwertung oder Vermarktung von Altpapier
Referenz/-en (als Eigenerklärung) über die Verwertung oder Vermarktung von insgesamt mindestens 5.000 Mg Altpapier pro Jahr. Die Referenz/-en ist/sind für mindestens zwei Jahre in den Kalenderjahren 2020 bis 2022 unter Angabe der jeweiligen Mengen, der Beauftragungszeiträume und Benennung der/des Auftraggeber/-s vorzulegen (es gilt die Summe der Referenzen).
Abschnitt IV: Verfahren
Bei der Öffnung der Angebote sind nach § 55 Abs. 2 VgV keine Bieter zugelassen.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
- Zu Ziff. I. 3) "Kommunikation":
Anfragen von Bietern im Rahmen dieses Vergabeverfahrens sind elektronisch über den Projektzugang der genutzten elektronischen Vergabeplattform "Vergabemarktplatz NRW (www.evergabe.nrw.de)" an die Vergabestelle zu richten. Hierzu ist eine (kostenlose) Registrierung unter dem entsprechenden Projektzugang auf der vorgenannten Vergabeplattform erforderlich. Auskünfte im Zuge des Vergabeverfahrens werden von der Vergabestelle ebenfalls ausschließlich elektronisch über den Projektzugang der Plattform "Vergabemarktplatz NRW" erteilt. Auskünfte per Telefon, Briefpost, Fax oder E-Mail werden nicht erteilt. Der rechtzeitige Abruf etwaig vorliegender Bieterinformationen während der Angebotsphase erfolgt eigenverantwortlich durch den Bieter. Bieter, die sich unter dem Projektzugang der vorgenannten Vergabeplattform registriert haben, werden per E-Mail über das Vorliegen etwaiger Bieterinformationen informiert. Die ausschreibende Stelle empfiehlt daher allen interessierten Unternehmen, sich unter dem entsprechenden Projektzugang auf der vorgenannten Vergabeplattform (kostenlos) zu registrieren.
Bekanntmachungs-ID: CXPTYYBD0SD
Postanschrift: Zeughausstraße 2-10
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
Statthafter Rechtsbehelf bei Verstößen gegen die Vergabevorschriften ist der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens. Der Antrag ist schriftlich bei der zuvor benannten zuständigen Stelle für Nachprüfungsverfahren einzureichen. Der Antrag ist nur zulässig, solange kein wirksamer Zuschlag erteilt worden ist. Ein wirksamer Zuschlag kann erst erteilt werden, nachdem der Auftraggeber die unterlegenen Bieter über den beabsichtigten Zuschlag ordnungsgemäß nach § 134 GWB informiert hat und 15 Kalendertage bzw. bei Versendung der Information per Fax oder auf elektronischem Weg 10 Kalendertage vergangen sind.
Der Antrag ist auch vor wirksamer Zuschlagserteilung unzulässig, soweit
- der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
- mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind