Maßnahme GSB11 - Los 3 CMS-Migration und Relaunch Referenznummer der Bekanntmachung: ZIB 12.05 - 9932/22/VV : 3
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Brühler Straße 3
Ort: Bonn
NUTS-Code: DE Deutschland
Postleitzahl: 53119
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Zentralstelle IT-Beschaffung
E-Mail:
Telefon: +49 22899610-3535
Fax: +49 22899610-1610
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.bescha.bund.de
Abschnitt II: Gegenstand
Maßnahme GSB11 - Los 3 CMS-Migration und Relaunch
Abschluss einer Rahmenvereinbarung über Dienstleistungen für die Maßnahme GSB11 - Los 3 CMS-Migration und Relaunch
Die Gesamtleistung wird in 3 Fachlose aufgeteilt, die aus technischen Gründen in 3 Verfahren abgebildet werden:
Maßnahme GSB11 - Los 3 CMS-Migration und Relaunch (dieses Verfahren).
Maßnahme GSB11 - Los 1 CMS-Produktentwicklung und -betreuung.
Maßnahme GSB11 - Los 2 CMS-Betrieb.
Angebote können für alle drei Lose eingereicht werden.
Aus der Rahmenvereinbarung kann bis zu einer Höchstmenge von 61000 Personentagen (PT) für Dienstleistungen für die "Maßnahme GSB11 - Los 3 Migration und Relaunch"
abgerufen werden.
Der Zuschlag wird auf das wirtschaftlichste bedingungsgemäße Angebot je Los erteilt. Dieses wird nach den in den Vergabeunterlagen angegebenen Kriterien ermittelt.
Die Laufzeit verlängert sich zu gleichbleibenden Konditionen automatisch zweimalig um jeweils ein weiteres Jahr, sofern die Auftraggeberin der Vertragsverlängerung nicht spätestens drei Monate vor Vertragsende widerspricht. Die maximale Laufzeit der Rahmenvereinbarung beträgt demnach vier Jahre.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Es sind keine Erklärungen und Nachweise einzureichen.
Zum Nachweis der Eignung, insbesondere der Leistungsfähigkeit Ihres Unternehmens, füllen Sie bitte das Formular "Unternehmenszahlen"" aus. Übersenden Sie ferner für sich - und für alle Mitglieder einer Bietergemeinschaft sowie für alle Unterauftragsnehmer (sofern zutreffend) - die Anlage "Unternehmenszahlen". Soweit Sie für die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit Kapazitäten von Drittunternehmen in Anspruch nehmen, werden konzernangehörige Unternehmen ebenfalls als Drittunternehmen angesehen.
Sollten Sie Kapazitäten von Dritten (anderen Unternehmen oder freien Mitarbeitern) zur Leistungsfähigkeit in Anspruch nehmen wollen, füllen Sie bitte diesbezüglich zusätzlich das Formular "Anlage Unterauftraege" aus und fügen Sie es Ihrem Angebot bei. Konzernangehörige Unternehmen gelten dabei ebenfalls als Drittunternehmen. Soweit Sie Angebote für mehrere Lose abgeben, müssen die Eignungskriterien kumuliert erfüllt werden.
Umsatz
Bitte geben Sie die Höhe des Gesamtjahresumsatzes in den letzten drei Geschäftsjahren an. Es wird ein Mindestumsatz in Höhe von 36 Mio. Euro netto pro Geschäftsjahr gefordert.
Sofern Sie aus berechtigten Gründen die Unterlagen nicht beibringen können, teilen Sie diese Gründe dem Beschaffungsamt des BMI mit und legen Sie einen anderen geeigneten Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit vor. Das Beschaffungsamt des BMI entscheidet sodann nach pflichtgemäßem Ermessen über die Anerkennung des Alternativnachweises. Sofern Sie diesbezüglich unsicher sind, kontaktieren Sie das Beschaffungsamt des BMI unbedingt rechtzeitig vor Ablauf der Teilnahme- oder Angebotsfrist in Form einer Bewerber-/Bieterfrage. Ein Nachfordern und Beibringen eines anderen (geeigneteren) Nachweises ist nach dem Angebotsschluss aus vergaberechtlichen Gründen nicht mehr möglich.
1) Referenzen
Zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit reichen Sie bitte eine Liste mit mindestens 3 geeigneten Referenzen in Bezug zur gegenständlichen Leistung ein, der Rolloutunterstützung von Typo3-Lösungen. Stellen Sie Ihre Leistungsfähigkeit für den Auftragsgegenstand und Ihre hierfür relevanten Erfahrungen anhand der Referenzen dar.
Zu den Referenzen sind folgende Angaben zu machen:
• Beschreibung der ausgeführten Leistungen,
• Wert des Auftrages (muss mind. 1 Mio. Euro betragen)
• Zeitraum der Leistungserbringung,
• Angabe der zuständigen Kontaktstelle bei der Auftraggeberin der Referenz mit Anschrift und Kontaktdaten.
Darüber hinaus gelten die folgenden Anforderungen an die benannten Referenzen:
• Die Referenzen dürfen nicht älter als drei Jahre sein (maßgeblich ist das Datum der letzten Leistungserbringung - gerechnet bis zum Ende der Angebotsfrist).
• Bei einer der Referenzen handelt es sich um einen Auftrag der öffentlichen Verwaltung (öffentlicher Auftraggeber im Sinne des § 99 GWB)
• Für die Referenzen ist die Vorlage "Vordruck_Referenzen" zu verwenden. Nutzen Sie die Vorlage bitte mehrfach (1x je Referenz).
Soweit Sie Angebote für mehrere Lose abgeben, müssen die Eignungskriterien kumuliert erfüllt werden. Sofern es sich um Referenzen handelt, die noch nicht abgeschlossen wurden, ist der bisher erreichte Leistungsstand anzugeben. Noch nicht realisierte Leistungsstände können nicht berücksichtigt werden.
Es sind nur 3 Referenzen gefordert. Es ist Ihnen unbenommen, weitere Referenzen zu benennen. Da das Austauschen einer fehlerhaften Referenz durch eine nach Fristende nachgereichte bedingungsgemäße Referenz nicht möglich ist und in den entsprechenden Fällen den Ausschluss des Bieters nach sich zieht, empfiehlt das Beschaffungsamt des BMI, eine Liste von weiteren als bedingungsgemäß betrachteten Referenzen einzureichen. Das Beschaffungsamt des BMI behält sich vor, die angegebenen Referenzen zu verifizieren. Angaben, die einer Nachprüfung nicht standhalten, können zum Ausschluss vom Vergabeverfahren führen
Sofern Sie aus berechtigten Geheimhaltungsgründen geforderte Angaben nicht machen können, teilen Sie diese Gründe dem Beschaffungsamt mit und legen Sie einen anderen geeigneten Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit vor. Das Beschaffungsamt des BMI entscheidet sodann nach pflichtgemäßem Ermessen über die Anerkennung des Alternativnachweises. Sofern Sie diesbezüglich unsicher sind, kontaktieren Sie das Beschaffungsamt des BMI unbedingt rechtzeitig vor Ablauf der Teilnahme- oder Angebotsfrist in Form einer Bewerber-/Bieterfrage. Ein Nachfordern und Beibringen eines anderen (geeigneteren) Nachweises ist nach dem Angebotsschluss aus vergaberechtlichen Gründen nicht mehr möglich. Bitte berücksichtigen Sie in jedem Fall, dass Sie bei einer Mindestanforderung an den Wert des Auftrags auch Margen angeben können (bspw. > 100.000 € oder zwischen 100.000 und 200.000 €).
2) Mitarbeiterzahlen
Bitte geben Sie die durchschnittliche Gesamtmitarbeiteranzahl pro Jahr in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren an. Es wird eine Mindestmitarbeiteranzahl von 170 Mitarbeitenden pro Jahr im Jahresdurchschnitt gefordert.
Geben Sie bitte weiterhin die Anzahl der Mitarbeitenden im einschlägigen Geschäftsbereich der IT-Dienstleistungen im Tätigkeitsbereich "Rolloutunterstützung von Typo3-Lösungen" an, Es wird eine Mindestmitarbeiteranzahl von 85 Mitarbeitenden pro Jahr im Jahresdurchschnitt gefordert.
Füllen Sie dazu bitte die Anlage "Unternehmenszahlen" aus. Sie haben für sich - und für alle Mitglieder einer Bewerber-/Bietergemeinschaften sowie für alle Unterauftragnehmer (sofern zutreffend) - die Anlage "Unternehmenszahlen" abzugeben. Bei Bewerber-/Bietergemeinschaften und Unternehmen mit Eignungsleihe werden Mitarbeiterzahlen aller Unternehmen addiert. Die Mindestanforderungen beziehen sich auf die addierten Zahlen. Soweit Sie Angebote für mehrere Lose abgeben, müssen die Eignungskriterien kumuliert erfüllt werden.
Abschnitt IV: Verfahren
entfällt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die vorliegenden Vergabeunterlagen (Leistungsbeschreibung, Kriterienkatalog Leistung) wurden mit Hilfe der Beratungsunternehmen Cassini Consulting AG, Kirchner Consulting und Sopra Steria SE erstellt.
Mit dem Angebot sind als Beleg für das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen folgende Erklärungen einzureichen:
Anlage Eigenerklärung Ausschlussgründe, Anlage Eigenerklärung Sanktionen Russland.
Liste der abrufberechtigten Bedarfsträger:
Abrufberechtigt sind neben den in dieser Liste aufgeführten Behörden und Einrichtungen auch alle weiteren Behörden der unmittelbaren Bundesverwaltung.
Bundeskanzleramt
Bundesarchiv
Bundesinstitut für Kultur und Geschichte der Deutschen im östlichen Europa
Die Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien
Kunstverwaltung des Bundes
Bundesarbeitsgericht
Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin
Bundesministerium für Arbeit und Soziales
Bundessozialgericht
Bundesamt für Soziale Sicherung
Bundesministerium für Bildung und Forschung
Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft
Bundessortenamt
Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit
Friedrich-Loeffler-Institut, Bundesforschungsinstitut für Tiergesundheit
Julius Kühn-Institut, Bundesforschungsinstitut für Kulturpflanzen
Max Rubner-Institut, Bundesforschungsinstitut für Ernährung und Lebensmittel
"Johann Heinrich von Thünen-Institut,
Bundesforschungsinstitut für Ländliche Räume, Wald und Fischerei"
Bundesministerium der Finanzen
Bundeszentralamt für Steuern
Generalzolldirektion
Informationstechnikzentrum Bund
Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben
Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
Bundeszentrale für Kinder- und Jugendmedienschutz
Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte
Bundesministerium für Gesundheit
Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung
Paul-Ehrlich-Institut, Bundesinstitut für Impfstoffe und biomedizinische Arzneimittel
Robert Koch-Institut
Bundesausgleichsamt
Bundesamt für zentrale Dienste und offene Vermögensfragen
Bundesamt für Migration und Flüchtlinge
Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe
Bundesanstalt für den Digitalfunk der Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben
Beschaffungsamt des Bundesministeriums des Innern
Bundesinstitut für Bevölkerungsforschung
Bundesinstitut für Sportwissenschaft
Bundeskriminalamt
Bundesamt für Kartographie und Geodäsie
Bundesministerium des Innern und für Heimat
Bundeszentrale für politische Bildung
Bundespolizei
Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik
Bundesverwaltungsamt
Hochschule des Bundes für öffentliche Verwaltung
Statistisches Bundesamt
Bundesanstalt Technisches Hilfswerk
Zentrale Stelle für Informationstechnik im Sicherheitsbereich
Bundesfinanzhof
Bundesamt für Justiz
Bundesgerichtshof
Bundesministerium der Justiz
Bundespatentgericht
Bundesverwaltungsgericht
Deutsches Patent- und Markenamt
Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof
Bundesaufsichtsamt für Flugsicherung
Bundesamt für Logistik und Mobilität
Bundesanstalt für Straßenwesen
Bundesanstalt für Verwaltungsdienstleistungen
Bundesanstalt für Wasserbau
Bundesanstalt für Gewässerkunde
Bundesstelle für Flugunfalluntersuchung
Bundesministerium für Digitales und Verkehr
Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie
Bundesstelle für Seeunfalluntersuchung
Deutscher Wetterdienst
Eisenbahn-Bundesamt
Fernstraßen-Bundesamt
Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt
Kraftfahrt-Bundesamt
Luftfahrt-Bundesamt
Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung
Bundesamt für Naturschutz
Bundesamt für Strahlenschutz
Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz
Umweltbundesamt
Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle
Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung
Bundesanstalt für Geowissenschaften und Rohstoffe
Bundeskartellamt
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz
Bundesnetzagentur
Physikalisch-Technische Bundesanstalt
Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen
Bundesamt für Bauwesen und Raumordnung
Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung
Presse- und Informationsamt der Bundesregierung
Büro der Gemeinsamen Wissenschaftskonferenz
Unabhängiger Kontrollrat
Bundespräsidialamt
Bundesrat
Deutscher Bundestag
Bundesverfassungsgericht
Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Hochschule des Bundes
Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht
Bundesbank
Antidiskriminierungsstelle des Bundes
Bundesbeauftragte für die Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes der ehemaligen Deutschen Demokratischen Republik
Bundesnachrichtendienst
Germany Trade and Invest GmbH
Koordinierungsstelle für Kulturgutverluste
Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung
Bundesamt für Soziale Sicherung
Statistisches Bundesamt
Auswärtiges Amt
Bundesagentur für Arbeit
Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie
Bundesamt für Verfassungsschutz
Bundesamt für kerntechnische Entsorgungssicherheit
Erdölbevorratungsverband
Bundesoberbehörde zur Bekämpfung der Finanzkriminalität
Postanschrift: Villemombler Straße 76
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 2289499-0
Fax: +49 2289499-163
Internet-Adresse: http://www.bundeskartellamt.de
Unternehmen haben einen Anspruch auf Einhaltung der bieter- und bewerberschützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber, Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Beschaffungsamt des BMI (BeschA).
Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gegenüber dem BeschA zu rügen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)). Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe gegenüber dem BeschA gerügt werden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 und 3 GWB).
Teilt das BeschA dem Unternehmen mit, seiner Rüge nicht abhelfen zu wollen, so besteht die Möglichkeit, innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung einen Antrag auf Nachprüfung bei der Vergabekammer zu stellen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB).
Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 Abs. 1 GWB darüber informiert. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch das BeschA geschlossen werden; bei Übermittlung per Fax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist zehn Kalendertage. Sie beginnt am Tag nach Absendung der Information durch das BeschA.
Ein Antrag auf Nachprüfung ist schriftlich an die Vergabekammern des Bundes beim Bundeskartellamt, Villemombler Straße 76, 53123 Bonn zu richten.
Hinweis: Das BeschA ist im Falle eines Nachprüfungsantrags verpflichtet, die Vergabeakten, die auch die abgegebenen Angebote enthalten, an die Vergabekammer weiterzuleiten. Die Beteiligten haben ein Recht auf Akteneinsicht. Um Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu wahren, teilen Sie uns konkret mit Bezug auf die entsprechenden Dokumente des Angebotes mit, welche Informationen als Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu behandeln sind.