Planungsleistungen Technische Ausrüstung für: Umstrukturierung und Bauliche Weiterentwicklung der Franziskusschule [Viersen] Referenznummer der Bekanntmachung: VgV-22/04-22NW
Berichtigung
Bekanntmachung über Änderungen oder zusätzliche Angaben
Dienstleistungen
(Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union, 2023/S 147-469934)
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift: Rathausmarkt 3
Ort: Viersen
NUTS-Code: DEA1E Viersen
Land: Deutschland
E-Mail:
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.kreis-viersen.de
Abschnitt II: Gegenstand
Planungsleistungen Technische Ausrüstung für: Umstrukturierung und Bauliche Weiterentwicklung der Franziskusschule [Viersen]
Der Kreis Viersen beabsichtigt die bauliche Weiterentwicklung der Franziskus-Schule in Viersen-Süchteln. Grund hierfür sind die steigenden Schülerzahlen und der damit verbundene prognostizierte Zuwachs von 4 Klassen bis zum Jahr 2025. Die Empfehlung eines Schulentwicklungsplanes umfasst eine bauliche Erweiterung der Schule sowie eine Verbesserung der Verkehrssituation. Hierzu wurde im Vorfeld bereits eine Machbarkeitsstudie erstellt.
Insgesamt wird die Stärkung der Franziskus-Schule, als wichtige Förderschule mit dem Förderschwerpunkt Geistige Entwicklung in der Region angestrebt. Bei den anstehenden Um-/Anbauten soll nachhaltiges und zirkuläres Bauen berücksichtig werden.
Der Kreis Viersen hat zur Umsetzung bereits ein Baugrundstück direkt hinter dem Hauptgebäude der Franziskusschule angekauft, um Platz für entsprechende Erweiterungsflächen zu haben.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Abschnitt VII: Änderungen
Die Erbringung der Dienstleistung ist einem besonderen Berufsstand vorbehalten
Verweis auf die einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschrift:
a) natürliche Personen, die gemäß der Rechtsvorschrift ihres Heimatlandes am Tage der Bekanntmachung
zur Führung der Berufsbezeichnung Ingenieur(in) berechtigt sind. Ist in dem jeweiligen Heimatland, die Berufsbezeichnung gesetzlich nicht geregelt, so erfüllt die fachlichen Anforderungen, wer über ein Diplom, Prüfzeugnis oder sonstige Befähigungsnachweise verfügt, deren Anerkennung nach der Richtlinie 2005/36/EG des Europäischen Parlaments und des Rates (EG-Hochschuldiplomrichtlinie) gewährleistet ist;
b) Juristische Personen, zu deren satzungsgemäßem Geschäftszweck die dem Projekt entsprechenden Fach- / Planungsleistungen gehören, sofern eine(r) der Gesellschafter(innen) oder ein(e) bevollmächtigte(r) Vertreter(in) der juristischen Person die an natürliche Personen gestellten Anforderungen erfüllt;
c) Bewerbergemeinschaften, bei denen ein Mitglied die Anforderungen erfüllt, die an natürliche oder juristische Personen gestellt werden.
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Bewerbergemeinschaften (nach Auftragserteilung Arbeitsgemeinschaften) sind mit Bewerbung zum Verfahren anzugeben. Die nachträgliche Bildung von Bewerbergemeinschaften ist unzulässig.
Die Erbringung der Dienstleistung ist einem besonderen Berufsstand vorbehalten
Verweis auf die einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschrift:
a) natürliche Personen, die gemäß der Rechtsvorschrift ihres Heimatlandes am Tage der Bekanntmachung
zur Führung der Berufsbezeichnung Ingenieur(in) oder staatlich geprüfte(r) Techniker(in) berechtigt sind. Ist in dem jeweiligen Heimatland, die Berufsbezeichnung gesetzlich nicht geregelt, so erfüllt die fachlichen Anforderungen, wer über ein Diplom, Prüfzeugnis oder sonstige Befähigungsnachweise verfügt, deren Anerkennung nach der Richtlinie 2005/36/EG des Europäischen Parlaments und des Rates (EG-Hochschuldiplomrichtlinie) gewährleistet ist;
b) Juristische Personen, zu deren satzungsgemäßem Geschäftszweck die dem Projekt entsprechenden Fach- / Planungsleistungen gehören, sofern eine(r) der Gesellschafter(innen) oder ein(e) bevollmächtigte(r) Vertreter(in) der juristischen Person die an natürliche Personen gestellten Anforderungen erfüllt;
c) Bewerbergemeinschaften, bei denen ein Mitglied die Anforderungen erfüllt, die an natürliche oder juristische Personen gestellt werden.
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Bewerbergemeinschaften (nach Auftragserteilung Arbeitsgemeinschaften) sind mit Bewerbung zum Verfahren anzugeben. Die nachträgliche Bildung von Bewerbergemeinschaften ist unzulässig.