Landkreis Freudenstadt - Europaweite Vergabe von Generalplanungsleistungen für die Errichtung des Recyclingcenters Baiersbronn Referenznummer der Bekanntmachung: 2023/2027
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Ort: Freudenstadt
NUTS-Code: DE12C Freudenstadt
Land: Deutschland
E-Mail:
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.badrappenau.de
Postanschrift: Stresemannstr. 79
Ort: Stuttgart
NUTS-Code: DE111 Stuttgart, Stadtkreis
Postleitzahl: 70191
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): RA Dr. Florian Krumenaker, LL.M. / Fachanwalt für Vergaberecht
E-Mail:
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.menoldbezler.de
Abschnitt II: Gegenstand
Landkreis Freudenstadt - Europaweite Vergabe von Generalplanungsleistungen für die Errichtung des Recyclingcenters Baiersbronn
Gegenstand des vorliegenden Verfahrens ist nun die Vergabe von Generalplanungsleistungen für die Errichtung des Recyclingcenters Baiersbronn in den Leistungsphasen 1 bis 9. Die Leistungen sollen unmittelbar nach Zuschlagserteilung beginnen.
1.1 Gegenstand des Verfahrens
Der Landkreis Freudenstadt möchte das Recyclingcenter Baiersbronn neu errichten. In diesem Zusammenhang soll ebenfalls ein Betriebs- und Sozialgebäude inkl. Garagenanbau realisiert werden.
Das Ingenieurbüro Roth wurde hierfür im Februar 2022 zunächst mit der Erstellung einer ersten Konzeption beauftragt (Anlage 3 zum Bewerbermemorandum).
Die Konzeption wurde im Kreistag vorgestellt und der Abfallwirtschaftsbetrieb sodann beauftragt, weitere Planungsschritte der ausgewählten Variante 3 zu beauftragen.
Gegenstand des vorliegenden Verfahrens ist nun die Vergabe von Generalplanungsleistungen für die Errichtung des Recyclingcenters Baiersbronn in den Leistungsphasen 1 bis 9. Die Leistungen sollen unmittelbar nach Zuschlagserteilung beginnen.
Folgende Maßnahmen werden durchgeführt:
- Rückbau der bestehenden baulichen Einrichtungen, Berücksichtigung Anschluss an bestehende Zufahrtsstraße und bestehende Infrastruktureinrichtungen
- Einrichtung eines neues Recyclingcenter mit überdachten Flächen
o Abladebereich Wertstofframpe mittels Stützmauern
o Abladebereich Elektrogeräte
- Errichtung eines neuen Betriebs- und Sozialgebäudes inkl. Garagenanbau
- Herstellung der Flächenbefestigung, Entwässerung, Ver- und Entsorgung
- Herstellung einer PV-Anlage auf der überdachten Fläche
- Herstellung einer Solarthermie-Anlage auf dem Betriebsgebäude
- Herstellung / Anschluss Infrastruktureinrichtungen (Ver- und Entsorgung, Beleuchtung, Umzäunung, Tore etc.).
1.2 Leistungsumfang
Mit Blick auf die enge Verzahnung der zu erbringenden Leistungen sowie die Komplexität der Aufgabe werden die Leistungen als Generalplanungsleistungen mit folgenden Planungsdisziplinen ausgeschrieben:
- Ingenieurbauwerke Überdachung, vgl. § 43 HOAI
- Ingenieurbauwerke Tiefbau, vgl. § 43 HOAI
- Hochbau Betriebsgebäude, vgl. § 34 HOAI
- Tragwerksplanung Betriebsgebäude, vgl. § 51 HOAI
- Tragwerksplanung Ingenieurbauwerke, vgl. § 51 HOAI
- Technische Ausrüstung, Anlagengruppe 1 bis 3 (HLS), vgl. § 53 Abs. 2 i.V.m. § 55 HOAI
- Technische Ausrüstung, Anlagengruppe 4, 5 (Elektro, Fernmelde- und informations-technische Anlagen), vgl. § 53 Abs. 2 i.V.m. § 55 HOAI
Es ist eine stufenweise Beauftragung beabsichtigt, ein Anspruch auf Weiterbeauftragung besteht nicht.
Die Leistungsphase 4 ist bis zum 31. Mai 2024 abzuschließen, sodass der Kreistag im Juli 2024 über die Realisierung des Projekts entscheiden kann. Die Bauvergaben sollen im 3. Quartal 2024 erfolgen.
Der Beginn der baulichen Maßnahmen ist für das 2. Quartal 2025 angestrebt. Die Fertigstellung soll bis Ende zum 1. Quartal 2026 erfolgen, sodass der Betreib des Recyclingcenters Baiersbronn spätestens am 2. Quartal 2026 erfolgt.
Die Bewertung der Teilnahmeanträge und somit die Auswahl der Bewerber, die zur Abgabe eines ersten Angebots aufgefordert werden, erfolgt in einem dreistufigen Verfahren.
Stufe 1:
Zunächst wird geprüft, ob die Teilnahmeanträge den formalen Anforderungen genügen. Unvollständige Teilnahmeanträge, die trotz ggf. erfolgter Nachforderung von Unterlagen weiterhin unvollständig bleiben, können nicht berücksichtigt werden.
Stufe 2:
Anschließend wird beurteilt, ob der Bewerber nach den vorgelegten Angaben und Nach-weisen grundsätzlich geeignet erscheint, die verfahrensgegenständlichen Leistungen ord-nungsgemäß zu erbringen.
Stufe 3:
Schließlich wird für den Fall, dass mehr als drei grundsätzlich geeignete Unternehmen sich beworben haben, unter den Bewerbern anhand der Referenzen gem. Ziffer III.1.3 der Bekanntmachung beurteilt, wer unter den als grundsätzlich geeignet eingestuften Bewerbern im Vergleich zu den Mitbewerbern mit Blick auf die zu erbringende Leistung besonders geeignet erscheint und daher am weiteren Verfahren beteiligt werden soll.
Damit eine vorgelegte Referenz im Rahmen der Auswahlentscheidung berücksichtigt werden kann, müssen kumulativ folgende Voraussetzungen vorliegen:
1. Die Referenz muss in der Referenztabelle im Teilnahmeformular (vgl. Seite 22) als priorisiert gekennzeichnet werden. Erfolgt, auch nach ggf. erfolgter Nachforderung, keine Priorisierung durch den Bewerber, so wird die Vergabestelle die Referenzen priorisieren und entsprechend in die Wertung einbeziehen.
2. Die als priorisiert gekennzeichnete Referenz muss die Mindestanforderungen an die Referenz erfüllen.
Im Rahmen der Auswahlentscheidung wird lediglich die als priorisiert gekennzeichnete Mindestreferenz herangezogen. Es können maximal 9 Punkte erzielt werden. Für den bewerberübergreifenden Vergleich sind nachfolgende Kriterien bei der priorisierten Mindestreferenz maßgeblich:
- Bewertet wird die Art des Gebäudes, für welche die Generalplanungsleistungen erbracht wurden, nach folgender Maßgabe:
Vergleichbares Gebäude, aber kein Recyclinghof: 0 Punkte
Recyclinghof: 3 Punkte
- Bewertet wird bei dieser Referenzleistung das Fertigstellungsdatum (Inbetriebnahme) nach folgender Maßgabe:
vor dem 01.01.2020: 1 Punkt
ab dem 01.01.2020 und vor dem 01.01.2022: 2 Punkte
ab dem 01.01.2022: 3 Punkte
- Bewertetet werden bei dieser Referenzleistung die Herstellungskosten in EUR netto (KG 300 + 400) nach folgender Maßgabe:
1 bis 1,5 Mio.: 1 Punkt
1,5 Mio. bis 2 Mio.: 2 Punkte
>2 Mio.: 3 Punkte
Für den Fall, dass nach der vorstehend beschriebenen Vorgehensweise durch Punktegleichstand die vorgesehene Anzahl der zur Angebotsabgabe aufzufordernden Bieter überschritten wird, entscheidet das Los.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
1. Vorbemerkung:
Die Eignung ist für jedes Mitglied einer Bewerbergemeinschaft gesondert nachzuweisen. Soweit nachfolgend nichts Abweichendes geregelt wird, sind daher alle Eignungsnachweise von jedem Mitglied einer Bewerbergemeinschaft vorzulegen. Ein Bewerber kann sich zum Nachweis seiner Eignung auf andere Unternehmen stützen, ungeachtet des rechtlichen Charakters der zwischen ihm und diesem Unternehmen bestehenden Verbindungen (Eignungsleihe). Diese Möglichkeit besteht unabhängig von der Rechtsnatur der zwischen dem Bewerber und den anderen Unternehmen bestehenden Verbindungen. In diesem Fall ist der Vergabestelle nachzuweisen, dass dem Bewerber die erforderlichen Mittel tatsächlich zur Verfügung stehen werden, indem beispielsweise eine entsprechende Verpflichtungserklärung dieses Unternehmens vorlegt wird. Die Unternehmen, auf die sich ein Bewerber zum Nachweis seiner Eignung stützt, müssen die Eignung nach Ziffer III.1.1) bis III.1.3) hinsichtlich derjenigen Eignungskriterien erfüllen, zu deren Nachweis sich der Bewerber auf die Eignung des Unternehmens stützt. Zudem sind für dieses Unternehmen die Erklärungen über das Vorliegen von Ausschlussgründen nach § 123, 124 GWB vorzulegen.
Vorstehende Ausführungen gelten für die Nachweise nach III.1.2) und III.1.3) entsprechend.
2. Vorzulegende Nachweise, Erklärungen und Dokumente:
Mit dem Teilnahmeantrag sind folgende Unterlagen in Bezug auf Ausschlussgründe einzureichen:
(1) Eigenerklärung, dass die Ausschlussgründe des § 123 GWB nicht vorliegen,
(2) Eigenerklärung über das Vorliegen von Ausschlussgründen nach § 124 GWB,
(3) Eigenerklärung gemäß § 19 Abs. 3 Mindestlohngesetz (MiLoG),
(4) Eigenerklärung zu Artikel 5 k) Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014
(1) Eigenerklärung über den Jahresumsatz in den vergangenen drei abgeschlossenen Geschäftsjahren einschließlich des Jahresumsatzes mit vergleichbaren Leistungen (Generalplanungsleistungen).
(2) Eigenerklärung über das Bestehen einer Berufshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme in Höhe von mind. 5 Mio. EUR für Personen- und Sachschäden sowie Vermögensschäden oder Eigenerklärung, im Auftragsfalle einen entsprechenden Ver-sicherungsvertrag zu schließen.
Hinweise der Vergabestelle:
Die geforderte Eigenerklärung zur Berufshaftpflichtversicherung ist von Bewerbergemeinschaften nur einmal vorzulegen.
Mit dem Teilnahmeantrag ist neben dieser Eigenerklärung noch keine Erklärung einer Versicherungsgesellschaft vorzulegen.
(1) Eigenerklärung, aus der die durchschnittliche jährliche Beschäftigtenzahl des Unternehmens und die Zahl seiner Führungskräfte in den letzten drei Jahren ersichtlich sind (2020, 2021, 2022).
(2) Angebe von Referenzen
Zu (2): - Vorlage einer Referenz über die Erbringung von Generalplanungsleistungen für die Errichtung eines Recyclingcenters oder eines vergleichbaren Gebäudes (z.B. Entsorgungsanlage) für einen öffentlichen Auftraggeber mit anrechenbaren Herstellkosten in den Kostengruppen 300 bis 400 von mindestens EUR
1 Mio. netto. Bei dem Referenzprojekt müssen in dem Leistungsbild Ingenieurbauwerk die Leistungsphasen 2 bis 8 nach HOAI erbracht worden sein. Überdies müssen zumindest Teile der Tragwerkplanung und TGA-Fachplanung (HLS/Elektro) erbracht worden sein. Die Inbetriebnahme und Abnahme muss in den letzten acht Jahren (frühestens 1. Januar 2015) erfolgt sein.
Hinweise:
Die geforderte Mindestreferenz ist von Bewerbergemeinschaften nur einmal vorzulegen. Ausreichend für die Erfüllung der Mindestreferenz ist es, wenn ein Mitglied der Bewerbergemeinschaft ein Referenzprojekt vorweisen kann, welches die Anforderungen in seiner Gesamtheit erfüllt.
Die Erklärungen über die Referenzprojekte müssen jeweils folgende Angaben enthalten:
- Bezeichnung des Auftrags,
- Auftraggeber (Anschrift, Ansprechpartner, Telefonnummer),
- Erbrachte Leistungsphasen nach HOAI,
- Zeitraum der Leistungserbringung,
- Zeitpunkt des Fertigstellungdatums (Inbetriebnahme),
- Herstellkosten (KG 300 und 400 nach DIN 276) in EUR netto,
- Kurze Projektbeschreibung in Wort und Bild
Die Vorlage von mehr als insgesamt einer Referenz ist nicht erwünscht.
Für Bewerbergemeinschaften gilt:
Es gibt keine Vorgabe hinsichtlich der Rechtsform. Erforderlich ist die Einreichung einer von allen Mitgliedern der Bewerbergemeinschaft unterzeichneten Erklärung folgenden Inhalts:
(1) plausible Darstellung der Aufgabenteilung innerhalb der Bewerbergemeinschaft,
(2) Benennung des bevollmächtigten Vertreters der Bewerbergemeinschaft,
(3) Erklärung, dass dieser Vertreter die Mitglieder der Bewerbergemeinschaft während des gesamten Verfahrens rechtsverbindlich vertritt,
(4) Erklärung, dass der bevollmächtigte Vertreter berechtigt ist, mit uneingeschränkter Wirkung für jedes Mitglied Zahlungen anzunehmen,
(5) Erklärung, dass alle Mitglieder der Bewerbergemeinschaft im Vergabeverfahren sowie im Auftragsfall gesamtschuldnerisch haften.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Es wird darauf hingewiesen, dass das am 1.7.2013 in Kraft getretene Tariftreue- und Mindestlohngesetz für öffentliche Aufträge in Baden-Württemberg (LTMG) sowie das Gesetz zur Regelung eines allgemeinen Mindestlohns (Mindestlohngesetz) Anwendung finden. Die sich hieraus ergebenden Verpflichtungen, insbesondere auch bei dem Einsatz von Nach- und Verleihunternehmen, sind daher zu beachten.
Die Teilnahmeformulare sind unter der in Ziffer I.3) angegebenen Internetadresse abrufbar. Ebenfalls dort abrufbar ist ein Bewerbermemorandum. In diesen Teilnahmeunterlagen sind wesentliche Teile der ausgeschriebenen Leistung sowie der Verfahrensvorgaben bereits dargestellt. Unter der in Ziffer I.3) angegebenen Internetadresse werden auch Antworten auf Bewerberfragen sowie aktualisierte oder weitere Informationen und Unterlagen zu dem Verfahren zur Verfügung gestellt. Interessenten an dem Verfahren müssen sicherstellen, dass sie regelmäßig und insbesondere unmittelbar vor Abgabe ihres Teilnahmeantrags sowie vor Ablauf der Teilnahmefrist prüfen, ob seitens der Vergabestelle zusätzliche Informationen oder Unterlagen zur Verfügung gestellt wurden, welche für die Abgabe des Teilnahmeantrags zu beachten sind.
Bekanntmachungs-ID: CXP4YMZ68BL
Postanschrift: Durlacher Allee 100
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
Fax: +49 721926-3985
Internet-Adresse: www.rp.baden-wuerttemberg.de
Es gelten die Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB).
Hinsichtlich der Einleitung von Nachprüfungsverfahren wird auf § 160 GWB verwiesen. Dieser lautet:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat;
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Hinsichtlich der Information nicht berücksichtigter Bieter und Bewerber gelten die §§ 134, 135 GWB. Insbesondere gilt: Bieter deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 GWB darüber informiert. Das gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist.
Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch den Auftraggeber geschlossen werden; bei Übermittlung per Telefax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist 10 Kalendertage.
Postanschrift: Durlacher Allee 100
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
Fax: +49 721926-3985
Internet-Adresse: www.rp.baden-wuerttemberg.de