Rahmenvereinbarung „Öffentlichkeitsarbeit“ - strategische Innenstadt-Kommunikation sowie Baustellenkommunikation
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Rathausplatz 1
Ort: Sindelfingen
NUTS-Code: DE112 Böblingen
Postleitzahl: 71063
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Zentrale Vergabestelle
E-Mail:
Telefon: +49 703194-755
Fax: +49 703194-498
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.sindelfingen.de/start.html
Postanschrift: Franckstraße 4
Ort: Ludwigsburg
NUTS-Code: DE115 Ludwigsburg
Postleitzahl: 71636
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Thilo Seitz
E-Mail:
Telefon: +49 714124236-18
Fax: +49 714124236-99
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.istw.de
Abschnitt II: Gegenstand
Rahmenvereinbarung „Öffentlichkeitsarbeit“ - strategische Innenstadt-Kommunikation sowie Baustellenkommunikation
Die Stadt Sindelfingen beabsichtigt, eine Agentur mit Entwicklung, Umsetzung und Begleitung einer strategischen Kommunikation zur „Sindelfinger Mitte“ im Anschluss an den Zielbildprozess sowie der Baustellenkommunikation zur Sanierung der Tiefgarage Marktplatz / Neugestaltung der Marktplatzoberfläche zu beauftragen.
Ziel ist es, Schlüsselprojekte und Sofortmaßnahmen, die die Stadt Sindelfingen im Rahmen eines Zielbildprozesses definiert hat, an die verschiedenen Zielgruppen zu kommunizieren, deren Akzeptanz für die Maßnahmen zu fördern und ihnen ein positives Bild der Innenstadtentwicklung zu vermitteln. Zu den Zielgruppen gehören die Sindelfinger Bürgerinnen und Bürger, die jeweils umliegenden Gewerbetreibenden, die Anrainer sowie Besucherinnen und Besucher der Innenstadt.
Darüber hinaus soll eine Agentur die Baustellenkommunikation rund um die Sanierung der Tiefgarage Marktplatz und die Neugestaltung Marktplatzoberfläche strategisch planen und redaktionell sowie grafisch umsetzen.
Rahmenvereinbarung „Öffentlichkeitsarbeit“ - strategische Innenstadt-Kommunikation
Stadt Sindelfingen
Mit Los 1 beabsichtigt die Stadt Sindelfingen, zur Unterstützung der Pressestelle eine Agentur mit der Entwicklung, Umsetzung und Begleitung einer strategischen Kommunikation zur Sindelfinger Mitte im Anschluss an den Zielbildprozess zu beauftragen.
Ziel ist es, Schlüsselprojekte und Sofortmaßnahmen, welche die Stadt Sindelfingen im Rahmen eines Zielbildprozesses definiert hat, an die verschiedenen Zielgruppen zu kommunizieren, deren Akzeptanz für die Maßnahmen zu fördern und ihnen ein positives Bild der Innenstadtentwicklung zu vermitteln. Zu den Zielgruppen gehören die Sindelfinger Bürgerinnen und Bürger, die jeweils umliegenden Gewerbetreibenden, die Anrainer sowie Besucherinnen und Besucher der Innenstadt.
Seit Dezember 2020 durchläuft die Stadt Sindelfingen unter dem Motto „Sindelfingen macht Mitte“ einen Zielbildprozess für die Sindelfinger Innenstadt. Unter Einbindung der Bürgerinnen und Bürger und mit Hilfe eines interdisziplinär besetzten Zukunftsteams wurden neue Ideen und Ansätze für eine zukunftsfähige Stadtmitte gesammelt.
Parallel zum Zielbildprozess wurden Schlüsselprojekte definiert und Sofortmaßnahmen festgelegt. Zu den Schlüsselprojekten gehören u.a. die Neubebauung des Post-/VoBa-Areals, die Gestaltung der Marktplatzoberfläche, der Planie und der Zugänge zur Altstadt sowie ein zukunftsgerichtetes Verkehrs- und Parkraumkonzept. Zu den Sofortmaßnahmen zählen schnell zu verwirklichende Aktionen und Projekte wie beispielsweise Begrünungsmaßnahmen, temporäre Verkehrsberuhigungen und Veranstaltungen.
Gesucht wird eine kreative Kommunikationsagentur, die mit neuen Ideen und modernen Tools die Innenstadt-Kommunikation umsetzt und beratend zur Seite steht. Die Maßnahmen sind Teil des Förderprogramms „Zukunftsfähige Innenstädte und Zentren“ und sind bis Ende August 2025 abzuschließen. Es soll eine breite Kommunikationskampagne umgesetzt werden, die sowohl Marketing-, als auch klassische und vor allem moderne und kreative Elemente der Öffentlichkeitsarbeit sowie der Kommunikationsinstrumente enthält.
Die Maßnahmen aus Los 1 und Los 2 müssen aufeinander strategisch abgestimmt sein; der Austausch zwischen den Auftragnehmern von Los 1 und Los 2 ist zwingend vorzusehen.
Kriterium 1: Einhaltung der formellen Anforderungen
Kriterium 2: Einhaltung der Mindestanforderungen (siehe III.1 ff.)
Kriterium 3: Fachliche Eignung mit dem Nachweis vergleichbarer erbrachten Leistungen seit 2018:
Bewertung von maximal drei Referenz-Cases aus dem Bereich Ausarbeitung und Umsetzung von Kommunikationsmaßnahmen seit dem 01.01.2018; Referenz-Cases aus den drei bevorzugten Bereichen Gewerbebau/Wohnungsbau/Infrastruktur, Baustellenkommunikation, Aufträge der öffentlichen Verwaltung oder auch anderen Bereichen.
gewichtet mit 40 %.
Bewertung von maximal drei Referenzen der vorgesehenen Bearbeiter in den verschiedenen Leistungsbereichen. Teamzusammenstellung und Abdeckung der Leistungsbereiche der Agentur mit den Schwerpunkten Entwicklung eines Kommunikationskonzepts, grafische Arbeiten: Werbemittel, grafische Arbeiten: Corporate Design, Dokumentation von Baufortschritten, Online-Kommunikation, redaktionelle Arbeiten & Texte: Pressemitteilungen, redaktionelle Arbeiten & Texte: Social Media, Organisation von Veranstaltungen
mit 60 %.
Rahmenvereinbarung „Öffentlichkeitsarbeit“ - Baustellenkommunikation und Innenstadt-Kommunikation
Stadt Sindelfingen
Die Stadt Sindelfingen beabsichtigt, zur Unterstützung der Pressestelle eine Agentur mit der Entwicklung, Umsetzung und Begleitung der Baustellenkommunikation zur Sanierung der Tiefgarage Marktplatz und der Neugestaltung der Marktplatzoberfläche zu beauftragen sowie für die strategische Kommunikation zur Sindelfinger Mitte.
Ziel ist es, die Baustellenkommunikation rund um die Sanierung der Tiefgarage Marktplatz und der damit zusammenhängenden Neugestaltung der Marktplatzoberfläche strategisch zu planen und redaktionell sowie grafisch umzusetzen. Die Baustellenkommunikation soll auf folgende Zielgruppen ausgerichtet sein: die Bürgerinnen und Bürger, die Gewerbetreibenden rund um den Marktplatz, die Anrainer, die Wochenmarktbeschickerinnen und -beschicker sowie die Besucherinnen und Besucher der Stadt. Ziel ist auch hierbei, mithilfe der Baustellenkommunikation eine positive Verknüpfung zu schaffen, die Zielgruppen für das Projekt zu begeistern und unter den Betroffenen die Akzeptanz zu steigern und Transparenz und „Kümmern“ durch die Stadtverwaltung zu vermitteln.
Darüber hinaus soll die Agentur ab September 2025 die Innenstadt-Kommunikation planen und umsetzen, aufbauend auf den Maßnahmen, die bis einschließlich August 2025 im Rahmen von Los 1 umgesetzt werden. Ziel ist es, Schlüsselprojekte und Sofortmaßnahmen, die die Stadt Sindelfingen im Rahmen eines Zielbildprozesses definiert hat, an die verschiedenen Zielgruppen zu kommunizieren, deren Akzeptanz für die Maßnahmen zu fördern und ihnen ein positives Bild der Innenstadtentwicklung zu vermitteln. Zu den Zielgruppen gehören die Sindelfinger Bürgerinnen und Bürger, die jeweils umliegenden Gewerbetreibenden, die Anrainer sowie Besucherinnen und Besucher der Innenstadt. Gesucht wird eine kreative Kommunikationsagentur, die mit neuen Ideen und modernen Tools die Innenstadt- und Baustellenkommunikation umsetzt und beratend zur Seite steht.
In den kommenden Jahren werden die Sanierung der Tiefgarage Marktplatz und die damit zusammenhängende Neugestaltung der Marktplatzoberfläche ein zentrales Projekt für die Sindelfinger Innenstadt sein. Die Baumaßnahme wird Auswirkungen auf das direkte Umfeld, die Nutzungsmöglichkeiten der Tiefgarage und des Marktplatzes sowie auf die gesamte Innenstadt haben. Durch Verdeutlichung des Mehrwerts der Baumaßnahme und einer langfristigen Vision für die Innenstadt soll die Akzeptanz in der Bürgerschaft gefördert werden. Transparente Kommunikation und ein kontinuierlicher Dialog mit der Bürgerschaft und den Betroffenen sollen zum Erfolg des Projektes beitragen.
Seit Dezember 2020 durchläuft die Stadt Sindelfingen zudem unter dem Motto „Sindelfingen macht Mitte“ einen Zielbildprozess für die Sindelfinger Innenstadt. Unter Einbindung der Bürgerinnen und Bürger und mit Hilfe eines interdisziplinär besetzten Zukunftsteams wurden neue Ideen und Ansätze für eine zukunftsfähige Stadtmitte gesammelt.
Parallel zum Zielbildprozess wurden Schlüsselprojekte definiert und Sofortmaßnahmen festgelegt. Zu den Schlüsselprojekten gehören u.a. die Neubebauung des Post-/VoBa-Areals, die Gestaltung der Marktplatzoberfläche, der Planie und der Zugänge zur Altstadt sowie ein zukunftsgerichtetes Verkehrs- und Parkraumkonzept. Zu den Sofortmaßnahmen zählen schnell zu verwirklichende Aktionen und Projekte wie beispielsweise Begrünungsmaßnahmen, temporäre Verkehrsberuhigungen und Veranstaltungen.
Es soll eine breite Kommunikationskampagne umgesetzt werden, die sowohl Marketing-, als auch klassische und vor allem moderne und kreative Elemente der Öffentlichkeitsarbeit sowie Kommunikationsinstrumente enthält. Die Maßnahmen aus Los 1 und Los 2 müssen aufeinander strategisch abgestimmt sein; der Austausch zwischen den Auftragnehmern von Los 1 und Los 2 ist zwingend vorzusehen.
Entsprechend dem Fortschritt der Maßnahme kann die Vereinbarung im Los 2 maximal 2-mal jeweils um 1 Jahr verlängert werden.
Kriterium 1: Einhaltung der formellen Anforderungen
Kriterium 2: Einhaltung der Mindestanforderungen (siehe III.1 ff.)
Kriterium 3: Fachliche Eignung mit dem Nachweis vergleichbarer erbrachten Leistungen seit 2018:
Bewertung von maximal drei Referenz-Cases aus dem Bereich Ausarbeitung und Umsetzung von Kommunikationsmaßnahmen seit dem 01.01.2018; Referenz-Cases aus den drei bevorzugten Bereichen Gewerbebau/Wohnungsbau/Infrastruktur, Baustellenkommunikation, Aufträge der öffentlichen Verwaltung oder auch anderen Bereichen.
gewichtet mit 40 %.
Bewertung von maximal drei Referenzen der vorgesehenen Bearbeiter in den verschiedenen Leistungsbereichen. Teamzusammenstellung und Abdeckung der Leistungsbereiche der Agentur mit den Schwerpunkten Entwicklung eines Kommunikationskonzepts, grafische Arbeiten: Werbemittel, grafische Arbeiten: Corporate Design, Dokumentation von Baufortschritten, Online-Kommunikation, redaktionelle Arbeiten & Texte: Pressemitteilungen, redaktionelle Arbeiten & Texte: Social Media, Organisation von Veranstaltungen
mit 60 %.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Die folgenden Eigenerklärung sind im zur Verfügung stehenden Antragsmuster enthalten:
A) Erklärung über die Rechtsform des Antragstellers, der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister sowie der Person des Antragstellers die den Antrag im Auftrag des Bewerbers abgibt. Die Person, welche den Antrag / die Erklärungen abgibt, muss berechtigt sein Rechtsgeschäfte für den Antragsteller zu tätigen.
B) Es ist eine Erklärung vorzulegen (bei Bewerber- / Bietergemeinschaften für jedes Mitglied), dass keine Ausschlussgründe gemäß § 123 und § 124 GWB bestehen.
C) Es ist eine Erklärung vorzulegen (bei Bewerber- / Bietergemeinschaften für jedes Mitglied), dass keine Ausschlussgründe für Personen oder Unternehmen, die einen Bezug zu Russland haben (Sanktionspaket; Art. 5k der Verordnung (EU) 2022/576 Aktenzeichen: 20601/000#1) vorliegen.
Die nachfolgend geforderten Erklärungen der Buchstaben A bis H sind in dem zur Verfügung stehenden Antragsmuster enthalten.
A) Der Teilnahmeantrag muss eine Erklärung enthalten, dass der Bewerber sich verpflichtet im Fall einer Beauftragung über die gesamte Bearbeitungszeit eine Berufshaftpflichtversicherung für Personenschäden sowie für sonstige Schäden zu haben.
B) Bewerbergemeinschaften haben mit ihrem Teilnahmeantrag eine gemeinschaftliche Erklärung abzugeben, in der die Bildung einer Bietergemeinschaft im Fall der Angebotsbearbeitung erklärt wird. Darin sind alle Mitglieder aufzuführen und der bevollmächtigte Vertreter ist zu benennen. Aus der Erklärung muss hervorgehen, dass der bevollmächtigte Vertreter die Mitglieder gegenüber der Vergabestelle rechtsverbindlich vertritt.
Ein Wechsel der Identität des Bewerbers oder der Bewerbergemeinschaft im Vergabeverfahren ist nicht zugelassen.
Es wird eine gesamtschuldnerische Haftung verlangt. Im Fall einer Beauftragung wird deshalb ein Nachweis über die Rechtsform der Bewerbergemeinschaft und die gesamtschuldnerische Haftung verlangt.
C) Der Teilnahmeantrag muss eine Erklärung enthalten, ob der Bewerber den Auftrag mithilfe von Unterauftragnehmern erbringen möchte und, wenn ja, wie die Aufteilung der Leistungserbringung erfolgt. Mit dem Antrag ist durch eine Verpflichtungserklärung der Unterauftragnehmer nachzuweisen, dass diese für die Leistungserbringung zur Verfügung stehen.
D) Der Teilnahmeantrag muss eine Erklärung enthalten, ob dritte Unternehmen auf Seiten des Antragstellers an der Ausführung beteiligt sein werden (Eignungsleihe). Mit dem Antrag ist durch eine Verpflichtungserklärung der dritten Unternehmen nachzuweisen, dass diese für die Leistungserbringung zur Verfügung stehen und im Rahmen der finanziellen und wirtschaftlichen Eignungsleihe mithaften.
E) Der Teilnahmeantrag muss eine Verpflichtungserklärung zum Mindestentgeld (für öffentliche Aufträge, welche vom Arbeitnehmer-Entsendegesetz erfasst werden) enthalten.
F) Der Teilnahmeantrag muss eine Erklärung über den Jahresumsatz (brutto) des Bewerbers in Bezug auf den Tätigkeitsbereich des Auftrags für die letzten 3 Geschäftsjahre enthalten.
G) Der Teilnahmeantrag muss eine Erklärung über die durchschnittliche Anzahl der Beschäftigten des Bewerbers in Bezug auf den Tätigkeitsbereich des Auftrags für die letzten 3 Geschäftsjahre enthalten.
H) Der Teilnahmeantrag muss eine Erklärung enthalten, nachdem die Leistungserbringung unabhängig von Ausführungs- und Lieferinteressen erfolgen wird.
Zu A) Ausschlusskriterium: Mindestens nachzuweisende Deckungssumme der Berufshaftpflichtversicherung: 1,0 Mio. € bei Personenschäden und 0,5 Mio. € bei sonstigen Schäden.
Die Summen gelten je Schadensfall (zweifach maximiert).
Zu F) Ausschlusskriterium: Geforderter durchschnittlicher Jahresumsatz in Bezug auf den Tätigkeitsbereich des Auftrags für die letzten 3 Geschäftsjahre mindestens: [Betrag gelöscht] EUR.
Zu G) Ausschlusskriterium: Geforderte durchschnittliche Anzahl von (Vollzeit-) Beschäftigten in Bezug auf den Tätigkeitsbereich des Auftrags für die letzten 3 Jahre mindestens: 2 Beschäftigte.
Nachweis der fachlichen Eignung über die Angabe von vorhandenen Führungskräften und durchgeführten Projekten gemäß den nachfolgend genannten Mindestkriterien.
Die nachfolgend geforderten Erklärungen der Buchstaben A bis B sind in dem zur Verfügung stehenden Antragsmuster enthalten.
A) Nachweis von Führungskräften, in Bezug auf den Tätigkeitsbereich des Auftrags.
B) Mindestpunktzahl in der Bewertung vergleichbarer Leistungen
Zu A) Nachweis von 1 Fachkraft mit mindestens 5-jähriger Berufserfahrung im Bereich Leitung von Bearbeitungsteams mit unterschiedlichen Bearbeitungsschwerpunkten.
Zu B) Mindestpunktzahl in der Bewertung vergleichbarer Leistungen
Bei der Bewertung der Eignung (siehe Ziffer II.2.9) müssen mindestens 30 von 100 möglichen Punkten erreicht werden.
A) Die Sprache im Projekt ist Deutsch. Dies muss vom Auftragnehmer über den gesamten Verlauf der Bearbeitung für die Kommunikation mit dem AG und allen weiteren Beteiligten gewährleistet werden.
B) Allgemeine Vertragsbestimmungen für die Ausführung von Leistungen– VOL/B.
C) Besondere Vertragsbedingungen zum Landestariftreue- und Mindestlohngesetz Baden-Württemberg (LTMG-BW).
Abschnitt IV: Verfahren
In diesem Fall ergibt sich die Laufzeit aus der Bauzeit der Umgestaltung der Tiefgarage und der Neugestaltung der Marktplatzoberfläche. Es ist eine Rahmenvereinbarung vorgesehen, die aber nicht für sich wiederholende Leistungen vorgesehen ist. Die Leistung endet mit dem Abschluss der Baumaßnahmen. Daher stellt dies für das Los 2 eine Ausnahme dar und die Laufzeit darf die 48 Monate übersteigen.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
A) Alle Fragen zum Verfahren werden ausschließlich digital in Textform über die Ausschreibungsplattform angenommen. Diese werden zentral beantwortet. Alle Fragen und die zugehörigen Antworten werden (anonym) über die Ausschreibungsplattform zur Verfügung gestellt. Dadurch haben alle Interessenten / Bieter dieselben Informationen / Grundlagen für ihre Antragstellung / ihr Angebot. Auf anderem Weg eingehende Fragen werden nicht beantwortet, es wird immer auf den aufgezeigten Weg über die Ausschreibungsplattform verwiesen. Interessenten / Bieter haben sich selbstständig über den aktuellen Stand dieses Dokuments "Fragen und Antworten" zu informieren.
Alle Fragen müssen bis spätestens Freitag, 25.08.2023 – 12:00 Uhr vorliegen, damit die rechtzeitige Beantwortung gewährleistet werden kann. Die letztmalige Aktualisierung dieses Dokuments ist für Dienstag, 29.08.2023 vorgesehen und wird entsprechend gekennzeichnet.
B) Der Antragsteller trägt die alleinige Verantwortung, dass sein Antrag / Angebot rechtzeitig bei der ausschreibenden Stelle vorliegt. Auch bei der elektronischen Angebotsabgabe kann es zu technischen Schwierigkeiten kommen weshalb eine rechtzeitige Abgabe der Unterlagen dringend empfohlen wird.
C) Alle notwendigen Erklärungen und Nachweise sind bis zum genannten Schlusstermin vorzulegen. Die ausschreibende Stelle behält sich vor, nicht eindeutige Informationen/Unterlagen im Zuge einer Aufklärung nachzufordern.
D) Den Bewerbern wird empfohlen im Teilnahmewettbewerb das vorbereitete Antragsmuster zu verwenden und dieses mit den ggf. notwendigen Anlagen einzureichen. Darin werden alle notwendigen Angaben abgefragt. Hierdurch wird das Ausfüllen erleichtert und Fehler beim Antragsteller vermieden.
Unterlagen, die über die ausdrücklich verlangten Angaben und Nachweise hinausgehen, sind nicht erwünscht und werden bei der Bewertung nicht berücksichtigt;
E) Ergänzung zu III.2.3) „Für die Ausführung des Auftrags verantwortliches Personal“: Dieses wird erst im Verhandlungsverfahren abgefragt.
F) Im Teilnahmeantrag muss der Namen der natürlichen Person angegeben werden, welche die Erklärungen im Auftrag des Bewerbers abgibt. Diese Person muss berechtigt sein Rechtsgeschäfte für den Bewerber zu tätigen – siehe III.1.1). Anträge ohne diese Angabe werden vom weiteren Verfahren ausgeschlossen.
G) Im Vergabeverfahren haben alle Angaben der Bewerber / Bieter in deutscher Sprache zu erfolgen. Anderen Nachweisen oder Dokumenten sind Übersetzungen durch amtlich anerkannte Dolmetscher beizufügen. Ohne solche Übersetzungen können diese Unterlagen nicht berücksichtigt werden;
H) Die Antragsunterlagen sind digital in Textform über die o.g. Ausschreibungsplattform einzureichen.
I) Alle Antragsteller werden schriftlich über die Entscheidung zu ihrem Teilnahmeantrag informiert (In der Regel innerhalb von 3 Wochen nach dem Termin für den spätestens Eingang des Antrags).
J) Der Auftraggeber wird für die Bieter deren Angebot beauftragt werden sollen (ggf. also für alle Mitglieder der Bietergemeinschaft, dritte Unternehmen (Eignungsleihe) und Unterauftragnehmer) spätestens vor Beauftragung einen Auszug aus dem Wettbewerbsregister anfordern.
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76247
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 721926-8730
Fax: +49 721926-3985
Internet-Adresse: http://www.rp-karlsruhe.de/servlet/PB/menu/1159131/index.html
Auszug aus: „Allgemeine Hinweise zur Anrufung der Vergabekammer“ der Vergabekammer Baden-Württemberg, Regierungspräsidium Karlsruhe, 76247 Karlsruhe vom 07.01.2022:
„2. Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf schriftlichen Antrag hin ein. Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse am Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten durch Nichtbeachten von Vergabevorschriften geltend macht. Der Antrag ist gem. § 160 Abs. 3 Nr. 1-3 GWB unzulässig, wenn der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften bereits im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen und in der Regel vor Anrufung der Kammer gerügt hat bzw., wenn der Antragsteller Vergabeverstöße, die bereits aufgrund der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar waren, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe /Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt hat. Ferner ist ein Antrag unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB).
3. Der Nachprüfungsantrag soll ein bestimmtes Begehren enthalten. Er ist unverzüglich zu begründen (§ 161 Abs. 1 GWB). Die Begründung muss die Bezeichnung des Antragsgegners mit Anschrift, eine Beschreibung der behaupteten Rechtsverletzung mit Sachverhaltsdarstellung und die Bezeichnung der verfügbaren Beweismittel enthalten. Es ist auch darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht (§ 161 Abs. 1 und 2 i.V. m. § 97 Abs. 6 GWB) und dass gegenüber dem Auftraggeber ordnungsgemäß gerügt wurde (§ 160 Abs. 3 GWB). Die sonstigen
Beteiligten sollen, soweit bekannt, benannt werden (§ 161 Abs. 2 GBW).
4. Einen bereits erteilten Zuschlag kann die Kammer nicht wieder aufheben (§ 168 Abs. 2 GWB). Allerdings kann ein Zuschlag bzw. Vertrag unwirksam und damit ein Nachprüfungsverfahren zulässig sein, wenn ein förmliches Vergabeverfahren gar nicht durchgeführt wurde oder der Auftraggeber die Bieter oder Bewerber, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, vor Auftragserteilung hiervon nicht informiert hat. Einzelheiten hierzu, auch zu Fristen und Inhalt der Information finden sich in den §§ 134, 135 GWB. In der Regel darf ein Vertrag erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information bzw. 10 Kalendertage bei Versand auf elektronischem Wege geschlossen werden.
5. Die Durchführung des Verfahrens löst nach § 182 GWB Gebühren aus, die in der Regel mindestens 2.500 und höchstens 50.000 € betragen. Voraussetzung für eine Verfahrenseinleitung ist die Zahlung eines Vorschusses von mindestens 2.500,00 €. Soweit ein Verfahrensbeteiligter unterliegt, hat er die Kosten einschließlich der gegnerischen notwendigen Aufwendungen und ggf. die Kosten der Beigeladenen zu tragen. Hierzu können auch Rechtsanwaltskosten zählen, wenn die Beiziehung eines Bevollmächtigten notwendig war.
6. Die Partei, die unterliegt, kann mit der sofortigen Beschwerde das Oberlandesgericht Karlsruhe anrufen (§ 171 Abs. 3 GWB). Die Beteiligten müssen sich dort grundsätzlich durch einen Rechtsanwalt vertreten lassen (§ 172 Abs. 3 GWB).“
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76247
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 721926-8730
Fax: +49 721926-3985
Internet-Adresse: www.rp-karlsruhe.de/servlet/PB/menu/1159131/index.html