Wissenschaftliche Begleitung, Vernetzung und Ergebnistransfer (Begleitforschung) zum Technologieprogramm „SmartLivingNEXT- Künstliche Intelligenz für nachhaltige Lebens- und Wohnumgebungen“ (Förderaufruf zum Förderprogramm Entwicklung digitaler Technologien) Referenznummer der Bekanntmachung: IC4-23305/007#028
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Villemombler Straße 76
Ort: Bonn
NUTS-Code: DEA22 Bonn, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Referat IC4
E-Mail:
Telefon: +49 228-6154864
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.bmwk.de
Abschnitt II: Gegenstand
Wissenschaftliche Begleitung, Vernetzung und Ergebnistransfer (Begleitforschung) zum Technologieprogramm „SmartLivingNEXT- Künstliche Intelligenz für nachhaltige Lebens- und Wohnumgebungen“ (Förderaufruf zum Förderprogramm Entwicklung digitaler Technologien)
Die Leistungsbeschreibung ist unter „Teilnahme“ abrufbar.
Hauptort der Ausführung, Lieferung oder Dienstleistungserbringung: Die Ausführung der Leistung ist nicht ortsgebunden; ausschließlicher Gerichtsstand ist Berlin/Deutschland.
Die Leistungsbeschreibung ist unter „Teilnahme“ abrufbar.
Siehe Punkt 4 "Optionale Bausteine" in der Leistungsbeschreibung.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Bei Zuschlagsabsicht ist die Vergabestelle gem. § 6 Wettbewerbsregistergesetz (WRegG) verpflichtet, vom zu Beauftragenden eine Registerabfrage zu starten.
Bei Bietergemeinschaften betrifft die Abfragepflicht alle an der Bietergemeinschaft beteiligten Unternehmen.
Dazu werden nachfolgende Angaben benötigt:
1)Registerangaben: inländisches oder ausländisches Register, Registergericht, Registertyp und Registernummer
a.Sofern für die berufliche bzw. gewerbliche Tätigkeit eine Pflicht zur Eintragung in einem der in Anhang XI zur Richtlinie 2014/24/EU über die öffentliche Auftragsvergabe genannten Register besteht, einen Ausdruck der Eintragung, der nicht älter als sechs Monate zum Ende der Angebotsfrist ist.
2)Falls vorhanden: Umsatzsteuer-ID
Im Rahmen eines Teilnahmewettbewerbs behält sich die Vergabestelle vor, nach § 6 Absatz 1 WRegG abzufragen, ob Eintragungen im Wettbewerbsregister in Bezug auf diejenigen Bewerber vorliegen, die der Auftraggeber zur Abgabe eines Angebots auffordern will.
-Formfreie Eigenerklärung über den Gesamtumsatz des Unternehmens in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren sowie im laufenden Geschäftsjahr getrennt nach Geschäftsfeldern.
Mindestanforderung:
Zum Nachweis der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit wird ein durchschnittlicher Jahresumsatz, ermittelt als Durchschnitt der letzten zwei abgeschlossenen Geschäftsjahre, von mindestens 2 Mio. Euro (netto) vorausgesetzt.
-sofern zutreffend: Formfreie Eigenerklärung zum beabsichtigten Einsatz von Subunternehmen unter genauer Bezeichnung des vom Subunternehmer zu übernehmenden Leistungsteils, sowie unter Vorlage einer rechtsverbindlich unterzeichneten Verpflichtungserklärung des Subunternehmers, in der dieser sich verpflichtet die bezeichneten Leistungsteile im Falle der Auftragserteilung als Subunternehmer zu übernehmen. Sofern der Bewerber Subunternehmer einsetzen will, handelt es sich bei der Vorlage der Eigenerklärung und der Verpflichtungserklärung um ein Ausschlusskriterium.
-Formfreie Eigenerklärung, dass der Bewerber im Zusammenhang mit der zu vergebenden Leistung keine eigenen auftragsfremden wirtschaftlichen Interessen gegenüber Dritten verfolgt.
-Formfreie Eigenerklärung, dass potenzielle Interessenkollisionen mit anderen Aufgabenfeldern auch künftig durch strukturelle Separierungen ausgeschlossen werden.
-Formfreie Eigenerklärung über die Bereitschaft, im Falle der Zuschlagserteilung mit dem Auftraggeber eine Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung (AV-V) entsprechend den Vorschriften der DSGVO und des BDSG (wird mit der Aufforderung zur Angebotsabgabe übersandt) abzuschließen und sich ggf. schriftlich zur Einhaltung weiterer Vertraulichkeitsvorschriften zu verpflichten.
Nachweis erforderlicher Qualifikationen und Erfahrungen sowie ggf. entsprechender Vorarbeiten und Veröffentlichungen:
-Nachweis entsprechender Kompetenzen und Erfahrungen in der Steuerung von Projekten (u.a. Methodik)
-fundierte Kenntnisse und praktische Erfahrungen in der wissenschaftlichen Begleitung, Analyse, Kommunikation, Dokumentation und weitergehenden Unterstützung von komplexen Innovations- und Entwicklungsprozessen, die hinsichtlich ihrer Größenordnung mit den bei SmartLivingNEXT angestrebten anwendungsorientierten Projekten vergleichbar sind,
-vertiefte Kenntnisse und Erfahrungen im Bereich von SmartLiving-Technologien und -Anwendungen und den damit in Zusammenhang stehenden organisatorischen, ökonomischen und rechtlichen Aspekten;
-ausgeprägte Kenntnisse über potenzielle Nutzerkreise, Branchen und Märkte sowie Kontakte zu relevanten Zielgruppen und Akteuren, die im Themenfeld Smart Living aktiv sind bzw. führende Rollen einnehmen;
Referenzen der letzten fünf Jahre mit Angabe des Rechnungswerts, der Leistungszeit sowie der öffentlichen oder privaten Auftraggeber sowie abstrakt-funktionale Beschreibung der zu erbringenden Leistung zu dem genannten Thema [nicht mehr als 2 A4-Seiten].
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Alle Unterlagen und gegebenenfalls gestellte Bieterfragen und Antworten stehen auf der Vergabeplattform des Bundes unter „Vergabeunterlagen“ zur Verfügung.
Weitere Unterlagen sind nicht erforderlich.
Ihren Teilnahmeantrag reichen Sie über die Vergabeplattform des Bundes ein (www.evergabe-online.de); hierzu bedarf es der Registrierung. Der Teilnahmeantrag muss (komplett mit allen Bestandteilen) in einer PDF-Datei zusammengefasst) spätestens am 05.09.2023 bis 10:00 Uhr eingestellt worden sein.
Die Einreichung über die Vergabeplattform ist - bis zum Ablauf der Abgabefrist - zu jeder Tageszeit möglich. Informationen zum elektronischen Vergabeverfahren (Registrierung, Nutzung, Datenaustausch und -sicherheit usw.) und zu seinen Vorteilen können Sie auf der Internetseite „www.evergabe-online.info“ oder vom Beschaffungsamt (BeschA) des Bundesministeriums des Inneren (BMI) unter der Telefonnummer (0 30 18) 6 10-12 34 (zu ortsüblichen Festnetzgebühren) oder per E-Mail „“ erhalten.
Wenn bis zum 18.09.2023 keine Aufforderung zur Angebotsabgabe erfolgte, wurde Ihr Teilnahmeantrag nicht berücksichtigt; eine Benachrichtigung erfolgt nicht (auf entsprechenden Antrag können Sie Auskunft über die Gründe der Nichtberücksichtigung erhalten).
Arbeitsgemeinschaften / Kooperationen - auch internationale - sind zulässig. Die Zusammenarbeit mit oder Unterbeauftragung von aktiven oder ehemaligen Mitarbeitern des BMWK bedarf der Genehmigung des BMWK.
Für den Zuschlag kommen nur Bieter in Frage, die für die Erfüllung der vertraglichen Verpflichtungen die erforderliche Eignung (Fachkunde und Leistungsfähigkeit) besitzen (§§ 122 GWB, 44, 45, 46 VgV), und nicht gem. §§ 123, 124 GWB auszuschließen sind. Bei der Entscheidung über den Zuschlag werden verschiedene durch den Auftragsgegenstand gerechtfertigte Kriterien berücksichtigt (§ 58 Abs. 2 VgV). Der Zuschlag wird auf das unter Berücksichtigung aller Umstände wirtschaftlichste Angebot erteilt; der niedrigste Angebotspreis allein ist nicht entscheidend (§ 127 GWB).
Bieterfragen richten Sie bitte bis zum 30.08.2023 auch an die in Abschnitt I Nr. 1 angegebene E-Mail-Adresse.
Der Verzicht auf eine Auftragsvergabe bleibt vorbehalten.
Postanschrift: Villemombler Straße 76
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 228-94990
Internet-Adresse: https://www.bundeskartellamt.de
Postanschrift: Referat I B 3
Ort: Berlin
Postleitzahl: 11019
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 30-186150
Internet-Adresse: https://www.bmwk.de
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Bieter haben einen Anspruch auf Einhaltung der schützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber, d. h. dem Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK).
Sieht sich ein Bieter durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß binnen 10 Tagen beim BMWK zu rügen. Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen genannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem BMWK geltend gemacht werden. Teilt das BMWK dem Bieter mit, seiner Rüge nicht abhelfen zu wollen, so besteht die Möglichkeit, innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung einen Antrag auf Nachprüfung bei einer Vergabekammer zu stellen (§ 160 GWB).
Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 (1) GWB darüber informiert. Ein Vertrag darf erst 10 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch das BMWK geschlossen werden. Die Frist beginnt am Tag nach Absendung der Information durch das BMWK.
Postanschrift: Referat I B 3
Ort: Berlin
Postleitzahl: 11019
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 30-186150
Internet-Adresse: https://www.bmwk.de