EU-weite Ausschreibung von Abfall- und Wertstoffbehältern für die HEB GmbH Hagener Entsorgungsbetrieb
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Fuhrparkstr. 14-20
Ort: Hagen
NUTS-Code: DEA53 Hagen, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 58089
Land: Deutschland
E-Mail:
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.heb-hagen.de
Abschnitt II: Gegenstand
EU-weite Ausschreibung von Abfall- und Wertstoffbehältern für die HEB GmbH Hagener Entsorgungsbetrieb
Die Gesamtleistung wird in zwei Losen vergeben:
• Los 1: Lieferung von Abfall- und Wertstoffbehältern mit einem Volumen von 60 l, 80 l, 120 l und 240 l (inkl. farbige Deckelclips);
• Los 2: Lieferung von Abfall- und Wertstoffbehältern mit einem Volumen von 770 l und 1.100 l.
Lieferung von Abfall- und Wertstoffbehältern mit einem Volumen von 60 l, 80 l, 120 l und 240 l (inkl. farbige Deckelclips)
• Lieferung der angeforderten Behältermengen innerhalb von sechs Wochen auf Abruf (inkl. teilweiser Montageleistungen);
• Ausstattung der Behälter mit Transpondern für die elektronische Behälteridentifikation;
• Bereitstellung von benötigten Ersatzteilen.
Vgl. Ziffer II.2.11).
Zu Ziffer II.2.7): Der Vertrag verlängert sich einmalig um ein Jahr (bis zum 31.12.2026), falls er nicht vom Auftraggeber bis zum 30.06.2025 gekündigt wird.
Lieferung von Abfall- und Wertstoffbehältern mit einem Volumen von 770 l und 1.100 l
• Lieferung der angeforderten Behältermengen innerhalb von sechs Wochen auf Abruf (inkl. Montageleistungen);
• Ausstattung der Behälter mit Transpondern für die elektronische Behälteridentifikation;
• Bereitstellung von benötigten Ersatzteilen.
Vgl. Ziffer II.2.11).
Zu Ziffer II.2.7): Der Vertrag verlängert sich einmalig um ein Jahr (bis zum 31.12.2026), falls er nicht vom Auftraggeber bis zum 30.06.2025 gekündigt wird.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
- Eigenerklärung über den Gesamtumsatz des Bieters;
- Eigenerklärung über das Vorhandensein einer Betriebshaftpflichtversicherung für Sach- und Personenschäden.
- Eigenerklärung über den Gesamtumsatz des Bieters in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren (2020, 2021 und 2022) für jedes einzelne dieser Geschäftsjahre;
- Eigenerklärung über das Vorhandensein einer Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von mindestens 1,0 Mio. EUR für Sach- und Personenschäden (Hinweis: Die ausschreibende Stelle behält sich vor, im Laufe der Angebotsbewertung den Versicherungsschein vom Bieter ergänzend zu fordern).
- Referenz/-en (als Eigenerklärung) über die Lieferung von Abfall- und Wertstoffbehältern;
- Nachweis, dass die angebotenen Abfall- und Wertstoffbehälter die Anforderungen der DIN EN 840 in allen Teilen vollumfänglich erfüllen.
- Nachweis, dass die angebotenen Abfall- und Wertstoffbehälter die Vorgaben der RAL-GZ 95/1 in allen Teilen vollumfänglich erfüllen.
- Referenz/-en (als Eigenerklärung) über die Lieferung von mind. 500 Abfall- und Wertstoffbehältern pro Jahr. Die Referenz/-en sind für mindestens zwei Jahre in den Jahren 2020 bis 2022 durch eine Auflistung der/des Auftraggeber/-s mit Angabe der jeweiligen Liefermenge und Beauftragungszeiträume vorzulegen (es gilt die Summe der Referenzen).
Bei einem Angebot zu beiden Losen ist die Referenzanforderung nur einmalig zu erfüllen.
- Nachweis, dass die angebotenen Abfall- und Wertstoffbehälter die Anforderungen der DIN EN 840 oder gleichwertig in allen Teilen vollumfänglich erfüllen.
- Nachweis, dass die angebotenen Abfall- und Wertstoffbehälter die Vorgaben der RAL-GZ 95/1 oder gleichwertig in allen Teilen vollumfänglich erfüllen.
- Eigenerklärung zur Umsetzung von Artikel 5k Absatz 3 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022
Abschnitt IV: Verfahren
Bei der Öffnung der Angebote sind nach § 55 Abs. 2 VgV keine Bieter zugelassen.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Zu Ziffer I.3) „Kommunikation“:
Die Abwicklung des Vergabeverfahrens erfolgt über das elektronische Vergabeinformationssystem ELViS der Vergabeplattform subreport. Die Vergabeunterlagen stehen ausschließlich elektronisch über den entsprechenden Projektzugang auf der vorgenannten Plattform zur Verfügung. Ein postalischer Versand der Vergabeunterlagen in Papierform erfolgt nicht. Weitergehende Informationen zur genutzten Vergabeplattform sind unter https://www.subreport.de/service/support-elvis abrufbar.
Zu Ziffer I.3) „Kommunikation; weitere Auskünfte erteilt“:
Anfragen von Bietern im Rahmen dieses Vergabeverfahrens sind ausschließlich über das elektronische Vergabeinformationssystem „ELViS“ der Auftragsplattform subreport an die ausschreibende Stelle zu richten. Hierzu ist eine (kostenlose) Registrierung unter dem entsprechenden Projektzugang auf der vorgenannten Vergabeplattform erforderlich.
Auskünfte im Zuge des Vergabeverfahrens werden ausschließlich elektronisch über den entsprechenden Projektzugang auf der Vergabeplattform „ELViS“ von der ausschreibenden Stelle erteilt. Auskünfte per Telefon, Post, Fax oder E-Mail werden nicht erteilt.
Die Bieter, die sich unter dem entsprechenden Projektzugang auf der vorgenannten Vergabeplattform registriert haben, werden per E-Mail über das Vorliegen etwaiger Bieterinformationen informiert. Die ausschreibende Stelle empfiehlt daher allen interessierten Unternehmen, sich unter dem entsprechenden Projektzugang auf der vorgenannten Plattform (kostenlos) zu registrieren.
Zu Ziffer I.3) „Kommunikation; Angebote sind einzureichen“:
Die kompletten Angebotsunterlagen sind vom Bieter ausschließlich elektronisch (in Textform) über die Angebotsfunktion der genutzten Vergabeplattform einzureichen.
Zu Ziffer IV.1.3): Die Rahmenvereinbarung wird in jedem Los mit einem Bieter geschlossen. Bieter können Angebote für ein Los oder für beide Lose abgeben.
Postanschrift: Albrecht-Thaer-Straße 9
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
Statthafter Rechtsbehelf bei Verstößen gegen die Vergabevorschriften ist der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens. Der Antrag ist schriftlich bei der zuvor benannten zuständigen Stelle für Nachprüfungsverfahren einzureichen. Der Antrag ist nur zulässig, solange kein wirksamer Zuschlag erteilt worden ist. Ein wirksamer Zuschlag kann erst erteilt werden, nachdem der Auftraggeber die unterlegenen Bieter über den beabsichtigten Zuschlag ordnungsgemäß nach § 134 GWB informiert hat und 15 Kalendertage bzw. bei Versendung der Information per Fax oder auf elektronischem Weg zehn Kalendertage vergangen sind.
Der Antrag ist auch vor wirksamer Zuschlagserteilung unzulässig, soweit:
- der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
- mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.