Kultur- und Sportzentrum / Freiwillige Feuerwehr Wallstadt Referenznummer der Bekanntmachung: 1820_TW
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Rathaus E 5
Ort: Mannheim
NUTS-Code: DE126 Mannheim, Stadtkreis
Postleitzahl: 68159
Land: Deutschland
E-Mail:
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.mannheim.de
Postanschrift: Engesserstraße 4a
Ort: Freiburg im Breisgau
NUTS-Code: DE131 Freiburg im Breisgau, Stadtkreis
Postleitzahl: 79108
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Verfahrensbetreuung
E-Mail:
Telefon: +49 761120210
Fax: +49 7611202120
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://architekturbuero-thiele.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Kultur- und Sportzentrum / Freiwillige Feuerwehr Wallstadt
Anlass für das Vergabeverfahren für die Fachplanungsleistungen Tragwerksplanung der Stadt Mannheim ist der geplante Neubau des Kultur- und Sportzentrum / Freiwillige Feuerwehr Wallstadt in Mannheim.
Die zu vergebenden Leistungen umfassen die Fachplanungsleistungen Tragwerksplanung gemäß §§ 49 ff HOAI, Leistungs-phasen 1 bis 6 gemäß § 51 HOAI, sowie besondere Leistungen.
Durchgeführt wird ein Verhandlungsverfahren nach § 17 VgV mit Teilnahmewettbewerb.
Basierend auf einer Machbarkeitsstudie (raum z, Stand 12.2021) umfasst das Gesamtgebäude eine Fläche von insg. ca. 3.300 m2 Brutto-Grundfläche und einen Brutto-Rauminhalt von ca. 14.220 m3.
Durchführungszeitraum:
Voraussichtliche Beauftragung: Ende 2023 / Anfang 2024
Voraussichtliche Fertigstellung: 2027
Eine Umsetzung der Baumaßnahme in Bauabschnitten ist nicht vorgesehen.
68259 Wallstadt, Wallstadt
Die zu vergebenden Leistungen umfassen die Fachplanungsleistungen Tragwerksplanung gemäß §§ 49 ff HOAI, Leistungsphasen 1 bis 6 gemäß § 51 HOAI (volles Leistungsbild)
Eine stufenweise Beauftragung - zunächst der Leistungsphasen 1 bis 3 - und der besonderen Leistungen bis Leistungsphase 3 ist vorgesehen.
Besondere Leistungen:
- Aufstellen von Vergleichsberechnungen für mehrere Lösungsmöglichkeiten unter verschiedenen Objektbedingungen (Lph. 2)
- Aufstellen eines Lastenplans, zum Beispiel als Grundlage für die Baugrundbeurteilung und Gründungsberatung (Lph. 2)
- Vorläufige nachprüfbare Berechnung wesentlicher tragender Teile (Lph. 2)
- Vorläufige nachprüfbare Berechnung der Gründung (Lph. 2)
- Vorgezogene, prüfbare und für die Ausführung geeignete Berechnung wesentlich tragender Teil (Lph. 3)
- Vorgezogene, prüfbare und für die Ausführung geeignete Berechnung der Gründung (Lph. 3)
- Nachweise der Erdbebensicherung (Lph. 3)
- Nachweise zum konstruktiven Brandschutz, soweit erforderlich unter Berücksichtigung der Temperatur (Lph. 4)
- Zeichnungen mit statischen Positionen und den Tragwerksabmessungen, den Bewehrungsquerschnitten, den Verkehrslasten und der Art und Güte der Baustoffe sowie Besonderheiten der Konstruktionen zur Vorlage bei der bauaufsichtlichen Prüfung anstelle von Positionsplänen (Lph. 4)
- Statische Nachweise an nicht zum Tragwerk gehörende Konstruktionen (zum Beispiel Fassaden) (Lph. 4)
- Konstruktion und Nachweise der Anschlüsse im Stahl- und Holzbau (Lph. 5)
- Werkstattzeichnungen im Stahl- und Holzbau einschließlich Stücklisten, Elementpläne für Stahlbetonfertigteile einschließlich Stahl- und Stücklisten (Lph. 5)
- Beitrag zum Aufstellen von vergleichenden Kostenübersichten des Objektplaners (Lph. 6)
- Beitrag zum Aufstellen des Leistungsverzeichnisses des Tragwerks (Lph. 6)
Die vorläufigen Baukosten basieren auf der Kostenprognose der Machbarkeitsstudie von raum z (Stand 12.2021) und wurden in Hinblick auf die Kostensteigerung um 15% angehoben. Für die Honorarberechnung werden daher folgende vorläufige anrechenbare Kosten zu Grunde gelegt (Stand 07.2023):
Kostengruppe 300 (Baukonstruktion) ca. 4.979.500 € EUR netto, hiervon anrechenbar [Betrag gelöscht] EUR netto
Kostengruppe 400 (Technische Anlagen) ca. [Betrag gelöscht] EUR netto, hiervon anrechenbar [Betrag gelöscht] EUR netto
Den Nachweis der fachlichen Eignung und Kompetenz erbringen die Bewerber durch Nachweise, Erklärungen und Referenzen in Form von Referenzprojekten, in denen sie darlegen, inwieweit sie den Auswahlkriterien genügen.
Für die Vergabephase qualifiziert sind alle Teilnehmer, die in den Bereichen 1 und 2 sowie im Bereich 3 die jeweils geforderte Mindestpunktzahl erreichen.
Für die Vergabephase sollen mind. 3 und max. 5 Bieter ausgewählt werden. Die Auswahl der Bieter erfolgt aufgrund der Rangfolge der erreichten Punkte der Gesamtbewertung (absteigende Rangfolge). Bei Bewerbern mit gleicher Punktzahl entscheidet das Los. Die Auslosung erfolgt unter der Aufsicht einer vom Auftraggeber unabhängigen Person.
Zu Pkt. II.2.5)
Der Zuschlag kann gemäß § 17 Abs. 11 VgV auf das Erstangebot erfolgen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Teilnahmeberechtigt sind natürliche und juristische Personen, die die geforderten fachlichen Anforderungen erfüllen.
Fachliche Anforderungen / Berufsbezeichnung:
Fachingenieur Tragwerksplanung oder gleichwertige Qualifikation
Bei natürlichen Personen sind die fachlichen Anforderungen erfüllt, wenn sie gemäß Rechtsvorschrift ihres Herkunftsstaates berechtigt sind, am Tage der Bekanntmachung die o. g. Berufsbezeichnung zu führen. Ist in dem Herkunftsstaat des Bewerbers die Berufsbezeichnung nicht gesetzlich geregelt, so erfüllt die fachlichen Anforderungen, wer über ein Diplom, Prüfungszeugnis oder sonstigen Befähigungsnachweis verfügt, dessen Anerkennung gemäß der Richtlinie 2005/36/EG und 2013/55 EU– „Berufsanerkennungsrichtlinie“ – gewährleistet ist.
Bei juristischen Personen sind die fachlichen Anforderungen erfüllt, wenn zu ihrem satzungsgemäßen Geschäftszweck Planungsleistungen gehören, die der anstehenden Planungsaufgabe entsprechen, und wenn der bevollmächtigte Vertreter der juristischen Person die fachlichen Anforderungen erfüllt, die an natürliche Personen gestellt werden.
Bewerbergemeinschaften natürlicher und juristischer Personen sind ebenfalls teilnahmeberechtigt, wenn jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft teilnahmeberechtigt ist.
Mehrfachbewerbungen natürlicher oder juristischer Personen oder von Mitgliedern von Bewerbergemeinschaften können zum Ausschluss der Beteiligten führen.
Eignungskriterium „Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit“
Jahreshonorarumsatz (EUR netto) — durchschnittlicher Jahresumsatz der letzten 3 Geschäftsjahre der Leistungen, die mit den zu vergebenden
Leistungen vergleichbar sind.
< 0,5 Mio.: 1 Punkt,
> 0,5 bis 1,0 Mio.: 3 Punkte,
> 1,0 Mio.: 5 Punkte.
Leistungsfähigkeit“ und der „Technischen Leistungsfähigkeit“ beträgt in Summe mind. 6 Punkte.
Eignungskriterium „Technische Leistungsfähigkeit“
Anzahl der fachtechnisch qualifizierten Mitarbeiter (Fachingenieur Tragwerksplanung oder gleichwertige
Qualifikation),
durchschnittliche Anzahl der fachtechnisch qualifizierten Mitarbeiter der letzten 3 Geschäftsjahre
- bis 2 MA: 1 Punkt,
- 3 bis 4 MA: 3 Punkte,
- über 4 MA: 5 Punkte
Eignungskriterium „Berufliche Leistungsfähigkeit / Referenzen" - Nachweis durch Referenzprojekte
Referenzprojekt Kategorie A: Neubau oder Umbau/Sanierung Feuerwehr (vergleichbares Projekt)
- mind. 4 aufeinanderfolgende, selbst erbrachte Leistungsphasen der Leistungsphasen 1 bis 6 nach § 51 HOAI,
- Einordnung mindestens Honorarzone II n. HOAI,
- Baukosten KG 300/400: mind. 1,5 Mio. EUR netto,
- Angabe BGF (mindestens 600 qm),
1 Projekt: 5 Punkte; 2 Projekte: 10 Punkte; (max. 2 Projekte bzw. 10 Punkte)
Referenzprojekt Kategorie B: Neubau oder Umbau/Sanierung Kultur- und / oder Sportzentrum
- mind. 4 aufeinanderfolgende, selbst erbrachte Leistungsphasen der Leistungsphasen 1 bis 6 nach § 51 HOAI,
- Einordnung mindestens Honorarzone II n. HOAI,
- Baukosten KG 300/400: mind. 1,5 Mio. EUR netto,
- Angabe BGF (mindestens 600 qm),
1 Projekt: 5 Punkte; 2 Projekte: 10 Punkte; (max. 2 Projekte bzw. 10 Punkte)
Referenzprojekt Kategorie C: Neubau oder Umbau/Sanierung allg. mit öffentlichem Auftraggeber
- mind. 4 aufeinanderfolgende, selbst erbrachte Leistungsphasen der Leistungsphasen 1 bis 6 nach § 51 HOAI,
- Einordnung mindestens Honorarzone II n. HOAI,
- Baukosten KG 300/400: mind. 1,5 Mio. EUR netto,
- Angabe BGF (mindestens 600 qm),
1 Projekt: 4 Punkte; 2 Projekte: 8 Punkte; (max. 2 Projekte bzw. 8 Punkte)
Referenzprojekt Kategorie D: Neubau oder Umbau/Sanierung allgemein
- mind. 4 aufeinanderfolgende, selbst erbrachte Leistungsphasen der Leistungsphasen 1 bis 6 nach § 51 HOAI,
- Einordnung mindestens Honorarzone II n. HOAI,
- Baukosten KG 300/400: mind. 1,5 Mio. EUR netto,
- Angabe BGF (mindestens 600 qm),
1 Projekt: 3 Punkte; 2 Projekte: 6 Punkte; (max. 2 Projekte bzw. 6 Punkte)
Für alle Referenzprojekte gilt:
- Übergabe Gebäude an den Nutzer nach 01.01.2013 bis 30.07.2023,
- Angabe Bauherr/Auftraggeber (Anschrift, Ansprechpartner)
Bei den Referenzprojekten muss es sich um unterschiedliche Projekte handeln.
Zur Anerkennung als Referenzprojekt muss das Projekt jeweils alle geforderten Kriterien erfüllen. Wird ein Kriterium nicht erfüllt, kann das Projekt nicht als Referenzprojekt anerkannt werden. Eine Abstufung der Punktevergabe je nach Umfang der erfüllten Einzelkriterien erfolgt nicht. Mit Einreichung der Referenzprojekte wird die Einhaltung der o. g. Voraussetzungen bestätigt.
Auf die Möglichkeit der Eignungsleihe wird ausdrücklich hingewiesen..
Die zu erreichende Mindestpunktzahl aus den Eignungskriterien „Wirtschaftliche und finanzielle
Leistungsfähigkeit“ und der „Technischen Leistungsfähigkeit“ beträgt zusammen mind. 6 Punkte.
Die zu erreichende Mindestpunktzahl aus dem Eignungskriterium „Berufliche Leistungsfähigkeit“ / Referenzen
beträgt zusammen mind. 17 Punkte.
Für die Vergabephase qualifiziert sind alle Teilnehmer, die in den o. g. Bereichen die jeweils geforderte
Mindestpunktzahl erreichen.
Fachingenieur Tragwerksplanung oder gleichwertige Qualifikation
Siehe auch Pkt. III.1.1)
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Teilnahmeantrag in elektronischer Form:
Teilnahmeanträge (Bewerbungen) sind bis zum Ende der Teilnahmefrist zusammen mit den Anlagen elektronisch als registrierter Nutzer auf https://bi-medien.de zu übermitteln.
Kommunikation:
Anfragen zum Verfahren können elektronisch als registrierter Nutzer auf https://bi-medien.de gestellt werden.
Zugang zur elektronischen Kommunikation und zur Bewerbung in elektronischer Form als registrierter Nutzer auf https://bi-medien.de über den Menüpunkt - Meine Vergaben - unter der ID des Verfahrens D451467397 im Bereich - Mitteilungen - bzw. - Teilnahmeantrag -.
Informationen zu den Registrierungsmöglichkeiten sind zu finden unter:
Postanschrift: Durlacher Allee 100
Ort: Karlsruhe (Baden)
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 7219263985
Internet-Adresse: https://rp.baden-wuerttemberg.de/rpk/abt1/ref15/
Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)
§ 160 Einleitung, Antrag
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.