IT-Lösung zur Erstregistrierung von potentiellen Mitgliedern einer Landesplflegekammer und Unsterstützungsleistungen (Kopie) Referenznummer der Bekanntmachung: 23-001-M-EU-2
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Else-Josenhans-Str. 6
Ort: Stuttgart
NUTS-Code: DE111 Stuttgart, Stadtkreis
Postleitzahl: 70173
Land: Deutschland
E-Mail:
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://sozialministerium.baden-wuerttemberg.de/de/startseite
Abschnitt II: Gegenstand
IT-Lösung zur Erstregistrierung von potentiellen Mitgliedern einer Landesplflegekammer und Unsterstützungsleistungen (Kopie)
Lieferung einer customizten IT-Lösung zur Erstregistrierung von Personen sowie Durchführung unterstützender
Leistungen
Stuttgart
Lieferung einer customizten IT-Lösung zur Erstregistrierung von Personen sowie Durchführung unterstützender
Leistungen
Ex-Ante-Transparenzbekanntmachung ist am 29.05.2023 erfolgt, Az.: 2023/S 105-328477.
Angaben zum Gesamtwert werden aufgrund § 39 Abs. 6 Nr. 3 VgV nicht gemacht.
Abschnitt IV: Verfahren
- Die Bauleistungen/Lieferungen/Dienstleistungen können aus folgenden Gründen nur von einem bestimmten Wirtschaftsteilnehmer ausgeführt werden:
- aufgrund des Schutzes von ausschließlichen Rechten einschließlich Rechten des geistigen Eigentums
Verhandlungsverfahren nach § 14 Abs.. 4 Nr. 2 lit. c VgV.
Softwareprodukte unterliegen dem Urheberrechtsschutz nach § 2 Abs. 1 Nr. 1 UrhG.
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Ort: Aachen
NUTS-Code: DEA2D Städteregion Aachen
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die Ex-Ante-Transparenzbekanntmachung nach § 135 GWB ist erfolgt am 29.05.2023, Az.: 2023/S 105-328477.
Angaben zum Gesamtwert werden aufgrund § 39 Abs. 6 Nr. 3 VgV nicht gemacht.
Bekanntmachungs-ID: CXR6YDPYHHJ
Postanschrift: Durlacher Allee 100
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
E-Mail:
Es wird darauf hingewiesen, dass bei Beanstandungen im Hinblick auf das hiesige Vergabeverfahren die
Bewerber Verstöße gegen Vergabevorschriften, die sie erkannt haben, gegenüber der Vergabestelle innerhalb
von 10 Kalendertagen zu rügen haben (vgl. § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1, 2 und Nr. 3 GWB), damit die Bewerber für
den Fall, dass der Rüge nicht abgeholfen wird, ein Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer anstreben
können. Sofern die Vergabestelle einer Rüge nicht abhilft, kann der betreffende Bewerber nur innerhalb
von längstens 15 Kalendertagen nach Eingang des Antwortschreibens an den Rügenden diesbezüglich ein
Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer einleiten (vgl. § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB).